02.07.2024 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Erhöhung der Schulwegsicherheit an der Grundschule Bobingen an der Singold und an der Außenstelle Siedlung, Antrag der Freien Wähler Bobingen
  • TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 3.2 Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer Einzimmerwohnung in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 103/161 der Gem. Bobingen, Anicher Str. 1 – 11, Bebauungsplan Nr. 34, „In der Point“
  • TOP 3.3 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in eine Arbeitnehmerunterkunft und Nutzung ehemaliger Ökonomieflächen zu Lagerflächen auf dem Grundstück Fl. Nr. 103 der Gem. Bobingen, Singoldanger 10; Innerortsbereich
  • TOP 3.4 Errichtung einer Holzhütte im Vorgarten zur Lagerung von Kinderwagen und Fahrrad auf dem Grundstück Fl.nr. 532/43 der Gemarkung Bobingen, Alpenstraße 21
  • TOP 3.5 Umbau, Anbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1081 der Gem. Bobingen, Lindauer Straße 78; Außenbereich
  • TOP 3.6 Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage zur Versorgung eines angrenzenden Produktionsbetriebes auf dem Grundstück Fl. Nr. 5014/3 der Gem. Bobingen, Max-Fischer-Str. 11 (IWB-Werksgelände), Außenbereich vs. Innenbereich
  • TOP 3.7 Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/10 der Gem. Bobingen, Koloniestr. 16; Innerortsbereich
  • TOP 4 Umgang mit baurechtlichen unzulässigen Gewerbebetrieben in (Wohnbau-)Baugebieten
  • TOP 5 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 45. Sitzung vom 11.06.2024
  • TOP 6 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Claudia Lautenbacher, vertreten durch Edmund Mannes (SPD)
  • Verwaltung: Rainer Thierbach, Rainhard Schöler, Johanna Egger

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

TOP 1: Berichterstattung

Es erfolgte keine Berichterstattung.

TOP 2: Erhöhung der Schulwegsicherheit an der Grundschule Bobingen an der Singold und an der Außenstelle Siedlung, Antrag der Freien Wähler Bobingen

Aufgrund eines Antrags der Freien Wähler gab es einen Ortstermin an der Grundschule an der Singold/Realschule zu dieser Thematik, um sich die Situation anzuschauen. Durch „Elterntaxis“ kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, obwohl vor geraumer Zeit eine Ausweichparkmöglichkeit auf dem Festplatz geschaffen wurde.

Zum neuen Schuljahr soll für ein halbes Jahr getestet werden, dass zum einen die Einfahrt direkt ab der Krumbacher Straße nicht mehr möglich ist. Ergänzend soll durch eine von der Schülerschaft durchgeführte Beschilderung sowie einen Elternbrief auf die Situation hingewiesen werden.

Der zweite Teil des Antrags betraf die Grenzstraße in der Siedlung. Hier werden als Lösungsvorschlag nun Schulweghelfer gesucht, um mehr Sicherheit herbeizuführen.

Erster Bürgermeister Klaus Förster übergab nach der Einführung in den Tagesordnungpunkt an Martin Gschwilm (FW). Dieser äußerte seine Enttäuschung über die Vorgehensweise, dass bei der Begehung lediglich die Stadtgrundschule Beachtung fand und deshalb auch nur ein wenig zufriedenstellender Lösungsvorschlag für die Siedlungsschule gefunden wurde. Daher beantragte seine Fraktion einen Ortstermin in der Siedlung.

Bürgermeister Förster ging auf den Antrag ein und stellte einen Ortstermin in Aussicht, auch wenn er sich wenig andere Lösungsvorschläge dadurch versprach.

TOP 3: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 3.1: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

