05/2022 – Antrag der FBU-Fraktion zum Abruf von Fördermitteln für den Klimaschutz, auf Grundlage der novellierten Kommunalrichtlinie

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte!

“Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie unterstützt die Bundesregierung kommunale
Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte
gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und
entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Gleichzeitig kurbeln
klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.”


Diese Zeilen auf den Startseiten der Nationale Klimaschutz Initiative (nki) laden ein,
dass Kommunen die Fülle an Fördertöpfen ausschöpfen, um so rechtzeitig, zielgenau
und kostenschonend die Anforderungen der Treibhausgasneutralität / der Klimaneutralität
erfüllen zu können.

Die novellierten Förderaufrufe gelten vom 01. September 2021 bis 30. Juni 2024.

Nach Aussage von Bürgermeister Förster sind in der Verwaltung keine personellen Ressourcen
verfügbar, um Fördermittel von Bund, Land, EU und Stiftungen zu suchen. Diese Aussage
nehmen wir sehr ernst und bemühen uns, trotzdem Lösungen für Bobingen zu finden. Deshalb
hat sich die FBU-Fraktion eigenintitiativ bemüht, eine erste Auswahl von Fördermöglichkeiten zu
erschließen und damit Arbeitszeit in der Verwaltung einzusparen.

Ein wichtiges Ergebnis ist, dass Städten und Gemeinden empfohlen wird, Zuschüsse in den
Bereichen zu beantragen, die derzeit gefördert werden. Dies sind:

  • Kommunalrichtlinie
  • Kälte-Klima-Richtlinie
  • Mikrodepot-Richtlinie
  • E-Lastenrad-Richtlinie
  • Kommunale-Klimaschutz-Modellprojekte
  • Klimaschutz durch Radverkehr
  • Innovative Klimaschutzprojekte

Nachfolgend listen wir die derzeitigen Erkenntnisse der FBU-Recherche zum Thema Fördermittel auf:

  • Die Fortschreibung der verbesserten Förderbedingungen bei den Förderprogrammen betrifft insbesondere:
    • Klimaschutz durch Radverkehr
    • Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
  • Im Zuge des Klimaschutz-Sofortprogrammes 2022 der Bundesregierung werden die verbesserten Förderbedingungen des Corona-Konjunkturpaketes bis zum Ende des Jahres 2022 fortgeschrieben.
  • Projektträger seit 01.01.2022 ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG gGmbH). Diese unterstützt das Bundesumweltministerium bei der Umsetzung von nationalen und internationalen Förderprogrammen, und sollte daher von Kommunen bei der Zielerfüllung als Partner gesehen werden.
  • Die novellierte Kommunalrichtlinie ist gültig vom 01.01.2022 bis 31.12.2027.
    Sie fördert z.B.:
    • mehr Personal für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
    • mehr Antragsberechtigte, die profitieren können
    • mehr passgenaue Fördermöglichkeiten
  • Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) als Tochter des Deutsches Institut für Urbanistik (difu) unterstützt Kommunen dabei, Klimaschutzideen und -projekte umzusetzen.
  • Ein kostenfreies, 3-stündiges Onlinewebinar, an dem Mitglieder der FBU-Fraktion teilgenommen haben, brachte eine unendliche Fülle an Fördertöpfen und konkreten Hilfen bei der Antragstellung.
  • Wir erlauben uns, die hochinteressanten Ergebnisse dieses Webinars begleitend für alle Kolleginnen und Kollegen Stadträte sowie unsere Verwaltung zur Verfügung zu stellen.
  • Die beigefügte Anlage soll dazu dienen, unnötige 100-%-Eigenfinanzierungen in dem einen oder anderen Fall durch unseren städtischen Haushalt zu verhindern.

Die Vorstellung, dass aktuell im Haushalt beschlossene Investitionen bezuschusst werden könnten, veranlasst unsere Fraktion zu handeln.

Antrag:

Deshalb beantragt die FBU-Fraktion im Stadtrat darüber zu beraten,

  • durch welche Maßnahmen der Abruf von Fördermitteln zielführend gelingen kann.
  • wie Investitionen so gelenkt werden können, dass diese terminbezogen auf Zeiträume der Zuschussförderung fallen
  • wie Zuständigkeiten zur Überprüfung von Förderprogrammen innerhalb der Verwaltung sinnvoll, unter größtmöglicher Schonung der personellen Ressourcen, verteilt werden können

In den mitgereichten Unterlagen sind auf 70 Seiten der Anlage (von Seite 26 bis Seite 96) Fördermöglichkeiten beschrieben. Es ist selbstredend, dass nicht jede Fördermöglichkeit für Investitionen in unserer Kommune in Frage kommt.

Wir freuen uns auf eine zeilführende Diskussion.

Mit kollegialen Grüßen

Franz Handschuh (Faktionsvorsitzender) und Florian Vogl (stellv. Faktionsvorsitzender)

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