07.12.2021 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 1.1 Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in ein Arbeitnehmerwohnheim auf dem Grundstück Fl. Nr. 2/4 der Gem. Bobingen, Poststraße 36
  • TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das LRA weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 2.2 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunkstation auf dem Grundstück Fl. Nr. 339/8 der Gem. Straßberg, Lindenberg
  • TOP 2.3 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Arbeits- und Geräteraums als Wirtschaftsgebäude für eine Streuobstwiese auf dem Grundstück Fl. Nr. 3318 der Gem. Bobingen
  • TOP 2.4 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Einzelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3338/31 der Gem. Bobingen, Donaustr. 32
  • TOP 3 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 12. Sitzung vom 12.10.2021
  • TOP 4 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Hubert Geiger, wurde vertreten durch Michael Ammer (beide FBU)
  • Verwaltung: Rainhard Schöler (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

TOP 1.1: Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in ein Arbeitnehmerwohnheim auf dem Grundstück Fl. Nr. 2/4 der Gem. Bobingen, Poststraße 36

Herr Schöler informierte den Bauausschuss, dass das Landratsamt dieses Vorhaben als wohnähnliche Nutzung und nicht, wie die Stadt Bobingen, als gewerbliche Nutzung sähe. Das gemeindliche Einvernehmen, das von der Stadt verweigert wurde, wurde vom LRA ersetzt. Herr Schöler empfahl aufgrund geringer Erfolgsaussichten keine Klage gegen diese Entscheidung.

TOP 2: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 2.1: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das LRA weitergeleitete Bauanträge

Keine Verlesung, keine Diskussion

TOP 2.2: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunkstation auf dem Grundstück Fl. Nr. 339/8 der Gem. Straßberg, Lindenberg

Die Masthöhe beträgt ca. 50 m und der Mast ist für die öffentliche Mobilfunkversorgung.

Clemens Bürger (Grüne) erkundigte sich, ob es einen Ausgleich für die zu rodenden Flächen geben wird. Herr Schöler antwortete, dass er davon ausgehe, da die untere Naturschutzbehörde mit im Boot ist und mit Sicherheit darauf hinweisen wird.

–> Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einstimmig zu.

TOP 2.3: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Arbeits- und Geräteraums als Wirtschaftsgebäude für eine Streuobstwiese auf dem Grundstück Fl. Nr. 3318 der Gem. Bobingen

Herr Schlöler erläuterte die Prüfreihenfolge, an die er gebunden ist und warum er zum Schluss gekommen ist, dass die Hütte nicht zulässig ist. (Keine Privilegierung, keine Begünstigung, kein sonstiges Vorhaben – laut Baurecht)

In der anschließenden Diskussion äußerte sich Herwig Leiter (CSU), dass er sich schwer tue, denn bisher wurde die Frage der Privilegierung immer allem vorangestellt und stellte die Frage, ob man sich angreifbar machen würde, wenn man hier anders entscheiden würde? Die Antwort aus dem Bauaumt lautete hierzu: Nein, ein rechtlicher Bezugsfall würde damit nicht geschaffen werden. Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. 

Armin Bergmann (SPD) sah als Leitfaden ganz klar das Baugesetzbuch. Er würde eine Möglichkeit über den Flächennutzungsplan sehen, die aber offenbar auch nicht tragbar ist.

Florian Vogl (FBU) verwies auf das unbestritten eindeutige Baurecht, allerdings hinterfragte Vogl den Sinn des Gesetzes bzw. der Vorgabe: Ein Landwirt könnte genau das Gleiche tun und hätte dafür auch eine Genehmigung zu erwarten. Die FBU sähe hier die Nutzung im Vordergrund und würde die Vereinsarbeit durch eine Befürwortung unterstützen. 

Monika Müller Weigand (Grüne) nannte zudem andere Vorhaben, die auch nicht eindeutig waren und positiv beschieden wurden.

Martin Gschwilm (FW) schloss sich der Meinung der Grünen und der FBU Fraktion an. Er fände es unschön, wenn das ehrenamtliche Engagement durch Verordnungen ausgebremst werden würde.

