Tagesordnung der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
- TOP 2.1 Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung Familienheim mit zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 380 der Gem. Straßberg, Waldstr. 35; Außenbereich
- TOP 2.2 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses (6 WE) und 5 Doppelparkern auf dem Grundstück Fl. Nr. 736/22 der Gem. Bobingen, Fraunhoferstr. 2 a; Innerortsbereich
- TOP 2.3 Voranfrage zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 3/2 der Gem. Bobingen, Nähe Poststraße; Außenbereich
- TOP 3 Wertachbrücke Wertachstraße – Änderung der Beschilderung
- TOP 4 städtische Forderungen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62, „Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße, II. Planungsabschnitt“
- TOP 5 Sonderförderprogramm Kommunale Trinkbrunnen nach Nr. 2.4 RZWas/2021; nochmalige Beratung zur Errichtung der Brunnen mit Beschlussfassung
- TOP 6 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Monika Müller-Weigand wurde durch Katja Treischl vertreten (beide Grüne)
- Verwaltung: Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Martin Weis (Tiefbauamt), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.
TOP 1: Berichterstattung
Martin Weis (Tiefbauamt) berichtet über die Umstellung auf LED-Beleuchtung – aktuell befindet man sich im Zeitplan, bis Ende 2024 soll die Umrüstung abgeschlossen sein.
TOP 2: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
TOP 2.1: Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung Familienheim mit zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 380 der Gem. Straßberg, Waldstr. 35; Außenbereich
- geplant sind eine energetische Sanierung und der Anbau eines Quergiebels am Wohnhaus in Straßberg, Waldstraße 35, mit einer Erweiterung von ca. 50 m².
- es sollen eine Wohneinheit für die Bauherren und ihre Kinder sowie eine Einliegerwohnung im Erdgeschoss entstehen.
- das Vorhaben liegt im Außenbereich, die geplanten Anbauten sind möglicherweise zu groß im Vergleich zum ursprünglichen Gebäude und könnten daher als unangemessen gelten
- falls die Erweiterung als unangemessen bewertet wird, könnte das Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigen und wäre unzulässig
Vor der Sitzung hat eine Ortseinsicht stattgefunden, hier war die mehrheitliche Meinung des Ausschusses, dass die Erweiterung nicht als unangemessen bewertet wird, daher stehen keine öffentlichen Belange dem Vorhaben entgegen.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig angenommen.
TOP 2.2: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses (6 WE) und 5 Doppelparkern auf dem Grundstück Fl. Nr. 736/22 der Gem. Bobingen, Fraunhoferstr. 2 a; Innerortsbereich
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) führt durch den Tagesordnungspunkt:
- die Bauherrin plant den Bau eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten und Doppelparkern in der Fraunhoferstraße 2a, Bobingen. Der Bau orientiert sich an einem ähnlichen Projekt in der Umgebung.
- das Vorhaben befindet sich in einem zusammenhängend bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan und muss sich gemäß §§ 29, 34 BauGB in die Umgebung einfügen.
- das Vorhaben passt sich hinsichtlich Bauweise, Überbauung und Lage zur Bahnlinie in die Umgebung ein. Die offene Bauweise mit seitlichen Abstandsflächen wird grundsätzlich eingehalten.
- die Erschließung (Wasser, Abwasser) ist gesichert. Entscheidungen zu Abweichungen von den Abstandsflächen werden vom Landratsamt Augsburg getroffen.
- das Vorhaben ist trotz überdimensionierter Wirkung in der Umgebung rechtlich zulässig, einschließlich der geplanten Zwerchgiebel
Aus den genannten Gründen empfiehlt der Verwaltungsmitarbeiter das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig angenommen.
TOP 2.3: Voranfrage zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 3/2 der Gem. Bobingen, Nähe Poststraße; Außenbereich
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt fand vor der Sitzung eine Ortseinsicht statt. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellt auch diesen Tagesordnungspunkt näher vor:
- die Antragstellerin plant die Errichtung von drei Einfamilienhäusern auf einem Grundstück im Außenbereich nahe der Poststraße, die innerhalb der Familie genutzt werden sollen. Eine private Erschließung ist geplant.
- das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, und das Vorhaben wird als „sonstiges Vorhaben“ eingestuft, welches öffentlichen Belangen nicht widersprechen darf. Eine Privilegierung wurde nicht vorgetragen.
