06.07.2021 – Bau,- Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss:

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Neubau KiTa Krumbacher Straße; Vorstellung der Zuschussplanung
  • TOP 3 Fahrradabstellanlage in der Hochstraße auf einem öffentlichen Stellplatz
  • TOP 4 Strukturierte Verkabelung Laurentius-Grundschule – Vorstellung Kostenanschlag
  • TOP 5 Bebauungsplan Nr. 62 “Gewerbegebiet östlich der Bahn, II. Planungsabschnitt (Fl.Nr. 778 und 779); Vorstellung Planungskonzept und Aufstellungsbeschluss
  • TOP 6 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 6.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 6.2 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3338/31 der Gem. Bobingen, Donaustr. 32
  • TOP 6.3 Voranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit 14 Wohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 5000/2, 5000/3 und 5002/2 der Gem. Bobingen, Nähe Auenstraße und Föhrenstr. 7
  • TOP 6.4 Bauantrag zum Umbau und Aufstockung eines ehemaligen Pferdestalls zur Nutzung als Lager und Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 5137 der Gem. Bobingen, Hindenburgstr. 10
  • TOP 7 Spielplatz Unterfeld – Schaffung von Parkplätzen
  • TOP 8 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 8. Sitzung vom 20.04.2021
  • TOP 9 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Alle Mitglieder des Bauausschusses waren anwesend, Franz Handschuh vertrat Florian Vogl (FBU).
  • Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Christian Peiker (Hochbauamtsleiter) sowie Rainhard Schöler (Leiter Bauverwaltung)

Ergänzung der Tagesordnung um einen neuen TOP 7 “Spielplatz Unterfeld – Schaffung von Parkplätzen”, da darüber im Stadtrat am 01.07.2021 beraten wurde und nun eine Entscheidung folgen soll.

TOP 1 Berichterstattung

Herr Schöler berichtete über den aktuellen Stand verschiedener Bebauungspläne:

  • Bebauungsplan 62 “Gewerbegebiet östlich der Gutenberg Straße” liegt aktuell im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus.
  • Beim Bebauungsplan 74 “Sondergebiet nördlich der Königsbrunner Straße” soll morgen die Planung veröffentlich werden und dann sechs Wochen statt der üblichen 30 Tagen ausliegen, um die Urlaubszeit entsprechend zu berücksichtigen.
  • Für den Bebauungsplan 75 „Point V“ liegen aktuell neue Erkenntnisse wegen eines Altlastenverdachts vor, die nun über den Sommer berücksichtigt werden sollen.
  • Der Bebauungsplan 76 “Wohnen am Brunnenplatz” liegt noch bis zum 16.07.2021 öffentlich aus.

Weiter informierte Herr Thierbach, dass in der kommenden Woche Verkehrszählungen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden, da jetzt noch keine Ferien sind. An ca. 40 Kreuzungen werden Videokameras aufgestellt, welche den Verkehr an einem Werktag aufzeichnen. Anschließend wird das Material manuell ausgewertet. Thierbach versicherte, dass Personen und Kennzeichnen darauf nicht zu erkennen sind.

Bei den Buswartehäuschen sieht es wie folgt aus: Für die Hirtenstraße wird die Lieferung noch im Juli erwartet. Für die Schnitterstraße und für Waldberg läuft derzeit die Bestellung, eine Fertigstellung ist hier hoffentlich noch vor Schulbeginn möglich.

Die letzte Information betraf den Ausbau der Greifstraße. Die Entwurfsplanung hierfür soll dem Bauausschuss im September 2021 vorgestellt werden. Angedacht ist darüber hinaus, dass die Wasserleitungen im Herbst 2021 von der Stadt ausgetauscht werden. Im Frühjahr folgen dann weitere Spartenarbeiten bis zum Baubeginn im April 2022. Die Verwaltung wünscht sich eine zügige und kompakte Durchführung der Baumaßnahme, möchte der Baufirma gleichzeitig aber eine freie Zeiteinteilung (mit fixem Fertigstellungsdatum) ermöglichen, um darüber Kosten einzusparen.

TOP 2: Neubau KiTa Krumbacher Straße; Vorstellung der Zuschussplanung

Das Projekt „Neubau einer siebengruppigen KiTa an der Krumbacher Straße“ wird derzeit in verschiedenen Gremien diskutiert, zuletzt wurde darüber in der Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses am 22.06.2021 beraten.

