09.11.2021 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Ampelanlage Bahnhofstraße, Greifstraße und Mayerweg
  • TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 3.2 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Betriebsleitergebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 680/16 der Gem. Bobingen, Königsbrunner Str. 1 d und 1 e
  • TOP 3.3 Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemaligen Druckereigebäudes zu einem Technologiezentrum auf dem Grundstück Fl. Nr. 3583/18 der Gem. Bobingen, Michael-Schäffer-Str. 1, Stellplatznachweis
  • TOP 4 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 11. Sitzung vom 15.09.2021
  • TOP 5 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Clemens Bürger (Grüne) wurde vertreten durch Katja Treischl (Grüne)
  • Verwaltung: Herr Schöler, Herr Thierbach, Herr Lindner

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Es erfolgte keine Berichterstattung.

Erster Bürgermeister Förster (CSU) gab das Wort an Herrn Thierbach und Herrn Schöler für folgende Berichte:

  • In der letzten Sitzung fragte Helmut Jesske (SPD) nach, ob eine Infoveranstaltung angedacht sei zum Wohnprojekt Brunnenplatz. Ein Kontakt zum Siedlerverein und Herrn Jesske daraufhin ergab, dass ein weiteres Treffen zur Information der Siedler nicht nötig sei. Nach Weihnachten ist ein Workshop zur Planung des Brunnenplatzes angedacht. Dort wird das Wohnprojekt ein weiteres Mal vorgestellt.  Auch in der Siedlerzeitung wird nochmals darüber informiert.
  • Die Gemeinde  Gessertshausen hat im Bereich des Weiherhofes eine Änderung des Flächennutzungsplans angestrebt, um Teile davon zu sanieren.
  • Die Gemeinde Wehringen plant ein Wohnbaugebiet im Innerortsbereich.

Bei beiden Projekten gibt es keine Bedenken seitens der Stadt Bobingen.

TOP 2: Ampelanlage Bahnhofstraße, Greifstraße und Mayerweg

Bereits im Jahr 2019 gab es einen runden Tisch, bei dem festgestellt wurde, dass die Behelfsampelanlage für die Autofahrer besser kenntlich gemacht, außerdem eine feste Ampelanlage installiert und ein Schild „bei Rot hier halten“ angebracht werden sollte. Eine Prüfung weiterer Maßnahmen wurde damals bereits angesprochen. Die feste Ampelanlage wurde erst im Juni diesen Jahres installiert. Die Situation ist leider noch nicht besser geworden, da viele Autofahrer*innen aus dem Mayerweg kommend beim Rechtsabbiegen die rote Ampel übersehen. Bei der Bürgerversammlung wurde dies von der anwohnenden Elternschaft nochmals angesprochen. Ein gemeinsamer Termin hat kurz nach der Bürgerversammlung zusammen mit Herrn Dachs von der PI Bobingen, den Eltern, Herrn Bürgermeister Förster und der Verwaltung vor Ort stattgefunden. Folgende Maßnahmen wurden vor Ort diskutiert:

  • Blinklichter, die auf die Fußgänger hinweisen
  • Änderung der Signalsteuerung auf „Dauergrün“ für Autofahrer (wenn keine Anforderung)
  • rote Farbmarkierung am Überweg
  • Montage von Kontrastblenden an den Signalen
  • Änderung der Beschilderung (z.B. reflektierende Schilder oder Schilder mit Neonfarben)
  • testweise Rechtsabbiegen aus dem Mayerweg in die Bahnhofstraße verbieten
  • testweise Einbahnstraßenregelung im Mayerweg zwischen Bahnhofstraße und Jahnstraße

Bürgermeister Förster erläutert, dass angestrebt wird vor allem die ersten drei Maßnahmen möglichst schnell umzusetzen, um die Gefahrensituation zu entschärfen. Die weiteren Maßnahmen zog Bürgermeister Förster momentan weniger in Betracht und verwies auf das Verkehrskonzept, weil bei der Einführung dieser Maßnahmen auch die Auswirkung auf die umliegenden Straßen beobachtet werden muss.

Monika Müller-Weigand (Grüne) schlug in der anschließenden Diskussion vor, doch nochmal eine Zone 30 in der Bahnhofsstraße in Betracht zu ziehen, auch noch bevor das Verkehrskonzept in Kraft tritt. Diesen Vorschlag beurteilte Bürgermeister Förster als derzeit nicht umsetzbar, weil bisher einige Anträge zu Tempo 30 Zonen mit dem Verweis auf das Verkehrskonzept abgelehnt wurden.

Herr Lindner verwies anschließend noch darauf, dass an dieser Stelle nur bei erhöhter Unfallzahlen eine Tempo 30 Zone ohne weitere Schritte auf Entscheidung des Bauausschusses eingeführt werden kann. Dies läge laut der Polizei aktuell nicht vor.

