06.10.2020 – Bauausschuss

Tagesordnung Bauausschuss:

Sitzung Stadtrat Bobingen, Stadtratssitzung
  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Barrierefreies Wohnen am Brunnenplatz in Bobingen-Siedlung – Beratung über das Projekt
  • TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 3.2 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 “Unterfeldstraße” zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes aus WPC auf dem Grundstück Fl.Nr. 940/56 der Gemarkung Bobingen, Holbeinring 11
  • TOP 3.3 Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 912/141 der Gemarkung Bobingen, Schlesierstr. 28
  • TOP 3.4 Voranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 904/1 der Gemarkung Bobingen, Sebastianweg 3
  • TOP 4 Digitale Schulinfrastruktur: Glasfaseranschluss Schulen und Rathaus, strukturierte Verkabelung Laurentius-Grundschule
  • TOP 5 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 2. Sitzung vom 08.09.2020
  • TOP 6 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit im Bauausschuss

  • Alle Bauauschussmitglieder waren anwesend, aus der Originalbesetzung fehlte Armin Bergmann (SPD), dieser wurde von Helmut Jesske (SPD) vertreten
  • Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Barbara Tugemann (Stadtplanung- und Bauordnungsamt), Christian Peiker (Hochbau, Planung und Unterhalt, Energiemanagement), Sabine Baltes (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung (TOP 1 – 6)

TOP 1: Berichterstattung

Seitens der Stadt Bobingen wurden Angebote für die Beleuchtung des Kiesweges von der Krumbacherstraße Richtung Stockschützenbahn bei der LEW in Auftrag gegeben, so Rainer Thierbach. Der Solar-LED-Ausbau an genannter Straße dient der erhöhten Sicherheit, der Überfall auf eine 72-Jährige Seniorin vor einigen Wochen habe gezeigt, dass hier schnell gehandelt werden muss, so Bürgermeister Förster. Bis zum 19.10.2020 sollen aktualisierte Angebote der Stadt Bobingen, in Bezug auf Leuchtmittel und Ausleuchtungsrichtung, vorliegen.

TOP 2: Barrierefreies Wohnen am Brunnenplatz in Bobingen-Siedlung – Beratung über das Projekt

Dieser Tagesordnungspunkt dient den neuen Stadtratsmitgliedern dazu, sich einen aktuellen Einblick in das Projekt “Barrierefreies Wohnen am Brunnenplatz in Bobingen-Siedlung” zu verschaffen. Zwei Verantwortliche des beauftragten Planungsbüros Adrianowytsch waren anwesend. Über einen entsprechenden Beschlussvorschlag wird voraussichtlich in der kommenden Stadtratssitzung am 27.10.2020 diskutiert und abgestimmt.

Herr Thierbach stellte anschließend den Sachverhalt näher dar:

  • Letzte Beratung des Projektes waren im November und Dezember 2019
  • In dieser Zeit: Besprechung mit Regierung von Schwaben, beteiligt waren früherer Bürgermeister Bernd Müller (SPD), Stadtbaumeister Rainer Thierbach und Stadtrat Herwig Leiter (CSU)
  • 07.12.2019 – Beschluss Bauausschuss: Fachplaner wird beauftragt einen Vorentwurfsplan inklusive der qualifizierten Kostenberechnung zu erstellen, ebenso ist ein Zuschussantrag vorzubereiten
  • Ende 2019: Kontakt zwischen Verwaltung und angrenzender Grundschule, bzgl. Einschränkung der Schule, wenn Wohnungsbau realisiert werden würde
  • 30.01.2020: Ortstermin mit Schul- und Elternvertretern, Planern, Bürgermeister und Verwaltung
    • Gemeinsamer Schulgarten zwischen Schule und Bewohner des Wohnungsbaus kann personalbedingt nicht weiter verfolgt werden (nicht genügend Kapazitäten)
    • Mit Schule wurde vereinbart, dass der zu beauftragende Landschaftsarchitekt der Außenanlage des Wohnbauprojektes sich auch mit dem Pausenhof und sonstigen Freiflächen der Schule beschäftigt.
  • Kommunalwahl- und coronabedingt ruhte das Projekt im Frühjahr und Frühsommer 2020
  • Ergebnisse eines Workshops im Juli 2020:
    • Größe von Pausen-, Sport und sonstigen Freiflächen sei nicht entscheidend, sondern eher das vielfältige Nutzungs- und Bewegungsangebot
    • Nur Fußballspielmöglichkeiten für Jungs, wenige Angebote für Mädchen und wenig Angebote von Geschicklichkeitsübungen
  • Eine zukünftige Erweiterung der Grundschule auf dem Schulgelände wäre grundsätzlich möglich

