Tagesordnung der Stadtratssitzung
- TOP 4 Berichterstattung
- TOP 5 Kommunale Beteiligung bei Windkraft sichern; Beschlussfassung
- TOP 6 Ănderung des FlĂ€chennutzungsplans fĂŒr den Bereich „Windenergie“
- TOP 7 WĂŒnsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Clemens BĂŒrger (GrĂŒne), Reinhold Eckl, Ernst-Hinrich Abbenseth und Georg Frey (alle drei CSU) waren entschuldigt
- Verwaltung: Rainhard Schöler (Stadtplanung), Stefan Thiele (StadtkÀmmerer), Rainer Thierbach (Stadtbauamt)
In der letzten Stadtratssitzung wurde von BĂŒrgermeister Förster zu einer Sondersitzung zu den Themen „Windkraft“ und „Wertachkliniken“ im öffentlichen Teil der Sitzung eingeladen. Zuhörerinnen und Zuhörer die heute wegen den Wertachkliniken anwesend waren, warteten vergeblich. Es erfolgte keine Diskussion zu den Wertachkliniken, ebenso wurde kein entsprechender Tagesordnungspunkt ausgewiesen.
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 4: Berichterstattung
Es erfolgte keine Berichterstattung.
TOP 5: Kommunale Beteiligung bei Windkraft sichern; Beschlussfassung
Die Fraktionen von B’90/GrĂŒne, SPD und FBU stellten am 15.11.2022 einen Dringlichkeitsantrag, um die kommunale Beteiligung an potentiellen Windkraftanlagen in Bobingen zu sichern. Am 16.11.2022 trat eine Ănderung in Kraft, die AbstandsflĂ€chen fĂŒr Windkraftanlagen in einigen FĂ€llen auf 1.000 m reduziert (z. B. bei Standort im Wald). Die Antragstellenden halten folgendes fest:
- Wettstreit um schnelle FlÀchensicherung ist zu erwarten
- kommunale Beteiligung und BĂŒrgerbeteiligung hat oberste PrioritĂ€t
- Stadt + BĂŒrger sollen von Windkraftanlagen finanziell profitieren
- Abfluss von Wertschöpfung soll verhindert werden
- Akzeptanz von Windkraftanlagen steigern
Beschlussvorschlag:
- Die Stadt Bobingen befĂŒrwortet grundsĂ€tzlich die Errichtung von Windkraftanlagen auf Bobinger und benachbarter Flur unter den Voraussetzungen, dass
- Kommunale Beteiligung, z.B. durch vertragliche Absicherung bei Standortsicherung mit dem Ziel die kommunale Beteiligung zu maximieren, sodass die wiederkehrenden Einnahmen den Haushalt sanieren
- und BĂŒrgerbeteiligungen berĂŒcksichtigt werden
- Die Stadt Bobingen lehnt die Errichtung von Windkraftanlagen auf Bobinger Flur ab, wenn
- menschenrechtsverachtende oder demokratiefeindliche Shareholder an den Projekten beteiligt sind
- die Kommune und BĂŒrger:innen nicht beteiligt sind
- Bei Beteiligungsverfahren an benachbarter Flur orientiert sich die Stadt Bobingen an diesen LeitsÀtzen
- Zur Realisierung des Vorhabens soll möglichst auf bestehende Strukturen zurĂŒckgegriffen werden.
- Der Stadtrat setzt eine fraktionsĂŒbergreifende, projektbegleitende Steuergruppe ein.
–> Abstimmung: Alle vier BeschlussvorschlĂ€ge wurden einstimmig angenommen.
TOP 6: Ănderung des FlĂ€chennutzungsplans fĂŒr den Bereich „Windenergie“
Rainhard Schöler (Stadtplanung) stellte den Sachverhalt nÀher vor. Im Folgenden geht es um zwei Gesetze:
- zum 01.02.2023: Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
- zum 16.11.2022 bzw. zum 31.05.2023: Ănderung der Bayerischen Bauordnung: baurechtliche ZulĂ€ssigkeit von Windenergieanlagen
Stellungnahme von der Verwaltung:
- Regionalplan von Region Augsburg legt fĂŒr Gebiete in Bobingen keine Ausschlussgebiete fĂŒr raumbedeutsame Windenergienutzung fest.
- FlĂ€chennutzungsplan enthĂ€lt keine Ausschlussgebiete fĂŒr das Gebiet von Bobingen
- Potentieller Standort: Im Nordosten des Stadtgebietes (FlÀche: ca. 6 ha)
- bis zum 01.02.2023 muss mit einer Ănderung des FlĂ€chennutzungsplans begonnen werden, sowie dieser bis zum 01.02.2024 abgeschlossen werden
- Ziel dieser Ănderung ist es: KonzentrationsflĂ€chen im gesamten AuĂenbereich fĂŒr Windenergie darzustellen
- interkommunale Zusammenarbeit hat bereits erste Gutachten (ĂŒber Begegnungsland Lech-Wertach) beauftragt
- Gutachten rund um einen Flugbetrieb – die den Bau von Windkraftanlagen ausschlieĂen – liegt vor und wurde bereits vorgestellt
- weiteres Gutachten zur Beurteilung von FlÀchen soll bis Ende Januar 2023 vorliegen
- vorhande FlĂ€chen sind im Rahmen von (weichen) Tabukriterien zu untersuchen, sowie eine Standortausweisung unter BerĂŒcksichtigung öffentlicher und privater Belange abzuwĂ€gen.
Beschlussvorschlag: FĂŒr eine geordnete stĂ€dtebauliche Entwicklung und zur Erreichung der durch das WindenergiebedarfsflĂ€chengesetz festgelegten FlĂ€chenbeitragswerte soll der FlĂ€chennutzungsplan der Stadt Bobingen fĂŒr den Bereich der Windenergie geĂ€ndert oder alternativ ein TeilflĂ€chennutzungsplan aufgestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Darstellung entsprechender Windenergiegebiete zu prĂŒfen und das Ănderungs- bzw. Aufstellungsverfahren durchzufĂŒhren. Den Windenergiegebieten soll die Rechtswirkung des Planvorbehaltes (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) zukommen.
–> Abstimmung: einstimmig!
TOP 7: WĂŒnsche und Anfragen
- Franz Handschuh (FBU) wies daraufhin, dass aktuell eine Kombination von Förderprogrammen zur energetischen Sanierung von stĂ€dtischen Liegenschaften ausgeschrieben ist. Bisher konnten 60 Prozent ĂŒber die StĂ€dtebauförderung beantragt werden. Neu ist eine Kombinationsmöglichkeit mit zusĂ€tzlichen Bundesfördermitteln die einen Spitzenfördersatz von bis zu 90 Prozent möglich machen. Er bat die Verwaltung diese Information zu prĂŒfen, besonders im Hinblick auf die energetische Sanierung des Rathausanbaus (Sitzungssaal bzw. BĂŒrgerbĂŒro).
- Lukas Geirhos bedankte sich bei den Stadtratsmitgliedern fĂŒr den gemeinsamen Entschluss beim Thema „Windkraft“. Er wĂŒnsche sich eine Ă€hnliche Dynamik bei anderen groĂen Projekten, die dem Stadtrat bevorstehen.
Ende des öffentlichen Teils ca. 18:30 Uhr.