Hintergrund:

  • Um an einem befristeten Sonderinvestitionsprogramm teilzunehmen, wurden Verwaltung und Planer in der Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses am 01.12.2020 beauftragt, die für den Zuschussantrag erforderliche Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung umgehend auszuarbeiten (LPH 1 und 2) und noch im Dezember 2020 einzureichen.
  • Für die Kostenschätzung mittels Kostenkennwerten hat das Büro 3+ Architekten wegen der Kürze der Zeit auf die Kosten der KiTa Point IV zurückgegriffen; die Kosten wurden mit einem Teuerungszuschlag von 3,5 % versehen. Außerdem wurden noch keine Fachplaner beauftragt, ebenso ist die Trägerfrage noch nicht entschieden.
  • Das für den Zuschussantrag erforderliche Betriebskonzept hat die Sozialverwaltung im Rathaus erarbeitet (Frau Haßmann).

Herr Glogger und Herr Blasi vom Büro 3+ Architekten stellten dem Bauausschuss nun die Zuschussplanung vor.

Aktueller Stand: Ein Grundstück beeinflusst die Planung

Der Standort an der Krumbacher Straße beeinflusst die Planung in verschiedenen Bereichen. Positiv sind u. a. der alte Baumbestand, die Nähe zur Singold und zum Singold Park sowie die Stellplätze am Schwimmbad, die für Bring- und Holverkehr genutzt werden können, so Herr Glogger. Schwieriger für die Planung sind die Bestandsgebäude und Zufahrten sowie eine Kanaltrasse mittig durch das Grundstück mit einem Schutzstreifen von 3,5 Metern, der nicht überbaut werden darf. Als Highlight formulierte Herr Glogger das alte Wasserschloss auf diesem Gelände, welches erstmals 1137 erwähnt wurde. 2,5 Meter bedecken heute das alte Gebäude und enthalten wahrscheinlich in allen Schichten archäologische Funde. Daher gibt es die Vorgabe seitens des Amts für Bodendenkmalpflege, keinerlei Eingriffe in den Baugrund vorzunehmen. Im Allgemeinen sind darüber hinaus weitere Vorgaben durch das Raumprogramm der Regierung von Schwaben für eine altersgerechte Einrichtung mit sieben Gruppen zu beachten.

Anhand der aktuellen Planungen zeigten die Architekten den schmalen Streifen auf, der für die Bebauung zulässig ist. Das Gebäude ist daher teilweise mit einem weiteren Geschoss ausgestattet, um weitere zwei Gruppen und einen Mehrzweckraum unterzubringen. Der Kindergarten selbst bekommt einen großen Außenbereich und auch die Kinderkrippe erhält einen eigenen Freibereich, indem die jüngeren Kindern ungestört spielen können.

Herr Glogger und Herr Blasi schlossen ihre Ausführungen mit dem Hinweis möglichst früh Kontakt mit der Trägerschaft aufzunehmen zu wollen, um spezielle Wünsche (Pädagogisches Konzept, Catering-Küche oder Küche, in der vor Ort gekocht wird, Garderobe, usw.) einzuarbeiten. Außerdem sollte die Bauweise diskutiert werden, da aktuell hohe Preissteigerungen bei Holz bestehen.

Rückmeldungen aus dem Bauausschuss

Bürgermeister Förster brachte seinen Ärger über die nicht förderfähigen Flächen im Allgemeinen zum Ausdruck. Von den 1.023 qm Gesamtfläche sind nur 784 qm förderfähige Flächen.

Stadtrat Abbenseth (CSU) gab die Anregungen weiter, Zugangskontrolle und Übersichtlichkeit zu gewährleisten sowie – evtl. über die Lüftungsanlage – direkt die technischen Voraussetzungen für Luftfilter mit zentraler Regelung zu schaffen.

Für Franz Handschuh (FBU) wurde das Parkplatzproblem noch nicht wie gewünscht verändert. Besprochen wurde, dass der Hol- und Bringverkehr über die Parkplätze am Schwimmbad erfolgen und nur die barrierefreien Parkplätz in direkter Nähe sein sollten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Kreuzung an der Krumbacher Straße noch weiter überlastet wird. In diesem Sinne bat er auch darum, die derzeitige Garagenvermietung auf dem Gelände zu überdenken, um damit Parkplätze zugunsten einer Grünfläche aufzugeben.

