08.06.2021 – Bauausschuss

Tagesordnung Bauausschuss:

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Neubau KITA Point IV, Sachstandsbericht des Büros Conwick zu Terminen und Kosten
  • TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 3.2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 337/1 der Gem. Straßberg, Wiesenstr. 21
  • TOP 3.3 Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines „Wohngeschäftshauses“ in ein Hotel sowie Genehmigung einer zugehörigen Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/19 der Gem. Bobingen, Hans-Sachs-Straße 19
  • TOP 3.4 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4198/85 der Gem. Bobingen, Auenstr. 1
  • TOP 3.5 Bauantrag zur Errichtung einer Bio-Legehennenstallanlage und zwei Futtersilos auf den Grundstücken Fl. Nr. 3252 und 3253, Ahengehörle (Ahweg)
  • TOP 3.6 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Mehrfachparkgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3594/18 der Gem. Bobingen, Michael-Schäffer-Str. 11 f
  • TOP 3.7 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 940/71 der Gem. Bobingen, Rembrandtstr. 13
  • TOP 3.8 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Waldberg-Kreuzanger, Bauernstraße 4, Fl.Nr. 22 der Gemarkung Bobingen
  • TOP 4 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Alle Mitglieder des Bauausschusses waren anwesend.
  • Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Sabine Baltes (Bauverwaltung), Rainhard Schöler (Leiter Bauverwaltung) und Jonas Betz (Projektsteuerungsbüro Conwick)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Tagesordnungspunkte (TOP) 1 – 4.

TOP 1 Berichterstattung

Zu Beginn der Sitzung berichtet Bürgermeister Förster (CSU) über zwei angeordnete Sofortentscheide (vom 30.04.2021) bzgl. KiTa Point IV:

  • Spenglerarbeiten ~ 80.000 Euro (Andreas Buchler Dachdeckermeisterbetrieb GmbH)
  • Innen + Stahltüren ~ 97.000 Euro (DTB-Donau-Trocken-Bau GmbH)

Anschließend berichtete Rainer Thierbach (Verwaltung) über die Pflasterschäden an der Hochstraße. Um entsprechende Schäden vollumfänglich zu reparieren, wäre eine komplette Sperrung der Hochstraße notwendig. Aus Dringlichkeit wird nun an den Hausnummern 8 und 10 tageweise eine halbseitige Sperrung vorgenommen, um entsprechende Pflasterschäden vorerst zu korrigieren. Bürgermeister Förster (CSU) betonte, dass vor zukünftigen Reparaturen, die betroffenen Gewerbetreibenden frühzeitig vorgewarnt werden. Die Kosten belaufen sich vorerst auf rund 7.500 Euro.

Des Weiteren gab Rainer Thierbach (Verwaltung) bekannt, dass die Interessensgemeinschaft „Tempo 30 Hochstraße Richtung Norden“ Unterschriften für deren Anliegen der Verwaltung vorgelegt haben. Rainer Thierbach (Verwaltung) und Bürgermeister Förster (CSU) betonten, dass Sie das Anliegen der neuen Anwohner sehr ernst nehmen, jedoch für eine abschließende Einordnung das Ganze im Rahmen des kommenden Gesamtverkehrskonzeptes (GVK) betrachtet werden solle.

Monika Müller-Weigand (Grüne) erkundigte sich, ob das GVK schon in Auftrag gegeben worden ist. Bürgermeister Förster (CSU) antwortete, dass sich Michael Ammer (FBU) bereits in einer vergangenen Sitzung diesbezüglich erkundigt hat. Klaus Förster bestätigte, dass das GVK inzwischen in Auftrag gegeben wurde. Bürgermeister Förster hält es für falsch, wenn man einen Punkt aus dem GVK raus nimmt und gesondert, von den anderen Punkten, betrachtet. Herwig Leiter (CSU) bestätigte Klaus Försters Ausführungen.

