FBU – Haushaltsrede 2018

Stellungnahme der FBU Fraktion anlässlich der Erlasse der Haushaltssatzungen der Stadt Bobingen sowie der Dilger-Stiftung für
das Jahr 2018
am 27.02.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren!

Von meinen Vorrednern wurden bereits jede Menge Zahlen vorgetragen, die ich nicht noch einmal wiederholen muss. Deshalb nehme ich Bezug auf die finanziellen Weichenstellungen, die aus Sicht der FBU besonders nennenswert sind.

  • Die in der Januarsitzung des Stadtrates vorgestellte Entwicklung einer Kampagne zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Bobingen hat aus Sicht der FBU nicht die Erwartungen erfüllt, die wir in diese gesetzt hatten. Den auf Antrag unserer Fraktion erhöhten Ansatz zur weiteren, zeitnahen Entwicklung eines Konzeptes für und mit unseren Gewerbetreibenden sehen wir als äußerst wichtig an. Beflügelt von den Ergebnissen des Friedhofskonzeptes wünschen wir uns eine ebenso schrittweise umzusetzende Stärkung des Wirtschaftsstandortes Bobingen.
  • Ein weiterer Schwerpunkt der diesjährigen Haushaltsberatungen war aus unserer Sicht der Einstieg in den Ausbau des Rathauses. Die längst überfällige Sanierung dieses Sitzungssaales, mit Austausch der energiefressenden Metallfenster, der elektrisch und elektrotechnisch weit hinterherhinkenden Technik, oder der völlig abgelebten Möblierung sind nur äußere Zeichen des Sanierungsstaus.
  • Die zahlenmäßig an die Grenzen der Nutzbarkeit gelangten Büro- und Besprechungs-räumlichkeiten erfordern zeitnah eine Ergänzung. Aus diesem Grund hat die FBU-Fraktion nachdrücklich auf eine Verbesserung der Situation gedrängt. Mit dem Beginn der Planungen in 2018 werden hier die Weichen richtig gestellt.
  • Die Finanzierung eines neuen Hallenbades ist für die kommenden 30 Jahre die wohl größte Herausforderung für unsere Stadt. Wir denken, dass alle hier im Rat vertretenen Parteien und politischen Gruppierungen ernsthaft bestrebt sind, die Möglichkeiten des Schwimmunterrichtes sowie den zusätzlichen Freizeitwert dauerhaft für Bobingen zu erhalten. Das aktuell vorgestellte Finanzierungsmodell ist aus Sicht der FBU jedoch nicht tragbar. Deshalb plädieren wir für eine Verschiebung des Neubaus, um evtl. in der kommenden Zeit vom Freistaat Bayern aufgelegte Förderprogramme für Bädersanierungen in Anspruch nehmen zu können. Landesweit wird bereits seit Längerem von betroffenen Kommunen eine Unterstützung durch die Staatsregierung gefordert.

Einem Einstieg in die Generalplanungsleistungen in Höhe von rund 350.000 € in den ersten Leistungsstufen haben wir von der FBU nicht zugestimmt, da zum derzeitigen Stand zu viele Kriterien, nämlich 8 von 13 wichtigen Eckpunkten, nicht geklärt sind. Diese alle überplanen zu lassen ist nicht zielführend, dazu müsste unser Stadtrat seine Hausaufgaben vorab erledigen und Vorentscheidungen treffen.

Die immer noch geltende Kalkulation der Betriebskosten eines neuen Bades, die das derzeitige Defizit mit dem vorhandenen Bad jährlich um mehrere 100.000 € übersteigen sollen, ist für die Freie Bürger-Union ebenso nicht akzeptabel. Zudem gibt es derzeit zu viele offene Fragen, die erst in den nächsten Monaten geklärt werden können.