Anschließend stellte Herr Adrianowytsch das geplante Projekt näher vor. Ein gemeinsamer Aufzug soll beide Gebäude miteinander verbinden. Kostengünstiges Wohnen soll ermöglicht werden. Das Erdgeschoss wäre für eine nicht-private Nutzung sinnvoll. Vertreter von FBU, CSU, SPD, Grüne und Freie Wähler befürworteten das geplante Projekt. Helmut Jesske (SPD) merkte an, dass das geplante Projekt nun voran gebracht und ein Zeichen der Aufwertung für die Siedlung gesetzt werden müsse. Außerdem wies er darauf hin, dass ein Arzt für die Siedlung wichtig sei. Martin Gschwilm (FW) merkte an, dass eine mögliche Arztpraxis barrierefrei zugänglich sein muss, und hinterfragte, ob denn alle nötigen Stellplätze für Schule, Wohnungsbau und potentielle Arztpraxis nachgewiesen werden können. Herr Thierbach antwortete, dass Stellplätze an verschiedenen Stellen eingeplant sind, ebenso wie eine Tiefgarage.

Florian Vogl (FBU) erkundigte sich, wie aussichtsreich denn die Bemühungen für einen Arzt bisher waren und wie es um die Finanzierbarkeit des geplanten Projektes steht. Bürgermeister Förster antwortete, dass man sich weiterhin bemüht, jemanden zu finden, Vorschläge für konkrete Interessenten sind willkommen. Eine Kostenannahme von 2017 rechnet mit einem Invest von rund 3.8 Mio. Euro für das Vorhaben. Durch entsprechende Vermietungen wäre das Projekt nach 30 Jahren finanziert, so Rainer Thierbach.

TOP 3: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 3.1: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Siehe Sitzungsvorlage – dient zur Kenntnisnahme.

TOP 3.2: Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 “Unterfeldstraße” zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes aus WPC auf dem Grundstück Fl.Nr. 940/56 der Gemarkung Bobingen, Holbeinring 11

Der Antragsteller möchte einen Sichtschutzzaun mit einer Höhe von 1,80 m und einer Länge von 7,20 m zwischen Westgrenze des Grundstücks und bestehender Garage errichten. Der Bebauungsplan des Geltungsbereiches sieht Einfriedungen mit einer maximalen Höhe von 1,20 m vor, diese müssen ohne Sockel errichtet werden.

Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung des oben ausgeführten Sichtsschutzzauns wurde einstimmig abgelehnt.

TOP 3.3: Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 912/141 der Gemarkung Bobingen, Schlesierstr. 28

Die Eigentümerin des Grundstücks wünscht eine Nachverdichtung im Garten durch ein Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz. Das Grundstück ist bisher mit einer Doppelhaushälfte bebaut. Seitens des Landratsamtes wurde mitgeteilt, dass die gewünschte Bebauung die Grundzüge der Planung berühre und dies eine Änderung des Bebauungsplans nach sich ziehen würde. Aus städtebaulichen Gründen kann sich diese Änderung des Bebauungsplans nicht nur auf das entsprechende Grundstück beziehen, sondern müsste voraussichtlich ebenfalls die Grundstücke Schlesierstraße 22 bis 44 umfassen. Bei einer möglichen Zulassung des Bauvorhabens ist davon auszugehen, dass ein aktiver Schallschutz erfoderlich ist, dieser löst bei Grundstückseigentümern eine Beitragspflicht aus (generell: 90% Anlieger, 10% Stadt). Barbara Tugemann wies darauf hin, dass eine Umsetzung bei nicht Einstimmigkeit unter den betroffenen Grundstückseigentümern sich schwierig gestalten würde.

-> Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt. Die Verwaltung nimmt Kontakt mit allen betroffenen Grundstückseignern auf und stimmt das weitere Vorgehen ab.

