Protokoll: Bobinger Forum Burgwalden vom 07.06.2024

16:00 Uhr – 17:00 Uhr
Treffpunkt: am Backhäusle in Burgwalden

  • Begrüßung und Vortrag über die Geschichte Burgwaldens:
    Die FBU-VorsitzendeAnna-Sophia Hornig begrüßt bei typischem „Bobinger-Forumswetter“ (Landregen) alle FBU-Mitglieder und -Interessierten und freut sich, dass Lorenz Schreiber
    als Burgwalder Ortschronist über seine Heimat berichtet.
  • In einem äußerst interessanten und lebendigen Vortrag erzählt Lorenz Schreiber von der ersten urkundlichen Erwähnung Burgwaldens im Jahr 1180, damals unter dem Namen Attenhoven oder Ettenhofen und über die Weitergabe von Hof und Mühle durch die zwischenzeitlichen Besitzer, die Klöster St. Ulrich und St. Georg, als Lehen an Ambrosius Hoechstetter im Jahr 1503.
  • Bereits im Jahr 1506 lässt Ambrosius Hoechstetter I. im großen südlichen Weiher (heute Schlossweiher) ein Wasserschloss errichten, im Jahr 1513 folgt der Bau der Kirche in der nun Burckwalden genannten Siedlung, die dem Heiligen Vitus geweiht war.
  • 1518 verlieh Kaiser Maximilian I. (Erzherzog von Österreich und Markgraf von Burgau) dem Kaufmann und kaiserlichem Rat Ambrosius Hoechstetter I. den Blutbann zu Burckwalden (dies entspricht der hohen Gerichtsbarkeit die über Leben und Tod richten kann).
    So ist fortan auch ein Galgen zur praktischen Ausübung der Gerichtsbeschlüsse anzutreffend.
  • Nachdem 1529 der Bankrott der Hoechstetter besiegelt war, fiel Burckwalden an Anton und Hyeronimus Fugger. Ambrosius Hoechstetter I. wird in den Schuldturm bei Hl. Kreuz in Augsburg verbracht, wo er 1534 verstirbt.
  • In den folgenden Jahrzehnten erwerben die von Stetten, später die von Rehlingen das Besitztum Burckwalden. Bereits damals führten Leitungen, die Quellwasser aus dem Bistumsholz talwärts führten, zu einer Versorgung mit Trinkwasser ins Schloss.
  • 1764 geht die Herrschaft von Burckwalden an die Linie Fugger Babenhausen über.
  • Aus den Steinen, des nach Jahren der Vernachlässigung abgebrochenen Wasserschlosses, wurden neue Häuser erbaut, von denen zwei noch heute bestehen. Eines der beiden Häuser ist das Fischmeisterhaus.
  • Nach einem größeren zeitlichen Sprung kam Lorenz Schreiber auf die jüngere Zeit und damit auch auf das Backhäusle zu sprechen.
  • Mit der ab 1808 von der Bayerischen Regierung veranlassten Landvermessung gehörte Burgwalden zu Reinhartshausen. Nicht zuletzt weil die älteren Bewohner in Reinhartshausen zur Schule gingen, bestehen bis heute enge Verbindungen auch ins Vereinsleben der beiden Orte.
  • Ende des 19.Jahrhunderts entstand unterhalb des Biergartens ein Bierkeller, der im Winter mit Eisblöcken bestückt wurde, um das von der Brauerei Fürst Fugger Babenhausen gebraute Bier auch über die Sommermonate hinweg kühl lagern zu können.
