2017 – Finanzierung des Hallenbadneubaus

Finanzierungskonzept zur Kompensation des zu erwartenden Unterhaltskostendefizits für das geplante Bobinger Ganzjahresbad

Antrag der FBU-Fraktion

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Müller,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte!

Im Namen der FBU-Fraktion beantragen wir die Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes zur Kompensation des zu erwartenden jährlichen Unterhaltskostendefizits für das in Planung gegebene Bobinger Ganzjahresbad.

Begründung:

Mit Verabschiedung des vorläufigen Raumkonzepts und dem Beschluss zur Einleitung des VgV-Verfahrens in der Stadtratssitzung vom 25.07.17, stehen mittlerweile die zentralen Eckpunkte für den Neubau des Bobinger Hallenbades fest. Auch die zu erwartenden jährlichen Belastungen (Unterhaltskostendefizit und Kapitaldienst) von 1,6 Millionen € für das geplante Ganzjahresbad können somit als realistische Planungsgröße herangezogen werden.

Laut Angaben der Kämmerei wurde rückwirkend für die Jahre 2010 bis 2016 sowie vorausschauend für die Jahre 2017 bis 2020 die Investitionsfähigkeit unserer Stadt, die sogenannte freie Spitze, errechnet. Dabei wurde und wird die finanzielle Beweglichkeit Bobingens viermal als ungünstig, einmal als günstig und sechsmal als zufriedenstellend bewertet.

  x           xxxx  ??     xx??

günstig
zufriedenstellend
ungünstigxx
20102011201220132014201520162017201820192020

Tendenziell ist es – trotz hervorragender konjunktureller Rahmenbedingungen – durchaus möglich, dass sich aus den beiden knapp als zufriedenstellend zu erwartenden Jahren 2019 und 2020 nach dem nun beschlossenen Raumkonzept ebenfalls zusätzlich zweimal eine ungünstige Bewertung ergibt.

Deshalb muss aus unserer Sicht bereits jetzt ein Finanzierungskonzept entwickelt werden, das folgende Fragen nachhaltig beantwortet:

  1. Wie wirkt sich die jährlich zu erwartende finanzielle Belastung (Betriebs- und Kapitaldienstkosten) von ca. 1,6 Millionen € in den kommenden Jahren auf die Bobinger Haushalte und die Schuldenentwicklung aus?
    1. bei unveränderten Rahmenbedingungen bzgl. Kreditzinsen und Betriebskosten
    2. bei angenommenen Entwicklungen der Kapitaldienstkosten von +2% nach 10-jähriger Zinsbindungsfrist sowie durchschnittliche Steigerungen der Personal-/ Energiekosten von je +1,5 % / Jahr
  2. Gibt es Möglichkeiten, das zu erwartende jährliche Unterhaltskostendefizit zu reduzieren?
  3. Welche Möglichkeiten stehen der Stadt zur Verfügung, die zur Deckung des zusätzlichen Haushaltsdefizits erforderlichen Mehreinnahmen zu generieren?
  4. Welche Maßnahmen/Investitionen (z.B. Straßensanierungen, etc.) müssen zurückgestellt bzw. müssen komplett aufgegeben werden, um die Verschuldung der Haushalte – bedingt durch Mehrbelastung aus dem geplanten Bäderbetrieb – zumindest auf dem derzeitigen Stand zu halten?

Obwohl durch das gewählte Vorgehen (Verabschiedung eines Raumkonzepts und Einleitung des VgV-Verfahrens noch vor der Entwicklung eines belastbaren Finanzierungskonzepts) bereits zahlreiche Freiheitsgrade potenzieller Lösungsansätze eingeschränkt wurden, sehen wir die konzeptionelle Klärung dieser Fragen nach wie vor als Voraussetzung für den weiteren Entscheidungsprozess zum Thema Hallenbad.

Auch in Hinblick auf die jetzt einberufene „Arbeitsgruppe Hallenbad“, sollte die Verwaltung mit den vorbereitenden Recherchen zu den oben genannten Punkten beauftragt werden.

Um entsprechende Beschlussfassung in einer Stadtratssitzung vor Beginn der Haushaltsberatungen 2018 wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Vogl
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender FBU-Fraktion

Franz Handschuh
Fraktionsvorsitzender FBU-Fraktion

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