Tagesordnung Bauausschuss:
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Einrichtung eines abgesenkten Geschwindigkeitsbereichs in der Krumbacher Straße
- TOP 3 Anwohnerbeschwerden Spielplatz Unterfeldstraße
- TOP 4 Wohnen am Brunnenplatz Siedlung; Kostenschätzung und Vorstellung Energiekonzept
- TOP 5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 76 „Wohnen am Brunnenplatz“, Entwurfsvorstellung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
- TOP 6 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
- TOP 6.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
- TOP 6.2 Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung bei der Nutzungsänderung eines Druckereigebäudes zu einem Technologieentwicklungsunternehmen mit Schwerpunkt Medizintechnik auf dem Grundstück Michael-Schäffer-Straße 1, Fl. Nr. 3583/18, Gemarkung Bobingen
- TOP 6.3 Teilnutzungsänderung einer bestehenden Gaststätte auf dem Grundstück MaxFischer-Straße 15, Fl.Nr. 3818/54 der Gemarkung Bobingen, hier: Umnutzung von Büro- und Lagerräumen zu Gästezimmern
- TOP 6.4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 30 Wohnungen und Tiefgarage auf dem Grundstück Wertachstraße 11, Fl.Nr. 82 der Gemarkung Bobingen
- TOP 6.5 Bauantrag für den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Gutenbergstraße 12, Fl.Nr. 775/4 und 775/3 Gemarkung Bobingen
- TOP 6.6 Bauantrag für die Aufstellung von zwei mobilen Hühnerställen (Hühnermobile) im Außenbereich auf den Grundstücken Untermoos Fl.Nr. 4382, 4385 und Fl.Nr. 4263 Weidenstraße 4 Gemarkung Bobingen
- TOP 6.7 Beratung zum Schreiben der SPD-Fraktion sowie eines privaten Antragstellers zur seit 01.02.2021 geltenden Abstandsflächensatzung der Stadt Bobingen und zu Erschwernissen beim Bebauungsplan Point IV
- TOP 6.8 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Loisachweg 7, Fl.Nr. 3329/8 der Gemarkung Bobingen
- TOP 7 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 6. Sitzung vom 09.02.21 und der 7. Sitzung vom 16.03.21
- TOP 8 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit im Bauausschuss:
- Alle Mitglieder des Bauausschusses waren anwesend.
- Verwaltung: Andreas Lindner (Hauptamt, Ordnungsamt), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Christian Peiker (Hochbauamtsleiter), Achim Hiller (Projektleiter Wohnen am Brunnenplatz), Herr Schöler (Leiter Bauverwaltung ab 01.05.2021) und Stefan Thiele (Stadtkämmerer ab 01.05.2021)
TOP 1 Berichterstattung
Aus der Verwaltung berichtete Andreas Lindner, dass nun das Antwortschreiben vom Landratsamt auf den Antrag der FBU-Fraktion zur Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung in Straßberg vorliegt. Der Sachverhalt wurde vor Ort geprüft. Da die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung bereits großzügig ausgelegt wird und es sich um keine besondere Gefahrenstelle handelt, wurde der Antrag auf Ausweitung abgelehnt.
TOP 2: Einrichtung eines abgesenkten Geschwindigkeitsbereichs in der Krumbacher Straße
Im Bereich der Krumbacher Straße ereignete sich vor kurzem ein Unfall mit einem Grundschulkind. Auf diesen Schulwegunfall wurde mit der Anbringung eines Verkehrszeichens (Tempo 30) in beide Fahrtrichtungen reagiert. Andreas Lindner erläuterte, dass nach Abstimmung mit der örtlichen Polizeiinspektion und Straßenbaubehörde sowie dem Landratsamt seit dem 08.04.2021 auf beiden Fahrstreifen entlang der Krumbacher Straße im Bereich der Schulen folgende Schilderkombinationen vorhanden sind:
- Gefahrstelle (VZ 101)
- Schule (VZ 1012-50)
- Zulässige Geschwindigkeit 30 (VZ 274-30)
- Mo – Fr 7 – 17 h (VZ 1042-33)
Hinweise:
- Die zeitliche Angabe wurde mit den Öffnungszeiten der Schulen abgestimmt.
