Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte!
In den Sitzungen des Stadtrates am 10.03.2022 und am 24.05.2022 sowie in der Bauausschusssitzung am 10.05.2022 regten wir jeweils mündlich an, Grundatzbeschlüsse zum Thema Ärztehaus zu fällen.
Dies ist bis dato leider nicht erfolgt! Auch die Überschrift des TOP 3, vom 24.05.2022, in welcher „Beschlüsse zum weiteren Vorgehen” angekündigt wurden, hielt nicht was sie versprach. Es wurde lediglich über die Standortfrage abgestimmt und gleichzeitig die Verwaltung mit weiteren Vorarbeiten beauftragt.
Aus unserer Sicht ist es elementar, dass sich der Stadtrat über die wichtigen Eckpfeiler einer Zusammenarbeit mit den Investoren einigt, bevor die Arbeit hierzu seitens der Verwaltung aufgenommen wird.
Aus diesem Grunde beantragt die FBU-Fraktion:
Der Stadtrat möge sich mit den Kernpunkten im Zusammenhang mit dem Bau des Ärztehauses befassen und diese beschließen. Insbesondere sind folgende Fragen zu klären bzw. eine Haltung zu beschließen:
- Investor oder Eigeninitiative
- Abstimmung mit den Wertachkliniken durch Rücksprache bei Herrn Gösele im Gesamtstadtrat
- Erbbaurecht ja / nein?
– Falls ja, zu welchen Konditionen (Nutzungsdauer und Kosten) könnte ein Erbbaurechtsvertrag umgesetzt werden?
– Mit welcher Wertigkeit wird das Grundstück „südlicher Rathausplatz“ taxiert? - Klimastandard festgelegt ja / nein?
– Welche Anforderungen bestehen seitens der Stadt Bobingen an eine klimagerechte Bauweise (Ausgleich für Versiegelung, energetischer Standard, Klimaneutralität, Dach- / Fassadenbegrünung, etc.)? - Entscheidung nach ISEK ja / nein?
– Erfolgen weitere Entscheidungen nach der Erkenntnis aus der ISEK-Vorstellung? - Entscheidung nach General-Verkehrskonzept ja / nein?
– Fließen Erkenntnisse des Gesamtverkehrsgutachtens in weitere verkehrstechnische Planungen in diesem zentralen Ort ein? - Bürgerbeteiligung ja / nein?
– Wie und wann findet die zugesagte Bürgerbeteiligung zum Projekt statt? - Auslagerung Bürgerbüro und Sitzungssaal ja / nein?
– Wie sieht die Finanzierung derartiger Mietobjekte aus?
– Wer ist finanziell verantwortlich für die Erstellung von Stellplätzen in der Tiefgarage, die für städtische Angestellte, Lehrkräfte, Besucher des Bürgerbüros, des Rathauses, der Sitzungen, etc., die zwingend erforderlich sind?
– Welche Anzahl an Stellplätzen ist laut gesetzlicher Verpflichtung durch die Stadt Bobingen nachzuweisen? - Städtebaulicher Vertrag ja / nein?
– Wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen oder ein Architekturwettbewerb für dieses Projekt ausgeschrieben?
– Welche Vorstellungen bestehen seitens der Stadt Bobingen an die städtebauliche / architektonische Ausgestaltung - Welche Zeitschiene ist angedacht?
- Wie ordnet der Stadtrat Bobingen die Aussagen des Vorsitzenden der Schwäbischen Hausärzte im Bayerischen Hausärzteverband, Dr. Jakob Berger, ein zum Thema: „Ärzte warnen davor, dass Finanzinvestoren immer mehr Praxen aufkaufen! (siehe Augsburger Allgemeine vom 31.05.2022)
- Welche Chancenverbesserung beim Erhalt der Geburtsklinik in der Wertachklinik Bobingen besteht, wenn ein neu zu bauendes Ärztehaus bei der Wertachklinik Bobingen entstehen würde? (siehe Augsburger Allgemeine vom 04.06.2022)
Aus Dringlichkeitsgründen freuen wir uns auf eine zeitnahe Behandlung unseres Antrages.
Mit kollegialen Grüßen
Franz Handschuh (Faktionsvorsitzender) und Florian Vogl (stellv. Faktionsvorsitzender)