11.06.2024 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 2.1 Bauvoranfrage zum Einbau einer Hausmeisterwohnung in dem Objekt „Edisonstr. 1“ – Bebauungsplan Nr. 41, „Gewerbegebiet südlich der Haunstetter Straße“
  • TOP 2.2 Bauantrag zur Lageverschiebung einer Ausgleichsfläche für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 3252 der Gem. Bobingen, Ahengehörle (Ahweg) – Außenbereich
  • TOP 2.3 Bauantrag zum Neubau eines Maschinenunterstandes auf den Grundstücken Fl. Nr. 3250 und 3251 der Gem. Bobingen, Ahengehörle (Ahweg) – Außenbereich
  • TOP 2.4 Bauantrag zum Neubau eines Unterstellgebäudes für Fahrzeuganhänger auf dem Grundstück Fl. Nr. 123/24 der Gem. Straßberg, Nähe Straßberger Straße – Außenbereich
  • TOP 2.5 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Mastschweinestalls in einen Legehennenstall in Bodenhaltung und in eine Maschinen- und Gerätehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 427 der Gem. Bobingen, Östlich der Lechfeldbahn (Bobinger Straße) – Außenbereich
  • TOP 2.6 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3329/5 der Gem. Bobingen, Loisachweg 10 – Bebauungsplan Nr. 71, „Point IV“
  • TOP 2.7 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 3 Antrag der Stadtratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.04.2024 und FBU vom 04.06.2024 zur Überarbeitung der Stellplatzsatzung der Stadt Bobingen
  • TOP 4 Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 402 der Gem. Bobingen, Oberoberfeld (südlich der Südspange und der bestehenden PV-Anlagen)
  • TOP 5 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 44. Sitzung vom 07.05.2024
  • TOP 6 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • für Ernst-Hinrich Abbenseth war Franz Kaufmann anwesend (beide CSU), Lukas Geirhos hat Monika Müller-Weigand vertreten (beide Grüne)
  • Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Rainhard Schöler (Bauverwaltung)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

TOP 1: Berichterstattung

Bürgermeister Förster (CSU) bedankt sich bei allen Einsatzkräften, die während des vergangenen Hochwassers im Einsatz waren und geholfen haben, Schlimmeres zu verhindern. Folgende Eckdaten hat er unter anderem erwähnt:

  • 120 bis 150 Liter / m² hat es in der Zeit geregnet; Jahresdurchschnitt ca. 560 Liter / m²
  • Keller / Tiefgaragen sind vollgelaufen
  • Schwarzach in Waldberg ist übergelaufen
  • In Burgwalden gab es einen Dammbruch -> besonders in Richtung Diedorf
  • demnächst findet eine Nachbesprechung mit den Kommandanten der Feuerwehr statt
  • 1750 Einsatzstunden wurden geleistet / 88 Personen / 174 Einsätze

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) berichtet über das seit längerem geplante Hochwasserrückhaltebecken in Waldberg:

  • der Prozess ist ins Stocken geraten
  • Flächen müssen für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens erworben werden
  • in 12 Jahren konnte man ca. 50% der Flächen erwerben (8 von 25 Grundstücken)
  • alle 25 Grundstücksflächen sind für das Bauwerk erforderlich; Entstauflächen nicht eingerechnet

Michael Spatz (Ortssprecher Waldberg) berichtet, dass es Unterspülungen an der Schwarzach in Waldberg gegeben hat. Erster Bürgermeister Förster (CSU) antwortet, dass Frau Röder (Zweckverband Gewässer dritter Ordnung – GEW III) aktuell Fotos von Schäden etc. sammelt, Informationen sollen bitte an Sie zugesendet werden.

TOP 2: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 2.1: Bauvoranfrage zum Einbau einer Hausmeisterwohnung in dem Objekt „Edisonstr. 1“ – Bebauungsplan Nr. 41, „Gewerbegebiet südlich der Haunstetter Straße“

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) führt durch den Tagesordnungspunkt:

  • der Eigentümer möchte im Dachgeschoss eine Hausmeisterwohnung unterbringen
  • es bestehe kein Anspruch auf eine Betriebsleiterwohnung
  • Wohnung für Aufsichtspersonal wird nur ausnahmsweise zugelassen, wenn die ständige Anwesenheit der Aufsichtsperson aus objektiv betrieblichen Gründen erforderlich ist
  • der Stadtrat kann entscheiden, Rainhard Schöler sieht das Vorhaben kritisch
  • eine verbindliche Klärung der Anfrage ist im Rahmen des vorliegenden Schreibens nicht möglich; Antrag auf Vorbescheid oder konkreter Bauantrag wäre notwendig