  • Im April 1945 wurden über 1.000 Gefangene vom KZ-Außenlager Dachau in Augsburg-Pfersee (heutige Halle 116 im Sheridan-Park) in einem Evakuierungs-Fußmarsch in Richtung Kaufering geschickt. Die völlig entkräfteten Häftlinge verbrachten eine Nacht in Burgwalden. Aus Gründen von Unterernährung und Auszehrung verstarben damals mehrere Häftlinge, die ihre letzte Ruhestätte im Friedhof Burgwalden fanden. In Erinnerung an die grausamen Geschehnisse wurde 2019 im Friedhof eine Gedenktafel errichtet. Die Befreiung durch US-Soldaten, am 27. April 1945 in Klimmach, erlebten diese Personen leider nicht mehr.
  • Der Golfclub Augsburg wurde 1959 gegründet und findet seine Heimat seitdem in Burgwalden.
  • 1972 erfolgte die Eingemeindung Burgwaldens in die Stadt Bobingen.
  • Derzeit stehen in Burgwalden 26 Häuser, die Einwohnerzahl liegt bei rund 80 Personen.
  • Nachdem die Dorfgemeinschaft Burgwalden im Jahre 2012 mit großem Erfolg eine Historienausstellung organisiert hatte und die „gedruckten Vermächtnisse“ nicht in Kartonen in
    einem dunklen Ort aufbewahrt werden sollten, kam die Idee, über eine Sanierung des Backhäusles mit Erbgraf Alexander Fürst Fugger Babenhausen zu sprechen. Die Frage war, ob diese zeitgeschichtlichen Dokumente dauerhaft für die interessierte Öffentlichkeit an eben diesem Ort ausgestellt werden können. Der Erbgraf fand die Idee spannend und überlässt seitdem der Dorfgemeinschaft Burgwalden das Häuschen zweckgebunden für die beschriebenen Anliegen.
  • Aus Bildern ist ersichtlich, welche immensen Vorarbeiten notwendig waren, die Lorenz Schreiber und Gottfried Dörner aufbrachten, um dieses kleine aber feine Museum zu schaffen. Sowohl im Backhäusle, in dem noch vereinzelt Brot gebacken wird als Event für die gesamte Dorfgemeinschaft, als auch um das Gebäude ist ein wunderschöner Begegnungsort entstanden, der historische Auskünfte und wohlfühlenden Aufenthalt verbindet.
  • Lorenz Schreiber und Gottfried Dörner wurden im Jahr 2023 mit dem Kulturpreis der Stadt Bobingen ausgezeichnet. Wer das Ergebnis ihres Wirkens und ihre Begeisterung für Burgwalden kennen lernt weiß, dass die Vergabe des Preises und die damit verbundene Auszeichnung völlig zu Recht erfolgt ist.
  • Unterstützt durch ihre Frauen Margarethe Schreiber und Margarethe Dörner, die sich mit großer Liebe und Hingabe der Burgwaldener Kirche und dem Blumenschmuck widmen, wird allen Interessierten aus und um Bobingen Interessantes und Wissenswertes vermittelt.
  • Anna-Sophia Hornig bedankte sich herzlich bei Lorenz Schreiber für die kurzweiligen und spannenden Erzählungen.
  • In einem Rundgang im Backhäusle konnten die Exponate und Fotografien der Geschichte und Geschichten Burgwaldens bestaunt werden.
  • Aufschlussreich war die Führung in der Kirche, dort speziell nach einem engen Aufstieg im Kirchturm zur Turmuhr, die täglich neu aufgezogen werden muss. Die Kirche ist mittlerweile „Unserer Lieben Frau und St. Franziskus“ geweiht.

