05.04.2022 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Vorstellung der LEW BürgerEnergie eG
  • TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 3.2 Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (28 WE) mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nr. 364/3, 364/15, 364/19 und 364/19 der Gem. Bobingen, Nähe Am Wiesenhang, Nähe Im Wiesengrund
  • TOP 3.3 Anbau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage, 7 Stellplätzen und einem Balkon auf dem Grundstück Fl. Nr. 746/7 der Gem. Bobingen, Liebigstr. 12
  • TOP 4 Bebauungsplan Nr. 76, “Wohnen am Brunnenplatz”, Satzungsbeschluss
  • TOP 5 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 16. Sitzung vom 08.02.2022 und der 18. Sitzung vom 08.03.2022
  • TOP 6 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Vertretung: Ernst-Hinrich Abbenseth wurde durch Franz Kaufmann vertreten (beide CSU)
  • Verwaltung: Stefan Thiele (Kämmerer), Rainer Thierbach (Stadtbauamt), Rainhard Schöler (Stadtplanung)
  • Extern: Johannes Rieger, Simone Bočkaj, Klaus-Jürgen Aumiller (Vorstand LEW BürgerEnergie eG)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

Clemens Bürger (Grüne) kam um 18:08 Uhr.

TOP 1: Berichterstattung

Es erfolgte keine Berichterstattung.

TOP 2: Vorstellung der LEW BürgerEnergie eG

Die Vorstandschaft der LEW BürgerEnergie eG (Gründung: 07/2013) stellten den aktuellen Ausbaustand und die geplanten Umsetzungsschritte im Solarpark Bobingen vor:

  • 1647 Mitglieder: 4 juristische Personen und 1643 reine Mitglieder
  • Kaufpreis von PV-Park 1 zu 100 Prozent von Mitgliedern finanziert
  • Aufteilung erfolgte in sog. “Energiewendepaket” zu je 1.000 Euro
  • Das Paket besteht hierbei aus qualifizierten Nachrangsdarlehen (75 Prozent) und einem Genossenschaftsanteil (25 Prozent)
  • Zahlen zur Anlage: 5,8 MWp; 11,13 ha; im August 2013 in Betrieb genommen
  • Projekt Bobingen 1 und Bobingen 2 decken 7,5 Prozent des Strombedarfs in Bobingen

Projekt Bobingen 2:

  • umfasst einen Finanzierungsbedarf von 3 Mio. Euro
  • Energiewendepakete sind für neue Mitglieder, Bestandsmitglieder und Verpächter
  • Planung anhand Bebauungsplan ist bereits erfolgt, Baugrunduntersuchungen wurden durchgeführt und Ausschreibungen + Vergabe von Leistungen ist erfolgt
  • ab März 2022 beginnt die Zaundemontage, die Inbetriebnahme ist ab September 2022 geplant und eine Bürgerbeiteiligung wird ab Juni 2022 angedacht (ab hier konkrete Zahlen bzgl. Beteiligung)
  • in den letzten Jahren wurde auf eine Online-Mitgliedsverwaltung inkl. Projektbeteiligung umgestellt
  • die angebrachten Hecken bieten verschiedenen Insekten einen Lebensraum

Herwig Leiter (CSU) erkundigte sich nach dem Ablauf einer Mitgliederversammlung. Die Vertreter der Genossenschaft wiesen daraufhin, dass Mitte Mai 2022 die zehnte Generalversammlung stattfindet. Hier wird wie bei anderen Vereinen unter anderem die Vorstandschaft entlastet.

Clemens Bürger (Grüne) wollte wissen, warum in der vorgestellten Präsentation die Finanzierungsphase nach dem Baubeginn beginnt. Klaus-Jürgen Aumiller (LEW BürgerEnergie eG) antwortete, dass die Genossenschaft sehr liquide sei und daher erst das eigene Kapital eingebracht wird.

Florian Vogl (FBU) interessierte sich für den Preis der Energiewendepakete. Seine Frage, ob man wie beim Projekt Bobingen 1 von einem Stückpreis von 1.000 Euro ausgehen kann und sich somit bei einem Finanzierungsbedarf von 3 Mio. Euro ca. 3.000 Pakete ergeben, wurde von den Vertretern der LEW BürgerEnergie eG bejaht.