In einer kurzen anschließenden Diskussion kam hervor, dass viele dem Antrag zur Tempo 30 Zone in der Sache gut fänden, aber aufgrund der zuvor gefassten Entscheidung solche Einzelfälle auf das Verkehrskonzept zu verschieben, aktuell nicht zustimmen möchten.  Zudem sei es unwahrscheinlich, dass die Rechtsaufsicht der Änderung zur Zone 30 zustimmen würde. Anschließend zog Frau Müller-Weigand den Antrag zurück und bat dies in der kommenden Stadtratssitzung, wenn der erste Bericht zum kommenden Verkehrskonzept vorgestellt werden soll, nochmals zu thematisieren.

Florian Vogl (FBU) bat darum, die ersten Maßnahmen so zügig wie möglich umzusetzen und nicht erst zum 30.11., wenn der Planer des Verkehrsgutachtens berichtet. Ziel muss sein, die Sicherheit so schnell wie möglich zu erhöhen.

Beschlussvorschlag: Die ersten drei Maßnahmen sollen wie beschrieben so bald wie möglich umgesetzt werden.  

–> einstimmig angenommen

TOP 3: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 3.1: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

  • Errichtung einer Containeranlage für gewerblichen Lagerraum, Albert-Einstein-Straße 23 (Genehmigungsfreistellung)
  • Anbau einer Terrassenüberdachung, Illerstraße 5
  • Neubau einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage, Wendelinstraße 16
  • Anbau eines Betriebsleitergebäudes, Königsbrunner Straße 1e
  • Errichtung eines Gartengerätehauses, Eschenweg 6c (isolierte Befreiung)
  • Anbau an ein bestehendes Gebäude, Lindauer Straße 33
  • Teilumnutzung der bestehenden Maschinenhalle zum Schulungs- und Brotzeitstadel, Haunstetter Straße 12
  • Neubau einer Doppelhaushälfte (Bau mit Keller), Heidelbeerweg 18 (Genehmigungsfreistellung)
  • Neubau einer Doppelhaushälfte (Bau mit Keller), Heidelbeerweg 16 (Genehmigungsfreistellung)

TOP 3.2: Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Betriebsleitergebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 680/16 der Gem. Bobingen, Königsbrunner Str. 1 d und 1 e

Es soll an den Betrieb ein Betriebsleitergebäude angebaut werden. Seitens der Stadtverwaltung wies Herr Schöler darauf hin, dass seiner Meinung nach nicht der Betrieb im Vordergrund stünde bei diesem Anbau, sondern eher die Schaffung von Wohnraum. Die sehr allgemein gehaltenen Gründe für das ortsnahe Wohnen des Betriebsleiters reichten nicht aus, um eine Ausnahme für das Wohnen im Gewerbegebiet zu erhalten. Auch gab es bereits ein Betriebsleitergebäude, das vor zwei Jahren aufgegeben wurde und nun durch ein viel größeres Wohnhaus ersetzt werden sollte. Wenn es nur um das ortsnahe Wohnen ginge, hätte das alte Gebäude ebenso genutzt werden können, so Herr Schöler.

Zu dem Bericht fand keine weitere Aussprache statt. Daher wurde gleich über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschlussvorschlag: Zum den im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

zu 1) Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses wird nicht in Aussicht gestellt. Zur Begründung wird auf die o. g. Ausführungen verwiesen. zu 2) Auf das Vorhaben findet, entsprechend der Festsetzungen des Bauungsplanes die Baunutzungsverordnung 1968, in Kraft getreten zum 01.01.1969, Anwendung.

–> einstimmig angenommen

TOP 3.3: Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemaligen Druckereigebäudes zu einem Technologiezentrum auf dem Grundstück Fl. Nr. 3583/18 der Gem. Bobingen, Michael-Schäffer-Str. 1, Stellplatznachweis

In einer früheren Sitzung legte der Bau- Planungs- und Umweltausschuss dem Bauherrn nahe, dass bei den Stellplätzen nachgebessert werden müsste. Auf dem Grundstück selbst konnte der Bauherr nun 22, statt ursprünglich 12 Stellplätze nachweisen. Weitere 32 notwendige Stellplätze (bisher 42 Stellplätze) sollen aber auch weiterhin auf dem Grundstück Fl. Nr. 3583/7 der Gem. Bobingen, Dr.-Zoller-Str. 8 nachgewiesen werden. Jedoch entspricht die Umsetzung auch weiterhin nicht den Anforderungen wie sie die Bauverwaltung, das Landratsamt Augsburg und auch das Verwaltungsgericht Augsburg für erforderlich hält. Eine erste Klage wurde abgewiesen, ein Antrag auf Zulassung zur Berufung wurde nicht bearbeitet bisher.

Daher empfahl die Verwaltung über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:

Beschlussvorschlag: Über den (nur) höchstvorsorglich, für den Fall, dass hinsichtlich der beantragten Nutzungsänderung der Stellplatznachweis nicht als ausreichend angesehen werden sollte, gestellten Antrag auf Abweichung gem. §6 der Stellplatzsatzung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung nicht entschieden.

–> einstimmig angenommen

TOP 4: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 11. Sitzung vom 15.09.2021

Die öffentliche Niederschrift der 11. Sitzung vom 15.09.2021 wurde einstimmig genehmigt.

TOP 5: Wünsche und Anfragen

Keine Wünsche und Anfragen

Ende des öffentlichen Teils ca. 18:41 Uhr.

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