Ein Faktenblatt über die Historie von Burgwalden findet sich hier: Faktenblatt Burgwalden (Quelle: Lorenz Schreiber)

17:00 Uhr – 20:30 Uhr
Treffpunkt: am Backhäusle in Burgwalden

Gäste: ca. 15 Bürger
Dritter Bürgermeister Michael Ammer begrüßt alle Anwesenden sehr herzlich zum mittler weile 8. Bobinger Forum, diesmal in Burgwalden. Er stellt alle anwesenden Mitglieder von FBU-Fraktion und FBU-Vorstandschaft persönlich vor und erklärt den Gedanken des Bobinger Forums. Hier soll vor Ort die Möglichkeit bestehen, Fragen, Anregungen, Vorschläge – aber auch Sorgen, Nöte und Ängste den Vertretern der FBU vortragen zu können.

Themenbereich 1:
aktuelle Auswirkungen des Starkregenereignisses vom Wochenende 1./2. Juni 2024

  • Zunächst wurde die Frage gestellt, ob den FBU-Vertretern die Auswirkungen des Starkregenereignisses vom vergangenen Wochenende bekannt sind.
  • Franz Handschuh, Fraktionsvorsitzender der FBU-Stadtratsfraktion berichtete, von seinem Sohn, der als aktiver Feuerwehrmann mehrfach am gebrochenen Damm war, sowohl mündlich als auch per Video aktuell informiert worden zu sein. Dies erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
  • In den Ausführungen eines Burgwaldener Vertreters kam zum Ausdruck, dass nach seiner Einschätzung seit der Forstreform in Bayern(2004) das Wasser schneller den Hang herunterkommt. Mit ausschlaggebend sind nach seinen Ausführungen die Vielzahl an Rückegassen (alle 25 Meter) und die damit verbundene höhere Verdichtung der Wege. Schon eine Halbierung der Rückegassen auf einen Abstand von 50 Metern könnte hier Entlastung bringen. Es gab ein Volksbegehren, das damals jedoch mit 9,3 % Unterstützung die notwendige Mehrheit der Unterstützer knapp verfehlte.
  • Ziel einer erforderlichen Maßnahme müsste sein, einen schnelleren Abfluss über den Wald zu erreichen, nur ein Staudamm ist zu wenig.
  • Die FBU sieht in den extremen Niederschlagsmassen (ca. 200 Liter/m2 Regenwasser innerhalb 24 Stunden) einen Ausnahmefall, dem für die Zukunft bestmöglich entgegengewirkt werden müsse. Extreme Wetterereignisse sind zukünftig immer häufiger zu erwarten, auf entsprechende Fachkenntnis sollte im Zusammenhang mit der Situation in Burgwalden zurückgegriffen werden.
  • Ausführungen im Konjunktiv formuliert („könnte, sollte, müsste man“) sind allerdings bei politische Entscheidungen immer schwer einzustufen, da diese intuitiv begründet werden können. Fakten helfen in aller Regel immer bei politischen Entscheidungen, deshalb wird von Stadträten erwartet, dass diese faktenbasierte Entscheidungen treffen.
  • Nach Aussage eines Teilnehmers wurde bzgl. Hochwasserschutz bereits eine Bürgeranfrage an die Stadtverwaltung gerichtet, in der erfolgten Antwort hieß es. „es gäbe keine Notwendigkeit für eine Veränderung!“.
  • Anfrage und Antwort sind den FBU-Vertretern nicht bekannt, vor einer Klärung des Vorganges muss von Seiten der FBU erst der Ablauf erfragt werden.
  • Nach den weiteren Ausführungen des Gesprächsteilnehmers ist mit dem Ausbau der Windkraft mit weiteren Verdichtungen des Waldbodens und der Zufahrtswege durch schweres Gerät zu rechnen, was künftig eine zunehmende Verschlechterung der Lage durch erhöhten und beschleunigten Regenwasserabfluß erwarten lässt.
  • Nach seiner Einschätzung ist der Bach vom Engelshof für Burgwalden ohne Bedeutung, entscheidend war am Wochenende, dass die oberhalb liegenden Weiher alle voll waren und nicht als Speicherreservoir fungierten. Das Auffangbecken beim Engelshof wurde nach Aussage von Teilnehmern durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth kontrolliert. Entscheidend ist bei den Weihern, wie der Abfluss aus diesen gesteuert wird. Ganz allgemein darf festgehalten werden, dass die Bedrohungslage heute als größer eingeschätzt werden muss als früher, so Teilnehmer des Bobinger Forums.