Daraufhin erkundigte sich Bürgermeister Klaus Förster, ob heute zwingend ein Beschluss gefasst werden muss, um die Frist zu wahren? Und wie wohl die Haltung des LRA sein würde? Rainhard Schöler gab bekannt, dass die Frist am 10.01.2022 auslaufen würde und deshalb heute ein Entschluss gefasst werden müsse.

Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU) könnte sich vorstellen, dass in anderen / kleineren Dimensionen ein Kompromiss gefunden werden könnte. Claudia Lautenbacher (SPD) erkundigte sich daraufhin, was mögliche Kompromisse wären? Die Antwort aus dem Bauamt lautete, dass es keine Kompromisse gäbe, da die Größe des Vorhabens für die Genehmigung völlig unerheblich sei. Eine Alternative wäre eine ernstzunehmende Gewinnerzielungsabsicht, was bei einem e. V. aber grundsätzlich nicht der Fall sei.

Herwig Leiter befürchtete zudem, dass bei einer Zustimmung viele kleine Geräteschuppen entstehen werden.

Florian Vogl erwähnte noch, dass ein Verschieben der Entscheidung dem Verein wahrscheinlich nichts brächte, da es offenbar nur ein ja oder ein nein gäbe. 

Eine Möglichkeit die der erste Bürgermeister abschließend noch sah, war, dass eventuell ein alternativer Standort gefunden werden könnte.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt:

Dafür: 8 (CSU, SPD und Grüne)

Dagegen: 3 (2 x FBU, 1 x FW)

TOP 2.4: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Einzelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3338/31 der Gem. Bobingen, Donaustr. 32

Dieses Vorhaben lag dem Bauausschuss bereits mehrmals vor. Diverse Abweichungen trug Rainhard Schöler vor. Entgegen der Meinung des Bauausschusses sieht das LRA in manchen Punkten einen Anspruch auf Zustimmung. Es bestünde laut Schöler rechtlich zwar kein Anspruch darauf, es gibt jedoch auch keine Gründe, die dagegen sprächen.

Eine Befreiung für die Terrasse außerhalb der Baugrenze wäre laut Schöler nicht mehr gravierend, da bereits eine Befreiung für eine Einliegerwohnung gewährt wurde. 

Herr Schöler empfiehlt, den beantragten Abweichungen zuzustimmen.

Armin Bergmann fügte vor der Beschlussfassung noch an, dass in der letzten Sitzung im Oktober laut Protokoll das Vorhaben gar nicht diskutiert wurde, somit auch das Ermessen nicht fehlerhaft ausgeübt, sondern gar nicht, dies sollte heute geheilt werden.

–> Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

TOP 3: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 12. Sitzung vom 12.10.2021

–> Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 4: Wünsche und Anfragen

Bürgermeister Klaus Förster teilte mit, dass heute Vormittag die Verwaltung eine Nachricht erreicht habe, mit der Anfrage, ob auf dem Volksfestplatz eine Drive-In-Schnellteststation aufgebaut werden dürfe. 

Monika Müller-Weigand (Grüne) erkundigte sich, ob dafür Pacht verlangt werden soll und wie es sich verhalte, wenn ein extrem hoher Fahrzeugandrang herrschen sollte?

Daraufhin antwortete Bürgermeister Förster, dass die Öffnungszeiten so gewählt werden könnten, dass er nicht mit den Schulzeiten kollidiert. Ob der Platz kostenfrei zur Verfügung stehe, habe er sich noch keine Gedanken gemacht.

Martin Gschwilm (FW) würde aufgrund der aktuellen Situation dem Vorhaben zustimmen. Auf dem Festplatz sollte es nicht zu einem Verkehrschaos kommen. Es sollte eine Pacht verlangt werden, wenn es sich um einen privatwirtschaftlichen Betrieb handelt, so seine Meinung.

Claudia Lautenbacher (SPD) fügte an, dass die Testqualität hoch sein müsse.

Der Gesamttenor des Ausschusses war grundsätzlich positiv.

Monika Müller-Weigand informierte zum Abschluss den Ausschuss, dass in der Peter-Henlein-Straße das absolute Halteverbot erweitert wurde- aber offenbar ohne Information der Anwohner.

Ende des öffentlichen Teils 18:58 Uhr.

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