2016 – Haushaltsrede

Stellungnahme der FBU Fraktion anlässlich der Erlasse der Haushaltssatzungen der Stadt Bobingen sowie der Dilger-Stiftung für das Jahr 2016 – am 15.03.2016

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren!

Bezugnehmend auf die Ausführungen in unserer Stellungnahme aus der außerplanmäßigen Stadtratssitzung vom 16.02.2016, verzichten wir heute auf die erneute Auflistung vieler Zahlen, die den städtischen Haushalt 2016 betreffen.

Vielmehr wollen wir ein paar Entwicklungen seit dem 16.02. dieses Jahres beleuchten.

Nach intensiver Diskussion verständigte sich der Bobinger Stadtrat auf eine vorläufige Streichung der Kosten für den Neubau eines Hallenbades, bis zur endgültigen Klärung einer finanziellen, baulichen und nachhaltig zu betreibenden Version. Diese Verschiebung bringt bis zur nächsten Entscheidung eine Entlastung der prognostizierten, zusätzlichen städtischen Verschuldung von rund 15 Mio. €. Der von der FBU vorgeschlagene Weg, in den kommenden 1 – 2 Jahren intensiv die grundsätzliche Realisierbarkeit eines Hallenbad-Neubaus oder einer –Sanierung zu prüfen, wird mehr Klarheit bringen, jedoch den städtischen Schuldenstand – bei Realisierung – mittel- oder langfristig nicht günstiger beeinflussen.

Der in der aktuellen Haushaltssatzung geplante Schuldenstand zum 01.01.2020 in Höhe von knapp 16,8 Mio. € wird bis zum genannten Stichtag keine Gültigkeit mehr besitzen, da bis dahin wichtige Finanzierungen, wie die sukzessive Sanierung mehrerer maroder Straßen, bisher überhaupt nicht in die Finanzplanungen aufgenommen wurden. Außerdem sind notwendige Investitionen z. B. in die Sanierung dieses Sitzungssaales, einen barrierefreien Ausbau unseres Bahnhofes oder einer weiteren Innenstadtgestaltung im Umkreis des Kirchplatzes für die nächsten Jahre nicht mehr vorgesehen. Dies sind nur einige, wenige Investitionen, die in den kommenden Jahren nicht mehr realisiert werden können.

Ein weiterer, wichtiger Punkt nachhaltiger Politik ist aus Sicht der FBU die strikte Einhaltung von notwendigen Mechanismen. Dazu gehört die Tatsache, dass Erlöse aus der Veräußerung von städtischem Grundbesitz – ohne Kürzungen – zeitnah in den Kauf neuer Grundstücke reinvestiert werden müssen. Nur so wird eine generationengerechte Grundstückspolitik gewahrt! Der Antrag der FBU hierzu, diese Einnahmen in neue Grundstücke zu reinvestieren, wurde gegen die Stimme der FBU vom gesamten Ausschuss abgelehnt.

Grundsätzlich unterschiedlicher Ansicht zur Verwaltungsmeinung sind wir in der FBU auch in Sachen Gewerbeförderung. Während vergleichbare Kommunen im Umkreis von rund 50 km um Bobingen seit Jahren erfolgreich Gewerbegebiete veräußern, sieht unsere Verwaltung keinen Sinn darin, durch eine Offensive in Form von verstärktem Ankauf und Verkauf von Gewerbegrundstücken die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Bobingen zu unterstützen.