Daraufhin erklärte Herr Thierbach, dass zehn Stellplätze für die Wohnungen Vorgabe der Stadt sind. Darüber hinaus werden nach Absprache mit den Verantwortlichen vor Ort Parkplätze für das Rot-Kreuz-Heim behalten und zwei barrierefreie Parkplätze geschaffen. Über die weiteren Plätze könne diskutiert werden. Eine Überlegung könnte auch dahin gehen, die Verkehrsführung anzupassen, und zum Beispiel nur eine Ausfahrt nach rechts zu ermöglichen.

Claudia Lautenbacher (SPD) sieht die Bring- und Holsituation ebenfalls sehr kritisch. Des Weiteren erkundigte sie sich u. a. nach den Kosten im Vergleich zum Kindergarten in der Point IV und ob Therapieräume angedacht wurden, um die Inklusion zu fördern. Da dort vergrößerte Krippenräume sowie mehrere Therapieräume eingeplant wurden, unterscheiden sich diesbezüglich die Preise, so die Antwort.

Martin Gschwilm (FW) griff das Thema Garagen nochmals auf. Er hinterfragte deren Bausubstanz und würde im Rahmen des Bauvorhabens dieses Thema gerne direkt mit anpacken.

Stadtrat Bürger (Grüne) betonte, dass es durchaus Eltern gibt, die ihre Kinder ohne Auto zum Kindergarten bringen. Er fragte zudem nach dem Aufzug im Gebäude (Ja, Vorgabe für barrierefreie Gestaltung) und den Fundamente des alten Feuerwehrhauses (Nutzung nicht möglich).

TOP 3: Fahrradabstellanlage in der Hochstraße auf einem öffentlichen Stellplatz

Christian Peiker, Hochbauamtsleiter, erklärte, dass das Energieteam der Stadt Bobingen die Aktion „Neue Fahrradabstellanlagen in Bobingen“ initiiert hat. Ziel sei es, die teilweise nur bedingt geeigneten vorhandenen Abstellanlagen (Stichwort „Felgenkiller“) durch entsprechende Anlagen zu ersetzen bzw. neue Anlagen zu schaffen. Daraufhin haben diverse Gewebetreibende in der Hochstraße ihr Interesse bekundet. Hier ist jedoch aufgrund der PKW-Stellplatzanordnung, des Stadtmobiliars (Bänke, Mülleimer etc.) sowie der Baumpflanzungen der verfügbare Raum entsprechend beschränkt.

Im Energieteam wurde deshalb die Frage gestellt, ob grundsätzlich eine Umwandlung eines öffentlichen PKW-Stellplatzes in eine Aufstellfläche für Fahrräder mit entsprechender Abstellanlage denkbar wäre. Auf einem Schrägparker könnten ca. 9 Fahrräder (hoch-tief-Stellung, 50 cm Achsabstand) abgestellt werden.

Im Bauausschuss wurde diskutiert, ob einer Umwandlung von eines oder mehrerer PKW-Stellplätzen in Fahrradabstellanlagen sinnvoll ist. Vorherrschende Meinung war, abzuwarten, was das beauftragte Verkehrskonzept gerade in diesem Bereich ergibt, um dann bei entsprechenden Bedarf zu handeln (Gschwilm, FW, Bergmann, SPD, Leiter, CDU, Erster Bürgermeister Förster), bevor ein Pkw-Stellplatz geopfert wird (Armin Bergmann).

Clemens Bürger (Grüne) sieht die Lage komplett anders. In seinen Augen hat die Stadt die Aufgabe attraktive Möglichkeiten für Radfahrer zu schaffen. Um den Radverkehr zu fördern, muss die die Kommune in Vorleistung treten, wie viele Beispiele fahrradfreundlicher Städte zeigten. Auch am Bahnhof sehe man, dass dort die neu geschaffenen Stellflächen nun sehr gut angenommen werden. Zudem rechnete er vor: In einem Auto fährt meist nur eine Person, ein Auto blockiert aber einen ganzen Stellplatz. Im Vergleich könnten nun neun Fahrräder auf der selben Fläche abgestellt werden und somit neun potentielle Kunden bei den örtlichen Geschäfte einkaufen.

Ergebnis: Kein Beschluss. Es werden das Verkehrskonzept und die Verkehrsüberwachung (evtl. Wegfall der Dauerparker) abgewartet. Auf dieser Grundlage soll eine erneute Diskussion über eine mögliche Umwandlung stattfinden.

