31.01.2023 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Verordnung zur Regelung der Ladenschlusszeiten anlässlich des Laurentiusmarktes und des Bobinger – Büble – Fest – Marktes
  • TOP 3 Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen im Bereich südlich der Haunstetter Straße, zwischen der Gutenbergstraße und der Umgehungsstraße (Nord-Ost-Spange), Aufstellungsbeschluss
  • TOP 4 Jahresrechnung der Stadt Bobingen und der Josef-Dilger-Stiftung für das Rechnungsjahr 2020; Feststellung und Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO
  • TOP 5 Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bobingen; Weiterführung von Hybrid-Sitzungen
  • TOP 6 KiTa Wasserschloss – Bericht zum Zeit & Kostenstand
  • TOP 7 Genehmigung der öffentlichen Niederschriften vom 29.11.2022, 15.12.2022 und 20.12.2022
  • TOP 8 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Es fehlten: Clemens Bürger (Grüne), Hubert Geiger (FBU), Helmut Jesske und Edmund Mannes (beide SPD)
  • Verwaltung: Rainhard Schöler (Stadtplanung), Rainer Thierbach (Stadtbauamt), Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Birgit Hoffmann (Hauptamt, Protokoll)
  • Extern: Herr Betz (3+ Architekten)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

Bürgermeister Förster gab folgende Sitzungstermine bekannt:

  • 02.02.2023 – 18:00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss
  • 07.02.2023 – 18:00 Uhr Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • 14.02.2023 – 18:00 Uhr Werk- und Betriebsausschuss
  • 15.02.2023 – 17.00 Uhr Klausur zum Verkehrsgutachten
  • 16.02.2023 – 18:00 Uhr Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
  • 28.02.2023 – 18:00 Uhr Stadtrat
  • 01.03.2023 – 16.30 Uhr Haupt- und Finanzausschuss

TOP 1: Berichterstattung

Im Ferienausschuss vom 30.08.2022 wurde von Drittem Bürgermeister Michael Ammer (FBU) die Anfrage gestellt, wie die Einnahmen und Kosten für das Volksfest 2022 waren. Folgendes wurde von der Verwaltung bekannt gegeben:

  • Ausgaben 2022: rund 9.069 Euro
  • Einnahmen 2022: 20.751 Euro
  • Ausgaben 2019: rund 24.475 Euro;
  • Einnahmen 2019: 2019: 33.440 Euro

TOP 2: Verordnung zur Regelung der Ladenschlusszeiten anlässlich des Laurentiusmarktes und des Bobinger – Büble – Fest – Marktes

Die Verordnung zur Bestimmung der Ladenschlusszeiten anlässlich des Laurentiusmarktes und des Bobinger-Büble-Fest-Marktes galt seit 26.11.2002 (~20 Jahre). Eine neue Verordnung – angepasst auf den aktuellen Rechtsstand – soll für weitere 20 Jahre erlassen werden. Michael Ammer (FBU) interessierte, welcher Bereich die Begrifflichkeit „das nähere Umfeld“ innerhalb der Verordnung beschreibt. Geantwortet wurde, dass hier die angrenzenden Straßen gemeint sind, eine genaue Definition jedoch nicht festgelegt ist, damit man künftig flexibel bleibt.

Beschlussvorschlag: Angepasste Verordnung wird wie oben beschrieben für weitere 20 Jahre erlassen.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 3: Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen im Bereich südlich der Haunstetter Straße, zwischen der Gutenbergstraße und der Umgehungsstraße (Nord-Ost-Spange), Aufstellungsbeschluss

Südlich der Haunstetter Straße (zwischen Gutenberg – und Umgehungsstraße) soll der Flächennutzungsplan geändert werden, um gewerbliche Bauflächen ausweisen zu können.
In der Bauausschusssitzung vom 06.07.2021 wurde hierzu ein entsprechender Beschluss von den Ausschussmitgliedern gefasst. Gemäß der Geschäftsordnung vom 13.05.2020 ist der Stadtrat hierfür zuständig (ausgenommen: ausdrücklich übertragene Angelegenheiten des Stadtrats gegenüber Ausschüssen). Bei der Flächennutzungsplanung handelt es sich nicht ausdrücklich um eine auf den Bauausschuss übertragene Angelegenheit.

