26.10.2021 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Änderung der Gemeindegrenzen im Rahmen der Flurneuordnung “Reinhartshausen II”
  • TOP 3 Entscheidung zu Verteilerküche oder Produktionsküche für die KiTa Krumbacher Straße
  • TOP 4 “Wohnen am Brunnenplatz” Vorstellung Entwurf, Energiestandard, Kostenberechnung, Förderung/Finanzierung
  • TOP 5 Verlängerung der bestehenden Zusammenarbeit mit der Linus Wittich Medien KG in Bezug auf die Herausgabe des Bobinger Stadtboten
  • TOP 6 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 14. Sitzung vom 28.09.2021
  • TOP 7 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Rainer Naumann (Freie Wähler)
  • Verwaltung: Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Rainer Thierbach (Stadtbauamt), Achim Hiller (Hochbauamt), Eva-Maria Gürpinar (Öffentlichkeitsarbeit), Claudia Marsching (Linus Wittich Verlag), Christian Peiker (Hochbauamt), Andreas Lindner (Ordnungsamt), Stefan Thiele (Kämmerer)
  • Extern: Roman Adrianowytsch (Architektenbüro)
  • Michael Spatz (Ortssprecher Waldberg)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Erster Bürgermeister Förster (CSU) gab folgende Auftragsvergaben bekannt:

  • Anlass: Außenanlagen (KiTa Wertachstraße) (Kosten ~ 793.000 €), Firma: HBW Thannhausen
  • Anlass: Möbellierung (KiTa Wertachstraße) (Kosten ~ 250.000 €), Firma: Mezger (Augsburg)

Für den kürzlich verstorbenen Bauhofleiter Josef Berger wurde Peter Mannes als neuer Bauhofleiter eingestellt.

TOP 2: Änderung der Gemeindegrenzen im Rahmen der Flurneuordnung “Reinhartshausen II”

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellte den Sachverhalt vor (stichpunktartig erfasst):

  • Durch Flurneuordnung “Reinhartshausen II” sollen Stadtgrenzen der neuen Feldeinteilung angepasst und auf örtlich erkennbare Grenzen verlegt werden.
  • Grenzanpassung soll so gewählt werden, damit geringe Differenz der Gemeinde/-Stadtfläche entsteht.
  • Teilnehmergemeinschaft “Reinhartshausen II” hat neue Gemeindegrenze vorgeschlagen
  • Stadt Bobingen erwirbt 0,3191 ha Fläche von der Gemeinde Großaitingen
  • Nach Zustimmung von Gemeinde Großaitingen und Stadt Bobingen wird die Änderung durch das Landratsamt Augsburg öffentlich bekanntgegeben (tritt in Kraft ab definierten Datum in der Bekanntmachung)

Beschlussvorschlag: Teilnehmergemeinschaft “Reinhartshausen II” haben neue Gemeindegrenze vorgeschlagen (Flächenmehrung für Stadt Bobingen von 0,3191 ha). Der Stadtrat stimmt der beabsichtigten Gemeindegrenzänderung zu.

–> Abstimmung: Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 3: Entscheidung zu Verteilerküche oder Produktionsküche für die KiTa Krumbacher Straße

Rainer Thierbach (Stadtbauamt) verlas den Sachverhalt zum Tagesordnungspunkt 3 (nähere Infos: hier unter TOP 2):

  • In der Bauausschussitzung vom 12.10.2021 wurden als Grundlage für die weitere Planung der KiTa einige wichtige Entscheidungen beraten und beschlossen.
  • Folgende Entscheidung steht noch aus: Verteilkücher (bisher in Kostenschätzung enthalten) oder Produktionsküche.
  • Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) hat den Wunsch einer Produktionsküche geäußert.
  • Mehrkosten für eine Produktionsküche (geschätzt von Planern): mindestens 100.000 Euro, eher 150.000 Euro
  • Kostenbeteiligung von BRK an Produktionsküche wurde in einer E-Mail des BRK mit 30.000 Euro beziffert

Um keine Planungsverzögerungen zu riskieren, wird um Beratung gebeten (Verteilkücher vs. Produktionsküche).

Das BRK gab in einer E-Mail bekannt, dass Ihnen eine Verteilerküche genügen würde.

Beschlussvorschlag: Verteilerküche wird angestrebt.

–> Abstimmung: Einstimmig angenommen.