TOP 4: Strukturierte Verkabelung Laurentius-Grundschule – Vorstellung Kostenanschlag

Herr Peiker führte aus, dass für die Installation der strukturierten Verkabelung in der Laurentius-Grundschule die Gewerke Trockenbau und Elektroinstallation ausgeschrieben wurden. Der Kostenanschlag liegt um knapp 41.000 € über der Kostenberechnung gemäß Zuwendungsantrag. Generell ist festzustellen, dass bei den Technikgewerken nur sehr wenige Angebote abgegeben wurden. Insgesamt ist der geringe Angebotsrücklauf auf die allgemeine Hochkonjunktur und die dadurch bedingte hohe Auslastung der Firmen zurückzuführen. Die hohen Angebotspreise sind insbesondere bei den technischen Anlagen auf die seit Monaten mehrfach erhöhten Preise für Installationsmaterial und die in der Branche vorhandenen Lieferengpässe zurückzuführen.

Weiter erklärte der Hochbauamtsleiter, dass aufgrund der derzeitigen Marktentwicklung es momentan nicht zielführend erscheint, einen Baubeginn der strukturierten Verkabelung in den vier weiteren Bobinger Schulen (Singold, Siedlung, Straßberg und Mittelschule) noch dieses Jahr anzustreben. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, diese vier Maßnahmen im dritten Quartal 2021 auszuschreiben, aber hierbei den Ausführungszeitraum von den Osterferien 2022 bis einschließlich der Sommerferien 2022 vorzugeben. Somit ist zu hoffen, dass aufgrund des längeren Vorlaufs günstigere Preise erzielt werden können.

Erster Bürgermeister Klaus Förster fragte nach der Höhe des Zuschusses und ob es anteilmäßig mehr Zuschuss gibt, wenn Kosten steigen. Hier gibt es eine klare Deckelung nach oben. Der maximaler Zuschuss wurde nach den Bobinger Schülerzahlen berechnet. Bobingen kann mit max. 404.000 € – unabhängig von den Baukosten – rechnen.

Franz Handschuh (FBU) zeigte Verständnis für den Vorschlag. Er fragte aber auch ganz konkret, ob sich die Verwaltung wirklich vorstellen kann, dass die Kosten sinken werden, oder ob man damit nur wertvolle Zeit verschenkt ohne eine Verbesserungen für unsere Schulen zu erreichen. Christian Peiker antwortete, dass er leider nicht hellsehen kann, und er an einen positiven Effekt durch den freieren Ausführungszeitraum glaubt.

Beschlussvorschlag:

  • Der Bauausschuss nimmt den Kostenanschlag vom 25.06.2021 für die Installation der strukturierten Verkabelung in der Laurentius-Grundschule, welcher auf Basis der Submissionsergebnisse von rund 82% der Baukosten erstellt wurde, in Höhe von 256.178,56 € brutto billigend zur Kenntnis.
  • Zudem besteht Einverständnis mit dem Vorschlag der Verwaltung, die vergleichbaren Maßnahmen an den vier weiteren Bobinger Schulen im dritten Quartal 2021 auszuschreiben, aber hierbei den Ausführungszeitraum von den Osterferien 2022 bis einschließlich der Sommerferien 2022 vorzugeben. Die entsprechend notwendigen Haushaltsmittel werden in den Unterabschnitten 2112 (Grundschule Bobingen an der Singold), 2113 (Volksschule an der Singold (Grundschule), Außenstelle Siedlung), 2114 (Ludger-Hölker-Grundschule Straßberg) und 2130 (Dr.-Jaufmann-Mittelschule Bobingen) im Haushaltsjahr 2022 mindestens in Höhe der Ansätze des Jahres 2021 neu veranschlagt.
  • Der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 2110.9400 Hochbaumaßnahmen in Höhe von ca. 44.000 € wird zugestimmt. Zur Deckung wird die Haushaltstelle 2112.9400 Hochbaumaßnahmen herangezogen.

–> Abstimmung: einstimmig

TOP 5: Bebauungsplan Nr. 62 “Gewerbegebiet östlich der Bahn, II. Planungsabschnitt (Fl.Nr. 778 und 779); Vorstellung Planungskonzept und Aufstellungsbeschluss

Als Stadtplaner führte Herr Thierbach ausführlich ins Thema ein, welches auch seitens der Zuschauer von großem Interesse war. Seit einigen Jahren behandelt das Gremium immer wieder verschiedene Varianten für die Überplanung von ursprünglich vier Grundstücken zweier Eigentümer. Pläne von 2014 kamen allerdings nicht zustande, sodass nun zwei getrennte Bebauungspläne aufgestellt werden sollen. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Verfahren für den I. Planungsabschnitt demnächst positiv abgeschlossen werden kann. Insofern könnte nun auch mit dem Verfahren für den II. Planungsabschnitt begonnen werden.