Themenbereich 2:
Windkraft in Burgwalden

  • Konkrete Fragestellungen zur Windkraft gibt es nach den Eindrücken des Gesprächs
    mit Bürgerinnen und Bürgern Burgwaldens viele.
  • Im Gespräch bekommen die Vertreter der FBU immer wieder den Eindruck, dass Ant-
    worten nicht ausreichend, oder gefühlt im einen oder anderen Fall generell nicht von
    den Verantwortlichen der Stadt (Verwaltung, Bürgermeister und Stadtrat) gegeben
    wurden und werden.
  • So ist mehrfach, in ähnlicher Tonlage, die Aussage zu hören, „ihr seid die Ersten, die
    sich überhaupt nach Burgwalden trauen!“
  • Bedenken zu verschiedenen Themenbereichen werden artikuliert. So z.B.:
    • Welchen Beitrag leistet die Windkraft zur Grundversorgung der Energie – ist eine weitere Nutzung der Kernenergie nicht sinnvoller?
    • Wie und wo werden Zuwegungen / Zuleitungen zu den Windrädern / den Stromtrassen entstehen?
    • Werden in erster Linie nur die Interessen des Grundstückseigentümers berücksichtigt?
    • Wie hoch und belastend ist die Geräuschentwicklung für die Bevölkerung der Umgebung?
    • Wie verhält es sich mit Schlagschattenwurf und Infraschall?
    • Wie wird ein avifaunistisches Gutachten erstellt und mit welcher Aussagekraft (z.B. wenn Zählkästen für die Haselmaus direkt neben einem Weg aufgestellt werden)?
    • Wie und wo werden Rettungs- bzw. Evakuierungswege angelegt im Falle einer Waldbrandsituation?
    • Warum konnte kein Abstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung erfolgen?
    • Sind 10 Windenergieanlagen (WEA) nicht zu viel?
    • Wie kann das„Naturschutzgebiet Westliche Wälder2 durch Maßnahmen wie den Bau von Windenergieanlagen ökologisch abgewertet werden? ????
    • Warum müssen bei einer gesetzlich auszuweisenden Landesfläche für Windenergieanlagen, von 1,1 % bis 31.12.2027 und 1,8 % bis 31.12.2032, in Bobingen 16,4 % der Fläche zur Verfügung gehalten werden?
  • Die FBU-Vertreter zeigen grundsätzlich Verständnis für die Anliegen und Sorgen der Bürgerschaft.
  • Der jetzige Besuch in Burgwalden ist nicht damit begründet, dass sich die FBU-Vertreter nicht nach Burgwalden getraut hätten, sondern mit der Tatsache erklärbar, dass schlichtweg in der ehrenamtlichen, kommunalpolitischen Tätigkeit viele Termine vorgegeben sind (siehe Themenbereich 5 – „Arbeit der FBU-Fraktion“).
  • Über einige Aussagen kann aus FBU-Sicht definitiv berichtet werden, dass subjektive Eindrücke der Burgwalder Bevölkerung nie Bestandteil von FBU-Entscheidungen waren. So z.B.:
    • war und ist es den FBU-Vertretern nicht egal, welche Entscheidungen für Burgwalden und alle weiteren betroffenen Ortsteile durch die Ansiedlung von Windenergieanlagen getroffen werden.
    • wurden Entscheidungen aus FBU-Sicht nie getroffen mit dem Hintergedanken, im nichtöffentlichen Bereich zu sondieren und im öffentlichen Bereich schnelle Entscheidungen zu fällen.
    • wurden Einwendungen der Bevölkerung nicht ignoriert, sondern konkrete Einwendungen, die erst Bestandteil von Verhandlungen im Zuge der Umsetzung nach dem Bundes-Immissions-Schutz-Gesetzt (BImSchG) werden, erst im Nachgang der Erstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes stattfinden können.
  • In einem kurzen Abriss werden hier die FBU-Beweggründe „pro Windkraft“ beschrieben:
    • Am 15.11.2022 wurde ein gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von FBU, SPD und Bündnis90/Die Grünen eingereicht.
    • Grund war die am 16.11.2022 per Beschluss im Bayerischen Landtag geplante Entscheidung, das „Wind-an-Land-Gesetz“ zu ändern und damit die 10-H-Regelung zu lockern.
    • Dies hätte im Falle einer Ignorierung der Neuregelung bedeutet, dass nach Ablauf der Fristsetzung Windenergieanlagen ohne Abstandbegrenzung an Wohnbaugebiete errichtet werden können.
    • So musste bis spätestens zum 31.01.2024 die Bekanntmachung einer entsprechenden Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans erfolgen, was einer terminlich herausfordernden Aufgabe gleichkam.
    • Außerdem hinkt die Stadt Bobingen mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Klimaneutralität und CO2-Reduzierung deutlich hinterher.
    • Am 15.12.2022 wurde im Stadtrat der einstimmige Beschluss gefasst, Flächen für die Windenergie auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Bobingen zu prüfen und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern bzw. fortzuschreiben.
