15.12.2022 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 4 Berichterstattung
  • TOP 5 Kommunale Beteiligung bei Windkraft sichern; Beschlussfassung
  • TOP 6 Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windenergie“
  • TOP 7 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Clemens Bürger (Grüne), Reinhold Eckl, Ernst-Hinrich Abbenseth und Georg Frey (alle drei CSU) waren entschuldigt
  • Verwaltung: Rainhard Schöler (Stadtplanung), Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Rainer Thierbach (Stadtbauamt)

In der letzten Stadtratssitzung wurde von Bürgermeister Förster (CSU) zu einer Sondersitzung zu den Themen „Windkraft“ und „Wertachkliniken“ im öffentlichen Teil der Sitzung eingeladen. Zuhörerinnen und Zuhörer die heute wegen den Wertachkliniken anwesend waren, warteten vergeblich. Es erfolgte keine Diskussion zu den Wertachkliniken, ebenso wurde kein entsprechender Tagesordnungspunkt ausgewiesen.

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 4: Berichterstattung

Es erfolgte keine Berichterstattung.

TOP 5: Kommunale Beteiligung bei Windkraft sichern; Beschlussfassung

Die Fraktionen von B’90/Grüne, SPD und FBU stellten am 15.11.2022 einen Dringlichkeitsantrag, um die kommunale Beteiligung an potentiellen Windkraftanlagen in Bobingen zu sichern. Am 16.11.2022 trat eine Änderung in Kraft, die Abstandsflächen für Windkraftanlagen in einigen Fällen auf 1.000 m reduziert (z. B. bei Standort im Wald). Die Antragstellenden halten folgendes fest:

  • Wettstreit um schnelle Flächensicherung ist zu erwarten
  • kommunale Beteiligung und Bürgerbeteiligung hat oberste Priorität
    • Stadt + Bürger sollen von Windkraftanlagen finanziell profitieren
    • Abfluss von Wertschöpfung soll verhindert werden
    • Akzeptanz von Windkraftanlagen steigern

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Bobingen befürwortet grundsätzlich die Errichtung von Windkraftanlagen auf Bobinger und benachbarter Flur unter den Voraussetzungen, dass
    • Kommunale Beteiligung, z.B. durch vertragliche Absicherung bei Standortsicherung mit dem Ziel die kommunale Beteiligung zu maximieren, sodass die wiederkehrenden Einnahmen den Haushalt sanieren
    • und Bürgerbeteiligungen berücksichtigt werden
  2. Die Stadt Bobingen lehnt die Errichtung von Windkraftanlagen auf Bobinger Flur ab, wenn
    • menschenrechtsverachtende oder demokratiefeindliche Shareholder an den Projekten beteiligt sind
    • die Kommune und Bürger:innen nicht beteiligt sind
    • Bei Beteiligungsverfahren an benachbarter Flur orientiert sich die Stadt Bobingen an diesen Leitsätzen
  3. Zur Realisierung des Vorhabens soll möglichst auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden.
  4. Der Stadtrat setzt eine fraktionsübergreifende, projektbegleitende Steuergruppe ein.

–> Abstimmung: Alle vier Beschlussvorschläge wurden einstimmig angenommen.

TOP 6: Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windenergie“

Rainhard Schöler (Stadtplanung) stellte den Sachverhalt näher vor. Im Folgenden geht es um zwei Gesetze:

  1. zum 01.02.2023: Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
  2. zum 16.11.2022 bzw. zum 31.05.2023: Änderung der Bayerischen Bauordnung: baurechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen

Stellungnahme von der Verwaltung:

  • Regionalplan von Region Augsburg legt für Gebiete in Bobingen keine Ausschlussgebiete für raumbedeutsame Windenergienutzung fest.
  • Flächennutzungsplan enthält keine Ausschlussgebiete für das Gebiet von Bobingen
  • Potentieller Standort: Im Nordosten des Stadtgebietes (Fläche: ca. 6 ha)
  • bis zum 01.02.2023 muss mit einer Änderung des Flächennutzungsplans begonnen werden, sowie dieser bis zum 01.02.2024 abgeschlossen werden
  • Ziel dieser Änderung ist es: Konzentrationsflächen im gesamten Außenbereich für Windenergie darzustellen
  • interkommunale Zusammenarbeit hat bereits erste Gutachten (über Begegnungsland Lech-Wertach) beauftragt
  • Gutachten rund um einen Flugbetrieb – die den Bau von Windkraftanlagen ausschließen – liegt vor und wurde bereits vorgestellt
  • weiteres Gutachten zur Beurteilung von Flächen soll bis Ende Januar 2023 vorliegen
  • vorhande Flächen sind im Rahmen von (weichen) Tabukriterien zu untersuchen, sowie eine Standortausweisung unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange abzuwägen.

Beschlussvorschlag: Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und zur Erreichung der durch das Windenergiebedarfsflächengesetz festgelegten Flächenbeitragswerte soll der Flächennutzungsplan der Stadt Bobingen für den Bereich der Windenergie geändert oder alternativ ein Teilflächennutzungsplan aufgestellt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt die Darstellung entsprechender Windenergiegebiete zu prüfen und das Änderungs- bzw. Aufstellungsverfahren durchzuführen. Den Windenergiegebieten soll die Rechtswirkung des Planvorbehaltes (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) zukommen.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 7: Wünsche und Anfragen

  • Franz Handschuh (FBU) wies daraufhin, dass aktuell eine Kombination von Förderprogrammen zur energetischen Sanierung von städtischen Liegenschaften ausgeschrieben ist. Bisher konnten 60 Prozent über die Städtebauförderung beantragt werden. Neu ist eine Kombinationsmöglichkeit mit zusätzlichen Bundesfördermitteln die einen Spitzenfördersatz von bis zu 90 Prozent möglich machen. Er bat die Verwaltung diese Information zu prüfen, besonders im Hinblick auf die energetische Sanierung des Rathausanbaus (Sitzungssaal bzw. Bürgerbüro).
  • Lukas Geirhos (Grüne) bedankte sich bei den Stadtratsmitgliedern für den gemeinsamen Entschluss beim Thema „Windkraft“. Er wünsche sich eine ähnliche Dynamik bei anderen großen Projekten, die dem Stadtrat bevorstehen.

Ende des öffentlichen Teils ca. 18:30 Uhr.

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