- Eine Aufhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nicht notwendig, da der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich auf höchstens 300 m Länge je Fahrtrichtung zu begrenzen ist.
Klaus Förster erklärte, dass ihm die Einrichtung solcher Tempo 30 Begrenzungen vor Schulen, Kitas und Altenheimen wichtig sind und verwies auf die erfolgte Geschwindigkeitsaufzeichnung stadtauswärts vom 26.03. – 07.04.202, bei der knapp 25.000 Fahrzeuge erfasst wurden.
Herwig Leiter (CSU) dankte der Stadt für die schnelle Reaktion. Er hält die zeitliche Begrenzung für sinnvoll und regt darüber hinaus an, die Geschwindigkeitsbegrenzung auch zu überwachen.
Beschlussvorschlag: Der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich auf der Krumbacher Straße im Bereich der Schulen ist je Fahrtrichtung auf eine Länge von 300 m mit den VZ 101, 1012-50, 274-30 und 1042-33 einzurichten.
–> einstimmig angenommen
TOP 3: Anwohnerbeschwerden Spielplatz Unterfeldstraße
Konkret ging es um drei Beschwerden der Anwohner. Christian Peiker erklärte den jeweiligen Sachverhalt und stellte Lösungsansätze der Verwaltung vor.
Lärmbelästigung durch Jugendliche in den Abendstunden
Laut den Anwohnern kommt es trotz Ruhezeit „ab Einbruch der Dunkelheit, spätestens ab 19:00 Uhr“ in den Abendstunden regelmäßig zu Lärmbelästigungen durch Jugendliche, die zudem auch Alkohol trinken, was gemäß der Grünanlagen- und Spielplatzsatzung als Ordnungswidrigkeit zu werten ist.
Vorschlag der Verwaltung:
- Der Streetworker der Stadt Bobingen soll regelmäßig vor Ort mit den Jugendlichen in Kontakt treten. Als nächste Stufe soll die Bobinger Sicherheitswacht vorbeischauen.
- Jedoch können weder Streetworker noch Sicherheitswacht dauerhaft Präsenz zeigen. In diesem Fall bleibt es Sache der betroffenen Anwohner die Polizei zu rufen.
- Um einen weiteren Kompromiss zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und dem Spielbetrieb auf dem Spielplatz zu finden, könnte auch die Mittagsruhe von 13:00 – 15:00 Uhr explizit auf dem Spielplatzschild benannt werden.
Besteigen/Befahren des Hügels beim Lärmschutzwall
Der Spielplatz ist zur angrenzenden Bahnlinie durch einen Wall mit aufgesetzter Lärmschutzwand abgetrennt. Ein Teil des Walls ist zu einem Richtung Spielplatz vorspringenden Hügel modelliert. Dieser wird mit Fahrrädern befahren, so dass sich Pfade ausgebildet haben, an welchen der lose Kies zutage tritt. Dieser wird laut Anwohner regelmäßig als Wurfgeschosse in Richtung der Häuser verwendet oder um damit in der Röhrenrutsche zu lärmen.
Vorschlag der Verwaltung:
- Pfade mit Bandstangen verblocken und erneut mit Bodendeckern bepflanzen, sodass diese hoffentlich zukünftig nicht mehr befahren werden.
Parksituation am Holbeinring gegenüber Spielplatz
Im Bereich des Spielplatzes wird regelmäßig durch Spielplatzbesucher verkehrsbehindernd geparkt, sodass die Durchfahrt dort eingeschränkt ist. Es wurde zudem beobachtet, dass Fahrzeuge über die Spielwiese fahren oder teilweise bzw. ganz darauf parken. Die Anwohner belegen diese Aussagen mit Fotos.
