Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte!
Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie, die ab dem 1. November 2022 in Kraft getreten ist,
können Kommunen die kommunale Wärmeplanung bundesweit zu attraktiven Bedingungen
fördern lassen.
„Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch
fachkundige externe Dienstleister*innen gefördert. Im Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.12.2023
wird die Erstellung von Wärmeplänen mit 90 % gefördert, finanzschwache Kommunen erhalten
100 % Förderung). Ab dem 01.01.2024 werden diese Mittel auf 60/70 % gekürzt.“
„Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und
mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt“ so
das Deutsche Institut für Urbanistik.
Der Energieaufwand für Wärme- und Kälteversorgung macht über 50 % des gesamten
Energieverbrauchs und damit auch des CO2-Ausstoßes aus, danach folgen erst Strom und
Mobilität mit jeweils rund ¼ des jährlichen CO2-Ausstoßes.
Voraussetzung für eine Förderung der kommunalen Wärmeplanung ist, dass noch kein Fokus-
oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt.
Sobald es eine gesetzliche Pflicht zur Kommunalen Wärmeplanung gibt, bekommen die
Kommunen, die aufgrund ihrer Größe unter die Regelung fallen, keine Förderung mehr über die
Kommunalrichtlinie (KRL).
Eine annähernd vergleichbare Förderung sieht die Erstellung eines Energienutzungsplans
(ENP) vor, der vom Land Bayern aufgelegt wurde. Die Förderquote beträgt hier 70 %.
Nach Rückfrage bei dem im Bayerischen Wirtschaftsministerium untergeordneten „Bayern
innovativ“ wurde mitgeteilt, dass für die Erstellung eines Energienutzungsplans für eine rund
20.000-EW-Stadt wie Bobingen mit Kosten in Höhe von ca. 50.000 € zu kalkulieren ist,
abzüglich Fördermittel.
Da zu vermuten ist, dass unsere Kommune in den folgenden Jahren nicht umhin kommt, ein
solches Konzept erstellen zu lassen, beantragt die FBU-Fraktion die Aufnahme der dafür
notwendigen Mittel in den Haushaltsplan 2023. Damit kann mit der maximalen Förderquote
gerechnet werden. Dies schont unseren Haushalt und ermöglicht uns einen umfassenden
Kenntnisstand zum Thema Kommunale Wärmeplanung schon im kommenden Jahr.
Wir bitten um Unterstützung dieses Antrages.
Mit kollegialen Grüßen
Franz Handschuh (Fraktionsvorsitzender)
Florian Vogl (Stellv. Fraktionsvorsitzender)
Anlagen:
- https://www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/neue-impulsfoerderung-fuer-
kommunale-waermeplanung - https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstell
- ung-einer-kommunalen-waermeplanung
- https://ausschreibung.enponline.de/uebersicht/
- https://www.kww-halle.de/
- https://www.gruene-fernwaerme.de/
- https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/