Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Klaus,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte!
In mehreren Sitzungen haben sich die Mitglieder des Werk- und Betriebsausschusses, ebenso die Mitglieder des Stadtrates in den zurückliegenden Jahren mit dem Thema „Friedhof“ beschäftigt.
Letztmalig wurde im Mai 2021 die Satzung über die Bestattungsgebühren angepasst.Der Vertrag über die Erbringung von Friedhofsdiensten, der zwischen der Stadt Bobingen und dem BestattungsDienst Friede ZNL Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH für drei Jahre geschlossen wurde, läuft mit Datum 31.12.2021 aus.
leichzeitig wurde bei der letzten Prüfung des Friedhofes durch den Rechnungsprüfungsausschuss bekannt, dass ein Personalwechsel bei der Besetzung des Friedhofsangestellten zum Herbst dieses Jahres wegen Erreichen der Altersgrenze ansteht.
Die beiden Anlässe haben die FBU-Fraktion angeregt, nach optionalen Möglichkeiten der Friedhofs-bewirtschaftung zu suchen.
Was soll verbessert werden?
- mehr Konstanz in der Bestattungs-Gebührenkalkulation erhalten
- mehr personellen Spielraum für Pflege und den Unterhalt im Friedhof schaffen
- Defizit im Bestattungswesen reduzieren
Grundlagen der Verbesserung sind (mit Auswirkungen auf den Stellenplan und den Haushaltsplan):
- Erhöhung der Mitarbeiterzahl bei der Friedhofsbewirtschaftung von einem Angestellten auf zwei Angestellte
- Übernahme der Beerdigungen (Erdgrab und Urnengrab) in Eigenregie ab 01.01.2022
- Einstellung von Mitarbeiter*innen für Beerdigungen in einem 450-€-Arbeitsverhältnis
- Erledigung der Mäharbeiten in Eigenregie ab nächstmöglichem Zeitpunkt
- Anschaffung eines Minibaggers für Arbeiten im Friedhof
- Anschaffung eines Rasenmähertraktors sowie bei Bedarf eines Handrasenmähers
- Einsparungen bei den Kosten für Rasenmähen an Dritte
- Einnahmenerhöhung durch Abrechnung der Kosten für Beerdigungen
Die nachfolgende Modellkalkulation wurde von der FBU-Fraktion von bekannten Zahlen aus dem Haushaltsplan sowie vom Vertrag über die Erbringung von Friedhofsdiensten abgeleitet. Sie wurde nach bestem Wissen erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf hundertprozentige Richtigkeit. Konkrete Zahlen sollten deshalb in der weiteren Diskussion mit der Verwaltung (Kämmerei und Friedhofsamt) errechnet werden.
Da der Vertrag über die Erbringung von Friedhofsdiensten nach dreijähriger Laufzeit zum 31.12.2021 endet, ist damit zu rechnen, dass bei Abschluss eines Neuvertrages, wieder über drei Jahre Laufzeit, mit einer Erhöhung der Kosten zu rechnen ist.
Ebenfalls steigen werden vermutlich die Kosten für das Rasenmähen ab nächstem Vertragsabschluss.
Entscheidet sich der Stadtrat für das im Antrag beschriebene neue Bewirtschaftungsmodell, so ist bei Einstellung der neuen Friedhofsangestellten von erweiterten Anforderungen auszugehen. Dies wäre in der Ausschreibung der Stellen entsprechend zu berücksichtigen.Die nachfolgende Modell-Kalkulation einer eigenständigen Friedhofsbewirtschaftung ist gedacht als Grundlage für weitere Diskussionen im Stadtrat. Sie soll bewusst nicht als unverrückbares Zahlenspiel betrachtet werden, sondern dazu anregen, gemeinsam bessere Lösungen zu finden.
Die FBU-Fraktion freut sich auf eine angeregte Diskussion und ist offen für weitere Verbesserungsideen.