TOP 3.4: Voranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 904/1 der Gemarkung Bobingen, Sebastianweg 3

Der Antragsteller hat das Grundstück (Größe: 1125m²) erworben und das darauf befindliche Einfamilienhaus abgebrochen. Das Grundstück soll mit einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Stellplätzen bebaut werden. Eine neue Bebauung ist an jener Stelle zulässig, wenn die Grundstücksfläche und die Bauweise sich in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Variante 1 des vom Bauherrn beauftragen Planers sah 5 bis 6 Wohnungen pro Etage (II + D), somit rund 15 bis 18 Wohneinheiten vor. Die Verwaltung hat dem Antragssteller und dem Architekten mitgeteilt, dass die geplante Bebauung das Maß der Umgebungsbebauung sprengt und sich nicht einfügt. Auf vergleichbar großen Grundstücken wurden in den letzten Jahren Wohnanlagen mit 5 bis max. 8 Wohneinheiten errichtet. Dem Bauwerber wurde nahegelegt max. 5 bis 6 Wohneinheiten zu planen. Die Variante 2 der Bauskizze sah die Errichtung von 9 bis 12 Wohneinheiten vor. Barbara Tugemann wies darauf hin, dass die vorgelegte Skizze nicht dem Besprechungsergebnis (Barbara Tugemann, Bürgermeister Förster, Antragssteller und Planer) enspricht.

Gegenstand des Gespräches war außerdem eine über 50 Jahre alte Kastanie auf dem Grundstück. Die Verwaltung signalisierte, dass man über einen flächengleichen Grundstückstausch reden könne, um den Standort der Kastanie in öffentlichen Grund zu überführen. Die angestrebte Bebauung ist auch in Variante 2 noch immer viel zu dicht und fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu den vorgelegten Planungsvarianten zu verweigern, so Barbara Tugemann.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen zur Voranfrage wird verweigert. Über Fragen eines Grundstausches und einer öffentlichen Widmung der Verkehrsfläche wird erst beraten und entschieden, wenn die geforderten beurteilungsfähigen Unterlagen zur geplanten Bebauung vorliegen.

-> Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig verweigert.

TOP 4: Digitale Schulinfrastruktur: Glasfaseranschluss Schulen und Rathaus, strukturierte Verkabelung Laurentius-Grundschule

a) Glasfaseranschlüsse

Anschließend stelle Christian Peiker den Sachverhalt zu oben genanntem Tagesordnungspunkt vor. Im Haushalt 2020 sind für die vier Bobinger Grundschulen und die Mittelschule je 50.000 Euro für einen Glasfaser-Anschluss eingeplant. Im Zuge eines Bayerischen Förderprogramms können die genannten Anschlüsse mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Dieses Förderprogramm setzt eine Ausschreibung bzw. Angebotseinholung voraus, wobei im Anschluss auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots ein Zuwendungsantrag eingereicht werden kann. Die Grundschule an der Singold und die Außenstelle Siedlung werden im Förderprogramm als eine Schule betrachtet und erhalten zusammen maximal einmal den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro. Die geschätzten Kosten, abzüglich der potenziellen Förderung, würden sich für alle fünf Bobinger Schulen auf einen Eigenanteil von ca. 60.300 Euro für die Stadt Bobingen belaufen.

Beschlussvorschlag: Der Bausausschuss hat die Verwaltung damit beauftragt, für die fünf Bobinger Schulen in ein Ausschreibungsverfahren für die Glasfaseranschlüsse einzusteigen und anschließend auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots einen Zuwendungsantrag einzureichen.

-> Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

b) Strukturierte Verkabelung in der Laurentius-Grundschule

Im Haushalt 2020 sind für die Laurentius-Grundschule 80.000 Euro für den Aufbau einer strukturierten IT-Verkabelung sowie 20.000 Euro für den Aufbau eines W-LAN-Netzwerks eingestellt. Als Basis einer strukturierten Verkabelung hat die Schulleitung der Laurentius-Grundschule ein Medienkonzept erarbeitet. Entsprechend der Planung der Laurentius-Grundschule soll ein Ausstattungsstandard für sämtliche Bobinger Schulen zusammengestellt werden. Der Vorentwurf wird in der Kultur-, Sport- und Sozialausschusssitzung am 20.10.2020 beraten.

-> Zur Kenntnis genommen.

TOP 5: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 2. Sitzung vom 08.09.2020

-> Einstimmig angenommen.

TOP 6: Wünsche und Anfragen

  • Keine Wünsche bzw. Anfragen.

Ende der öffentlichen Sitzung 19:26 Uhr.

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