25.09.2018 – Stadtrat

Tagesordnung des Stadtrats vom 25.09.2018:

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter; Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Augsburg
  • TOP 3 Neuerlass der Vergaberichtlinien für Bauplätze der Stadt
  • TOP 4 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 48. und 49. Sitzung
  • TOP 5 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:

Nicht anwesend waren die Stadträte Ludl, Dr. Wild (SPD), Eckl (CSU) und Vogl (FBU).

TOP 1: Berichterstattung

Es wurden die Sitzungstermine für den Monat Oktober bekannt gegeben, sowie diverse Auftragsvergaben, u. a. zum Projekt Neubau von Sozialwohnungen in der Koloniestraße. Die Rohbauarbeiten mit der Auftragssumme von 2.611.870 Euro gingen an die Firma Xaver Riebel aus Mindelheim.

TOP 2: Gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter; Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Augsburg

Aufgrund eines Beschlusses in der letzten Hauptausschusssitzung sei der TOP 2 laut Bürgermeister hinfällig. Das Eingehen der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Augsburg wäre nicht mehr erforderlich, da die Stadt einen eigenen Datenschutzbeauftragten eingestellt hatte. Der Bürgermeister schlug vor, den TOP abzusetzen.

TOP 3: Neuerlass der Vergaberichtlinien für Bauplätze der Stadt

Frau Tugemann erläuterte, dass aufgrund einer EU-Gesetzgebung die bisherigen Richtlinien zur Grundstücksvergabe überarbeitet werden müssten. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Verkehrswertgutachten für die Grundstücke in der Siedlung in Auftrag gegeben. Sie stellte schließlich die vom Bauausschuss in mehreren Sitzungen erarbeiteten Richtlinien vor.

Die Grundstücke für Einfamilienhäuser sollen in drei Verfahren angeboten werden:

  1. 50 % der Grundstückte werden zum reellen, aktuell fortgeschriebenen Bodenrichtwert (ca. 15 % unter dem Verkehrswert) angeboten
  2. 30 % werden im Losverfahren zum Verkehrswert angeboten
  3. 20 % werden im Bieterverfahren angeboten, wobei das Mindestgebot dem Verkehrswert entsprechen muss

Für Punkt (1) gelten folgende Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Der Bewerber darf kein Grundeigentum weder in Bobingen noch außerhalb besitzen.
  • Die Bebauung muss innerhalb von vier Jahren erfolgen, zehn Jahre muss das Eigentum selbst genutzt werden.
  • Bei der Punktevergabe werden berücksichtigt die Wohndauer in Bobingen, ein Arbeitsplatz in Bobingen sowie die Zahl der Kinder.

Für die Punkte (2) und (3) gelten:

  • Der Bewerber hat bis dato noch kein Grundstück von der Stadt erhalten.
  • Der Bewerber hat das Grundstück innerhalb von vier Jahren zu bebauen.
  • Der Bewerber muss eine Finanzierungsbestätigung hierüber vorlegen.

Auf Nachfrage von Stadtrat Handschuh (FBU) führte Frau Tugemann aus, dass sich auch ein Eigentümer einer kleinen 1-Zimmer-Wohnung, der diese für den Kauf eines Grundstückes einsetzten würde, nicht für das Verfahren (1) bewerben könne.

Als Stadtrat Handschuh darauf hinwies, dass im momentanen Wahlkampf von allen Seiten gefordert werde, bezahlbares Bauland zur Verfügung zu stellen, entgegnete Bürgermeister Müller wörtlich: „Die Preise sind extrem hoch, darüber müssen wir nicht streiten und können es auch nicht verhindern.“

Beschlussvorschlag: Die Grundsätze der Punkteverteilung im Modell (1) werden vom Stadtrat gebilligt – einstimmig.

Unterbrechung der Sitzung

Für eine große Überraschung sorgte im Folgenden die SPD-Fraktion: obwohl der Bauausschuss seitens der SPD mit den Herren Burkhard, Kratzer und Müller sowie Frau Kretschmer besetzt ist und sich die Ausschussmitglieder stets für die gemeinsam erarbeiteten Vergabemodalitäten aussprachen, beantragte nun Stadtrat Mannes, Modell (3) zu streichen und 2/3 der Grundstücke nach Modell (1) und 1/3 nach Modell (2) anzubieten.

Stadtrat Förster (CSU) war überrascht, dass alle SPD-Mitglieder im Bauausschuss für das dreistufige Vergabemodell gestimmt hatten und sich nun für etwas anderes aussprachen.

Die Sitzung wurde für 15 Minuten unterbrochen, im Anschluss wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Bezüglich der konkreten Aufteilung der Grundstücke auf die drei Vergabemodelle verwies Frau Tugemann auf den nichtöffentlichen Sitzungsteil. Der Bürgermeister stellte in Aussicht, die Ergebnisse entweder am 26.09.2018 oder am 01.10.2018, jeweils um 12.00 Uhr, auf der städtischen Homepage zu veröffentlichen. Auf einen der beiden Termine legte er sich nicht fest.

Doppelhausgrundstücke an Bauherrengemeinschaften

Die Doppelhausgrundstücke sollten sukzessive an Bauherrengemeinschaften angeboten werden, um eine zeitgleiche Bebauung beider Hälften zu erreichen. Es müssten sich also immer zwei Bauherren gemeinsam bewerben. Insgesamt sind etwa 20 Doppelhaushälften geplant. Eine Alternative hierzu wäre die Übergabe an die WBG, die einen sog. „veredelten Rohbau“ erstellen würde, der dann zum Verkauf stünde.

Der Vorschlag des Angebots an Bauherrengemeinschaften wurde einstimmig angenommen.

TOP 4: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 48. und 49. Sitzung

Die Niederschriften der 48. und 49. Sitzung wurden einstimmig genehmigt.

TOP 5: Wünsche und Anfragen

Stadtrat Handschuh regte eine geänderte Verkehrsführung an der Grundschule an der Singold an, da es dort vormittags zu Schulbeginn zu gefährlichen Situationen komme. Die Verwaltung werde sich der Sache annehmen.

Als Stadtrat Handschuh ansetzte, eine Rückmeldung bezüglich einer geplanten Studienfahrt des Stadtrates geben zu wollen, fiel ihm der Bürgermeister ins Wort und entgegnete, dass dies ein Thema für den nichtöffentlichen Teil wäre.

Ende des öffentlichen Teils: 19.20 Uhr.

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