Der Antrag der FBU in der laufenden Haushaltsberatung, 50.000 € für die Erstellung eines Konzeptes zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Bobingen einzustellen, wurde von allen Fraktionen unserer Stadt abgelehnt. Ein wie wir überzeugt sind, fataler Fehler, da wir uns damit für lange Zeit aus dem Wettbewerb um die Ansiedlung neuen Gewerbes verabschieden! In Zusammenarbeit mit einem renommierten Fachbüro oder der UNI Augsburg könnten zielführende Ideen und Gedanken für die künftige Ausrichtung der städtischen Wirtschaftsförderung ausgearbeitet werden. Die Aussage unseres Bürgermeisters, die Entfernung von rund 3 km zum nächsten Anschluss an die B17 wäre zu weit, ist ebenso schlichtweg ein grandioser Irrtum. Vergleichen wir Kommunen, die Gewerbegebiete in eigener Hand haben und somit kurzfristig handlungsfähig sind in Bezug auf Parzellierung, Genehmigungsverfahren, etc., so ergibt sich folgende Situation: • Wörishofen 2 km zur A96 65.000 m2 in kommunaler Hand • Friedberg 5 km zur A8 220.000 m2 in kommunaler Hand • Burgau 7 km zur A8 120.000 m2 in kommunaler Hand • Graben 2 km zur B17 30.000 m2 in kommunaler Hand • Königsbrunn 1 km zur B17 29.000 m2 in kommunaler Hand • Bobingen 3 km zur B17 0 m2 in kommunaler Hand Alle oben genannten Kommunen – außer Bobingen – haben, neben den aktuell angebotenen Gewerbeflächen, in den zurückliegenden Jahren erfolgreich Gewerbeflächen erschlossen und besiedelt. Da die Standortfaktoren Bobingens mindestens gleich gut sind wie die der genannten Kommunen, wird deutlich, dass wir den Wettbewerbern seit Jahren hinterherhinken. Ein weiterer Irrtum ist es, die Notwendigkeit neue Betriebe anzusiedeln ausschließlich auf die Möglichkeit der Einnahme von Gewerbesteuer zu reduzieren. Jede neue Gewerbeansiedlung schafft qualifizierte und hochqualifizierte Arbeitsplätze, bindet Kaufkraft am Ort und bringt eine Aufwertung des Wirtschaftsstandortes. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer ist hier keinesfalls dienlich, sondern schmälert die Chancen.

Lassen Sie uns noch einen Blick auf das Thema Kosteneinsparung werfen. Während der Beratungen zum städtischen Haushalt haben wir von der FBU als einzige Fraktion Überlegungen für Kosteneinsparungen benannt.

Beispielhaft sollen hier nur 2 Projekte genannt werden: 1. Die Erneuerung der Lärmschutzwand um das Freibad steht mit einem Kostenansatz in Höhe von 290.000 € im Haushalt. Bei einer Länge von 290 mtr. ergibt sich ein Laufmeterpreis von 1.000 €. Dies ist uns in der FBU deutlich zu hoch. Wissend, dass eine prozentuale Minimierung der Kosten nicht generell angesetzt werden kann, treten wir trotzdem für eine Begrenzung von Ausgaben in diesem und vergleichbaren Projekten ein. Wo möglich, müssen Abstriche im Sinne von Kosteneinsparungen erfolgen! Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass für ein Sonnensegel über das Planschbecken im Freibad – zum Schutz für unsere jüngsten Badbesucher – Mittel in Höhe von 5.000 € nicht verfügbar sind!

2. Beispiel: Die Erneuerung der Parkplatzbefestigung an der Singoldhalle verschlingt im diesjährigen Haushalt 220.000 €. Für uns in der FBU ist dies – in Zeiten finanzieller Engpässe – eine nicht zwingend notwendig erscheinende Maßnahme. Aus diesem Grunde haben wir – wieder als Einzige – für eine Streichung dieser Ausgaben gestimmt.

Da wir von der FBU keine Einzelabstimmungen über abgelehnte Anträge stellen, geben wir folgende Erklärung ab:

• In der Verantwortung für die nachfolgenden Generationen Bobingens können wir von der FBU dem Wirtschaftsplan des Grundstücks-Eigenbetriebs, dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke sowie der Haushaltssatzung 2016 der Dilger-Stiftung zustimmen. • Da die Abstimmung der genannten Wirtschaftspläne gemeinsam mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Bobingen erfolgt, welchen die FBU nicht mittragen kann, werden wir diesem Beschlussvorschlag unsere Zustimmung verweigern. Wir bitten darum, das Abstimmungsverhalten der FBU-Stadträte namentlich im Sitzungsprotokoll zu vermerken!

Vielen Dank.

Bobingen, 21.03.2016

Franz Handschuh und Florian Vogl

Stadträte der FBU Bobingen e.V.

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