20.12.2022 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans der Stadt Bobingen
  • TOP 3 Städtische Friedhöfe Bobingen; Änderung der Bestattungs- und Gebührensatzung zum 01.01.2023
  • TOP 4 Aktualisierung der Entgeltordnung für die Singoldhalle
  • TOP 5 Anpassung der Archiv-Satzung und -Gebührensatzung
  • TOP 6 Stadtwerke; Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2023
  • TOP 7 Krankenhausvertrag des gemeinsamen Kommunalunternehmens Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen; hier: Fortführung des Vertrags
  • TOP 8 Annahme von Spenden
  • TOP 9 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Reinhold Eckl, Georg Frey (beide CSU), Helmut Jesske (SPD) (entschuldigt); Rainer Naumann (FW) und Lukas Geirhos (Grüne) (verspätet)
  • Verwaltung: Sandra Hartl (Kulturamt), Bernhard Langert (Stadtwerke), Lieselotte Sturm (Standesamt), Stefan Thiele (Kämmerer), Rainer Thierbach (Bauamt)
  • Extern: Harald Knobloch vom Ing.-Büro für Feuerwehrfahrzeuge und Gerätebeschaffung;

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Erster Bürgermeister Förster (CSU) gab folgende Termine und Auftragsvergaben bekannt:

  • 17.01. Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • 24.01. Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
  • 31.01. Stadtrat
  • 02.02. Haupt- und Finanzausschuss
  • 07.02. Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • 14.02. Werk- und Betriebsausschuss
  • 16.02. Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
  • 28.02. Stadtrat
  • Schmalspurschlepper für den Bauhof (Kosten: 115.737,02 €), VOLK Fahrzeugbau GmbH

TOP 2: Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans der Stadt Bobingen

Da es zu den kommunalen Aufgaben gehört, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, wurde im Juli 2021 das Ingenieurbüro für Feuerwehrfahrzeuge und Gerätebeschaffung beauftragt, einen Bedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bobingen aufzustellen. Herr Knobloch stellte diesen in der Sitzung vor:

  • Im Bedarfsplan wurde zuerst das Gefahrenpotential in Bobingen und seinen Stadtteilen (jeweils einzeln) untersucht. Anschließend wurden Statistiken zu Einsätzen und Ausrückezeiten ausgewertet sowie das Gefährdungspotenzial von vier verschiedenen Gefahren eingestuft (Brandgefahren, Technische Gefahren, ABC-Gefahren, Wassergefahren).
  • In vier Jahren waren es im Stadtgebiet 299 Einsätze. Kürzeste Ausrückezeit ca. 1:30 min zu 10:30 min längste Ausrückezeit. Die Stadtfeuerwehr erreicht die Einsatzorte bei 50 % Prozent der eiligen Einsätze innerhalb der Hilfsfrist (10 Minuten von der Meldung des Einsatzes bis zur Ankunft am Einsatzort). Ziel wäre es aber mindestens 70 bis 80 Prozent der Einsatzorte innerhalb der Frist zu erreichen.
  • Das Gefährdungspotenzial liegt im Stadtbereich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten insgesamt am höchsten.
  • Die Ist-Struktur wurde durch die Auswertung eines Fragebogens, ausgefüllt von der aktiven Wehr, festgestellt.
  • Die Einhaltung der Unfallverhütungsgegebenheiten wurden in den Feuerwehrhäusern geprüft.
  • Durch Fahrproben wurden die Fahrzeiten vom Feuerwehrhaus bis zu den jeweiligen Stadtgrenzen gemessen. Mit der gemittelten Ausrückezeit und den gemessenen Anfahrzeiten, können die nördlichen Gebiete (ab dem Kreisverkehr zwischen Wolfsgäßchen, Hochstraße, Maria-Hilf-Straße) in der Stadt Bobingen nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden. Etwa durch die Zone 30 in der Lechallee, die zeitweise Zone 30 in der Krumbacher Straße und weitere Aspekte wurden die Einsatzzeiten insgesamt länger. Eine Empfehlung lautete daher, die Feuerwehr beim geplanten Mobilitätskonzept einzubeziehen, um Einsatzzeiten insgesamt zu verbessern.
  • Anschließend wurden Investitionsvorschläge im Fahrzeugebereich vom Ingenieurbüro geäußert, u.a.:
    • 2022 GW-L1 (Bobingen) 172.000 (- 35.200 € Zuschuss)
    • 2023 2 TSF-L (Waldberg + Reinhartshausen) ca. 440.000 (- 88.000 € Zuschuss)
    • 2025 ELW 1 (Bobingen) ca. 160.000 (- 33.000 € Zuschuss)
    • 2027 HLF 20 (Bobingen) ca. 600.000 (- 119.000 € Zuschuss)                           
  • Zuletzt wurde festgestellt, dass die Feuerwehrgerätehäuser in Waldberg und in Reinhartshausen nicht mehr zukunftsfähig sind und unter anderem die Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) nicht eingehalten werden können. Die Empfehlung des Büros lautete in Richtung Neubau, der zumindest bei den Fahrzeugstellplätzen den DIN Normen entsprechen sollte.
  • Zusätzlich wurde empfohlen, eventuell zwei Gerätewartstellen zu schaffen, um Ehrenamtliche zu entlasten.