    • Die Beauftragung eines avifaunistischen Gutachtens erfolgte am 31.01.2023.
    • Eine erste Standortstudie Windenergieprojekt im Stadtgebiet Bobingen erstellte das Ingenieurbüro Sing am 28.02.2023.
    • Am 27.06.2023 wurde erstmals öffentlich im Stadtrat über den sachlichen Teilflächennutzungsplan Wind beraten. Eine weitere Sitzung zu gleichem Themaschloss sich am 04.07.2023 an. In dieser Sitzung wurde ein Siedlungsabstand zu Burgwalden von 750 Metern einstimmig beschlossen.
    • Franz Handschuh erklärt, dass dies ein Fehler war, den die Mitglieder der FBU-Fraktion bedauern. „“Da haben wir nicht alle unsere Aufgaben erledigt, das tut uns leid. Wir würden das heute nicht mehr so entscheiden!“
    • Den Entwurf eines sachlichen Teilflächennutzungsplans diskutierte der Stadtrat erneut am 26.09.2023.
    • Es folgte am 28.09.2023 die amtliche Bekanntmachung der Abwägung öffentlicher Belange.
    • Am 05.11.2023 gingen von der Interessengemeinschaft Burgwalden, vertreten durch Lorenz Schreiber – die Einwendung betroffener Bürger, u.a. 1.500 m Abstand zur Wohnbebauung, ein.
    • 28.11. und 19.12.2023erfolgten die abschließenden Beratung mit Beschlussfassung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft mit nochmaliger Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.
    • Die Abstandsflächen wurden nun auch für Burgwalden auf 1.000 Meter Siedlungsabstand erweitert, eine dafür notwendige rechtlich Einstufung Burgwaldens als„bauplanungsrechtlicher Außenbereich“ wurde im Bauausschuss nachträglich beschlossen.
    • Die Bekanntmachung der Genehmigungsfiktion des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft der Stadt Bobingen gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte am 23.01.2024 mit Schreiben des LRA Augsburg.
    • https://www.stadt-bobingen.de/_Resources/Persis-tent/a/0/e/3/a0e3a3295fdfe430986008810c7c78977aa444e0/Amtliche%0Be-kanntmachung%20der%20Genehmigungsfiktion%20sachli-cher%20Teilfl%C3%A4chennutzungsplan%20Windkraft.pdf
  • Stadtrat Florian Vogl versuchte zu erklären, unter welchem Zeitdruck – der vom Gesetzgeber so vorgegeben wurde–im Stadtrat entschieden werden musste.
  • Die FBU-Vorsitzende Anna-Sophia Hornig berichtete aus ihrer eigenen Heimatgemeinde Thierhaupten, dass bürgerschaftlich ähnliche Fragen gestellt wurden, die nach Inbetriebnahme von zwei Windrädern aber mittlerweile ausgeräumt werden konnten. Voraussetzung war dort allerdings, dass immer transparent zwischen Gemeinde und Bürgerschaft kommuniziert wurde.
  • Die Frage – ob die Nutzung von Kernkraft sinnvoller ist als ein Umstieg auf Windkraft beantwortet Jeder nach subjektiven Eindrücken und Überzeugungen, eine allgemeingültigen Einschätzung ist hier nicht darstellbar.
  • Ähnliches gilt für die „Interessen des Grundstückseigentümers“, hierzu ist eine detaillierte Planung abzuwarten, wo – wie viele WEA geplant werden.
  • Weitere Fragen, die wie oben beschrieben erst in den folgenden Entscheidungen nach dem BimSchG anstehen, können derzeit nicht seriös beantwortet werden. Ggf. sind hier zu jedem Einzelfall Einwendungen durch Gutachten zu begründen.
  • Beim Brandschutz ist darauf zu achten, dass eine geeignete Feuerwehrzufahrt vorzusehen ist. Details sind in der bisher unbekannten Planung des Ingenieurbüros Beermann zu erwarten und können erst nach deren Bekanntwerden beraten werden.
  • Ähnliches gilt für die Bevorratung von Löschwasser, das in unterirdischen Behältern in entsprechender Entfernung positioniert werden muss.
  • Die Überschreitungen der 1,1 %-, bzw. 1,8 %-Regel auf insgesamt 16,4 % wurden damit begründet, dass bei Erstellung der Standortstudie explizit darauf hingewiesen wurde, alle möglichen Konzentrationsflächen zu berücksichtigen.Erst später, wenn die genaue Lage und Anzahl der WEA bekannt wird und eine Entscheidung nach Ausschluss von harten und weichen Kriterien bekannt ist, kann final entschieden werden, wo die Platzierung der Windräder sein wird. Deshalb ist es hilfreich, möglichst flexibel zu sein, um nicht nachträglich nochmals in ein Genehmigungsverfahren eintreten zu müssen, weil einzelne Gebiete im Laufe eines solchen Verfahrens ausscheiden.