Bei einer Ortseinsicht stellte das Ordnungsamt fest, dass beim Parken mit einem gängigen PKW eine Restfahrbahnbreite von 3,15 m gemessen vom Außenspiegel bis zum Fahrbahnrand vorhanden ist. Damit werden die erforderlichen 3,05 m Restfahrbahnbreite eingehalten, weshalb gemäß Straßenverkehrsordnung keine Park- oder Halteverbote auszuweisen sind.
Vorschlag der Verwaltung:
- Um ein Befahren der Wiese zukünftig zu verhindern, wird die Wiese durch Bandstangen mit Abstand von ca. 80 cm parallel zum Fahrbahnrand abgegrenzt.
Diskussion im Bauausschuss
- Elisabeth König (CSU): Das Fahren mit Fahrrädern ist auf dem Spielplatz grundsätzlich verboten, daher ist diesbezüglich kein Handlungsbedarf gegeben. Der Vorschlag mit dem Streetworker ist gut, für die Jugendlichen müsse man Angebote schaffen, die Ruhepausen in der Mittagszeit ist dagegen eine ungeeignete Maßnahme.
- Martin Gschwilm (FW): Kinderlärm gehört zu einem Spielplatz, daher macht die Mittagsruhe keinen Sinn. Bevor bauliche Maßnahmen ergriffen werden, sollten diese provisorisch angebracht werden, da dies eventuell bereits abschreckende Wirkung zeigt. Eine weitere milde Maßnahmen ist neben dem Streetworker noch die Information der Eltern über ihre Aufsichtspflicht, z. B. über einen Bericht im Stadtboten. Des Weiteren ist zu bedenken, ob die Absperrungen entlang des Straßenrandes die Anfahrt von Rettungsfahrzeugen erschwert.
Klaus Förster versicherte daraufhin, dass die Zufahrt weiterhin möglich sei. - Claudia Lautenbacher (SPD): Der Vorschlag mit dem Streetworker ist sehr gut, da man mit den Jugendlichen ins Gespräch kommen sollte, um mit ihnen eine gemeinsame Lösung zu finden. Bei den Bandstangen sei zu hinterfragen, wie gewinnbringend diese sein können.
- Armin Bergmann (SPD) schließt sich seinen Vorrednern an und betont, dass es darum geht, die Anwohner und ihre Sorgen zu verstehen. Die Maßnahmen müssen die Verhältnismäßigkeit wahren und auch auf andere Spielplätze in der Stadt übertragbar sein. Seine Frage an die Verwaltung: Wie sieht die personelle Ausstattung im Ordnungsamt aus? Sollte hier aufgestockt werden, um Kontrollfahrten vor Ort und Zeit für Aufklärungsarbeiten zu ermöglichen?
- Florian Vogl (FBU): Auf die Lärmbelästigung mit einem Verbot am Mittag zu reagieren ist der falsche Weg. Um das Befahren des Hügels zu vermeiden, sollten weiche Maßnahmen gewählt werden. Und beim dritten Punkt ist es entscheidend die Wiese zu schützen, dies aber mit Alternativen zum genannten Vorschlag.
- Herwig Leiter (CSU) bereitet die Parksituation Bauchschmerzen. Denn die vorgeschlagenen Maßnahmen würden aus seiner Sicht das Durchfahren noch weiter erschweren und damit die aktuelle Situation eher verschlechtern. Um dem Anwohneranliegen gerecht zu werden, sollte überlegt werden, ob ein Parken auf der Wiese erlaubt oder eine alternative Parkfläche ausgewiesen werden könnte.
- Clemens Bürger (Grüne) bringt als neue Idee ein, die Parkplätze mit Findlingen zu kennzeichnen.
Im Anschluss an die zahlreichen Wortmeldungen formulierte Bürgermeister Förster folgenden Beschluss:
- Der Streetworker der Stadt Bobingen tritt regelmäßig vor Ort mit den Jugendlichen in Kontakt. Sollten mangels Einsichtigkeit sich die Situation nicht bessern, so wird einer wiederkehrende Begehung durch die Bobinger Sicherheitswacht veranlasst.
- Durch diese Maßnahmen soll ebenso eine Verhaltensänderung erreicht und der Hügel nicht mehr befahren werden.