TOP 2: Neubau KITA Point IV, Sachstandsbericht des Büros Conwick zu Terminen und Kosten

Jonas Betz vom Projektsteuerungsbüro Conwick stellte anschließend den aktuellen Stand des Bauvorhabens „Neubau KiTA Point IV“ den Ausschussmitgliedern vor:

  • Fenster und Außentüren sind bereits eingebaut
  • Dach ist abgedichtet
  • Innenputzarbeiten gehen in zwei Wochen los
  • Heizungs- und Elektroarbeiten werden gerade durchgeführt
  • Schlosserarbeiten aufgehoben (neue Auftragsvergabe)
  • Auftragsvergabe für Trockenbau steht noch aus
  • Auftragsvergabe für Arbeiten im Außenbereich stehen noch aus (~ 500.000 Euro)
  • Möbelarbeiten fast abgeschlossen
  • Kosten- und Zeitplanung noch im Rahmen
  • Materialknappheit nicht vorhersehbar
  • Puffer aufgefressen (Gründe: Materialknappheit, viele Schlechtwettertage

Florian Vogl (FBU) erkundigte sich, wie viele konkrete Kosten gegenwärtig noch ausstehen. Jonas Betz antwortete, dass in der sogenannten Gruppe 300 noch rund 200.000 Euro, für Außenarbeiten rund 500.000 Euro und für Möbel noch rund 150.000 Euro ausstehen (Gesamt: ca. 750.000 bis 800.000 Euro). Auf die Nachfragen von Bürgermeister Förster (CSU) antwortete Jonas Betz wie folgt:

  • Wann könnte Richtfest stattfinden? -> Im Sommer
  • Begehung des Stadtrates? -> Gerne
  • Enddatum Februar 2022 oder Ostern 2022 -> Ostern 2022

Claudia Lautenbacher (SPD) ergänzte, dass stets die Osterferien genannt wurden, da sich der Umzug in den Ferien für die KiTa besser eignet.

TOP 3: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 3.1: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die vollständige Liste der isolierten Abweichungen, der Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge finden Sie in der Sitzungsvorlage zu dieser Bauausschusssitzung vom 08.06.2021 auf der städtischen Homepage.

TOP 3.2: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 337/1 der Gem. Straßberg, Wiesenstr. 21

Rainhard Schöler (Bauamt) stellte den Ausschussmitgliedern den Sachverhalt vor:

Die Antragstellerin beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses. Aufgrund des Grundstückszuschnitts ist die Errichtung eines verjüngenden Gebäudes angestrebt. Die Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit dieses Vorhabens ist Gegenstand dieses Antrags. Die Bebauung dieses Grundstücks wurde bereits mehrfach im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss und in Form eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Augsburg (VG Augsburg) behandelt. Das VG Augsburg hatte im Urteil vom 28.09.2009 die Klage auf Erlass einer Baugenehmigung abgelehnt. Die Lage des Grundstücks im planungsrechtlichen Außenbereich und die Beeinträchtigung öffentlicher Belange (Darstellung des Flächennutzungsplans) waren Gründe hierfür. Das Vorhaben kann als sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ planungsrechtlich zugelassen werden, insofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gewährleistet wird. Das geplante Wohnbauvorhaben widerspricht der Darstellung des Flächennutzungsplanes (Gegenständliche Grundstücksflächen: „Flächen für die Landwirtschaft“). Neben der Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist unter anderem die Abwasserbeseitigung, als Teil der planungsrechtlichen Erschließung, nicht gesichert.

Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU) konnte nicht nachvollziehen, warum das entsprechendes Vorhaben nicht genehmigt wird, wenn eine vorangegangene Entscheidung im näheren Umfeld hätte auch nicht genehmigt werden dürfen. Armin Bergmann (SPD) schlug vor, den Flächennutzungsplan für entsprechende Grundstücke in ganz Bobingen anzuschauen und ggf. anzupassen. Florian Vogl (FBU) zog eine Einbeziehungssatzung in Betracht. Monika Müller-Weigand (Grüne) zog keine weitere Diskussion in Betracht, da vergangene Entscheidungen bereits enstprechend abgelehnt wurden.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt insoweit das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

–> Abstimmung: Das gemeindliche Einvernehmen wurde von den Ausschussmitgliedern verweigert (eine Gegenstimme).

TOP 3.3: Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines „Wohngeschäftshauses“ in ein Hotel sowie Genehmigung einer zugehörigen Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/19 der Gem. Bobingen, Hans-Sachs-Straße 19

Der Antragsteller beabsichtigt das im südlichen Bereich des Grundstücks bestehende Gebäude als Hotel mit Empfang und Cafe / Restaurant (Erdgeschoss) zu nutzen. Umfassen soll das Gebäude insgesamt 4 Gästezimmer im 1. Obergeschoss (OG) und 3 Gästezimmer im 2. OG. Das Gebäude im Nordwesten des Grundstücks soll künftig als Betriebsleiterwohnung fungieren und das im Nordosten bestehende Gartenhaus soll privaten Gästen als Übernachtungsmöglichkeit angeboten werden. Das Gebäude im Nordwesten des Grundstücks wurde zuletzt als Musterhaus (keine Wohnnutzung) genehmigt. Ein Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Bedenken bestehen seitens der Verwaltung hinsichtlich des im Bebauungsplan festgesetzten Gebietstyps. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich des Grundstücks ein Industriegebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung 1990 fest.