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird nicht in Aussicht gestellt. Soweit der Antragsteller eine verbindliche Aussage wünscht, wäre ein Antrag auf Vorbescheid bzw. einen Bauantrag zu stellen. Die zu beantragende Ausnahme ist zu begründen. Hierbei sollte auch auf die von der Verwaltung aufgezeigten rechtlichen Probleme eingegangen werden.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 2.2: Bauantrag zur Lageverschiebung einer Ausgleichsfläche für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 3252 der Gem. Bobingen, Ahengehörle (Ahweg) – Außenbereich

Mit Bescheid vom 02.08.2016 wurde eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle genehmigt – hierfür waren Ausgleichsflächen herzustellen. Die geplante Positionierung der Flächen soll nach Westen verschoben werden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.

Beschlussvorschlag: Der beantragten Lageverschiebung der Ausgleichsflächen (…) wird zugestimmt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 2.3: Bauantrag zum Neubau eines Maschinenunterstandes auf den Grundstücken Fl. Nr. 3250 und 3251 der Gem. Bobingen, Ahengehörle (Ahweg) – Außenbereich

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) führt durch den Tagesordnungspunkt. Dem Vorhaben stehen auf gemeindlicher Ebene keine öffentliche Belange entgegen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen (Natur / Landschaft) ist ein Ausgleich zu schaffen. Das Vorhaben ist im „Wertachtal – Auwald“-Gebiet, entsprechende Fachstellen sollten klären, ob hier öffentliche Belange entgegenstehen.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Bzgl. Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen sind entsprechende Fachstellen einzubeziehen.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 2.4: Bauantrag zum Neubau eines Unterstellgebäudes für Fahrzeuganhänger auf dem Grundstück Fl. Nr. 123/24 der Gem. Straßberg, Nähe Straßberger Straße – Außenbereich

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Unterstellgebäudes für Fahrzeuganhänger. Es handelt sich um eine nachträgliche Genehmigung des bereits bestehenden Gebäudes. Aus Sicht von Rainhard Schöler (Bauverwaltung) sollte zukünftig ein Bebauungsplan für dieses Gebiet aufgestellt werden, damit ein Rahmenwerk (was erlaubt ist und was nicht) geschaffen wird.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: dafür 8, dagegen 3 (2x Grün, 1 x FW Gschwilm)

TOP 2.5: Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Mastschweinestalls in einen Legehennenstall in Bodenhaltung und in eine Maschinen- und Gerätehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 427 der Gem. Bobingen, Östlich der Lechfeldbahn (Bobinger Straße) – Außenbereich

Der Bauherr möchte einen Mastschweinestall zu einem Legehennenstall umnutzen. In der südlichen Hälfte sollen 2.900 Tiere und auf der nördlichen Seite eine Maschinen-/Gerätehalle untergebracht werden. Seitens der Stadt Bobingen stehen keine öffentlichen Belange entgegen, die notwendige Erschließung ist weiterhin gesichert.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 2.6: Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3329/5 der Gem. Bobingen, Loisachweg 10 – Bebauungsplan Nr. 71, „Point IV“

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) berichtet zum Tagesordnungspunkt:

  • die Bauherrin möchte ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten
  • das Vorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist
  • im Ergeschoss schneidet ein Teil der Garage in den Bereich des Hauses ein
  • der Bauherr beantragt folgende Befreiungen: Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25; Unterschreitung der Mindest-Wandhöhe von 5,0m im Bereich des ergeschossigen Erkers; Ausführung der Garage mit abweichender Dachneigung
  • die GRZ1 (Grundflächenzahl) wird nicht eingehalten / überschritten
  • es wird seitens der Verwaltung keine Befreiung empfohlen, da ansonsten Bezugsfälle geschaffen werden könnten
  • auch aus früheren Entscheidungen wäre es konsistent den Bauantrag abzulehnen, da ansonsten eine Ungleichbehandlung von bereits behandelten Anträgen vorliegt
  • der Garage mit abweichender Dachneigung könnte zugestimmt werden

Armin Bergmann (SPD): der Bebauungsplan für das Gebiet in der Point IV wurde vor geraumer Zeit erstellt. Rechtlich stimmt er der Einschätzung von Rainhard Schöler zu. Er erkundigt sich, ob es vorab bereits Gespräche gegeben hat und wie Rainer Thierbach diesen Fall entscheiden würde. Rainer Thierbach (Stadtbaumeister): stimmt den Ausführungen seines Kollegen aus der Bauverwaltung zu. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) ergänzt, dass es vorab Gespräche mit dem Antragsteller gegeben hat, das Vorhaben war zuvor ca. 27 m² zu groß, jetzt ist es ca. 12 m² zu groß.