Anschließend beantwortete Herr Knobloch folgende Fragen der Stadtratsmitglieder:

Michael Spatz (Ortssprecher Waldberg) erkundigte sich nach den Flächenvorgaben vor dem Feuerwehrhaus. Diese entspricht der Mindeststellplatzgröße der Feuerwehrhäuser, um das Einsatzfahrzeug außen ebenfalls abstellen zu können sowie eine Mindeststellplatzanzahl für PKWs (12 oder mindestens doppelt so viele wie Sitzplätze in den Einsatzfahrzeugen). Herr Knobloch bekräftigte innerhalb des Dialogs nochmal, dass das Waldberger Feuerwehrhaus seiner Einschätzung nach am dringendsten neugestaltet werden müsste.

Erster Bürgermeister Klaus Förster informierte sich nochmals über die in den Augen des Ingenieurbüros „sinnvollen“ Normvorgaben. Dazu zählen die Mindeststellplatzgrößen, die Parkplätze je nach Stadtteil angepasst, eine Dusche, … Bei Spindräumen, eines Lehrsaals sowie der sonstigen Ausstattung könnten auch Abweichungen vorgenommen werden, um insgesamt günstiger zu bauen.

Armin Bergmann (SPD) erfragte die tatsächliche Einbeziehung der Feuerwehr in das Verkehrskonzept. Herr Thierbach antwortete, dass ein gemeinsamer Termin mit Stadtverwaltung und Feuerwehr stattgefunden hatte. Von der Planungsfirma war damals allerdings niemand anwesend. Die Feuerwehr wies bereits damals auf den Fahrbahnteiler in der Krumbacher Straße und das Tempo 30 hin. Herr Thierbach erläuterte weiter, dass Franz Handschuh zusätzlich die Ergebnisse aus dem Gespräch mit der Feuerwehr beim zeitlich darauffolgenden Workshop mit der Planungsfirma mitnahm, diese aber anscheinend noch zu wenig berücksichtigt wurden, in den Planungen der Firma.

Clemens Bürger (Grüne) erkundigte sich nach dem Gebäude in Straßberg, ob dieses eventuell als „Vorlage“ für die Häuser in Waldberg und Reinhartshausen dienen könnte. Herr Thierbach bejahte dies.

Franz Handschuh (FBU) fragte nach der Novellierung im Feuerwehrgesetz, ob die Kommunen bei der Umsetzung der Maßnahmen finanziell unterstützt werden.  Die Zuschüsse wurden zuletzt 2021 angepasst und sind abhängig von den Stellplätzen oder an die Fahrzeuge gebunden, so Herr Knobloch. Franz Handschuh unterstrich, unterstützend zu Herrn Bergmann, dass ein Termin mit dem Planungsbüro des Verkehrskonzepts und der Feuerwehr zeitnah stattfinden sollte. Auch machte er auf Verkehrshindernisse (parkende Autos) in der Max-Fischer-Straße sowie die Inseln in der Krumbacher Straße aufmerksam, die die Fahrtzeiten verlängern.

Außerdem erkundigte er sich nach den Konsequenzen bei der Überschreitung der Hilfsfrist. Eine Konsequenz könnte sein, dass eventuell kein Neubau im nördlichen Bereich mehr durchgeführt werden könnte. Auch rechtlich könnten Ansprüche erhoben werden, wenn der Schaden nachweisbar durch kürzere Einsatzzeiten gemindert werden hätte können.