TOP 4: “Wohnen am Brunnenplatz” Vorstellung Entwurf, Energiestandard, Kostenberechnung, Förderung/Finanzierung

Zum Sachverhalt:

  • “Wohnen am Brunnenplatz” wurde zuletzt in der Sitzung vom 20.04.2021 behandelt.
  • Die Verwaltung wurde beauftragt die zuständigen Architekten und Fachplaner eine Entwurfsplanung und Kostenberechnung erarbeiten zu lassen
  • Roman Adrianowytsch stellte die Entwurfsplanung vor:
    • Energiestandard:
      • Stadtrat hat für ab August 2021 ein neues Energieleitbild für Gebäude beschlossen: KfW40-Standard
      • (1) Der Koeffizient für Transferwärmeverlust HT’ (beschreibt Dämmqualität von Gebäudehülle) erfüllt den Standard “ENEV- minus 20%” jedoch nicht den KfW40-Standard.
      • (2) Der Primärenergiebedarf (Gradmesser für ausgehende CO2-Emissionen von Gebäudebetrieb) unterschreitet den KfW40-Standard. Grund hierfür ist das Heizungskonzept mit einer Pelletsheizung.
      • Um die Dämmqualität (1) auf ein KfW40-Niveau zu heben sind einige Maßnahmen erforderlich (siehe Sitzungsvorlage)
      • Die Maßnahmen würden erhebliche Mehrkosten verursachen und nur zu geringen Verbesserungen beim Primärenergiebedarf führen. Darum wird vom Planer und von der Verwaltung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten empfohlen hier vom Leitbild abzuweichen.
    • Kostenberechnung:
      • Die Kostenschätzung lag am 20.04.2021 bei 4.980.215 Euro (Gesamtkosten + Baunebenkosten)
      • Aktuelle Kostenberechnung: 5.331.511 Euro
    • Informationen zur Abstimmung mit dem Fördergeber (Regierung von Schwaben)
      • Förderung nach kommunalem Wohnraumförderungsprogramm nur auf Wohneinheiten, nicht auf die geplante Arztpraxis
      • Förderung sieht max. ein Stellplatz je Wohneinheit (zzgl. 10% für Besucher) vor.
        (Beispiel: 13 Wohneinheiten = 15 Stellplätze).
      • Wohnbau zugehörigen Umgrifssgrenzen werden aktualisiert und definiert.
      • Fläche der Tiefgaragen-Decke wird anteilig der Nutzung der Schule zur Verfügung gestellt.
    • Förderung / Finanzierung:
      • “Arztpraxis”: 1.177.600 Euro wird durch Darlehen finanziert
      • “Geförderte Wohnen” nach KommWFP: Zuschuss von ca. 1.411.600 Euro (entspricht 30% der Investitionssumme). Die Stadt Bobingen bringt Grundstücksanteile in Höhe von ca. 59.400 Euro in das Vorhaben mit ein. Daraus ergibt sich noch ein Anteil von rund 57% der Investitionssumme, der mit einem Investitionsdarlehens in Höhe von 2.689.800 Euro abgesichert ist.
      • Miete für Tiefgaragenplätze auf einheitlich 55 Euro festlegt.
      • Miete:
        • “Arztpraxis”: 15,30 Euro je m² pro Monat.
        • “Gefördertes Wohnen”: 7,80 Euro je m² pro Monat (vergleichbar mit gefördertem Wohnbauprojekt Koloniestraße)

Diskussion:

Franz Handschuh (FBU) erkundigte sich nach der teilweise angebrachten Holzfassade, wie diese in Bezug auf Vergrauung behandelt wird. Roman Adrianowytsch (Architekt) antwortete, dass die Holzfassade durch eine Lasur vor einer drohenden Verwitterung und Vergrauung geschützt werden soll.

Lukas Geirhos (Grüne) erkundigte sich, ob das beschlossene Energieleitbild beim Entwurf des Gebäudes durch die Planer berücksichtigt wurde. Roman Adrianowytsch (Architekt) antwortete, dass die Herstellung und die anschließende Wiederverwendung der Bauressorcen eine wichtige Rolle spielen.

