FBU Bobingen informiert über die Reduzierung freiwilliger Leistungen für Vereine, KiTa’s und Kirchen

Nachdem im Rahmen der Kultur-, Sport- und Sozialausschusssitzung am 18.06.2024 die Fraktionen von erstem Bürgermeister Förster aufgefordert wurden Vorschläge für eine mögliche Reduzierung der freiwilligen Leistungen zu unterbreiten, passte die Einladung der FBU zu einem „REDEN WIR MITEINANDER“ zu genau diesem Thema ideal.

20 Vereinsvertreter informieren sich

Im voll besetzten Nebenzimmer des Gasthof Lindenhof konnte die FBU-Vorsitzende Anna-Sophia Hornig 20 Vertreter unterschiedlicher Vereine und Organisationen begrüßen, die der FBU-Einladung folgten. Sie freute sich außerdem über die Anwesenheit der FBU-Stadträte Hubert Geiger, Franz Handschuh und Florian Vogl. Dritter Bürgermeister Michael Ammer konnte leider aufgrund eines Urlaubsaufenthaltes nicht teilnehmen und ließ sich deshalb entschuldigen. Außerdem nahmen mehrere FBU-Mitglieder aus Vorstandschaft und Verein an der Veranstaltung teil.

Neben ihrem Dank und ihrer Freude über die rege Teilnahme betonte sie vor allem, mit diesem „Reden wir miteinander“ dem eigenen FBU-Anspruch nach bestmöglicher Information, verbunden mit dem engen Austausch mit betroffenen Vereinen und Organisationen, gerecht zu werden.

Prüfungsbehörden mahnen dringend Veränderungen an!

Ausgang der Veranstaltung waren die Stellungnahmen der Rechtsaufsicht des Landratsamtes(LRA) Augsburg als Genehmigungsbehörde des städtischen Haushaltsplans und der überörtlichen Rechnungsprüfungsbehörde, dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV).

Im Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan steht u.a. folgende Auflage:

Im Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV), der  überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2018 bis 2022, ist zu lesen:

Pflichtaufgaben oder freiwillige Leistungen

Im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation stellte Florian Vogl (stellvertretender FBU-Fraktionsvorsitzender) Unterschiede zwischen städtischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben vor.

Ob eine Kommune ihre freiwilligen Leistungen umsetzen kann, hängt von ihren finanziellen Mitteln ab. Sie können erst erfolgen, wenn die Erfüllung der Pflichtaufgaben gewährleistet ist!

Zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehören z. B.:

  • Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, der Müllabfuhr und der Abwasserentsorgung
  • Die Bereitstellung von öffentlichem Nahverkehr, Rettungsdiensten, Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • Aufgaben der Bauleitplanung oder der Straßenbaulast, etc.

Zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune gehören z. B.:

  • Der Betrieb kultureller Einrichtungen, oder von Schwimmbädern und Sportanlagen
  • Die Förderung von Vereinen durch finanzielle Zuschüsse sowie die Unterstützung von Initiativen der Wirtschaft
  • Die zur Verfügungstellung von Spielplätzen, Parkanlagen und die Sanierung von Ortskernen

Franz Handschuh (FBU-Fraktionsvorsitzender) ergänzte, dass Hubert Geiger und er selbst bei der besagten Kultur-, Sport- und Sozialausschusssitzung darauf verwiesen haben, zunächst alle Pflichtaufgaben durch die Verwaltung klären zu lassen, die in den kommenden sechs bis acht Jahren umzusetzen sind und bisher weder im Haushaltsansatz, noch im Finanzplanungszeitraum bis 2027 berücksichtigt sind.

Dazu zählte er:

  • Neubauten der Feuerwehrhäuser in Reinhartshausen und Waldberg/Kreuzanger
  • Investitionen in die Ganztagesbetreuung
  • den Neubau der KiTa „Heilige Familie“ in der Siedlung
  • Maßnahmen zur klimaneutralen Verwaltung
  • Investitionen in die Abwasserbeseitigung
  • Mehrausgaben in die künftige CO2-Bepreisung, usw.

Ein grafischer Überblick über die Entwicklungen der Pro-Kopf-Verschuldung sowie der freiwilligen Leistungen an Vereine, KiTa’s und Kirchen in den zurückliegenden Jahren gab Einblicke in die herausfordernde Lage.

Erst nach Umsetzung dieser Pflichtaufgaben und der Ermittlung der dann zu erwartenden Pro-Kopf-Verschuldung kann aus Sicht der FBU eine Aussage dahingehend getroffen werden, wie sich die Entwicklung der freiwilligen Leistungen auswirken kann.

Vereinsvertreter blicken sorgenvoll in die Zukunft

In der gemeinsamen Diskussion mit den Vertretern der Vereine stellte sich klar heraus, dass die für eine Kommune unverzichtbare Arbeit derselben in jedem Falle aufrecht erhalten werden muss.

Auf die Frage: „welcher Zuschuss ist am wichtigsten für Sie?“ antworteten die Vereinsvertreter in der Reihenfolge:

  1. Jugendförderung
  2. Drittelbezuschussung
  3. Dirigenten- und Übungsleiterzuschüsse

Die Vertreter des Sports argumentierten klar, dass ohne kostenfreie Verfügbarkeit von Sportstätten der gesamte Vereinsbetrieb nicht mehr möglich ist.

Die Vereinsarbeit ist von so großer Bedeutung, dass bei teilweisem Wegfall, wegen Unfinanzierbarkeit, in mehreren Bereichen des öffentlichen Lebens und des sozialen Miteinanders eine gravierende Schieflage entstehen kann. Um diese anschließend wieder zu korrigieren, müssen vermutlich deutlich mehr finanzielle Mittel aufgewendet werden, als durch Ausgaben in die Vereinsförderung.

Die FBU-Vorsitzende Anna-Sophia Hornig erklärte, dass deshalb alles unternommen werden muss, um die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen.

Sinnvolle Anregungen für die weiteren Überlegungen

Mit einer breiten Palette von Anregungen trugen die Teilnehmer der Veranstaltung dazu bei, die künftige Positionierung der FBU-Fraktion in Sachen „freiwillige Leistungen“ auf eine breite Basis zu stellen.

Dabei spielen nicht nur Vorschläge zur Ausgabenminimierung an anderer Stelle eine Rolle, sondern teilweise sogar mehrfach genannte Anregungen der Verbesserung der Einnahmenseite wurden benannt.

Die FBU-Fraktion wird sich mit den Ergebnissen des „Reden wir miteinander“ und eigenen Vorstellungen nun an die Arbeit machen, ein vernünftiges und nachhaltiges Positionspapier zu erstellen.

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