Hotels und Beherbergungsbetriebe werden von der neueren Rechtsprechung jedoch im Industriegebiet für unzulässig angesehen. Die Schranken für Ihre Zulässigkeit ergeben sich unter anderem daraus, dass sie nicht unzumutbaren Störungen und Belästigungen ausgesetzt sein dürfen. Der VGH Mannheim sah in einem Beschluss vom 30.07.2009 vor, eine Nutzungsänderung – vormals gewerblich genutzter Gebäude in ein Hotel – als unzulässig an. Nur soweit man trotz der Bedenken der Nutzungsänderung zu einem Hotel zustimmen sollte, wären auch die Zulässigkeiten der Betriebsleiterwohnung zu prüfen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Änderung der Anlagen in ein Hotel sowie eine Betriebsleiterwohnung/-wohnhaus mit dem im Bebauungsplan festgesetzten Gebietscharakter eines Industriegebietes nicht vereinbar.

Die Ausschussmitglieder lobten mehrheitlich das Konzept des Auftraggebers. Der Gedanke einer Umwidmung des bestehenden Industriegebietes in ein Gewerbegebiet wurde anschließend im Ausschuss diskutiert. Früher genehmigte Betriebsleiterwohnungen in diesem Gebiet sorgten dafür, dass dieses reine Industriegebiet bereits in ein Gewerbegebiet gekippt sei. Seitens der Verwaltung verwiesen Rainhard Schöler und Rainer Thierbach deutlich auf ein mögliches Konfliktpotential zwischen Gästen und vorhandenem Gewerbe (Lautstärke, Ruhestörung, etc.). Florian Vogl (FBU) wies darauf hin, dass auf der städtischen Homepage auf eine korrekte Formulierung bei den Begriffen Industrie – und Gewerbegebiet geachtet werden soll. Wohnen (Betriebsleiterwohnungen) sollte in einem reinen Industriegebiet nicht erlaubt sein, in einem Gewerbegebiet durch Betriebsleiterwohnungen schon. Das Gebiet sei rational betrachtet bereits kein reines Industriegebiet mehr, so Stadtrat Vogl (FBU).

Claudia Lautenbacher (SPD) lobte ebenfalls das vorgestellte Konzept, jedoch kritisierte sie das Vorgehen des Antragsstellers. Man sollte nicht jedes Ausschussmitglied mehrfach bezüglich eines geplanten Vorhabens kontaktieren. Clemens Bürger (Grüne) sprach ebenfalls positiv von dem Konzept, jedoch hätten es die Ausschussmitglieder mit einem „Marketing-Profi“ zu tun. Clemens Bürger sah das geplante Gebiet als kritisch an, die Stadt solle eher versuchen bereits bestehende Gebäude in Bobingen für den Auftraggeber zu suchen.

Beschlussvorschlag: Aus Sicht der Verwaltung wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht empfohlen.

–> Abstimmung: Das gemeindliche Einvernehmen wurde – entgegen der Empfehlung der Verwaltung – erteilt (drei Gegenstimmen: zwei Grüne + eine SPD).

TOP 3.4: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4198/85 der Gem. Bobingen, Auenstr. 1

Herr Schöler stellte anschließend den Ausschussmitgliedern den Tagesordnungspunkt 3.4 vor:

  • Antragstellerin beabsichtigt auf dem Grundstück die Errichtung eines Einfamilienhauses (Grundfläche: 9,69 m x 10,99 m, Satteldach) mit zwei Stellplätzen.
  • Die nähere, prägende Umgebung des Grundstücks entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Wegen der Art der baulichen Nutzung bestehen keine Bedenken.
  • Fraglich ist, ob die vorhandene Straße den durch die nun erneut hinzukommende Bebauung zu erwartenden Zu- und Abfahrtsverkehr noch aufnehmen kann (kann im Rahmen dieser Voranfrage nicht abschließend geklärt werden).
  • Antragstellerin hat darzulegen, wie die weitere Erschließung gesichert ist (Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung).