Florian Vogl (FBU) fragte bei Herrn Thiele (Kämmerer) nach, ob sich Mietspreise beim geförderten Wohnbau zukünftigt durch die Stadt Bobingen anpassen lassen würden. Kämmerer Thiele gab bekannt, dass die Preise stets angepasst werden können und die angegebenen 7,80 Euro pro m² lediglich eine “Schwarze Null” (+-0) auf 40 Jahre bedeuten.

Helmut Jesske (SPD) sprach sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Besonders betonte er, dass der günstige Mietpreis den Siedlerinnen und Siedlern mit geringerem Einkünften zu Gute kommen würde. Ergänzend wünsche er sich eine Vorstellung des Entwurfs bei den beteiligten Arbeitsgruppen rund um das Projekt “Wohnen am Brunnenplatz”.

Rainer Thierbach (Stadtbauamt) sicherte zu, dass das Konzept noch vorgestellt wird.

Clemens Bürger (Grüne) sah den Mietpreis von 7,80 Euro pro m² nicht für realisitisch an. Die Baubranche müsse schon jetzt mit knapp 12% Steigerung der Baupreise rechnen, dieser angegebene Mietpreis könne dann nicht eingehalten werden.

Bürgermeister Förster (CSU) gab bekannt, dass in der heutigen Sitzung keine Mietpreise festgelegt werden müssen. Diese können zukünftig noch angepasst werden.

Franz Handschuh (FBU) erkundigte sich, ob bei potenziellen Mietern mit SGB II Bezug auch höhere Preise angesetzt werden können, da diese vom Staat generell vollumfänglich bezuschusst werden. Somit können etwaige Bedenken der Finanzierung eventuell durch einen etwas höheren Mietpreis abgemildert werden.

Beschlussvorschlag:

Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt den Zuwendungsantrag sowie den Antrag auf Baugenehmigung einzureichen und die nächste Planungsstufe abzurufen, damit der Beginn 2022 erfolgen kann.

–> Abstimmung: Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 5: Verlängerung der bestehenden Zusammenarbeit mit der Linus Wittich Medien KG in Bezug auf die Herausgabe des Bobinger Stadtboten

Eva-Maria Gürpinar (Öffentlichkeitsarbeit) stellte den Sachverhalt zum Tagesordnungspunkt 5 vor:

  • Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 17.11.2020 einen Jahresvertrag mit dem Linus Wittich Medien KG einzugehen (Erstellen, Druck, Lieferung von Stadtboten)
  • Redaktionelle Arbeit: Stadt Bobingen, Herausgabe: Linus Wittich Medien KG
  • Beginn Vertrag: 01.02.2021, Ende Vertrag: 31.01.2022
  • Folgende Leistungen umfasst der Vertrag:
    • durchschnittlich 34 Seiten pro Ausgabe (DinA4), 10 Ausgaben, 8.500 Exemplare, Layout/Gestaltung/redaktionelle Betreuung, Anzeigenbetreuung, Anlieferung und Verteilung, App (Digitalpaket)
    • Kosten: 2.100 Euro pro Auflage, zzgl. 120,00 Euro für das Digitalpaket pro Ausgabe, zzgl. 7% MwSt.
  • 34 Seiten pro Ausgabe reichen nicht aus, über eine Erhöhung soll beraten werden
  • Jede zusätzliche Textseite wird derzeit am Ende des Kalenderjahres mit 50 Euro nachberechnet
  • Folgende Angebote ergeben sich bei einer höheren Textseitenanzahl:
    • 40 Seiten: 2.310 Euro / Ausgabe
    • 45 Seiten: 2.485 Euro / Ausgabe
  • Der Verlag sichert eine Preisgarantie der Angebote bis 31.12.2026 zu.

Unterschiedliche Zustelloptionen (Auszug, für weitere Details siehe Sitzungsvorlage):

ArtKosten / AuflageAnzahl ExemplareVorteile / Nachteile
A: Postwurfsendung, an alle Haushalte2.100 Euro (Gesamtkosten)8.588 StückKeinen Verwaltungsaufwand, alle Haushalte, Zustellung an Werbeverweigerer möglich
B: Postvertriebsstück, gezielte Postzustellung1.200 Euro (Verteilung) + 1.010 Euro (Herstellung)2.000 StückAttraktitätiv sinkt für Gewerbetreibende aufgrund kleiner Auflage, zusätzlicher Aufwand beim Bewerben des Abos sowie der App
C: Zustellung über Zusteller420 Euro (Verteilung) 1.010 Euro (Herstellung)2.000 StückKeine Zuverlässigkeit bei Zustellung, man findet wahrscheinlich nicht genügend Zusteller für Stadtgebiet Bobingen
D: Verteilung über Auslagestellen1.160 Euro (Herstellung)4.000 StückMind. 20 Auslagestellen notwendig, Nachbestückung muss gewährleistet werden, keine Auslagestellen in den Stadtteilen
E: nur digital (wird aktuell noch nicht angeboten)