- die Bebauung würde zu einer ungeordneten Entwicklung im Außenbereich führen, was einer Splittersiedlung gleichkäme. Zudem widerspricht das Vorhaben naturschutzfachlichen Zielen wie dem Arten- und Biotopschutzverbands
- die geplante private Erschließung ist nicht zulässig, da sie die geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigen würde. Das Vorhaben ist daher planungsrechtlich unzulässig.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig abgelehnt.
TOP 3: Wertachbrücke Wertachstraße – Änderung der Beschilderung
Martin Weis (Tiefbauamt) gibt eine kurze Einführung zum Tagesordnungspunkt – in diesem Tagesordnungspunkt wird über eine Änderung der Beschilderung an der Wertachbrücke beraten.
- die 1962 errichtete Brücke in Bobingen ist auf eine Nutzlast von 12 Tonnen beschränkt, wird jedoch regelmäßig von Fahrzeugen mit deutlich höheren Gewichten, teils über 30 Tonnen, genutzt. Dies stellt eine Gefahr für die Tragfähigkeit des Bauwerks dar
- aufgrund der regelmäßigen Überlastung könnte es zu Schäden und einem totalen Tragkraftverlust der Brücke kommen. Die genaue Tragfähigkeit kann nicht bestimmt werden, da die statische Berechnung des Überbaus fehlt.
- das Tiefbauamt empfiehlt eine neue Beschilderung, die das Befahren durch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beschränkt und einen Mindestabstand von 40 Metern zwischen schweren Fahrzeugen vorschreibt, um die Brücke zu schützen.
- eine zusätzliche Tragfähigkeitsberechnung wird veranschlagt, die etwa 10.000 Euro kosten könnte. Die Maßnahmen werden Verkehrseinschränkungen für Landwirte, Busse und Feuerwehr mit sich bringen, sind jedoch notwendig zur Sicherstellung der Brückensicherheit.
- 24 der 28 Brücken weisen eine Note von kleiner als 3 auf (ist als gut zu bewerten)
- in den Jahren 1960 bis 1990 war das Verkehrsaufkommen geringer, aktuell fahren ca. 5.000 PKWs pro Tag über die Brücke
Martin Weis (Tiefbauamt) erläutert zudem zwei mögliche Alternativvarianten: die Asphaltierung des bisherigen Schotterweges zwischen Kita und Krankenhaus (ca. 500.000 Euro) bzw. dem Ersatzneubau der bisherigen Wertachbrücke. Die Kosten für einen Ersatzneubau können aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Das LKW-Durchfahrtsverbot in der Innenstadt würde dazu führen, dass Landwirte mit ihren Maschinen durch die Point fahren müssten – das wäre absolut keine gute Lösung, so Martin Weis.
Herwig Leiter (CSU) merkt an, dass der alternative Brückenbau schnell auf den Weg gebracht werden sollte – da es nicht hinnehmbar ist, dass Landwirte riesen Umwege fahren müssen.
Armin Bergmann (SPD) stellt fest, dass ein Verkehrsdruck da ist und dieser darf nicht ausbremsen. Auch für ihn sollte der alternativen Brückenbau in Betracht gezogen werden. Auch ein potentieller weiterer B17-Anschluss sollte in das Konzept rund um eine mögliche neue Brück miteinfließen. Wir können nicht darauf setzen, dass die Brücke weitere 20 Jahre ohne Probleme hält, zudem werden Baukosten nicht geringer, so Bergmann.
Marting Gschwilm (FW) ergänzt, dass es von der Planung bis zu einer fertigen Brücke Jahre dauern würde. Landwirte sollten die Möglichkeiten haben mit ihren Fahrzeugen die Brücke zu passieren. Er stellt jedoch die Frage, ob Liefer-LKW’s nicht die Umgehungsstraße nutzen könnten. Er begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, legt aber Wert darauf, dass auch weitere Maßnahmen zur Entlastung überlegt werden sollen.
Bürgermeister Förster (CSU) antwortet, dass seitens der Verwaltung noch geprüft wird, ob ein LKW Durchfahrtsverbot – ausgenommen landwirtschaftlichem Verkehr – erlaubt ist – damit wäre die große Belastung weg. Er ergänzt, dass die Freiwillige Feuerwehr Bobingen die Route über die Wertachbrücke (BW 12) nicht nimmt, der Bauhof befährt die Brücke lediglich für den Winterdienst (Fahrzeug hat 20 T voll belanden – 14 bis 15 T leer).