Der Eigentümer der Flächen Flur. Nr. 778 und 779 hat beantragt, dass der komplette Bereich seiner Grundstücke, von denen Flächen teilweise schon verkauft wurden, zwischen Gutenbergstraße und Umgehungsstraße mit einem Gewerbegebiet überplant werden soll. Hierzu ist neben der Aufstellung des Bebauungsplans auch die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich; die westliche Fläche ist bisher nicht als Gewerbefläche, sondern als landwirtschaftliche Fläche enthalten. Für ein funktionierendes Gewerbegebiet dieser Größe mit Anlieferverkehr durch LKW ist eine entsprechend breite, öffentliche Erschließungsstraße erforderlich. Dazu gehören auch die erforderlichen Nebenflächen (Versickerungsmulden, Begrünung, LKW-Abstellbuchten, Gehweg etc.).

Bei Abstimmungsgesprächen mit dem Eigentümer hatte Erster Bürgermeister Förster zudem angeregt, das neue Gewerbegebiet so zu konzipieren, dass zumindest „vorne“ an den beiden Straßen (Gutenbergstraße, Umgehungsstraße) große und damit auch für größere Firmen attraktive Gewerbegrundstücke entstehen sollten.

Attraktive neue Gewerbeflächen im Osten Bobingens

Die Entwicklung attraktiver neuer Gewerbeflächen im Osten Bobingens ist das gemeinsame Ziel von Eigentümer und Stadt. Um dieses Ziel mittel- bzw. langfristig zu sichern, wurden im Zuge des städtebaulichen Entwurfs auch die verbleibenden Restflächen nach Norden hin bis zur Haunstetter Straße – konzeptionell – mit in die städtebaulichen Überlegungen einbezogen. So kann man ggfs. Synergieeffekte bei der Erschließung jetzt schon erkennen und Straßen- und Versorgungsanschlüsse entsprechend vorbereiten. Das vom Grundstückseigentümer beauftragte Planungsbüro Arnold aus Kissing hat nun für die betreffenden Flächen einen konkreten städtebaulichen Entwurf erarbeitet.

Zu Beginn der Aussprache betonte Bürgermeister Förster, wie wichtig es ihm ist, Gewerbeflächen zu schaffen und gleichzeitig attraktive Flächen direkt am Ortseingang zu platzieren.

Die zeitliche Planung interessierte Franz Handschuh (FBU). Da laut Eigentümer die Altlastenthematik schon geklärt sei, geht Herr Thierbach von einem Jahr Verfahrensdauer aus. Im Herbst/Winter 2021 könnte der Bebauungsplanentwurf erstellt und dem Bauausschuss zur Beratung vorgelegt werden. Anschließend würde dann die Erschließungsplanung im zweiten Halbjahr 2022 erfolgen. Eine erste Ansiedlung sei dann 2023 denkbar.

Stadtrat Gschwilm möchte das Verfahren auf jeden Fall starten und dabei auch die Vor- und Nachteile bzgl. einer Erschließung über die Umgehungsstraße prüfen lassen. Die Aufgabe wird die Stadt in Abstimmung mit dem Straßenbauamt erledigen.

Herwig Leiter (CSU) hinterfragte, in wieweit die Stadt auf diesem Gelände einen gewissen Rahmen stecken kann, Stichwort Betriebsleiterwohnung oder Photovoltaik auf Dächern. Genau dafür ist der Bebauungsplan der Stadt geeignet, so Herr Thierbach. Nach Gesprächen mit dem Eigentümer, können dort (realistische) Vorgaben festgehalten werden.

Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan Nr. 62 „Gewerbegebiet östlich der Bahn, II. Planungsabschnitt“ (Flur. Nr. 778, 779, 778/1, 778/2, 779/3, 779/4) sowie die Flächennutzungsplanänderung nach Westen bis zur Gutenbergstraße (Teilflächen der Flur Nrn. 778 und 779) sowie nach Norden bis zur Haunstetter Straße (Teilflächen der Flur Nrn. 779/2, 780, 781) soll aufgestellt werden.