Martin Gschwilm (FW) stufte die Zusammenarbeit von Brennerplan (Verkehrskonzept) mit der Feuerwehr ebenfalls als zu wenig ein.

Katja Treischl (Grüne) schlug vor, eine zweite Wache im Norden zu planen. Dies konnte aber Herr Knobloch auch wegen gewachsener Vereinsstrukturen und der ehrenamtlichen Arbeit nicht empfehlen.

Claudia Lautenbacher (SPD) fragte nach, ob die Fahrtzeiten zum Feuerwehrhaus oder die Fahrten vom Feuerwehrhaus zum Einsatz ausschlaggebend seien. Die Antwort lautete, dass es eine Summe aus beidem sei. Sie brachte außerdem weitere Wege (Schwettingerweg) oder besondere Regeln für Einsatzkräfte (Überfahren der roten Ampel) ins Spiel. Der Ausbau beispielsweise des Schwettingerwegs läge im Rahmen der Entscheidungsmöglichkeiten der Stadt, so Herr Knobloch. Ob dies allerdings Sinn mache, müsse geprüft werden.

Herwig Leiter (CSU) möchte die heutigen Diskussionspunkte in die Planungsarbeit des Verkehrskonzepts miteinbeziehen und ging nochmals auf die Idee von Frau Treischl ein, ob nicht ohne eine Veränderung der Strukturen eine Gruppe/ein Fahrzeug in Bobingen Nord stationiert werden könnte. Dazu wäre mindestens ein Löschfahrzeug und die vorgegebene Gruppengröße nötig, antwortete Herr Knobloch.

Bürgermeister Förster äußerte, dass er nochmals mit den Feuerwehren ins Gespräch gehen möchte, um dann weitere Entscheidungen zu treffen und sprach anschließend den Dank an Herrn Knobloch für die fachkundige Vorstellung aus. In einer auf die heutige Sitzung folgenden Beratung mit der Verwaltung soll dann zusätzlich eine Priorisierung vorgenommen werden.

TOP 3: Städtische Friedhöfe Bobingen

Teile des Friedhofskonzeptes 2050 wurden jetzt umgesetzt, so dass nun auch muslimische Grabstätten auf dem Bobinger Friedhof gewählt werden können. Außerdem wurde eine Lockerung des gesetzlich vorgeschriebenen Sargzwanges in Bayern aufgrund von religiösen oder weltanschaulichen Auffassungen in der neuen Fassung aufgenommen, ebenso wie eine redaktionelle Änderung in § 5 Abs. 2 Buchstabe a.

Frau Sturm wies darauf hin, dass vor der Erstellung der neuen Satzung mehre Gespräche mit dem beauftragten Bestatter sowie der muslimischen Gemeinde zu diesem Thema stattgefunden haben. Außerdem erklärte sie, dass im Werkausschuss die Ausschreibung für das Bestattungsunternehmen beschlossen wurde und nun mit der Firma Friede verlängert werden sollte. Bürgermeister Förster hob hervor, dass die Gebühren nicht wie zu erwarten teurer, sondern gewisse Positionen sogar günstiger geworden sind.

Elisabeth König (CSU) erkundigte sich, ob die neue Bestattungsform an allen Friedhöfen umgesetzt werden kann oder nur im Bereich der Stadt Bobingen. Wegen der Ausrichtung der Gräber, kann dies vorerst nur in Bobingen geschehen.

Monika Müller-Weigand (Grüne) wollte wissen, ob der Sarg für den Weg zur Grabstätte wirklich nötig sei und bat um Überlegungen zu anderen Vorgehensweisen. Frau Sturm wies auf die Vorschriften der Bestattungsordnung, gesetzliche Vorgaben sowie die noch neue Praxis für die Stadt Bobingen hin. Bürgermeister Förster fügte hinzu, dass diese Vorgabe nicht als Problem eingestuft wurde von der muslimischen Gemeinde.

Michael Ammer (FBU) äußerte eine Anmerkung zur Gebührensatzung und wies auf die Einsparmöglichkeiten durch eine eigene Bewirtschaftung des Friedhofs hin, um den Gebührenzahler*innen Kosten zu ersparen, weswegen die FBU-Fraktion der Satzung im Werkausschuss nicht zustimmte.