Wir bitten um Unterstützung unseres Antrags.Mit kollegialen Grüßen
Franz Handschuh (Fraktionsvorsitzender)
Florian Vogl (Stellv. Fraktionsvorsitzender)Der FBU-Antrag wurde im Werk- und Betriebsausschuss am 20.01.2022 besprochen.
Anlage:
- Modellkalkulation einer eigenständigen Friedhofsbewirtschaftung
- Gedanken einer veränderten Kalkulation
Modell-Kalkulation einer eigenständigen Friedhofsbewirtschaftung:
Derzeit gültiges Leistungsverzeichnis/Bestattungsdienstleistungen Fa. Friede laut Vertrag vom 01.01.2019, gültig bis zum 31.12.2021.
| Annahme des Verstorbenen oder der Urne | 45 € |
| Annahme des Verstorbenen oder der Urne außerhalb der Dienstzeit | 76 € |
| Herausgabe des Verstorbenen | 45 € |
| Herausgabe des Verstorbenen oder der Urne außerhalb der Dienstzeit | 76 € |
| Verabschiedung (Öffnen und Schließen der Halle, des Sarges,Wartezeit) | |
| Schließdienst für die Anlieferung von Blumen, etc. | 45 € |
| Leitung der Bestattung | 65 € |
| Leitung der Trauerfeier | 65 € |
| Transport des Sarges zum Grab | 160 € |
| 40 € | |
| Öffnen und Schließen einer Erdgrabstätte nach vorgeschr. Solltiefe | 359 € |
| Abtransport der Graberde und Lagerung | 60 € |
| Öffnen und Schließen einer Urnenerdgrabstätte/Urnenmauergrabstätte | 85 € |
| Zuschlag für Schließdienst außerhalb der üblichen Dienstzeit | |
| Zuschlag für Samstagdienste – Öffnen der Grabstätte | 160 € |
| Zuschlag für Samstagdienste – Durchführung der Bestattung | |
| Zuschlag für Samstagdienste – Dienstleistungen des Bestattungspersonals | 70 € |
| Summe – Erdgrabbestattung | 920 € |
| Summe – Urnenbestattung | 626 € |
Optionale Gegenüberstellung der Kosten:
| Einnahmen | bisher | optional |
| Bestattungsgebühren | 25.000 € | 25.000 € |
| 80 kalkulierte Erdbestattungen a‘ 920 € | 0 € | 73.600 € |
| 160 kalkulierte Urnenbestattungen a‘ 626 € | 0 € | 100.160 € |
| Grabplatzgebühren | 105.000 € | 105.000 € |
| Friedhofsunterhaltsgebühren | 125.000 € | 125.000 € |
| Erstattung der Bestattungskosten | 80.000 € | 80.000 € |
| Summe | 335.000 € | 335.000 € |
| Ausgaben | bisher | optional |
| Beschäftigungsentgelt | 72.000 € | 158.400 € |
| AG-Beiträge z. ZVK f. Beschäftigte | 6.300 € | 13.860 € |
| AG-Beiträge z. Soz. -Vers. F. Beschäftigte | 20.800 € | 45.760 € |
| Kosten für 450-€-Bechäftigung 240 Std./Jahr x 18 €/Std. | 0 € | 4.320 € |
| Pauschalierte Sozialabgaben (30 %) | 0 € | 1.296 € |
| Bestattungskosten | 80.000 € | 80.000 € |
| Kosten für Rasenmähen | 105.000 € | 0 € |
| Reinigungskosten an Dritte | 5.000 € | 5.000 € |
| Innere Verrechnung Bauhofleistungen | 26.500 € | 26.500 € |
| Summe | 315.600 € | 335.136 € |
| Differenz | bisher | optional |
| Summe Einnahmen | 335.000 € | 463.760 € |
| Summe Ausgaben | 315.600 € | 335.136 € |
| Ergebnis: | 19.400 € | 128.624 € |
Unterschied pro Jahr: 109.224 € (128.624 € – 19.400 €)
