2016 – Einführung einer Informationsfreiheits-Satzung

Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bobingen – Informationsfreiheits-Satzung für die Stadt Bobingen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Müller,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Hiermit stellen wir namens der FBU-Fraktion den Antrag, dass der Stadtrat der Stadt Bobingen eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bobingen erlässt.

Begründung:

Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Elf von 16 Bundesländern haben ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz eingeführt; Bayern gehört jedoch noch nicht dazu. In einer Reihe bayrischer Kommunen – darunter in der Landeshauptstadt München, in Großstädten wie Nürnberg, Würzburg und Augsburg, aber auch in kleineren Städten und Gemeinden sowie in mehreren Landkreisen wurden daher Informationsfreiheits-Satzungen eingeführt.

Zweck der Satzung soll es sein, den freien Zugang zu den bei der Gemeinde vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden. Eine Informationsfreiheits-Satzung stärkt die demokratischen Informations- und Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, macht Entscheidungsprozesse in der Kommune transparent und schafft eine transparente Verwaltung (Stichwort „Gläsernes Rathaus“).

Dem Antrag ist als Vorschlag der Text einer auf die Stadt Bobingen abgestimmte Informationsfreiheits-Satzung beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Handschuh
Fraktionsvorsitzender FBU Bobingen e.V.

Florian Vogl
Stellvertr. Fraktionsvorsitzender FBU Bobingen e.V.

2 Gedanken zu „2016 – Einführung einer Informationsfreiheits-Satzung“

  1. Lieber Herr Vogl,

    ich habe den Text der Informationsfreiheitssatzung gelesen. Das gefällt mir. Wurde sie beschlossen?

    Freie Wähler Dachau
    Stadtratsfraktion
    Edgar Forster

    1. Guten Tag Herr Forster,

      vielen Dank für Ihr Interesse am Thema Informationsfreiheit.

      Die von uns eingereichte Satzung entspricht der zum Zeitpunkt der Antragsstellung aktuellen Fassung der von der Initiative „Bündnis Informationsfreiheit für Bayern“ nach geltendem Recht und Rechtsprechung gepflegten Mustersatzung (siehe https://informationsfreiheit.org/).

      Beschlossen wurde sie für Bobingen noch nicht. Die Beratungen wurden vom Stadtrat in den Haupt- und Finanzausschuss übertragen und dauern seither noch an.

      Über die weitere Entwicklung in Bobingen können wir Sie bei Interesse gerne auf dem Laufenden halten.

      Viele Grüße nach Dachau.
      Florian Vogl

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