–> Abstimmung: einstimmig

TOP 6: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 6.1: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die vollständige Liste finden Sie in der Sitzungsvorlage zu dieser Bauausschusssitzung auf der städtischen Homepage www.stadt.bobingen.de.

TOP 6.2: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3338/31 der Gem. Bobingen, Donaustr. 32

Rainhard Schöler führte aus, dass es mehrere Punkte gibt, bei denen das Vorhaben den städtebaulichen Vorgaben nicht entspricht. Nach Auffassung der Verwaltung kann bei diesem Bauvorhaben daher eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze bzw. abweichender Gestaltung des Gebäudes aus rechtlicher Sicht nicht erteilt werden.
Tatsächlich wurden jedoch in der Vergangenheit bereits ähnliche Befreiungen erteilt. Auf diese nimmt der Bauherr insoweit auch Bezug. Ein Beispiel ist das in der Nähe gelegene Objekt „Donaustr. 16“.

Stadtrat Bergmann (SPD) sah hier das Dilemma. Einerseits sollten die Ratsentscheidungen konsequent sein und Punkte, auf die man sich zuvor geeinigt hatte, auch eingehalten werden. Doch aus Gründen der Gleichbehandlung sollte der Ausschuss nun auch dieser Befreiung zustimmen.

CSU-Stadträtin König äußerte den Wunsch, wieder Besichtigungen zu ermöglichen, um sich wieder vor Ort selbst ein Bild machen zu können. Dies möchte Bürgermeister Förster künftig wieder etablieren.

–> Abstimmung: Den Befreiungen wird zugestimmt.

TOP 6.3: Voranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit 14 Wohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 5000/2, 5000/3 und 5002/2 der Gem. Bobingen, Nähe Auenstraße und Föhrenstr. 7

Die Bauherrin plant eine Wohnanlage mit zwei Gebäuden und insgesamt 14 Wohnungen Nähe Auenstraße und Föhrenstraße. Das Vorhaben liegt, nach Auffassung der Verwaltung, im planungsrechtlichen Außenbereich. Nach Auffassung des Landratsamtes könnte das südliche Gebäude auch (noch) dem Innenbereich zugeordnet werden. Da die Bauherrin das Bauprojekt in einem Zug errichten will, ist nach übereinstimmender Auffassung des Landratsamtes und der Verwaltung die Aufstellung eines Bauleitplanes erforderlich, auch vor dem Hintergrund, dass es vermehrte Anfragen in diesem Bereiche (siehe zuletzt Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses westlich der Auenstraße) gibt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Keine Durchführung einer Bauleitplanung. Soweit der Status Quo beibehalten werden sollte, wäre das Vorhaben nicht, bzw. allenfalls teilweise realisierbar. Die Stadt Bobingen kann in diesem Fall nur bedingt Einfluss auf die Entwicklung in diesem Bereich nehmen.
  • Durchführung einer Bauleitplanung Die Stadt Bobingen kann hierdurch mehr Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich nehmen, auch wenn letztlich das Verfahren „ergebnisoffen“ ist. Es wären entsprechende Verfahrensschritte (z. B. Vorüberlegungen, Aufstellungsbeschluss, Planung, Beteiligungen etc.) durchzuführen.

Bobingens Erster Bürgermeister Förster sprach sich dafür aus, den möglichen Rahmen zu nutzen und eine Bauleitplanung durchzuführen.

Franz Handschuh (FBU) erinnerte die Diskussion über ein neues Quartier an diesem Standort 2015 und nannte mit der Beförderung von Schulkindern und der Erschließung Punkte, die er nach wie vor kritisch sieht.

SPD-Stadtrat Bergmann fragte nach, wie die Zufahrt geregelt werden würde und ab wann die Stadt tätig werden muss. Er gehe davon aus, dass der Anspruch an die Straße steigen wird, wenn weitere Anwohner hinzukommen. Bei einer Bauleitplanung muss der Zu- und Abfahrtsverkehr berücksichtigt werden, und hier könnten Aufgaben auf die Stadt zu kommen, so die Antwort der Verwaltung.