Auswertung Bürgerbefragung:

  • nicht interessiert: 6 Personen
  • möchte nur digital nutzen: 63 Personen
  • gedruckt und postalisch: 824 Personen

Stadtboten App:

  • Nutzer am 18.10.2021: 581 Personen (286 iOS, 295 Android)

Frau Marsching bekräftigte, dass der Linus Wittich Verlag mit der Print-Ausgabe aktuell noch seine Haupteinnahmequelle hätte: “Gewerbetreibe sind nicht bereit für digitale Anzeigen das entsprechende Geld zu bezahlen”. Zudem sollte nicht unterschätzt werden, wie viele ältere Personen noch den Stadtboten in der physischen Ausgabe lesen möchten.

Lukas Geirhos (Grüne) sprach sich für die digitale Stadtboten-Version aus. Ungeplante Ereignisse wie die Absage des Bobinger Singoldsommers durch schlechtes Wetter konnte durch die Stadtboten-App schnell und unkompliziert mitgeteilt werden. Ebenso müsse in Bezug auf das beschlossene Energieleitbild das unnötige Drucken von Stadtboten vermieden werden. Ca. 90% haben sich bei einer Befragung nicht zurückgemeldet.

Edmund Mannes (SPD) sprach sich für den Stadtboten in der bisherigen Festlegung aus. Er schlug lediglich vor, dass die maximale Seitenzahl bei 34 belassen werden soll. Nur beim Ferienprogramm und bei den VHS-Kursen sollte nicht an Inhalten gespart werden.

Michael Ammer (FBU) erkundigte sich, was denn genau unter Textseiten zu vestehen sei. Frau Marsching (Linus Wittich Verlag) antwortete, dass hier nicht normale Seiten gemeint sind, sondern Seiten vom textuellen Umfang per Hand zusammengerechnet werden. Lückenfüller sind hier ausgenommen und werden von dieser Berechnung abgezogen, daher kann der Stadtbote teilweise mehr als die durchschnittlichen 34 Seiten aufweisen. Frau Marsching wies zudem darauf hin, dass den Forderungen bezüglich Einsparen von Seiten nicht einfach so nachgegangen werden kann. Oft ist das Layout dafür verantwortlich, dass Seiten umfangreicher ausfallen müssen, damit der Artikel lesenswert aufgemacht werden kann.

Beschlussvorschlag 1: Stadt Bobingen verlängert Zusammenarbeit mit Linus Wittich Verlag um drei Jahre, zu den bereits geltenden Vereinbarungen.

–> Abstimmung: 20 dafür, 4 dagegen (Grüne)

TOP 6: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 14. Sitzung vom 28.09.2021

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 7: Wünsche und Anfragen

  • Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU) erkundigte sich, ob der angebrachte Zaun in der Krumbacher Straße Richtung Siedlung so zulässig sei. Bürgermeister Förster (CSU) gab bekannt, dass die Verwaltung diesen Sachverhalt bereits prüft.
  • Lukas Geirhos (Grüne) erkundigte sich, warum der Imbiss im Bobinger Bahnhofsgebäude derzeit nicht betrieben wird. Bürgermeister Förster (CSU) konnte keine Auskunft dazu geben.
  • Franz Handschuh (FBU) errinerte Bürgermeister Förster (CSU) an die noch ausstehende Antwort auf die Frage, warum in der Point IV blaue Straßenschilder anstatt weißen (wie im ganzen restlichen Stadtgebiet) angebracht worden sind. Bürgermeister Förster (CSU) antwortete, dass dies keine Bedeutung hatte. Man könne grüne, blaue oder weiße Schilder machen, das wäre egal. Franz Handschuh (FBU) merkte man an, dass diese “Antwort” nicht zufriedenstellend war.

Ende des öffentlichen Teils ca. 20:10 Uhr.

Kommentar verfassen