- Partielles Parken wird zugelassen, Kennzeichnung durch Findlinge.
–> einstimmig angenommen
TOP 4: Wohnen am Brunnenplatz Siedlung; Kostenschätzung und Vorstellung Energiekonzept
Achim Hiller stellte sich dem Ausschuss kurz vor. Der Architekt ist seit Juli 2020 im Hochbauamt tätig und als Projektleiter für das Projekt „Wohnen am Brunnenplatz“ zuständig.
Vorentwurfsplanung und Energiekonzept
Die Architekten und Fachplaner sind seit der Freigabe und Beauftragung in vollen Zügen mit der Vorentwurfsplanung beschäftigt. Dabei erfolgte eine enge Zusammenarbeit mit den Energieberater, um die städtische Vorgabe, das Gebäudeenergiengesetz (GEG, ehemals EnEV) um mindestens 20 % zu unterschreiten, zu erreichen.
- Massivbauweise mit einem hochwärmedämmenden Ziegel in 42,5 cm Mauerstärke
- 2-geschossiges „Längshaus“ mit intensiv-begrünten Flachdach zur Herstellung eines Dachgartens
- 4-geschossiges „Punkthaus“ mit Flachdach und Nachrüstmöglichkeit für eine PV-Anlage
- Arztpraxis im EG des Punkthauses sowie mit Räumlichkeiten im 1. OG für Sozialräume und einem weiteren Behandlungsraum. Im Bedarfsfall können diese Räume später mit relativ geringem Aufwand wieder zu einer Wohnung umfunktioniert werden. Auch sind die Räumlichkeiten der Arztpraxis im Erdgeschoss universell gestaltet, sodass diese auch bei einem eventuellen Wechsel der Ärzte gut nutzbar sind.
- Wärmeversorgung mit einer Doppelkessel-Pellets-Heizanlage
- Zentrale mechanische Abluftanlage in den Wohnungen sowie zentrale Lüftungsanlage mit Zu- und Abluft (ohne Kühlung) in der Arztpraxis (Nachrüstung einer Lüftungsanlage möglich)
- 26 neue Stellplätze oberirdisch und 17 neue Stellplätze Tiefgarage
Bürgermeister Förster betonte ausdrücklich, dass diese Planung nur ein Vorschlag ist und dieser, wie versprochen, mit den Siedlern diskutiert wird, bestenfalls noch vor der Sommerpause.
Clemens Bürger (Grüne) hinterfragte, warum das favorisierte System aus Grundwasserwärmepumpe (Grundlast) und Gas-Brennwert (Spitzenlast) mit PV-Unterstützung für den Pumpenantrieb nicht weiterverfolgt wurde. Die Verwaltung begründete ihre Entscheidung mit Mehrkosten von rund 50.000 Euro.
Projektkosten
Bisher konnte zum Projekt lediglich eine pauschale Kostenannahme auf Basis von Baupreis-Indizes i. H. v. rund 4,4 Mio. Euro getroffen werden. Nun wurde eine Kostenschätzung nach DIN 276 durchgeführt, bei welcher u. a. die Schätzkosten der einzelnen Fachplaner (Haustechnik, Elektro, Außenanlagen) eingepflegt wurden. Die Gesamtkosten belaufen sich nach aktuellem Stand voraussichtlich auf 4,98 Mio. Euro brutto, so Achim Hiller. Er begründete die Mehrkosten damit, dass nun auch der bauliche Mehraufwand für die Herstellung einer Arztpraxis berücksichtigt wurde, der deutlich teurer als die Herstellung von Wohnraum ist. Darüber hinaus gelten derzeit rasant steigende Baupreise, welche die Baupreisindizes (noch) nicht berücksichtigen.