  • Neubau einer Waschstraße mit 8 SB Waschboxen und Staubsaugerplätze, Gutenbergstraße 4
  • Neubau einer Terrassenüberdachung, Liebigstraße 17
  • Anbau einer Wohnung an bestehendes Einfamilienhaus, Weihermahdstraße 32
  • Wohnraumerweiterung über Garage mit Nutzungsänderung zum Zweifamilienhaus, Mähderweg 2
  • Außenbewirtung der bestehenden Gastronomie (Eiscafe), Hochstraße 6a
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Laurentiusweg 10b
  • Neubau Unterstellgebäude für Fahrzeuganhänger, Nähe Straßberger Straße
  • Lageverschiebung der Ausgleichsfläche, Ahengehörle (Ahweg)
  • Ausbau eines Dachgeschosses mit Einbau einer Wohneinheit, Greifstraße 51
  • Neubau eines Maschinenunterstandes, Ahengehörle (Ahweg)
  • Nutzungsänderung des Mastschweinestalls in einen Legehennenstall in Bodenhaltung für max. 2.900 Tiere und in eine Maschinen- und Gerätehalle, Östlich der Lechfeldbahn
  • Bauaufsichtliche Prüfung des Brandschutzes, Max-Fischer-Straße 11 (Tektur)

TOP 3.2 Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer Einzimmerwohnung in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 103/161 der Gem. Bobingen, Anicher Str. 1 – 11, Bebauungsplan Nr. 34, „In der Point“

Herr Schöler leitete in den TOP ein und erwähnte, dass Ferienwohnungen in der Vergangenheit immer ein etwas schwieriges Thema darstellten.

Im allgemeinen Wohngebiet könnte es aus seiner Sicht als Ausnahme zugelassen werden. Er zählte verschiedene pro und contra Betrachtungen auf, die aus baurechtlicher Sicht aber eine eher untergeordnete Rolle spielen.

Im Anschluss erkundigte sich Bürgermeister Förster nach der Anzahl der Stellplätze und der geplanten Nutzung durch die Eigentümer, ob die Wohnung als Einheit vermietet werden solle und dann die Stellplätze ausreichend seien oder Einzelbetten vermietet würden und die Stellplätze ggf. nicht reichen.

Herwig Leiter (CSU) verwies auf die zurückliegende Diskussion über eine Ferienwohnung im Stadtteil Straßberg, wo sich die Anwohnenden stark über die Nutzer der Ferienwohnung beschwerten und belästigt fühlten. Zudem führte er den mangelnden Wohnraum als Gegenargument an und meinte sich an einen Grundsatzbeschluss gegenüber Ferienwohnungen zu erinnern. Herr Schöler entgegnete, dass ihm dieser Beschluss nicht bekannt sei, schloss es aber nicht aus.

Florian Vogl (FBU) stimmte zu, dass ihm der Beschluss geläufig ist, stellte aber in Frage, ob diese Beschlüsse nicht ab und an wieder überprüft werden sollten. Er erfragte auch, ob eine Nutzungsänderung überhaupt zwingend nötig ist, da ihm weitere Fälle innerhalb Bobingens bekannt seien.

Eine Nutzungsänderung ist nötig, so Rainhard Schöler.

Dr. Armin Bergmann (SPD) fiel es schwer, über den Sachverhalt zu entscheiden, da die Hintergründe zu dem damaligen Grundsatzbeschluss unbekannt sind.

Einvernehmlich wurde der Antrag vertagt, um mehr Informationen zu gewinnen.

TOP 3.3 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in eine Arbeitnehmerunterkunft und Nutzung ehemaliger Ökonomieflächen zu Lagerflächen auf dem Grundstück Fl. Nr. 103 der Gem. Bobingen, Singoldanger 10; Innerortsbereich

In der Sitzungsvorlage führte Herr Schöler verschiedene Gründe an, wie oder wie nicht, der Nutzungsänderung zugestimmt werden könnte. Entweder man folge der Beurteilung des Landratsamts und sieht das Gebiet als Mischgebiet an oder, wie in Bobingens Plänen eigentlich festgehalten, als allgemeines Wohngebiet. Außerdem stufte er den Betrieb als störenden Gewerbebetrieb ein und empfahl daher das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Herwig Leiter (CSU) möchte den Aspekt „störend“ / „nicht störend“ herausgreifen und würde die gelegentlichen Lieferungen und die An- und Abfahrtszeiten der Mitarbeitenden als „nicht störend“ einstufen.

Florian Vogl (FBU) stimmte Kollegen Leiter in dieser Einschätzung zu.

Monika Müller-Weigand (Grüne) wies auf störende Geräusche durch mögliche Lagerung von Baugerüsten hin. Herr Schöler führte zusätzlich an, dass es bereits zu Beschwerden durch Nachbarn kam.