TOP 3: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 3.1: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die detaillierte Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.

TOP 3.2: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (28 WE) mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nr. 364/3, 364/15, 364/19 und 364/19 der Gem. Bobingen, Nähe Am Wiesenhang, Nähe Im Wiesengrund

Das Bauvorhaben wurde bereits am 15.09.2021 und am 18.01.2022 im Bauausschuss behandelt, das gemeindliche Einvernehmen jedoch verweigert. Grund dafür waren die überbauten / versiegelten Flächen. Vorgesehen war eine Überbauung von 240 m² mit Nebenanlagen, der Bebauungsplan sieht jedoch nur 220 m² vor. Weitere Flächen sollten durch Carports bzw. Stellplätze + Zufahrten zusätzlich überbaut werden. Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt finden Sie in der Sitzungsvorlage. Rainhard Schöler (Stadtplanung) beschrieb die Angelegenheit kurzum als Abwägung zwischen einer Änderung des Bebauungsplans (dauert lange und bringt exakt das gleiche Ergebnis) oder das Gremium hält an den ursprünglichen Vorgaben des städtebaulichen Vertrages mit entsprechenden Vorgaben des Gremiums fest.

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen für das beantragte Vorhaben (in der alten und aktuellen Fassung) zu erteilen. Den beantragten und erforderlichen Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen wird zugestimmt.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 3.3: Anbau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage, 7 Stellplätzen und einem Balkon auf dem Grundstück Fl. Nr. 746/7 der Gem. Bobingen, Liebigstr. 12

Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines Dreifamilienhauses an das bestehende Wohngebäude. Der Neubau hat eine Grundfläche von 10,02 m auf 8,80 m. Gesamt wären das 22,50 m auf 9 m. Höhenmäßig soll der Anbau an das bestehende Gebäude anschließen. Die insgesamt neun erforderlichen Stellplätze sollen durch eine Doppelgarage und sieben offene Stellplätze nachgewiesen werden. Das Vorhaben fügt sich aufgrund der Überschreitung der östlichen Baugrenze laut Verwaltung nicht ein. Die Situierung der Stellplätze wird zudem auf der nördlichen Gebäudewand bzgl. Zu- und Abfahrt kritisch gesehen.

Die Mitglieder des Bauausschusses sahen das mehrheitlich jedoch anders. Hubert Geiger (FBU) sprach sich für die Nachverdichtung in der Liebigstraße aus. Martin Gschwilm (Freie Wähler) schloss sich der Einschätzung von Stadtrat Geiger an. Ebenso Herwig Leiter (CSU), der jedoch anmerkte, dass er eine Vorortbesichtigung vor der Sitzung gut gefunden hätte.

Monika Müller-Weigand (Grüne) sprach sich gegen das Vorhaben aus. Prinzipiell beführwortet Sie Nachverdichtungen, jedoch nicht in diesem Gebiet, da aufgrund von zusätzlicher Bebauung in den Gärten hier keine Belüftungskorridore zwischen den Häusern mehr vorhanden sind und dadurch die Temparatur steigt, so Stadträtin Müller-Weigand (Grüne).

Elisabeth König (CSU) wies daraufhin, dass Sie schon der Mehrheit zustimmen wird, Sie jedoch Bedenken bzgl. den Stellplätzen hegt.

Beschlussvorschlag: Das Bauvorhaben fügt sich in das Bebauungsbild im Umfeld ein. Das gemeindliche Einvernehmen wird daher erteilt.
–> Abstimmung: 2 dagegen (1x CSU, 1x Grün), 9 dafür

TOP 4: Bebauungsplan Nr. 76, “Wohnen am Brunnenplatz”, Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan Nr. 76, „Wohnen am Brunnenplatz“ bestehend aus den zeichnerischen Festsetzungen und dem Textteil (Stand: 11.03.2022) gem. § 10 Abs.
1 Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen. Dem Bebauungsplan ist die Begründung
(Stand 03/2022) beigefügt.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 5: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 16. Sitzung vom 08.02.2022 und der 18. Sitzung vom 08.03.2022

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 6: Wünsche und Anfragen

  • Keine Wünsche bzw. Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:30 Uhr.

Kommentar verfassen