Edmund Mannes (SPD) erkundigte sich, ob die Leichenkutsche nach der neuen Vorgabe weiterhin den Friedhof befahren dürfte. Dies sei nicht der Fall, so Frau Sturm. Anschließend kam die Diskussion auf, ob aus anderen als religiösen Gründen ebenfalls eine Tuchbestattung stattfinden könnte. Endgültige Regelungen müssen im Laufe der Zeit geklärt werden, vorrangig sind aber religiöse Gründe.

Die bisher geltenden Satzungen können unter: Rathaus & Service – Satzungen / Verordnungen – Friedhofsverwaltung eingesehen werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beschließt die vorgestellten Änderungen der Bestattungssatzung zum
    01.01.2023.
  2. Der Stadtrat beschließt ebenfalls die vorgestellten Änderungen der Bestattungsgebührensatzung zum 01.01.2023.

–> Beschlussvorschlag 1) mit 3 Gegenstimmen (2 FBU, 1 SPD) angenommen, Beschlussvorschlag 2) mit 4 Gegenstimmen (4x FBU) angenommen

TOP 4: Aktualisierung der Entgeltordnung für die Singoldhalle

Im Jahr 2009 erfolgte die letzte Anpassung der Entgeltordnung der Singoldhalle, die im nächsten Jahr 30 Jahre alt wird. Viele Faktoren trugen dazu bei, dass die Vermietung der Halle sich immer mehr zum Defizitgeschäft entwickelte. Dazu zählen neben den aktuell steigenden Energiepreisen, unter anderem auch die höheren Löhne der Mitarbeitenden, Austausch von Kleingeräten, Anschaffung von neuer Technik sowie die Instandhaltung der Halle insgesamt.

(Anmerkung: Die zu beschließende Neufassung konnte für Interessierte weder vorab online eingesehen werden, noch war sie in der Sitzung zu sehen. Daher können in diesem Bericht keine genauen Zahlen abgedruckt werden. Den Stadträt*innen lag diese aber vor.)

Inhaltlich änderte sich, erläuterte Kulturamtsleiterin Frau Hartl, dass die Mietzeiten grundsätzlich einzuhalten und wenn dann nur nach Rücksprache zu ändern sind. Bei den Tarifen sollte eine moderate Preisanpassung um circa 10 % veranlasst werden. Aufgrund eines Steuerunterschieds wurden die Bühne und die Halle gesondert gefasst. Die Gruppenräume, die nun als Kindertagesstätte genutzt werden, mussten herausgenommen werden.

Franz Handschuh (FBU) fragte nach, warum nicht bereits früher eine Anpassung vorgenommen wurde und verwies zudem auf das Frühjahr, wenn die Personalkosten nochmal steigen werden. Er schlug daher vor, dass für die kommerzielle Nutzung höhere Preise angesetzt werden sollten, um vor allem steigende Personalkosten auszugleichen. Die Nutzung durch Vereine sollte, was die Gebühren betrifft, in jedem Fall niedrig gehalten werden. Frau Hartl erläuterte zusätzlich, dass bei uns im Vergleich zu ähnlichen anderen Hallen die Personalkosten deutlich höher lägen und dass gewerbliche Nutzer in der Neufassung bereits einen Zuschlag von 30 % erhielten.

Die Sitzungen des Stadtrates in der Singoldhalle wurden im letzten Jahr intern verbucht. Ob die kommenden Stadtratssitzungen ebenso wie die Ausschusssitzungen wieder in den Sitzungssaal zurückkehren sollten, möchte Bürgermeister Förster in einer Fraktionsvorsitzendensitzung klären.

Lukas Geirhos (Grüne) blickte auf das Defizit in den letzten Jahren. Diese sind aber den wenigen Veranstaltungen während der Pandemie geschuldet.

Franz Handschuh wies auf die Archiv-Gebührensatzung hin, bei der die Archivnutzung in der Stunde 60 € kostet und verglich dies mit den Einsatzkosten eines Technikers in der Singoldhalle für 40 € in der Stunde. Diese Preise kämen aber im Vergleich mit anderen Hallen zustande, die weniger oder höchstens gleich viel verlangen würden. Eine turnusmäßige Anpassung soll aber in Zukunft stattfinden, so Bürgermeister Förster.