Lukas Geirhos erkundigte sich nach den markierten „X“ auf gelbem Untergrund, die auf dem Beamerbild gezeigt wurden. Reinhard Schöler (Stadtplanung) antwortete, dass es sich hierbei um eine Altlastenverdachtsfläche handelt. Seiner Aussage nach wäre dies abzuklären, jedoch ist keine Wohnbebauung im gezeigten Bereich vorgesehen, lediglich eine gewerbliche Nutzung.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans […]. Ziel der geplanten Änderung ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Bereich der bisher überwiegend als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellten Flächen.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4: Jahresrechnung der Stadt Bobingen und der Josef-Dilger-Stiftung für das Rechnungsjahr 2020; Feststellung und Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO

Der Stadtrat hat am 27.04.2021 die Rechnungsergebnisse 2020 zur Kenntnis genommen, diese wurden anschließend vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Es wurden hierbei keine Abweichungen festgestellt.

Franz Handschuh (FBU) wies darauf hin, dass die Frist für die Abgabe bereits um sieben Monate überschritten wurde.

Anmerkung der Redaktion:
Art. 102 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung sagt: Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

Ihn interessierte, ob der Stadt Bobingen hier rechtliche Konsequenzen drohen und was für das nächste Rechnungsjahr besser gemacht werden könnte, damit hier die gesetzten Fristen eingehalten werden. Stefan Thiele (Stadtkämmerer) antwortete, dass die Stadt Bobingen hier maximal eine „Rüge“ erwarte. Auf die Frage – nach einem Verbesserungsvorschlag für das nächste Rechnungsjahr – gab er die Zusage, im laufenden Jahr die Prüfung für das Jahr 2021 rechtzeitig zu erledigen.

Beschlussvorschlag 1: Jahresrechnung Stadt Bobingen

  • Verwaltungshaushalt:
    • Einnahmen: ca. 37.5 Mio. Euro
    • Ausgaben: ca. 37.5 Mio. Euro
  • Vermögenshaushalt:
    • Einnahmen: ca. 13.6 Mio. Euro
    • Ausgaben: ca. 13.6 Mio. Euro

Eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von rund 4.5 Mio. Euro ist in den Ausgaben des Verwaltungshaushals enthalten. Die Zuführung aus der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Sollfehlbetrages zur allgemeinen Rücklage beträgt rund 1.85 Mio. Euro.
–> Abstimmung: einstimmig.

Beschlussvorschlag 2: Jahresrechnung 2020: Dilger-Stifung

  • Verwaltungshaushalt:
    • Einnahmen: ca. 1.000 Euro
    • Ausgaben: ca. 1.000 Euro
  • Vermögenshaushalt:
    • Einnahmen: 0.00 Euro
    • Ausgaben: 0.00 Euro

Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes enthalten einen Defizitausgleich in Höhe von rund 1.000 Euro.
–> Abstimmung: einstimmig.

Beschlussvorschlag 3:

Für die Jahresrechnung 2020 der Stadt Bobingen wird die Entlastung gemäß der Gemeindeordnung erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.

Beschlussvorschlag 4:

Für die Jahresrechnung 2020 der Dilger-Stiftung wird die Entlastung gemäß der Gemeindeordnung erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 5: Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bobingen; Weiterführung von Hybrid-Sitzungen

Im April 2021 wurde die Einführung von Hybrid-Sitzungen beschlossen, diese waren befristet bis Ende 2022. Kurz vor Jahreswechsel regte Stadtrat Geirhos eine Verlängerung von Hybrid-Sitzungen an. Hierfür muss die Geschäftsordnung angepasst werden:

Auszug aus der Geschäftsordnung:

  • Stadtratsmitglieder, die wegen Krankheit oder dienstlichen Gründen verhindert sind, können hybrid teilnehmen (öffentliche + nichtöffentliche Sitzungen)
  • eine hybride Teilnahme muss mind. 1 Tag vorher im Vorzimmer des BGMs mitgeteilt werden
  • maximale Anzahl an hybriden Teilnehmer: 1/4 der Stadträte
  • mind. ein Mitglied jeder Fraktion muss physisch anwesend sein

Lukas Geirhos appellierte an die Stadtratsmitglieder, auch an diejenigen zu denken, die nicht so privilegiert wie andere sind und nicht an Sitzungen teilnehmen können. Hier zählte er bspw. Frauen mit Kindern, Berufstätige, etc. auf, die sich neben Ihrem Alltag noch ehrenamtlich engagieren. Ihm seien diese Regelungen nicht modern genug.
Bürgermeister Förster wies daraufhin, dass diese Diskussion bereits geführt wurde und beendete damit die Aussprache.