Weiter ergänzte er, dass in dieser. Kostenschätzung die Maßnahmen zur Herstellung einer Spielfläche für die Schule oberhalb der Tiefgaragen-Decke auf dem Areal zwischen Schule und Wohngebäude noch nicht enthalten sind. Die Herstellung einer gehobenen Spielfläche einschließlich intensiver Bepflanzung war jedoch Gegenstand im gemeinsamen Workshop mit der Siedlungs-Grundschule und wird seitens des Bauamts als zwingend umzusetzende flankierende Maßnahme gesehen. Die Kosten dafür belaufen sich grob geschätzt auf ca. 60.000 Euro. Das Bauamt schlägt deshalb vor dies Kosten in den Vermögenshaushalt 2022/2023 mit aufzunehmen.
Die Kostensteigerung von 600.000 Euro veranlassten Florian Vogl (FBU) zu einer Nachfrage inwieweit nun weitere Baukostensteigerungen berücksichtigt sind. Achim Hiller erklärte daraufhin, dass es sich um eine realistische Einschätzung mit 5 % Risikozuschlag als Puffer handle. Klaus Förster ergänzte, dass Ausschreibungen allerdings immer eine gewisses Risiko beinhalten.
Beschlussvorschlag: Die vorgestellte Planung und Kostenschätzung der Wohngebäude mit Arztpraxis am Brun-nenplatz wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die Entwurfsplanung und Kostenberechnung erarbeiten zu lassen sowie die Fördermodalitäten gemäß KommWFP mit der Regierung von Schwaben abzustimmen.
–> einstimmig angenommen
TOP 5: Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 76 „Wohnen am Brunnenplatz“, Entwurfsvorstellung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Auch dieser Punkt beschäftigte sich mit dem Projekt „Wohnen am Brunnenplatz“. Dafür wurde nun ein sogenannter „einfacher Bebauungsplan“ erstellt, bei dem es einen ergänzenden Bauantrag bedarf, so Herr Thierbach.
Beschlussvorschlag:
- Der Bauausschuss billigt den vom Büro Raumsequenz ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Wohnen am Brunnenplatz“ in der Fassung vom 20.04.2021.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
–> einstimmig angenommen
Aufgrund der FF2-Maskenpflicht wird eine Pause von 18:17 bis 18:30 Uhr eingeschoben.
TOP 6: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
TOP 6.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
TOP 6.2 Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung bei der Nutzungsänderung eines Druckereigebäudes zu einem Technologieentwicklungsunternehmen mit Schwerpunkt Medizintechnik auf dem Grundstück Michael-Schäffer-Straße 1, Fl. Nr. 3583/18, Gemarkung Bobingen
Für die Verwaltung erläuterten Herr Schöller und Herr Thierbach diesen kniffeligen Fall. Früher befand sich bekanntlich die Druckerei Kessler an der Michael-Schäffer-Straße und der Dr.-Zoller-Straße und zwar aufgeteilt auf zwei Grundstücken. Nun gibt es zwei neue, unterschiedliche Eigentümer für diese Grundstücke. In der Michael-Schäffer-Straße soll das ehemalige Druckereigebäude für ein Technologieentwicklungsunternehmen mit Schwerpunkt Medizintechnik um- bzw. neu genutzt werden. Dafür werden 54 Stellplätze benötigt, wobei auf dem betreffenden Grundstück nur 12 nachgewiesen werden können. Die weiteren 42 Stellplätze werden vom Antragsteller auf dem diagonal gegenüberliegenden Grundstück in der Dr. Zoller Str. durch eine dingliche Sicherung nachgewiesen.
Die Stadt hat zum Bauantrag am 22.07.2019 das Einvernehmen unter der Auflage erteilt, dass dauerhaft sicherzustellen ist, dass die erforderlichen Stellplätze zur Verfügung stehen und der Nutzung nicht entzogen werden. Dies erfolgt in der Regel mittels einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit. Wie das Landratsamt nun mitteilte, wurde die Baugenehmigung bis heute nicht erteilt, da die Stellplatzsituation nicht wie gefordert gelöst wurde. Demnach liegt seitens des Bauherren lediglich eine Dienstbarkeit vor, welche nur allgemein das Recht einräumt Stellplätze mitzubenutzen ohne die erforderlichen 42 Stellplätze zu benennen. Aus baurechtlicher Sicht stellt diese Mitbenutzung allerdings keinen Nachweis dar.