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die neue Entgeltordnung der Singoldhalle samt Anlage in der vorgetragenen Form.
Die neue Entgeltordnung für die Singoldhalle nebst Anlagen tritt mit Wirkung zum 01.01.2023
in Kraft, gleichzeitig tritt die Entgeltordnung nebst Anlagen vom 28.07.2009, zuletzt geändert
am 20.03.2013 außer Kraft.

–> Der Beschlussvorschlag wurde mit 3 Gegenstimmen (3x FBU) angenommen.

TOP 5: Anpassung der Archiv-Satzung und -Gebührensatzung

Im Jahr 2014 wurde erstmals eine Archivsatzung erstellt und seither keine Änderung mehr vorgenommen. Durch verschiedene rechtliche Änderungen sowie nun fehlende Begriffe, muss die Satzung angepasst werden. Außerdem ist laut Verwaltung eine Erhöhung der Gebühren nötig, da der Aufwand und die Personal- und Sachkosten deutlich höher liegen.

(Anmerkung: Die zu beschließende Neufassung konnte für Interessierte weder vorab online eingesehen werden, noch war sie in der Sitzung zu sehen. Daher können in diesem Bericht keine Zahlen abgedruckt werden. Den Stadträt*innen lag diese aber vor.)

Armin Bergmann (SPD) merkte an, dass die örtlichen Gegebenheiten im Keller und auch die Kapazität des Archivs mittelfristig zu überdenken seien und sprach gleichzeitig aber seinen Dank an Herrn Bobinger aus.

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Archivsatzung und der damit verbundenen Archiv-Gebührensatzung des Stadtarchives Bobingen in der vorgetragenen Form.
Die neue Archivsatzung wie auch die Gebührensatzung des Stadtarchives treten einen Tag
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig werden Archiv- und Gebührensatzung vom
19.12.2014 außer Kraft gesetzt.

–> Der Beschlussvorschlag wurde mit einer Gegenstimme (SPD) angenommen.

TOP 6: Stadtwerke; Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2023

Herr Langert führte in die Sitzungsvorlage ein. In der Kalkulation wurde versucht die Erwartungen des Markts und des Wirtschaftsprüfers zu vereinen. Zudem wurde sehr konservativ gerechnet, trotzdem ist eine Erhöhung unumgänglich, um weiterhin kostendeckend zu arbeiten. Die Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2023 wurde bereits im Werk- und Betriebsausschuss am 13.12.2022 vorab beraten. Vom Ausschuss wurde mit (8/3) Stimmen empfohlen, die Gebühr einschließlich der Über-/Unterdeckung des abgelaufenen Kalkulationszeitraums festzulegen und dabei die Verbrauchsgebühr um 4 % zu reduzieren. Außerdem soll kein Mittelwert aus dem 4 jährigen Zeitraum genommen werden, sondern eine Gebühr für 2023 festgesetzt werden. Außerdem empfahl der Ausschuss (8/2) Stimmen die Niederschlagswassergebühr nicht anzuheben, sondern bei 0,30€/m2 zu bleiben.

Die Anregung, einen kürzeren Kalkulationszeitraum zu wählen, wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen.

Die neue Satzung umfasst beim Wasser eine Verbrauchsgebühr von 2,15 €/m³ und eine Grundgebühr beim Einsatz eines gewöhnlichen Wasserzähler mit Dauerdurchfluss von bis zu 10 m³/h von monatlich 7,00 € vor. Im Bereich der Abwasserbeseitigung steigt die Verbrauchsgebühr auf 1,74 €/m³ Abwasser, die Grundgebühr wird ebenso auf monatlich 7,00 € angehoben.

Eine ausführliche Tabelle ist auf der Sitzungsvorlage einzusehen: Sitzungstermine – Kommunalpolitik – Rathaus & Service – Gemeinde Bobingen (stadt-bobingen.de)

Michael Ammer (FBU) fand, dass ein guter Kompromiss im Werkausschuss zustande kam, hinterfragte aber kritisch, warum der Niederschlagswasserpreis bei 0,30 € blieb und wies auf die fehlende Lenkungswirkung hin, da in Neubaugebieten die Versickerung vorgegeben sei und im Altbestand ein Anschluss Pflicht war und möchte daher den Preis nochmals diskutieren.