Der Beschluss zur Änderung der Gemeindeordnung bedarf einer Zweidrittelmehrheit.

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeordnung wird entsprechend der Sitzungsvorlage abgeändert.
–> Abstimmung: 20 dafür, Lukas Geirhos (Grüne) dagegen; Beschlussvorschlag angenommen!

TOP 6: KiTa Wasserschloss – Bericht zum Zeit & Kostenstand

Am 03.05.2022 wurde die Entwurfsplanung (inkl. Kostenberechnung) für den Neubau der KiTa an der Krumbacher Straße „Wasserschloss“ vorgestellt. Weitere Schritte zur Förderung und Umsetzung wurden in die Wege geleitet. Die Ausschreibungen für folgende Gewerke konnten entsprechend der europaweiten Ausschreibungen veröffentlicht werden: Spezialtiefbau, Rohbau und Erdbau, Baustrom, Gerüstbau, Blitzschutz, Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro.

Die Kostenberechnung hierfür liegt bei rund 5,4 Mio. Euro. Die Verwaltung hat aus Zeitgründen am 02.12.2022 entschieden, keinen Kostenanschlag mit 60 Prozent der tatsächlich submittierten Gewerke abzuwarten, sondern möglichst schnell und prioritär die Gewerbe Spezialtiefbau, Rohbau und Erdbau, Baustrom und Gerüstbau auszuschreiben. Diese umfassen ca. 25 Prozent der Gesamtsumme aller Gewerke.

Der Kostenstand stellt sich wie folgt dar (aktueller Stand):

  • Kostenberechnung (21.04.2022): ~7.97 Mio. Euro
  • Vorläufiger Kostenanschlag (19.01.2023): ~7.93 Mio. Euro

Der Zeitplan wurde wie folgt vorgestellt:

BeschreibungBeginnEnde
Gründung / Spezialtiefbau02/202304/2023
Bauphase Hülle04/202310/2023
Innenausbau10/202310/2024
geplante Inbetriebnahme10/2024

Monika Müller-Weigand interessierte, ob bei einem finanziellen Engpass eventuell auch gewisse Gewerke zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt werden könnten, z. B. Außenfassade. Rainer Thierbach (Stadtbauamt) antwortete, dass dies nicht der Fall sei, das wäre ansonsten in der Planung bereits berücksichtigt worden.

Claudia Lautenbacher sah den geplanten Start im Oktober 2024 als ungünstig an, der September wäre hier für die Öffnung der neuen KiTa angemessener. Herr Betz (3+ Architekten) antwortete, dass eine Öffnung im September diskutiert werden müsste, jedoch eher als unwahrscheinlich gelte, da eine Öffnung im Oktober bereits „sportlich“ sei. Gespräche mit dem Träger finden statt, so Herr Betz (3+ Architekten).

Für Martin Gschwilm wäre eine Öffnung der KiTa lediglich sinnvoll, wenn auch entsprechende Außenanlagen nutzbar seien. Herr Betz (3+ Architekten) antwortete, dass diese aufgrund der Jahreszeit (Fertigstellung: Herbst; lange Anwachszeiten) und Arbeiten im Außenbereich stets als nachgelagertes Projekt durchgeführt werden müssen.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat billigt den vorgestellten Zeitplan und Kostenstand für den Neubau der KiTa „Wasserschloss“ (Krumbacher Str.). Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der weiteren Schritte beauftragt, außerdem sollen weitere Planungsstufen der Architekten und Fachplaner bis zur Leistungsphase LP 9 abgerufen werden.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 7: Genehmigung der öffentlichen Niederschriften vom 29.11.2022, 15.12.2022 und 20.12.2022

Alle Niederschriften wurden einstimmig genehmigt.

TOP 8: Wünsche und Anfragen

Lukas Geirhos erkundigte sich nach den bestehenden Bebauungsplänen aus den 1970er-Jahren: Da sich aus seiner Sicht bzgl. Aktualität einiges getan hat, frägt er nach Einschätzungen der Verwaltung hierzu. Stadtbaumeister Thierbach antwortete, dass dies richtig ist, allerdings derzeit aufgrund von wichtigen Aufgabenstellungen im Bauamt keine Ressourcen verfügbar sind.

Ende des öffentlichen Teils ca. 18:38 Uhr.

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