Gedanken einer veränderten Kalkulation:
- Personal auf zwei Angestellte erhöhen von bisher einem Angestellten
- Übernahme der Mäharbeiten im Friedhof (8 Arbeitstage/Monat bei 14-tägigem Mähzyklus zwischen April und Oktober = 8 x 8 Arbeitstage = 64 Arbeitstage/Jahr)
- Übernahme der Beerdigungen durch eigenes Personal nach Ablauf des Vergabezeitraums (31.12.2021)
- Bei angenommenen 240 Beerdigungen pro Jahr fallen folgende Arbeiten an (Arbeitszeiten geschätzt):
| Erdbestattung | Urnenbestattung | |
| Grab ausheben | 3 Std. | 0,5 Std |
| Grab verfüllen | 1 Std. | 0,5 Std. |
| Beerdigungszeitraum (2/1 Angestellte) | 3 Std | 1,5 Std |
| Beerdigungszeitraum (2 Aushilfskräfte) | 3 Std. | |
| Summe | 10 Std. | 2,5 Std. |
- Erdbestattungen (ca. 1/3 aller Beerdigungen) 10 Std. x 80 Beerdigungen/Jahr = 800 Std.
- 800 Std., davon 240 Std. über 450-€-Kräfte abgedeckt. Es bleiben 560 Std. für die beiden Angestellten = 70 Arbeitstage für 2 Personen
- Urnenbestattungen (ca. 2/3 aller Bestattungen) 2,5 Std. x 160 Beerdigungen/Jahr = 400 Std. für einen Angestellten = ca. 50 Arbeitstage
- Gesamtaufwand für 2 Angestellte bei 240 Beerdigungen pro Jahr gesamt ca. 120 Arbeitstage.
- Die optional kalkulierten, neu zu übernehmenden Arbeiten für Rasenmähen und Beerdigungen belaufen sich auf rund 184 Arbeitstage. Somit blieben noch 26 Arbeitstage für notwendige Pflegearbeiten, etc.
- Übernahme diverser Arbeiten, die bislang fremd vergeben wurden (z. B.: Auffüllen von Grabsenkungen mit Erde und Neuansaat, diverse Pflegearbeiten, etc.)
- Vorteil: bei angenommenen 250 Arbeitstagen pro Jahr bleiben nach Abzug von Urlaub/Krankheit, etc. rund 210 bis 220 Arbeitstage pro Beschäftigten für Arbeiten in den städtischen Friedhöfen. Davon abgezogen 92 Arbeitstage pro Bedienstetem für Mähen und Beerdigungen verbleiben je Angestelltem 118 bis 128 Arbeitstage für Pflegearbeiten.
- Trotzdem kann mit einem besseren Ergebnis jährlich in Höhe von rund 109.000 € kalkuliert werden.
- Durch Besetzung mit 2 Personen ist die Friedhofsbewirtschaftung auch besser abgesichert bei Krankheit, Urlaub, Elternzeit, etc.
- Durch die Rücknahme der Arbeiten in Eigenregie ist mit mehr Konstanz bei Preisentwicklungen zu rechnen (Gehaltsanpassungen sind besser kalkulierbar als Kosten von Drittanbietern (Dienstleistern)
- Die Anschaffung von Gerätschaften (Maschinen) für die Beerdigungen sind notwendig wie z. B. Minibagger, etc.
- Anschaffungskosten für neuen Minibagger geschätzt 40.000 €
- Anschaffungskosten für Rasenmähertraktor und Handrasenmäher ca. 10.000 €
- Durch Anbaumöglichkeit eines Schneeräumschildes entsteht Zeit- und Kostenersparnis sowie Arbeitserleichterung bei Schneeräumarbeiten im Winter
- Mit dem zu erwartenden besseren betriebswirtschaftlichen Ergebnis können Investitionsmaßnahmen in den Friedhöfen vorgezogen werden oder das Defizit vermindert werden.
