12 / 2016 Position zum Thema Hallenbad

Nach mehreren Bürgerdialogen unter dem Motto „Reden wir miteinander“ und einer ausgiebigen Klausur zu diesem Thema am Jahresende hat die FBU ihre Position zum Projekt Hallenbad gefasst und in einem Positionspapier niedergeschrieben. Dieses wurde bereits der Stadtverwaltung übergeben.

Positionspapier der FBU Bobingen zum Thema Hallenbad

Nach umfangreicher Analyse der aktuell zur Verfügung stehenden Informationen, wie Fachgutachten, Zusammenfassungen der Stadtverwaltung und den Ergebnissen mehrerer Bürger-Dialoge zum Thema Hallenbad, hat die FBU Bobingen im Rahmen ihrer Klausurtagung die gewonnenen Erkenntnisse zur vorliegenden Position gebündelt und formuliert.

Die im Anschluss erläuterten FBU-Ansätze und -Positionen basieren auf folgenden elementaren Fragestellungen:

  1. Ist ein künftiger Bäderbetrieb angesichts der allgemeinen Bobinger Finanzlage überhaupt dauerhaft finanzierbar, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
  2. Unter welchen Voraussetzungen ist welche Höhe an einmaliger Bauinvestition vertretbar?
  3. Welche Zielgruppen soll ein neu gestaltetes Hallenbad zukünftig ansprechen?
  4. Kann und soll das bestehende Bad saniert werden, oder ist ein Neubau zu favorisieren?
  5. Wie sehen die Eckpunkte zur Gestaltung und Durchführung eines evtl. Neubaus aus?

zu 1.: Ist ein künftiger Bäderbetrieb angesichts der allgemeinen Bobinger Finanzlage überhaupt dauerhaft finanzierbar, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Diese Frage ist aus Sicht der FBU allen weiterführenden Überlegungen zum Thema Hallenbad voranzustellen. Eine isolierte Betrachtung der einmaligen Baukosten für Sanierung oder Neubau des Hallenbades, ohne Berücksichtigung der durch den laufenden Betrieb entstehenden Folgekosten, ist nachhaltig nicht zielführend.

Wie die meisten kommunalen Bäderbetriebe, können auch die beiden Bobinger Bäder mit den erzielten Einnahmen nicht ihre Betriebskosten decken und belasten den Bobinger Haushalt jährlich mit einem Defizit von mehreren hunderttausend Euro – Tendenz steigend.

Angesichts der bereits überdurchschnittlich hohen Verschuldung unserer Stadt sehen wir deshalb den zukünftig kostendeckenden Betrieb als Grundvoraussetzung, um eine – wie auch immer – ausgeführte Hallenbad-Lösung im Stadtrat durch die FBU-Fraktion zu unterstützen.

Wir sind überzeugt, dass das Betriebskostendefizit durch die Nutzung vielfältiger Einsparpotenziale bei einer Neukonzipierung des Bäderbetriebs stark reduziert werden kann. In Zusammenhang mit attraktiven, wettbewerbsfähigen Eintrittspreisen, wird dies vermutlich aber nicht ausreichen, um einen kostendeckenden, wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten.

Die Überlegungen zu einem zukunftsfähigen Bobinger Hallenbad sollten sich deshalb nicht nur auf den „reinen, gewohnten“ Bäderbetrieb konzentrieren, sondern sich in kreativer Weise mehr in Richtung eines ganzheitlichen Konzepts rund um den Kernbetrieb Hallenbad entwickeln. Durch Schaffung und Nutzung von Synergien, wie z.B. einer badunabhängigen, „offenen“ Gastronomie, Tagungsräumen o.ä., könnten zusätzliche Einnahmen generiert werden, um das nach Kostenoptimierung verbleibende Defizit des Badbetriebs auf ±0.- € zu kompensieren.

Zur fraktionsübergreifenden, gemeinsamen Entwicklung eines derartigen ganzheitlichen Hallenbadkonzeptes hat die FBU-Fraktion bereits am 25.06.16 die Bildung einer eigenen Lenkungsgruppe „Hallenbad“ beantragt. Diese könnte sich ausschließlich und intensiv mit allen Detailfragen wie z.B. der folgenden Ideensammlung zur Erreichung eines kostendeckendes Betriebs auseinandersetzen, und durch Diskussion, Prüfung und Bündelung aller tragfähigen Ideen das Zukunftsmodell eines Bobinger Hallenbades zu entwickeln.

Steigerung der Einnahmen durch:
  • Miet-/Pachteinnahmen
    (Restaurant, Biergarten, Boulderhalle, Tagungsräume, Shops, …)
  • Kursangebote
  • Saunabetrieb
  • Eintrittspreise (insbesondere durch Angleichung zw. öffentlichem Betrieb und Schulbetrieb)
  • Nutzung von Werbeflächen
  • Betriebskosten-Zuschüsse
  • Optimierte Öffnungs-/Nutzungszeiten
  • Veranstaltung von Events
Senken der Ausgaben durch:
  • Einsparung an Energiekosten (Bauweise, Technik, alternative Energiegewinnung)
  • Personalkosten (u.a. übersichtliche Anordnung der Wasserflächen, technische Unterstützung der Aufsicht, Kassensysteme, wartungsarme Technik)

zu 2.: Unter welchen Voraussetzungen ist welche Höhe an einmaliger Bauinvestition vertretbar und wie könnte eine Finanzierung aussehen?