Der Preis für das Niederschlagswasser sollte nicht gesenkt werden, antwortete Monika Müller-Weigand (Grüne), da es für das wichtige Niederschlagswasser zu wenig sei.

Der Vorlage insgesamt nicht zustimmen konnte Franz Kaufmann (CSU), weil seiner Meinung nach der Grundpreis zu hoch angesetzt sei.

Rainer Naumann (FW) plädierte ebenfalls für die 0,30 € beim Niederschlagswasser, da es jedem Hausbesitzer mit Altbestand freistünde, seinen Anschluss zu verändern. Den Grundpreis sah er als gerechtfertigt an.

Herwig Leiter (CSU) wies darauf hin, dass eine Kostendeckung angestrebt werden muss und daher eine Erhöhung unumgänglich ist und die Gebühren nicht willkürlich verteilt werden können. Er wiederholte den Kompromiss, dass im Herbst nächsten Jahres wieder ein Blick auf die Gebühren gerichtet werden sollte.

Vorabbeschluss zum Niederschlagswasser:

Die Niederschlagswassergebühr bleibt nach Variante 3c bei 0,30 €. (angenommen bei 7 Gegenstimmen 4x FBU, 3 x SPD)

Ein Vorabbeschluss zur Grundgebühr wurde von Bürgermeister Förster abgelehnt.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat folgt der mit 8:3 Stimmen beschlossenen Empfehlung des Werk- und Betriebsausschusses.

–> angenommen bei 5 Gegenstimmen (3 x SPD, 2 x CSU)

TOP 7: Krankenhausvertrag des gemeinsamen Kommunalunternehmens Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen; hier: Fortführung des Vertrags

Die Sitzungsvorlage wurde von Herrn Thiele vorgestellt. Der zwischen den Städten Bobingen und Schwabmünchen und dem Landkreis Augsburg sowie dem gemeinsamen Kommunalunternehmen Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen geschlossene Krankenhausvertrag wurde für zehn Jahre bis zum 30.06.2026 beschlossen. Eine Kündigung müsste bis Ende des Jahres 2022 ausgesprochen werden. Der Landkreis Augsburg und die Stadt Schwabmünchen haben sich für eine Fortsetzung des Vertrags entschieden. Die Verwaltung empfiehlt daher den unten stehenden Beschlussvorschlag.

Beschlussvorschlag:
Der zwischen den Städten Bobingen und Schwabmünchen und dem Landkreis Augsburg
sowie dem gemeinsamen Kommunalunternehmen Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen geschlossene Krankenhausvertrag vom 10.07.2006 wird unverändert fortgeführt.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, den Vertrag nicht zu kündigen.

–> Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 8: Annahme von Spenden

Herr Thiele stellte den Sachverhalt dar: Ein Tulpenbaum für den Singoldpark (285,00 €; wurde bereits gepflanzt) wurde der Stadt Bobingen von Frau Doris Czerny gespendet. Der Handlungsempfehlung zu Spenden/Schenkungen des bayerischen Innenministeriums steht, dass zuständige Ausschüsse oder der Stadtrat ihr Einverständnis geben sollten. Dieser Handlungsempfehlung zu folgen wurde 2008 innerdienstlich angeordnet. Daher wird um folgende Beschlussfassung gebeten:

Beschlussvorschlag:
Mit der Annahme der bereits geleisteten Spende besteht Einverständnis.

–> Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 9: Wünsche und Anfragen

  • Lukas Geirhos (Grüne): bat um die Verlängerung des hybriden Sitzungsformats und wies auf die Kosten der Nutzung der Singoldhalle hin, die durch den Livestream hätten gelöst werden können.
  • Armin Bergmann (SPD): bedankte sich in seiner Funktion als zweiter Bürgermeister bei den Stadträtinnen für die Zusammenarbeit.
  • Erster Bürgermeister Klaus Förster schloss sich dem Dank an und machte aber auch auf die im letzten Jahr entstandenen Sorgen durch Pandemie und den Krieg in der Ukraine und die daraus entstandene Energiekrise aufmerksam.

Ende des öffentlichen Teils ca. 20:30 Uhr.

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