Beschlussvorschlag: Rainhard Schöler (Bauamt) empfahl die Voranfrage zurück zu stellen und in der zukünftigen Bauleitplanung mit auf zu nehmen.

–> Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 3.5: Bauantrag zur Errichtung einer Bio-Legehennenstallanlage und zwei Futtersilos auf den Grundstücken Fl. Nr. 3252 und 3253, Ahengehörle (Ahweg)

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau einer Bio-Legehennenstallanlage und zweier Futtersilos. Der Bio-Legehennenstall hat eine Grundfläche von 46,05 m auf 29,57 m. Im Norden und im Süden befinden sich jeweils noch zusätzlich ein 2 m tiefer Dachüberstand. Das im Osten angebaute Kotlager hat eine Grundfläche von 10,00 m auf 23,67 m, der im Westen angebaute Sortierraum mit Büro und Lager eine Grundfläche von 10,00 m auf 17,78 m. Die zwei geplanten Futtersilos sind südöstlich des Stalls geplant. Der Durchmesser beträgt ca. 2,50 m, die Höhe insgesamt 8,50 m. Die Zufahrt, in der Breite des gesamten Stalls, erfolgt von Westen her vom Ahweg. Soweit die Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage erfolgt, liegt bauplanungsrechtlich eine Landwirtschaft vor. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist derzeit nicht ersichtlich. Die Wasserversorgung ist jedoch bisher nicht (ausreichend) gesichert. Diese ist zwingend zu klären.

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen soweit die Privilegierung (Landwirtschaft) nachgewiesen wird und die Wasserversorgung ausreichend gesichert ist.

–> Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 3.6: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Mehrfachparkgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3594/18 der Gem. Bobingen, Michael-Schäffer-Str. 11 f

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Zweifamilienhauses (Grundfläche: 24 m x 12 m, Wandhöhe 6 m, Firsthöhe 9,30 m bei Satteldach mit 30° Neigung) mit Mehrfachparkgarage im Noden des Grundstücks. Das Erdgeschoss soll als Mehrfachparkgarage dienen. Im Obergeschoss sind zwei Wohnungen geplant. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Antragsteller betreiben vor Ort einen Kfz-Handel. Soweit die Mehrfachgarage dem gewerblichen Betrieben dienen sollte wäre diese Nutzung im Gewerbegebiet zulässig. Die geplante Wohnnutzung wird jedoch kritisch gesehen. Erforderlich ist ein funktionaler Zusammenhang zwischen betriebsbezogener Wohnung und betrieblichen Anlagen sowie eine personelle Beziehung des Nutzers der Wohnung zum Betrieb. Weiter muss die Wohnung aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll sein. Doch selbst wenn man unterstellen würde, dass die Garagen rein der gewerblichen Nutzung dienen würden, liegt keine Unterordnung im o. g. Sinne vor. Auch haben die Antragsteller bisher in keiner Weise dargelegt durch wen die Wohnungen genutzt werden sollen. Eine allgemeine Wohnnutzung wäre unzulässig, Anhaltspunkte weshalb eine „Betriebsleiterwoh-nung“ aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll ist, wurden bisher weder vorgetragen noch sind solche ersichtlich. Darüber hinaus widerspricht das Vorhaben – soweit ersichtlich – noch weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes, z. B. hinsichtlich der Dachneigung (zulässig 25° Grad, geplant 30° Grad) und der Firstrichtung (Ost-West-Richtung vorgegeben). Die Abstandsfläche im Osten wird nicht eingehalten (lediglich 2 m statt 3 m). Das Vorhaben widerspricht daher in mehreren Punkten den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt daher das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

–> Das gemeindliche Einvernehmen wurden nicht erteilt (einstimmig).

TOP 3.7: Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 940/71 der Gem. Bobingen, Rembrandtstr. 13

  • Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück.
  • Bebauungsplan sieht Wandhöhe von 3,75 m vor.
  • Abweichung von Bebauungsplan beabsichtigt, um ein ansprechendes und zeitgemäßes Gebäude von innen und außen planen und bauen zu können. Ebenfalls soll der Dachraum in Bezug auf Schaffung von Wohnraum vernünftig nutzbar sein.
  • Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.06.2006 bereits über ein ähnliches Vorhaben entschieden.
  • Der Planer stellt, bezugnehmend auf diese Befreiungen, einen Entwurf „Neubau nach B-Plan“ und „Neubau geplant“ gegenüber.
  • (Für weitere Details, siehe Sitzungsvorlage)
  • Da die vorgeschlagene „Neubau“-Variante städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar scheint, könnte insoweit eine Befreiung erteilt werden. Hierbei sollte jedoch das damals „genehmigte Maß“ nicht nochmals überschritten werden.
  • Vorsorglich wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden müssen.