Vorausgesetzt ein kostendeckender Betrieb gemäß Punkt 1. kann durch Modellrechnung eines ganzheitlichen Hallenbadkonzepts realistisch erwartet werden, halten wir eine absolute Obergrenze von 10 Mio. € für die bauliche Herstellung des Badbetriebes für vertret- und darstellbar.

Für ergänzende Baumaßnahmen zur Einrichtung potenzieller Synergienutzungen, ist ein zusätzliches Budget notwendig. Dafür halten wir bis zu 30% der Baukosten inkl. Baunebenkosten für den Badbetrieb, also max. 3 Mio. €, für angemessen und vertretbar. In der Kalkulation der Kostendeckung der Betriebskosten ist dieses Zusatzbudget wiederum mit zu berücksichtigen.

Ansatz Finanzierung (angenommener Baubeginn 2020):

>Mit 5 Mio. € ist der Badneubau bereits in den Haushaltsvorausplanungen veranschlagt. Ein Anhalten der aktuellen Konjunktur vorausgesetzt, könnten die nicht geplanten Überschüsse der Gewerbesteuer zur Prognose (2016 bis 2020 ca. 5,5 Mio. €), in der allgemeinen Rücklage als Eigenkapital angesammelt werden.

Nach bisherigem Erkenntnisstand der Stadtverwaltung, können insgesamt Zuschüsse in Höhe von etwa 3,45 Mio. € erwartet werden.

Grob zusammengefasst könnte sich die Finanzierung also folgendermaßen zusammensetzen:

Eigenkapital
5,50 Mio. €
bereits geplant (Darlehen)
5,00 Mio. €
erwartete Zuschüsse
3,45 Mio. €
13,95 Mio. €

zu 3.: Welche Zielgruppen sollte ein neu gestaltetes Hallenbad zukünftig ansprechen?

Ein neugestaltetes Bobinger Hallenbad soll kein „Spaßbad“ werden, es soll wie bisher, aber in optimierter Form, die Erwartungen folgender Zielgruppen erfüllen:

  • Familien
  • Kursteilnehmer aller Altersgruppen
  • Wellnesssuchende
  • Schul-, Sport- und Vereinsschwimmer
  • Nutzer/Kunden von evtl. Synergieeinrichtungen/-betrieben (gem. Punkt 1)

Für eine optimale Nutzerverfügbarkeit sollte im Rahmen einer Neugestaltung des Bäderbetriebs auch die Möglichkeit eines ganzjährigen Parallelbetriebs des Hallenbades, also auch während der Freibad-Saison, auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

zu 4.: Kann und soll das bestehende Bad saniert werden, oder ist ein Neubau zu favorisieren?

Angesichts der mittlerweile aus mehrfachen Quellen zusammengetragenen Facheinschätzungen, sehen wir es als abschließend bestätigt, dass die Risiken einer Sanierung aus technischer und damit auch finanzieller Sicht unkalkulierbar sind und die Gesamtkosten einer Neubau-Lösung mit hoher Wahrscheinlichkeit übersteigen würden.

Zudem bietet ein Neubau mehr gestalterische Freiheiten, um die baulichen Grundlagen für einen optimierten Betrieb zu schaffen. So könnten z.B. von Frei- und Hallenbad gemeinsam nutzbarere Bereiche, wie Foyer, Kassen, Umkleiden usw. zusammengefasst werden, und viele weitere bauliche Maßnahmen zur Steigerung der Betriebseffizienz in die Planungen mit einfließen.

zu 5.: Wie sehen die Eckpunkte zur Gestaltung und Durchführung eines evtl. Neubaus aus?

Im Zuge eines Neubaus soll ausschließlich die Herstellung eines 25m-Beckens verfolgt werden. Ein 50m-Becken scheidet aus Sicht der FBU aus. Über die Anzahl der Bahnen sollte die Lenkungsgruppe beraten.

Der evtl. Neubau eines Hallenbades sollte an gleicher bzw. vergleichbarer Stelle wie das bestehende Hallenbad errichtet werden. Der Bau und parallele Betrieb eines Neubaus hinter dem jetzigen Hallenbad ist aus unserer Sicht nicht zielführend, weil damit baulich nicht optimal auf die Schaffung von Synergien zwischen Hallen- und Freibad sowie den Zusatznutzungen eingegangen werden kann.

Fazit:

Die FBU Bobingen und ihre Stadtratsfraktion werden, einen zukünftig kostendeckenden Betrieb vorausgesetzt, den Neubau eines Hallenbades ausdrücklich unterstützen. Mit der Entwicklung eines kostendeckenden Betriebsmodells soll die bereits beantragte Lenkungsgruppe „Hallenbad“ beauftragt werden.

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