  • Unter dem Überbegriff Verkehr haben wir von der FBU einen Schwerpunkt bezüglich Entzerrung der Parksituation in Teilbereichen unserer Stadt angestoßen. Die von Herrn Bürgermeister und Verwaltung vorgeschlagene Rücknahme der ursprünglich von uns geforderten Bau- und Baunebenkosten in 2019 und 2020 haben wir zugestimmt, da tatsächlich zunächst konkrete Maßnahmen beantragt werden müssen. Wir für unsere Fraktion werden die kommenden Monate nutzen, um verstärkt dieses Thema zu bearbeiten.
  • Ein weiterer Baustein der Haushaltsberatungen war unsere Nachfrage über anstehende und künftige Entwicklungen im Rahmen der Baulandausweisung. Ich bat darum, regelmäßig und offen den gesamten Stadtrat zu informieren und in die Diskussion einzubeziehen. Zur Erinnerung: Vor ziemlich genau einem Jahr hat der Stadtrat mehrheitlich den Beschluss gefasst, dass „der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die Aufschließung und Durchführung der Erschließung von Baugrundstücken“ ausschließlich in der GWB GmbH geregelt wird. Meine Bitte, alle Stadträte, die keine Vertreter in der GWB GmbH vertreten haben und somit nicht an Informationen aus diesem Gremium kommen über aktuelle Entwicklungen in dieser GmbH zu informieren, wurde leider von allen Mitgliedern des Hauptausschusses abgelehnt. Im Sinne von gleicher Information aller Stadtratsmitglieder bitte ich nochmals für alle hier uninformierten Kolleginnen und Kollegen um transparente Information!
  • Um die Konsequenzen für unsere nachfolgenden Generationen deutlich zu machen, möchte ich noch einige Fakten nennen, welche vor allem die folgenden Haushalte maßgeblich beeinflussen werden:
  • Die Zuführungen aus den Verwaltungshaushalten 2018 bis 2021 an den Vermögenshaushalt, also die Mittel, mit denen eine Kommune im Regelfall ohne neue Kreditaufnahmen investieren kann, werden laut aktueller Prognose durchschnittlich ca. 2,2 Mio € pro Jahr entsprechen.
  • Die Neukreditaufnahme im selben Zeitraum wird nur für den städtischen Haushalt 20,484 Mio € betragen. Dabei sind im Zeitraum bis 2021 nur rund 9,5 Mio € von den gesamt prognostizierten Gesamtkosten von 16,75 Mio € für den Badneubau berücksichtigt. Das bedeutet, weitere knapp 7 Mio € müssen für ein neues Bad in den Jahren nach 2021 noch zusätzlich aufgebracht werden.
  • Das bedeutet, dass nach 2023, also nach Ablauf der 5-jährigen Tilgungsfreistellung für neu aufzunehmende Kredite, mit einem jährlichen Tilgungsbeitrag zwischen 1,1 und 1,6 Mio € bis 2050 zu rechnen ist. Da Tilgungen von den verfügbaren Mitteln des Vermögenshaushaltes abgezogen werden ist davon auszugehen, dass über einen langen Zeitraum die freie Spitze für Investitionen nur noch zwischen 0,5 und 1,0 Mio € p. a. liegt. Ein weiteres Boomen der Wirtschaft – wie derzeit – für die kommenden Jahrzehnten vorausgesetzt.
  • Da stellt sich für uns die Frage, welche Prioritäten gesetzt werden?
  • Welche Kosten fallen für künftige, größere Straßensanierungen wie beispielsweise die Römerstraße an?
  • Wie steht es mit der Bahnhofsertüchtigung?
  • Wollen wir einen Busbahnhof?
  • Kommt ein B-17-Anschluss in Bobingen/Nord?
  • Wie geht es weiter mit dem Friedhofskonzept?
  • Brauchen wir verkehrstechnisch neue Lösungen?
  • usw.
  • Fragen, deren Lösungen auch in den Jahren nach einem Hallenbad-Neubau viel Geld erfordern.

Resümee

Die FBU kann der Haushaltssatzung der Dilger-Stiftung in der vorliegenden Fassung zustimmen, die Haushaltssatzung der Stadt Bobingen dagegen findet nicht unsere Unterstützung.

Wir nehmen die Empfehlung von Herrn Bürgermeister und Herrn Ziegler als Kämmerer, vom 21.12.2017, sehr ernst indem sie den Mitgliedern des Hauptausschusses empfehlen:

Zitat: „den Haushaltsentwurf …hinsichtlich politisch Gewünschtem und voraussichtlich Machbarem zu hinterfragen und anzupassen. Auch das Projekt Hallenbad darf trotz des verabschiedeten Raumprogramms sowie der …Beauftragung eines Planungsbüros nicht als „gesetzt“ gelten.“ – Zitatende.

Uns als Vertreter der FBU-Fraktion ist das Risiko zu groß, derzeit alles auf eine Karte zu setzen. Zudem befürchten wir, dass spätestens bei der nächsten Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband eine deutliche Fußnote über das Ausmaß unserer künftigen Verschuldung notiert wird.

Für die konstruktiven Beiträge in den Debatten während der Haushaltsberatungen möchte ich mich bei den Beteiligten bedanken.

Vielen Dank.

Bobingen, 27.02.2018

Franz Handschuh und Florian Vogl, Stadträte der FBU Bobingen e.V.

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