Clemens Bürger (Grüne) merkt an, dass sich die Fahrzeugsituation geändert hat und nicht die Gegebenheiten der Brücke selbst. Landwirte könnten auch mit halbbeladenen Anhängern die Brücke überfahren, so Stadtrat Bürger.
Florian Vogl (FBU) erkundigt sich nach der Auswirkung der Brückenbeschilderung „Mindestabstand von 40 m“ auf landwirtschaftliche Fahrzeuge. Martin Weis (Tiefbauamt) antwortet, dass mit den örtlichen Landwirten vereinbart wurde, dass diese nur mit leeren Anhängern die Brücke überfahren und mit den vollen Anhängern über den befestigten Weg fahren.
Claudia Lautenbacher (SPD) merkt an, dass bereits Umbauten / Ausbesserungen an der Brücke gemacht wurde, was wurde hier genau gemacht? Martin Weis (Tiefbauamt) antwortet, dass die Entwässerung und die Abdichtung im Jahr 2002 angepasst wurden, zudem wurde ein neues Geländer installiert und Brückenlager ausgetauscht.
Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss beschließt, die Wertachbrücke in der der Wertachstraße (BW 12) ab sofort zusätzlich mit VZ 273 (Mindestabstand 40 m) zu beschildern und eine Nachrechnung für den Überbau zu beauftragen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 4: städtische Forderungen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62, „Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße, II. Planungsabschnitt“
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellt den Tagesordnungspunkt vor:
- der Ausschuss beschloss, dass die Eigentümer/Investoren die Kosten für Erschließung, Unterhalt der Infrastruktur, Straßenbeleuchtung und Winterdienst tragen. Diese Regelungen sollen im städtebaulichen Vertrag festgelegt werden, was aktuell vom Eigentümer abgelehnt wird.
- der Eigentümer möchte, dass die Stadt Bobingen den Unterhalt der Straßen und Infrastruktur übernimmt, was dem Ausschussbeschluss widerspricht. Eine Kapitalisierungslösung für den Straßenunterhalt wurde vorgeschlagen, doch bei anderen Punkten ist keine Einigung in Sicht.
- der Ausschuss muss entscheiden, ob höhere energetische Standards, ein Energie- und Wärmekonzept sowie ein Mobilitätskonzept vertraglich gefordert werden sollen. Auch die Durchsetzung solcher Maßnahmen gegen den Willen der Eigentümer ist zu klären.
- die Verwaltung bittet um mehrheitsfähige Vorstellungen zu diesen zentralen Punkten, um die Verhandlungen fortführen zu können.
Die Mitglieder des Bauauschusses der Fraktionen (CSU, FBU, FW und SPD) sprechen sich mehrheitlich dazu aus, dass den Gewerbetreibenden keine weiteren Hürden in den Weg gelegt und mit Augenmaß entschieden werden sollte.
Florian Vogl (FBU) merkt zudem an, dass das seiner Meinung nach nicht zwingend ein Thema für das Bauausschussgremium sei. Die Bereiche Nachhaltigkeitsmanagement und Wirtschaftsförderung der Stadt Bobingen könnten hier mit den Gewerbetreibenden in den Dialog gehen, um einen guten Weg für alle Parteien zu erzielen.
Clemens Bürger (Grüne) legt den Fokus auf den Anspruch der Stadt Bobingen, die festgelegten Klimaziele erreichen zu wollen. Er würde ein fortschrittliches und nachhaltigkeitiges Baugebiet bevorzugen – zudem geht im diese Diskussion an dieser Stelle zu schnell – er bräuchte nochmals mehr Bedenkzeit. Bürgermeister Förster (CSU) stellt fest, dass er nicht nochmals über das Thema diskutieren wird. Das Thema sei inzwischen oft genug behandelt worden, so Bürgermeister Förster.
Beschlussvorschlag: Die Eigentümer/Investoren tragen die Kosten für die Erschließung und den dauerhaften Unterhalt der dortigen Infrastruktur. Die öffentlichen Verkehrsflächen sollen als öffentliche Ei-
gentümerwege geplant und entsprechende Regelungen im städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden. Im Hinblick auf die Ökologie/den Klimaschutz und das Mobilitätskonzept werden seitens der Stadt Bobingen keine weiteren Hürden in den Weg gelegt.