Themenbereich 3:
Transparenz

  • Konkret entstand in der Bevölkerung der Eindruck, dass in der Vergangenheit Entscheidungen im Rahmen der Erstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Wind und im Zusammenhang der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange„in Verwaltung und Stadtrat hinter verschlossenen Türen gefallen wären“, die – Zitat: „anschließend in öffentlicher Sitzung nur noch durchgewunken wurden“
  • Teile der Burgwalder Bevölkerung fühlen sich nicht ernst genommen, da Entscheidungen im Stadtrat ohne ausreichende Erklärung oder Begründung getroffen wurden.
  • Ganz allgemein kann festgehalten werden, dass die Transparenz in der Kommunikation gravierende Mängel aufweist.
  • Hinterfragt wurde auch die Berichterstattung über Windkraft in Bobingen auf der Homepage der Stadt Bobingen, hier konkret die Nichterwähnung der von Burgwalder Bürgern gestarteten Petition
  • Die FBU-Vertreter äußerten Verständnis für die Unzufriedenheit der Burgwalder. Ziel der FBU-Arbeit war und ist seit jeher, alles Mögliche zu versuchen, damit genau der geschilderte Eindruck in der Bevölkerung nicht entsteht.
  • So berichtet Dritter Bürgermeister Michael Ammer, dass nach zähen Diskussionen über einen Zeitraum von 2 ½ Jahren, auf Antrag und Begründung der FBU-Fraktion, zum 01.01.2018 eine Informations-Freiheitssatzung für die Stadt Bobingen erlassen wurde, die Bürgerinnen und Bürgern weitreichende Informationsrechte einräumt.
  • Sollten entsprechend zugesicherte Rechte verletzt werden, so können diese eingeklagt werden.
  • Florian Vogl, stellvertretender FBU-Fraktionsvorsitzender ergänzte, dass trotz teilwei sen Widerstands – vor Verabschiedung der Satzung – aus Reihen der Verwaltung und der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte, die Auskunftspflicht von der Stadt Bobingen erbracht werden muss!
  • Der FBU-Fraktionsvorsitzende Franz Handschuh berichtete, dass im Zusammenhang mit den Informationen zur Windkraft, von der FBU-Fraktion mehrfach beantragt wurde, die Bevölkerung rechtzeitig, umfassend und transparent zu informieren. So wurden zu nachfolgenden Terminen konkrete Anträge oder Aufträge formuliert:
  • Dringlichkeitsantrag von FBU, SPD und Grüne vom 15.11.2022:
    • Zitat: „Oberste Priorität muss unserer Meinung nach eine kommunale Beteiligung und Bürgerbeteiligung haben.“
  • Aussagen der FBU-Fraktionim Rahmen einer Stadtratssitzung am 18.07.2023:
    • Zitat: „6. Fortlaufend aktualisierte Beschlusslagen sind jederzeit transparent an unsere Bürgerinnen und Bürger zu vermitteln.“
  • Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FBU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 09.08.2023:
    • Zitat: „4. Eine fortlaufende und transparente Information aktualisierter Beschlusslagen an unsere Bürgerinnen und Bürger ist zu erbringen“.“
  • Stadtratssitzung am 26.09.2023:
    • Zitat: „Wir empfehlen, im Rahmen der Bürgerversammlung am 18.10.2023 eine Information an die Bürgerinnen und Bürger bezüglich Windkraft zu geben“
  • Schriftliche Anfrage der FBU-Fraktion am 09.10.2023:
    • 12 Fragen, darunter: „wir empfehlen eine Kontaktherstellung zu allen relevanten Ebenen“
  • Aus den weiteren Ausführungen der FBU-Vertreter wurde klar, dass auch innerhalb der Gremienarbeit die erwünschte umfassende und frühzeitige Information als Mangel bezeichnet werden muss.
  • Letztmalig in der vorletzten Stadtratssitzung, am 30.04.2024, berichtete Bürgermeister Förster sehr allgemein, dass am 20.03.2024 im Landratsamt Augsburg ein Scoping-Termin anberaumt war, zu dem alle Interessenträger, mit Ausnahme der Bundeswehr, teilgenommen haben.
  • Nach Aussage von Bürgermeister Förster sind noch „Hausaufgaben zu machen, aber es bestehe grundsätzlich Bereitschaft zu diesem Projekt.“
  • Im nächsten Schritt muss jede Anlage einzeln überprüft werden, das Ingenieurbüro Beermann wurde durch das Hause Fugger beauftragt, danach kann gesagt werden, ob und wenn ja – wie viele Anlagen errichtet werden.
  • Die Höhenbeschränkungen durch die Bundeswehr sind die größten Unsicherheitsfaktoren, so der Bürgermeister am 30.04.2024.
  • Eine Infoveranstaltung sei für den Sommer 2024 geplant, wenn die Rückmeldung der Bundeswehr vorliegt. Konkretes wurde nicht mitgeteilt.
  • Nach Überzeugung der FBU-Fraktion ist es dringend erforderlich, dass die Stadt Bobingen bei der Ausarbeitung der Satzung für die Windenergie maßgeblich Einfluss nehmen kann. Dies ist möglich, wenn Vertreter der Stadt bei den Verhandlungen mit am Tisch sitzen und sichergestellt ist, eine juristisch belastbare Satzung zu verhandeln. Dies ist bis heute nicht geklärt.
  • Eine Anfrage der FBU-Fraktion, vom 09.10.2023, diesbezüglich wurde bis heute weder vom Ersten Bürgermeister, noch von der Verwaltung beantwortet.
  • Die Erstellung der Seiten „Windenergie in Bobingen: Baustein nachhaltiger Energiepolitik“ auf der städtischen Homepage wurden durch die Verwaltung beauftragt. Hierzu hat der Stadtrat weder eine Vorabinformation erhalten, ebenso besitzt der Stadtrat kein Mitspracherecht bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Seiten.
  • Die Nichterwähnung der Bürgerinitiative Burgwalden und deren Einwendungen sind von der Verwaltung zu verantworten, einer transparenten Berichterstattung nach FBU-Vorstellungen entspricht diese Darstellung nicht!