Hubert Geiger (FBU) verwies darauf, dass es sich hier nicht nur um eine rein baurechtliche Frage handle, da es aus wirtschaftspolitischer Sicht auch wichtig ist, Gewerbebetriebe in Bobingen zu halten bzw. anzusiedeln. Herwig Leiter (CSU) sieht den Konflikt zwischen Gewerbe und Stellplatzsatzung ebenso und möchte hier keinen Präzedenzfall schaffen. Claudia Lautenbacher (SPD) und Martin Gschwilm (FW) möchten um die Ecke denken und weitere Nachbargrundstücke in den Blick nehmen bzw. nach praktischen Lösungen suchen. Daraufhin brachten Armin Bergmann (SPD) und Hubert Geiger (FBU) ein, ob eine schuldrechtliche Regelung oder ein Ausweis weitere Parkplätze auf dem Grundstück möglich wären.
Die Verwaltung schlug daher vor, auf eine auflösende Bedingung zu bestehen. Das heißt, dass die notwendigen Stellplätze über die Dienstbarkeit gesichert sind und zur Verfügung stehen. Bei Auflösung des Vertrags zwischen den beiden Eigentümern über die Mitbenutzung erlischt dann die Baugenehmigung. Dies müsse allen Beteiligten entsprechend vermittelt werden.
Beschluss: Zunächst soll eine Optimierung der Stellplätze auf dem eigenen Grundstück und in der Nähe geprüft werden. Anschließend wird das gemeindlichen Einvernehmens mit einer auflösenden Bedingung erteilt.
TOP 6.3 Teilnutzungsänderung einer bestehenden Gaststätte auf dem Grundstück MaxFischer-Straße 15, Fl.Nr. 3818/54 der Gemarkung Bobingen, hier: Umnutzung von Büro- und Lagerräumen zu Gästezimmern
Angedacht ist bislang ungenutzte Lager- und Büroräume in Gästezimmer umzuwandeln. Die 18 Zimmer (Einbett-, Doppel-, Familien- und Mehrbettzimmer) mit 49 Betten sollen den Gästen des Festsaals, beispielsweise nach einer Hochzeit, zur Verfügung stehen. Sanitärräume sind als Gemeinschafts-WCs im Flur geplant. Stellplätze sollen, wie bei der Gaststätte, auf dem IWB-Werkparkplatz auf den dafür vorgesehenen Flächen nachgewiesen werden.
Stadtbaumeister Thierbach beschrieb, dass das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, sondern innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 BauGB. Da die nähere Umgebung einem Industriegebiet entspricht, beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB. Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind, da sie einen erheblich störenden Betrieb darstellen. Bezüglich der genehmigten Gaststätte wurde zuletzt im Bauausschuss am 09.12.2014 festgestellt, dass die Gaststätte eine gewerbliche Nutzung darstellt, die in einem Industriegebiet zulässig ist.
Diskussion im Bauausschuss
Der Bauausschuss beschäftigte sich intensiv mit den Fragen, ob die beantragten Gästezimmer aus bauplanungsrechtlicher Sicht in einem Industriegebiet zulässig sind und ob es sich um einen reinen Beherbergungsbetrieb handelt. Solche Betriebe haben eine ständig wechselnden Kreis von Übernachtungsgästen, ohne dass die Gäste in den Räumen eine eigene Häuslichkeit begründen können.
Für Martin Gschwilm (FW) ist der Vorschlag eine gelungene Ergänzung für das Objekt, doch er sieht die Gefahr von einer langfristigen Nutzung durchaus gegeben. Der von ihm bemängelte fehlende Empfangsbereich sei allerdings kein Grund von einer längeren Unterbringung auszugehen, da dies heutzutage z. B. über einen Schlüssel-Safe gelöst werden kann, so Herr Schöller für die Verwaltung. Für mögliche Dauergäste seien die Etagenduschen unattraktiver.