Florian Vogl (FBU) beschreibt, dass das Thema von möglichen Bezugsfällen im Falle einer Zustimmung problematisch ist. Die Grundflächenzahl muss seiner Meinung nach eingehalten werden, den kleineren Abweichungen, wie der abweichenden Dachneigung der Garage könnte seitens der FBU-Fraktion zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
–> Abstimmung: 9 dafür, 2 dagegen -> gemeindliches Einvernehmen nicht erteilt

TOP 2.7: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.

TOP 3: Antrag der Stadtratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.04.2024 und FBU vom 04.06.2024 zur Überarbeitung der Stellplatzsatzung der Stadt Bobingen

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) führt durch den Tagesordnungspunkt. Die beiden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die der FBU-Bobingen haben jeweils einen Antrag zur Überarbeitung der Stellplatzsatzung der Stadt Bobingen gestellt. Aufgrund der kurzfristigen Einreichung des Antrags der FBU-Fraktion konnte dieser jedoch nicht mehr in der Sitzungsvorlage berücksichtigt werden.
Behandlung des FBU-Antrags: die eingescannte Kopie des Antrags der FBU zeigt einen Eingangsstempel und den Verweis auf die Bauausschussitzung im Juli – von daher wird ausgegangen, dass der Antrag dort behandelt wird.

Der Antrag der Grünen soll zum Anlass genommen werden, nochmals Änderungen der Stellplatzsatzung zu beraten.

Herwig Leiter (CSU):

  • die Stellplatzsatzung der Stadt Bobingen ist veraltet
  • aktuell sollte die Kapazität der Bauverwaltung jedoch nicht hierfür verwendet werden
  • Stellplätze zu „verknappen“ hält er für den falschen Weg – „Bobingen ist eine Autostadt und keine Fahrradstadt, das habe das Verkehrskonzept gezeigt.“
  • lieber sollte fallbezogen die Stellplatzsatzung diskutiert werden (z. B. beim Ärztehaus: untertags für Ärztehaus, abends für Gastrobetriebe)

Armin Bergmann (SPD):

  • es ist nachvollziehbar, dass der Wunsch da ist, die Stellplatzsatzung zu überarbeiten
  • es sollte jedoch ergebnisoffen diskutiert werden, ob die Stellplatzsatzung überarbeitet wird:
    wenn Bedarf da ist, dann ja, wenn nicht, dann nicht

Martin Gschwilm (FW): stimmt den Ausführungen von Armin Bergmann (SPD) zu. Die Stellplatzsatzung sollte überarbeitet werden. Grundlage sollten hierfür aber die Ergebnisse des Verkehrskonzepts sein. Es sollte flexibel / in Einzelfällen reagiert werden, wie bspw. im Falle einer Fahrschule, die keine Stellplätze braucht, da die Schüler für gewöhnlich ohne eigenes Auto zum Unterricht kommen.

Florian Vogl (FBU):

  • stellt klar, dass niemand von einer Verknappung der Stellplätze gesprochen hat
  • die Stellplatzsatzung soll bedarfsgerechter werden
  • auch Standorte mit guter ÖPNV-Anbindung wie Bus, Zug, etc. oder Innenstadtnähe sollen hierbei berücksichtigt werden
  • im Hinblick auf das vergangene Hochwasser haben wir die Pflicht, die Flächenversiegelung in Zukunft zu reduzieren (Nachverdichtungen minimieren)
  • zudem können Bauherren Kosten sparen, was zu niedrigeren Baupreisen führt

Clemens Bürger (Grüne) bekräftigt die Argumente von Florian Vogl (FBU). Um es durch ein Beispiel zu verdeutlichen: in Bahnhofsnähe sind Bauherren bspw. verpflichtet eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen zu errichten, obwohl eine sehr gute ÖPNV-Anbindung vorliegt.

Lukas Geirhos (Grüne): die letzten Haushaltsberatungen haben wieder einmal gezeigt, dass die Stadt Bobingen kein Geld hat, auch nicht für die Maßnahmen / Ergebnisse des Verkehrskonzepts. Das Baurecht ist das einzige Mittel was wir als Stadt Bobingen gegenwärtig haben. Die Überarbeitung der Stellplatzsatzung führt nicht zu einer Verknappung der Stellplätze, sie soll bedarfsgerechter werden. Alles sollte mitberücksichtigt werden: Carsharing-Angebot, Bushaltestellen, Bus, Zug, etc. Zudem sind die Anforderungen unzureichend in Bezug auf E-Ladestationen. Wir – als Stadt Bobingen – brauchen hier klarere Vorstellungen für die Zukunft.