Martin Gschwilm (FW) folgte zwar der Einschätzung „nicht störend“, stellte sich aber die Frage, um welche Art von Wohngebiet es sich nun handle, denn nur so könne eine Entscheidung herbeigeführt werden. Hier gibt es zwei unterschiedliche Auffassungen (Landratsamt Mischgebiet, Stadt Bobingen allgemeines Wohngebiet), wie oben beschrieben.

Dr. Armin Bergmann (SPD) fasste zusammen, dass es auf die Frage „störend“ / „nicht störend“ zurückfiele, da es für die Gebietsfrage unterschiedliche Auslegungen gebe.

Insgesamt tendierte die Diskussion in Richtung einer Genehmigung. Herr Schöler kam noch einmal auf die verschiedenen Gebiete zurück und erläuterte, warum er nach wie vor das allgemeine Wohngebiet favorisiere.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt vertritt die Auffassung, dass es sich um ein allgemeines Wohngebiet handelt.
  2. Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird ausnahmsweise erteilt, da es sich um einen „nicht störenden“ Gewerbebetrieb handelt.

Beide Anträge wurden mehrheitlich beschlossen

TOP 3.4 Errichtung einer Holzhütte im Vorgarten zur Lagerung von Kinderwagen und Fahrrad auf dem Grundstück Fl.nr. 532/43 der Gemarkung Bobingen, Alpenstraße 21

Frau Egger erläuterte den Sachverhalt. Für die Genehmigung der Hütte muss eine Befreiung der Regelungen aus dem Bebauungsplan beschlossen werden. Im  benachbarten Bereich gibt es bisher keine ähnlichen Vorhaben. Eine Genehmigung würde dadurch einen Präzedenzfall schaffen.

Eine zusätzliche Problematik, so Bürgermeister Förster, ist, dass die Hütte bereits errichtet wurde. Der Wunsch, eine solche Hütte zu besitzen, sei nachvollziehbar, was eine vorherige Genehmigungspflicht aber nicht ausnehme.

Herwig Leiter (CSU) erwähnte den Konsens bei der Ortsbegehung, diesem Vorhaben zuzustimmen.

Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu. In Zukunft werden solche Vorhaben aber lediglich bei Reihenmittelhäusern ermöglicht.

–>einstimmig

TOP 3.5 Umbau, Anbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1081 der Gem. Bobingen, Lindauer Straße 78; Außenbereich

Bei einer früheren Beratung wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Das Landratsamt beurteilte dies anders, daher lag der nur leicht veränderte Antrag nun dem Bauausschuss zur erneuten Genehmigung und Beratung vor.

Es erfolgten keine Nachfragen.

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

–> einstimmig

TOP 3.6 Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage zur Versorgung eines angrenzenden Produktionsbetriebes auf dem Grundstück Fl. Nr. 5014/3 der Gem. Bobingen, Max-Fischer-Str. 11 (IWB-Werksgelände), Außenbereich vs. Innenbereich

Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, wie dieser Bereich des Grundstücks einzustufen ist. Das Landratsamt sagte, so Schöler, es sei ein Grenzfall, daher obliege es der Stadt Bobingen eine Einstufung vorzunehmen, ob es einem Außen- oder Innenbereich zugeordnet wird.

Die Empfehlung der Verwaltung lautete deshalb, dem Vorhaben im Innenbereich zuzustimmen.

Der Stadtrat stimmte dieser Empfehlung einstimmig zu.

TOP 3.7 Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/10 der Gem. Bobingen, Koloniestr. 16; Innerortsbereich

Bürgermeister Förster wies vorab darauf hin, dass Martin Gschwilm (FW) aus persönlichen Gründen nicht an der Diskussion / Entscheidung teilnimmt.

Herr Schöler führte weiter an, dass dieses Vorhaben bereits einmal behandelt wurde. Damals tendierte der Stadtrat zur Zustimmung, die aber die Verwaltung aufgrund einer mangelnden Einfügung in die weitere Bebauung nicht vertrat. Vom Landratsamt wurde aber Zustimmung signalisiert. Herr Schöler nannte weitere Schwierigkeiten, wie etwa die geplante Zufahrt, die in der aktuellen Konstellation (Baum und öffentlicher Stellplatz) nicht möglich sei. Dies habe zwar mit dem gemeindlichen Einvernehmen nichts zu tun, könne aber in der Zukunft für schwierige Diskussionen sorgen und die Koloniestraße ggf. langfristig optisch verändern, wenn beispielsweise durch das Fällen des Baumes ein Präzedenzfall geschaffen würde.

Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU) verwies auf die Diskussion bei der Ortsbegehung und erwähnte, dass der Baum und die Zufahrt bereits dort negativ diskutiert wurden. Die Bauherren äußerten sich dazu, dass sie, um einer stärkeren Versiegelung entgegenzuwirken, keine Garagen/Stellplätze mit einer langen Zufahrt auf der Südseite möchten und deshalb diesen Weg der verbreiterten Zufahrt gewählt hätten.

Anschließend formulierte Herr Schöler folgenden Beschlussvorschlag.

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die geplante Zufahrt ist in der angedachten Form nicht möglich, der Bauherr hat weitere Vorschläge für diesen Bereich vorzulegen.

–> einstimmig

TOP 4: Umgang mit baurechtlichen unzulässigen Gewerbebetrieben in (Wohnbau-)Baugebieten

In letzter Zeit gab es vermehrt Meldungen über laut Bebauungsplan nicht zulässige Ausübungen von Gewerbe in Wohngebieten. Rainhard Schöler äußerte gleich zu Beginn, dass diese Thematik heute nicht vollständig geklärt werden müsse, aber zeitnah diskutiert werden sollte.

Er führte die verschiedenen Optionen für den Umgang damit an und erläuterte zusätzlich, welche Varianten aus seiner Sicht sinnvoller seien (ausführlicher, siehe Sitzungsvorlage):

1.) Die Stadt Bobingen unternimmt nichts.

2.) Die Stadt Bobingen schreibt die Gewerbetreibenden an, klärt auf und bittet um Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände (freiwillige Gewerbeaufgabe/-verlegung).

3.) Die Stadt Bobingen bringt die Vorgänge beim Landratsamt Augsburg, als untere Bauaufsichtsbehörde, zur Anzeige und bittet dieses bauaufsichtlich einzuschreiten.

4.) Die Stadt Bobingen ändert die Bebauungspläne, um ausnahmsweise insbesondere auch nicht störende Gewerbebetriebe zulassen zu können.

Er bat daher um Diskussion, welche Optionen der Rat favorisieren würde. Bürgermeister Förster merkte dazu an, dass die Thematik der „störenden“ / „nicht störenden“ Betriebe heute bereits diskutiert wurden und führte ein Beispiel aus der Siedlung an, welche Problematiken überhaupt entstehen könnten, wenn plötzlich im Wohngebiet ein Gewerbe angemeldet wird, egal ob es sich um eine „Briefkastenfirma“ oder ein Baugewerbe handle.

Herwig Leiter erfragte die Anzahl der Anmeldungen über ganz Bobingen und die Stadtteile hinweg und was dies für die Arbeitsbelastung des Bauamts bedeutete.

Je nach Wohngebiet sind verschiedene Gewerbeeinheiten möglich. Insgesamt sieht er das Thema auch aufgrund der gesamten Arbeitsbelastung nicht mit oberster Priorität, tendierte aber dazu, dies in nächster Zeit anzugehen, besonders in den neueren Baugebieten, die aufgrund ihrer sehr explizit gefassten Bebauungspläne Gewerbe gänzlich ausschließen würden.

Florian Vogl (FBU) tendierte dazu, langfristig Option 4 anzupeilen, um einer friedlichen Beilegung nachzukommen. Die SPD-Fraktion schloss sich dem an, Edmund Mannes fragte aber nach, ob eine Änderung wirklich nötig wäre. Laut Verwaltung müsste diese zwingend erfolgen, wenn die Betriebe genehmigt werden sollen. Wichtig wäre Dr. Armin Bergmann aber, dass die Kosten bei der Änderung des Bebauungsplanes an die aktuell rechtlich nicht erlaubten Betriebe weitergegeben werden sollten.

Abschließend wurde festgehalten: Weitere Informationen sollen dazu eingeholt und in einer späteren Diskussion nochmals herangezogen werden.

TOP 5: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 45. Sitzung vom 11.06.2024

–> einstimmig genehmigt

TOP 6: Wünsche und Anfragen

Es gab keine Wünsche und Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:25 Uhr.

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