Herwig Leiter (CSU) verwies auf die Diskussion bei einem ähnlichen Fall und erklärte: „Mit Wohnen und Aufenthalt im Industriegebiet tun wir uns keinen Gefallen“. Er möchte keinen Anreiz für eine Dauerunterbringung schaffen. Den Vorschlag auf die geplanten Teeküchen zu verzichten, sieht er daher kritisch, da diese ja schnell wieder nachgerüstet werden können.
Auch Clemes Bürger (Grüne) sieht eine mögliche Arbeiterunterkunft kritisch. Um den Gebietscharakter des Industriegebiets nicht zu gefährden forderte auch Florian Vogl (FBU), dass das Gremium hier konsequent bleiben sollte.
Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht gegeben (zwei Gegenstimmen).
TOP 6.4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 30 Wohnungen und Tiefgarage auf dem Grundstück Wertachstraße 11, Fl.Nr. 82 der Gemarkung Bobingen
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück insgesamt 30 Wohnungen zu errichten und möchte nun mittels eines formellen Vorbescheidsantrags prüfen lassen, ob das Vorhaben genehmigungsfähig wäre. Die angedachten Baukörper sind höher als der bisherige Bestand, fügen sich allerdings in die Umgebung ein, so die Verwaltung.
Bürgermeister Förster findet, dass es sich um eine gute Idee handelt das bestehende Areal mit den in die Jahre gekommenen Baukörpern aufzuwerten. Wichtig sei eine ansprechende Gestaltung der Freiflächen auf dem Gelände.
Beschluss: Die Stadt Bobingen kann sich eine derartige Bebauung vorstellen.
TOP 6.5 Bauantrag für den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Gutenbergstraße 12, Fl.Nr. 775/4 und 775/3 Gemarkung Bobingen
Beschluss: Das Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass das beantragte Vorhaben im Sinne des §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist.
TOP 6.6 Bauantrag für die Aufstellung von zwei mobilen Hühnerställen (Hühnermobile) im Außenbereich auf den Grundstücken Untermoos Fl.Nr. 4382, 4385 und Fl.Nr. 4263 Weidenstraße 4 Gemarkung Bobingen
Bei sogenannten „Hühnermobilen“ handelt es sich um Hühnerställe mit wechselnden Standorten. Grundsätzlich sind mobile Hühnerställe im Außenbereich bis zu einer gewissen Größe verfahrensfrei. Da die zulässigen Abmessungen für verfahrensfreie Vorhaben in diesem konkreten Fall allerdings geringfügig überschritten werden, ist für die Aufstellung der beiden Hühnermobile ein Bauantrag erforderlich.
Beschluss: Das Einvernehmen zur Errichtung von zwei Hühnermobilen wird erteilt.
TOP 6.7 Beratung zum Schreiben der SPD-Fraktion sowie eines privaten Antragstellers zur seit 01.02.2021 geltenden Abstandsflächensatzung der Stadt Bobingen und zu Erschwernissen beim Bebauungsplan Point IV
Herr Schöller vom Bauamt erläuterte die Diskussion im Ferienausschuss.
Die SPD-Fraktion wollte mit ihrem Schreiben darauf aufmerksam machen, dass es keine Übergangfrist von der alten zur neuen Satzung gibt. Damit stellt sich die Frage, wie mit Bauanträgen umgegangen werden soll, die nach dem bisherigen Abstandsflächenrecht eingereicht wurden.
Bürgermeister Förster erklärte, dass bereits einige Anträge mit Umplanungen eingegangen sind.
Beschluss: Die Satzung bleibt so wie sie beschlossen ist.
TOP 6.8 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Loisachweg 7, Fl.Nr. 3329/8 der Gemarkung Bobingen
Verweis auf den vorherigen Tagesordnungspunkt.
Beschluss: Befreiung für einen Stellplatz, der teilweise außerhalb der Baugrenze errichtet werden soll.
TOP 7 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 6. Sitzung vom 09.02.21 und der 7. Sitzung vom 16.03.21
TOP 8: Wünsche und Anfragen
Keine Wünsche bzw. Anfragen
Ende des öffentlichen Teils ca. 19:45 Uhr.