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Ausschussmitglieder das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage zu erteilen.

–> Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 3.8: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Waldberg-Kreuzanger, Bauernstraße 4, Fl.Nr. 22 der Gemarkung Bobingen

Zuletzt wurde in der Bauausschusssitzung vom 15.12.2020 über das Projekt „Dorfgemeinschaftshaus in Waldberg-Kreuzanger“ beraten. Bauherr und Antragsteller hierfür ist der Verein „D ́Schwarzachtaler“. Das Projekt soll im Rahmen einer „kleinen Dorferneuerung“ mit Fördermitteln des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) in Krumbach realisiert werden. Der städtebauliche Rahmenplan für das Vorhaben wurde in der oben genannten Bauausschusssitzung vom Architekturbüro 3+ Architekten vorgestellt und beraten. Auszugsweise Zusammenfassung:

  • Der Verein ist inzwischen in die konkrete Umsetzungsplanung eingestiegen und hat eigene Pläne auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans erstellt.
  • Verein hat Planung als Voranfrage bei der Stadt eingereicht und bittet um Prüfung der bauplanungsrechtlichen Machbarkeit
  • Rahmenplan sieht Hauptgebäude mit 33,50 m x 11 m und geneigtem Satteldach (45 Grad) vor. Kleiner Anbau westlich des Gebäudes („Warmlager“) mit leichtgeneigtem Pultdach. Weiter westlich steht das Einzelgebäude („Kaltlager“, 12 x 8 m, Satteldach mit 45 Grad Dachneigung).
  • Ein Teil des Baufensters des Dorfgemeinschaftshauses befindet sich auf dem nördlich angrenzenden Privatgrundstück. Der Grunderwerb vom Privateigentümer ist nicht möglich.
  • Der jetzt dargestellte Standort genügt demnach in gleicher Weise wie der im B-Plan festgesetzte Standort den städtebaulichen Erfordernissen (Zentrumsfunktion, Nutzung für die Allgemeinheit / Dorfgemeinschaft, Nutzung der verbleibenden Fläche für das Radegundisfest).
  • Teilweise Befreiung von Baugrenzen für Haupt- und Nebenkörper erforderlich
  • Für jetzt definiertes Raumprogram ist kein Obergeschoss mehr erforderlich
  • Vorgeschlagene Gebäude (Ecke Bauernstraße / Bobinger Straße) weiterhin in II +D Bauweise geplant
  • Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
  • (Ausführliche Beschreibung in der Sitzungsvorlage)

Beschlussvorschlag: Aus Sicht der Verwaltung kann seitens der Stadt Bobingen die beantragte Zustimmung zum Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht erfolgen, den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen könnte aus Sicht der Verwaltung ebenfalls zugestimmt werden. Bezüglich der Befreiungen wird jedoch ein zeitnaher Abstimmungstermin mit dem Landratsamt Augsburg empfohlen, um zu klären, ob auch das Landratsamt die Befreiungen von den Festsezungen des Bebauungsplans mitträgt.

–> Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 4: Wünsche und Anfragen

  • Elisabeth König (CSU) wies darauf hin, dass auf dem Wasserspielplatz im Singoldpark eine Wasserpumpe defekt ist, sie bat um eine Reparatur dieser. Ebenfalls erkundigte sie sich nach dem Trampolin auf dem Spielplatz im Unterfeld. Das sei ihrer Auffassung nach relativ gefährlich. Rainer Thierbach (Verwaltung) wies darauf hin, dass dies vom Spielplatzprüfer so abgenommen wurde. Jedoch kann das Anliegen gerne nochmal weitergegeben werden.
  • Hubert Geiger (FBU) wies darauf hin, dass das Biotop (Ententümpel) im Singoldpark katastrophal aussieht und bitte überprüft werden soll.
  • Monika Müller-Weigand (Grüne) erkundigte sich, welche konkreten Maßnahmen aus der vergangenen Stadtradeln-Aktion getroffen wurden. Bürgermeister Förster (CSU) antwortete, dass die Auswertungen im Gesamtverkehrskonzept einfließen und berücksichtigt werden.

Ende des öffentlichen Teils ca. 20:30 Uhr.

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