–> Abstimmung: 9 dafür (3x CSU, 2x FBU, 2x SPD, 1x FW, 1xBGM), 2 dagegen (2x Grün) -> angenommen.
TOP 5: Sonderförderprogramm Kommunale Trinkbrunnen nach Nr. 2.4 RZWas/2021; nochmalige Beratung zur Errichtung der Brunnen mit Beschlussfassung
Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) berichtet zu diesem Tagesordnungspunkt:
- die jährlichen Folgekosten für die geplanten Trinkbrunnen belaufen sich auf etwa 6.700 €, und die Angebotspreise aller Bieter liegen deutlich über dem Haushaltsansatz von 32.000 €
- es wird eine maximale Förderung von 28.800 € erwartet, was 90% der Kosten von maximal 16.000 € pro Brunnen abdeckt. Die Auftragsvergabe wird im nichtöffentlichen Til besprochen, und die Ergebnisse werden in der nächsten öffentlichen Sitzung vorgestellt.
Der Stadtbaumeister der Stadt Bobingen ergänzt, dass in Rücksprache mit der Regierung von Schwaben mit einer maximalen Förderung von 30.000 Euro gerechnet werden kann – die Kosten für die Maßnahme würden sich insgesamt auf rund 56.000 Euro belaufen. Es soll grundsätzlich diskutiert werden, ob das Thema „kommunale Trinkwasserbrunnen“ weiterverfolgt werden sollen.
Herwig Leiter (CSU) äußert, dass es ein tolles Angebot ist, es sich jedoch um eine freiwillige Leistung handelt. Die laufenden Kosten und mögliche Schäden durch Vandalismus sind für ihn so nicht tragbar.
Martin Gschwilm (FW) sieht ebenfalls die laufenden Kosten der Brunnen kritisch, zudem seien die Standorte (Rathausplatz und Brunnenplatz) von Naheinkaufsmöglichkeiten umgeben. Sein Vorschlag wäre mit Schildern auf die öffentlichen Toiletten hinzuweisen, wo ebenfalls Trinkwasserqualität aufzufinden ist.
Florian Vogl (FBU) sieht trotz der erhöhten Kosten die Notwendigkeit – auch in Hinblick auf die Zukunft – für öffentliche Trinkwasserbrunnen. Öffentliche Trinkwasserbrunnen waren ebenfalls eine Empfehlung des Bobinger Seniorenbeirats. Älteren Mitmenschen und Kindern werden die steigenden Temperaturen durch den Klimawandel in Zukunft immer schwerer zusetzen, erste Auswirkungen sind jetzt bereits spürbar.
Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU) sieht in Bobingen keinen Bedarf -„Das wird vielleicht in einer italienischen Hauptstadt benötigt, aber nicht in Bobingen.“, so Stadtrat Abbenseth.
Weiterführende Informationen (redaktionelle Anmerkung): https://www.tagesschau.de/wissen/klima/hitzetote-klima-copernicus-wmo-100.html
Beschlussvorschlag 1: das Thema „Öffentliche Trinkwasserbrunnen wird weiterverfolgt“.
–> Abstimmung: 2x FBU dafür, Rest dagegen -> abgelehnt.
Beschlussvorschlag 2: es werden Schilder mit Hinweisen zu öffentlichen Toiletten (Trinkwasser) angebracht.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 6: Wünsche und Anfragen
Martin Gschwilm (FW): die Kita in der Wertachstraße ist ja vorübergehend geschlossen – kann die Geschwindigkeitsbegrenzung „Tempo 30“ vor der Kindergarten vorerst wieder aufgehoben werden? Bürgermeister Förster (CSU) antwortet, hat ebenfalls eine Anfrage in diese Richtung bekommen. Das hat er nicht mit dem Ausschuss abgeklärt, aber bereits signalisiert, dass das nicht ständig hin- und her gewechselt wird, das bleibt nun auf Tempo 30, so Bürgermeister Förster.
Zudem erkundigt sich Martin Gschwilm (FW) nach der Schulwegsicherheit in der Siedlung, konkret ob ein Schulweghelfer inzwischen gefunden wurde. Bürgermeister Förster (CSU) hat mit einem Vertreter der Polizeit gesprochen, dieser habe das beschriebene Problem nicht gesehen. Zudem habe das Thema aktuell auf Grund von Personalmangel keine hohe Priorität, so Förster.
Ende des öffentlichen Teils ca. 19:45 Uhr.