Herr Peiker warb dafür, nur die Bestandsflächen zu überplanen und kein neues Baugebiet zu eröffnen, da es bei einem größeren Gebiet auch ein Überschwemmungsbereich und landwirtschaftliche Flächen zu beachten gäbe. Anschließend diskutierten die Bauausschussmitglieder, welche Flurnummern bei einem Bebauungsplan aufgenommen und wo ein Schnitt gezogen werden sollte. Außerdem entbrannte eine Diskussion um weitere mögliche Bauprojekte in diesem Bereich.

Beschlussvorschlag 1: Durchführung einer Bauleitplanung für die bestehende Bebauung. Keine weitere städtebauliche Entwicklung des Gebiets.

–> Beschluss: 10:1 (Geiger dagegen)

Beschlussvorschlag 2: Das Einfamilienhaus an der Auenstraße (zwischen zwei Häusern) wird nicht genehmigt.

–> Beschluss: 8:3 (Bergmann, Geiger und Handschuh dagegen)

TOP 6.4: Bauantrag zum Umbau und Aufstockung eines ehemaligen Pferdestalls zur Nutzung als Lager und Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 5137 der Gem. Bobingen, Hindenburgstr. 10

Der Bauherr möchte die in der Vergangenheit bereits vorgenommene Aufstockung und Umnutzung eines wohl ehemals als Pferdestall genutzten Gebäudes nun nachträglich legalisieren. Die Vorhaben wurden laut Aktenlage z. T. bereit 1967 – vom früheren Grundstückseigentümer – ausgeführt. Im Erdgeschoss sollen, nach den aktuellen Plänen, Abstellräume und ein WC geschaffen werden. Das Obergeschoss soll als Wohnung dienen.

–> Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt (10:1).

TOP 7 Spielplatz Unterfeld – Schaffung von Parkplätzen

Die Verwaltung stellte die Kosten für zwei Alternativen vor:

  • 8 neue Stellplätze: 15.000 bis 20.000 €
  • 10 Findlinge a‘ 150 €: 1.500 €

Die Stadträte Gschwilm, Lautenbacher und Bürger erklärten, dass Stellplätze unnötigen sind, da die Eltern besser mit dem Fahrrad oder fußläufig zu den Spielplätzen kommen sollen.

Herwig Leiter widersprach, denn die Leute würden mit dem Auto kommen und ihre Kinder bringen, deswegen sind für ihn drei Stellplätze vorstellbar.

Für Franz Handschuh sind Stellplätze an Spielplätzen nicht zielführend. Generell könnten darüber Ansprüche von Eltern entstehen, auch an anderen Spielplätzen Stellplätze zu errichten.

Beschlussvorschlag 1: Stellplätze werden nicht gebaut.

–> Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag 2: Findlinge werden installiert.

–> Beschluss:  Angenommen mit 10:1 Stimmen.

TOP 8: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 8. Sitzung vom 20.04.2021

Die Niederschrift vom 20.04.2021 wurde einstimmig genehmigt.

TOP 9: Wünsche und Anfragen

  • Claudia Lautenbacher erkundigte sich, ob die Beleuchtung am Radweg zur Siedlung (Krumbacher Straße) noch vor dem Herbst erfolgt. Herr Thierbach musste dies eher verneinen, da die Planungen für die Greifstraße und die Hochstraße Vorrang haben.
  • Weiter erkundigte sich Stadträtin Lautenbacher nach dem halbseitiges Parkverbot in der Max-Fischer-Straße. Dies hat Bürgermeister Förster bisher vergessen, er kümmert sich um Klärung.
  • FBU-Stadtrat Geiger regte an, die Bänke am Grillplatz abhobeln, besser erneuern zu lassen. Förster nahm diese Anregung auf.
  • Weiter fragte Geiger nach, ob es stimmt, dass die Schrebergärten an der Auenstraße und am Bahndamm gekündigt wurden. Klaus Förster entgegnete, dass Stadtförster Greiter einen Brand an der Auenstraße an einem Baum gemeldet habe. Wegen des Gefahrenpotentials durch die Hüttenwerke, die zwar seit Generationen bestehen, für die es aber keine rechtliche Grundlage gibt, wurden sie auf Anordnung der Verwaltung aufgelöst. Bezüglich der Schrebergärten an der Bahnlinie ist ihm nichts bekannt.
  • Franz Handschuh schlug eine Bepflanzung des Hügels beim Spielplatz Unterfeldstraße vor, damit die Steine verschwinden. Herr Peiker erklärte, dass dann wahrscheinlich neben der neuen Bepflanzung neue Fahrradspuren entstehen werden und somit die gleichen Gefahren bleiben.

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