Bürgermeister Förster (CSU): „Ich kann mir hier aktuell nichts darunter vorstellen.“.

Redaktionelle Anmerkung: Liebe Leserin / Lieber Leser – Sie möchten mehr Informationen zum Thema Stellplatzsatzung, damit Sie eine klarere Vorstellung vom Thema erhalten? Dann lesen Sie hier unseren Antrag zur Überarbeitung der Bobingen Stellplatzsatzung
–> Antrag der FBU zur Überarbeitung der Bobingen Stellplatzsatzung.

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt die Überarbeitung der Stellplatzsatzung in Zusammenarbeit mit dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (oder dem Stadtrat) zu prüfen. Bis zum 31.07.2024 sollen schriftlich bzw. per Mail Änderungsvorschläge eingereicht werden.

Beschlussvorschlag: 8 dafür, 3 dagegen -> angenommen.

TOP 4: Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 402 der Gem. Bobingen, Oberoberfeld (südlich der Südspange und der bestehenden PV-Anlagen)

Rainhard Schöler (Bauverwaltung):

Ein Antrag wurde gestellt, um ein Planungsverfahren für den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einem bestimmten Grundstück in Bobingen zu starten. Die Stadt Bobingen muss entscheiden, ob sie diesen Antrag annimmt oder ablehnt. Diese Entscheidung trifft der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, aber für eine notwendige Änderung des Flächennutzungsplans ist der Stadtrat zuständig.

Das Grundstück liegt im Außenbereich, wo spezielle Regeln für Bauvorhaben gelten. Photovoltaikanlagen sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt, aber die geplante Anlage liegt teilweise außerhalb dieser Bereiche und widerspricht daher dem aktuellen Flächennutzungsplan, der das Gebiet als landwirtschaftliche Fläche ausweist.

Damit die Anlage gebaut werden kann, müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein neuer Bebauungsplan erstellt werden. Diese Änderungen liegen im Ermessen der Stadt Bobingen. Die Stadt hat das Recht, ihre eigene Städtebaupolitik zu bestimmen und kann entscheiden, ob und wann sie solche Pläne aufstellt oder ändert. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass solche Pläne aufgestellt werden müssen.

Bei der Entscheidung sollten mehrere Punkte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel bestehende Planungen und Konzepte, Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplans. Der aktuelle Flächennutzungsplan sieht keine weiteren Flächen für Photovoltaikanlagen vor, und es gibt Bedenken wegen des Naturschutzes. Auch im regionalen Plan wird das Gebiet als Grünzug ausgewiesen, was gegen den Bau der Photovoltaikanlage spricht.

Die Verwaltung stellt zwei Varianten vor:

  • Variante 1: dem Antrag wird dem Grunde nach stattgegeben:
    • Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplans
    • sobald Änderung beschlossen wurde, kann der Bauausschuss die Durchführung eines Bebauungsplan-Aufstellverfahren beschließen, Ziel: Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets
    • Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Vorhabenträger muss einen Vorhaben-/Erschließungsplan erstellen (muss mit Kommune vorher abgestimmt werden)
  • Variante 2: dem Antrag wird nicht stattgegeben

Clemens Bürger (Grüne) erkundigt sich, ob dem Antragsteller klar ist, dass die gestrichelte Linie im gezeigten Schaubild eine Erdgaspipeline ist.

Lukas Geirhos (Grüne) spricht sich gegen den Antrag aus, mit der Begründung, dass das die besten Flächen für die Landwirtschaft sind.

Anschließend diskutieren die Gremiumsmitglieder am Beispiel von AgriPV über den Sachverhalt:

AgriPV bezeichnet eine Technologie, bei der Photovoltaikanlagen so installiert werden, dass sie gleichzeitig mit landwirtschaftlicher Nutzung der Flächen koexistieren. Dadurch können Landwirte sowohl Energie erzeugen als auch weiterhin ihre Felder für den Anbau von Pflanzen nutzen.

Florian Vogl (FBU) erkundigt sich beim Thema AgriPV, ob im Falle von Variante 1, dann ebenfalls wie im nördlichen Teil gebaut werden muss oder ob AgriPV zugelassen wäre. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass hier nicht wie im nördlichen Teil gebaut werden müsste.

Beschlussvorschlag: über die Variante 1 wird abgestimmt.
–> Abstimmung: 5 dafür, 6 dagegen -> abgelehnt

TOP 5: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 44. Sitzung vom 07.05.2024

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 6: Wünsche und Anfragen

Ende des öffentlichen Teils ca. 20:10 Uhr.

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