Themenbereich 4:
Zahlen – Daten – Fakten zu Bobingen

  • Franz Handschuh berichtete anhand von Grafiken über Entwicklungen in Bobingen.
    • Folgende Themenbereiche wurden dargestellt (siehe Anlagen):
    • Entwicklung der Gesamtverschuldung Kernhaushalt und Stadtwerke Bobingen
    • Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung in Bobingen
    • Entwicklung der CO2-Bepreisung für städtische Liegenschaften bis 2026, mit möglicher Entwicklung bis 2030
    • Erforderliches Investitionsvolumen, um die Ziele der Energiewende bis 2035 in Bobingen zu erreichen (Hochrechnung von Prognosezahlen für Deutschland auf Einwohnerzahl in Bobingen)
    • Entwicklung der Gewerbesteuer

Themenbereich 5:
Arbeit der FBU-Fraktion

  • Seit 35 Jahren bemühen sich Mitglieder der FBU-Fraktion um eine sachliche Mitarbeit und Unterstützung der Stadtratsarbeit. Dabei widmen wir uns ausschließlich und mit ganzer Kraft den Anliegen und Bedürfnissen Bobingens und seiner Stadtteile.
  • Die Arbeit in der FBU-Fraktion orientiert sich am Leitbild der FBU Bobingen e.V. .Dort steht z.B.:
    • Die FBU Bobingen setzt sich ein beim Thema Information und Entscheidung für . . .
      • frühzeitige Information an die Betroffenen
      • Transparenz bei allen politischen Vorhaben
      • zukunftsorientierte Sachpolitik
      • Mut zu unpopulären Entscheidungen
      • chancenorientiertes Denken, auch wenn es das Loslassen von Gewohntem und Bewährtem bedeutet
      • intensive Bürgerbeteiligung für bestmögliche Akzeptanz und Mitwirkung im Transformationsprozess
      • mutige, zukunftsorientierte Veränderungen, die Bobingen zur Vorreiter-Kommune entwickeln
    • beim Thema Lebensraum für
      • die gleichrangige Vertretung der Interessen aller Bürgerinnen und Bürger
      • den Erhalt der jeweiligen dörflichen Eigenart in unseren Stadtteilen im Einklang mit den Bürgerwünschen
      • https://fbu-bobingen.de/leitbild
  • Im Jahr 2023 standen für die Mitglieder der FBU-Fraktion insgesamt 315 Termine an.
  • 35 Termine konnten leider aufgrund von Mehrfachterminen oder mangels Zeit nicht wahrgenommen werden.
  • Immerhin zu 89 % aller Sitzungen, Einladungen, Bürgeranliegen, etc. war mindestens ein FBU-Fraktionsmitglied anwesend, häufig sogar mehrere.
  • Zusätzlich zum laufenden Sitzungsbetrieb wurden wahrgenommen:
    • Stadtrats-Klausuren
    • GWB-Aufsichtsratssitzungen (Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH)
    • EVB-Aufsichtsratssitzungen (Energie-Versorgung-Bobingen)
    • Stiftungsbeirats-Sitzungen
    • Energieteam-Sitzungen
    • Sitzungen der Kommunalen Verkehrsüberwachung
    • Sitzungen der FBU-Vorstandschaft
    • Stammtische, etc.
  • Folgende Anträge und Stellungnahmen wurden 2023 eingereicht:
    • FBU-Stellungnahme zum „Ärztehaus Bobingen“
    • FBU-Stellungnahme zum „Verkehrs- und Nahmobilitätskonzept“
    • Antrag zur „Impulsförderung Kommunale Wärmeplanung“
    • FBU-Stellungnahmen zu „Feuerwehreinsatz in Bobingen/Nord“
    • Antrag auf „Beantwortung der Fragen der FF Bobingen“
    • Antrag zum Thema „Verlängerung der Freibadsaison“
    • Antrag „Förderung nach Kommunalem Sonderbaulastprogramm“ zum barrierefreien Bahnhofsausbau
    • Antrag zur „Übertragung des Hallenbades an den Lkr. Augsburg“
    • gemeinsamer Antrag mit SPD und Grüne zu „Absichtserklärung Windenergie“
    • Bitte in Sachen „Personalangelegenheit Kinderhaus St. Felizitas“
    • Fragen zur Satzungserstellung „Windenergie“
    • FBU-Stellungnahme zu „Mehr Sicherheit für Radfahrer“
  • Im Rahmen des Gesprächs mit der Bürgerschaft in Burgwalden erklärten die FBU-Stadträte, dass sie nichts versprechenkönnen, mit einer Ausnahme, dass die Anliegen und Anregungen der Burgwalderinnen und Burgwalder in der FBU ernst genommen werden.

Zu dieser Aussage stehen wir!

  • Es ist selbstverständlich, dass wir immer auf Rückmeldungen, Vorschläge, Lob und
    Kritik angewiesen sind. Nehmen Sie die FBU als Partner und unterstützen Sie unsere
    Arbeit in jeder erdenklichen Form, sehr gerne auch als Besucher unserer Veranstal-
    tungen und noch lieber als Mitglied in unserem Verein.
  • Aktuelle Informationen erhalten Sie immer aktuell unter: www.fbu-bobingen.de
  • Kontaktieren können Sie uns jederzeit unter: info@fbu-bobingen.de
  • Vielen Dank für Ihre Gastfreundschaft, Ihre ehrliche Kritik, Ihre Fragen und Vorschläge.

Ihre FBU Bobingen e.V.

Bobingen, 07.06.2024

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