24.10.2024 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Energiewende im Verteilnetz der Region – Fachvortrag Stromnetz
  • TOP 3 Sofortmaßnahme Singoldhalle: Sanierung des Flachdachs über dem EG
  • TOP 4 Verlängerung vs. Abschluss bestehender Sanierungsgebiete, weitere Vorgehensweise
  • TOP 5 Verkehrs- und Nahmobilitätskonzept Bobingen; Korrektur des Beschlusses aus der Sitzung vom 24.10.2023
  • TOP 6 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 57. Sitzung vom 24.09.2024
  • TOP 7 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Hr. Dangl (CSU), Hr. Bürger (Grüne), Hr. Handschuh (FBU), Fr. Treischl (Grüne),
    Hr. Naumann (FW)
  • Verwaltung: Hr. Thierbach, Hr. Schöler
  • Extern: Hr. Wagner (Firma LVN)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1:

Zunächst wurde eine Gedenkminute für die zuletzt verstorbenen ehemaligen Stadträte, Herrn Dr. Krepp und Herrn Sirch sowie den ehemaligen Bürgermeister der Partnerstadt Aniche (Herrn Michel Meurdesoif) abgehalten.

Anschließend fand die Berichterstattung statt. Dabei wurde über Mäharbeiten am Spiel- und Sportplatz in Waldberg berichtet. Dieser konnte nur noch kompliziert über einen Privatweg erreicht werden, da eine Brücke nicht mehr benutzbar war. Die Brücke wird nun saniert, sollte diese nicht rechtzeitig bis zur nächsten Saison fertig sein, übernimmt das Mähen bis dahin der städtische Bauhof.

Die KiTa Point IV ist aktuell aufgrund eines Wasserschadens bis auf weiteres geschlossen. Hier sollen nun kommende Woche Gutachter die KiTa besichtigen, um die aktuelle Lage einzuschätzen. Nach gestrigem Kenntnisstand müssen der Estrich und die Wände für die Wiederinbetriebnahme renoviert werden. Ein Zeitplan steht hier allerdings noch nicht fest und der geplante Wiedereinzug im Januar ist nach dem aktuellen Kenntnisstand nicht möglich. Allerdings wurden nach Fr. Lautenbacher (Leiterin KiTa Point IV, SPD) ab Januar auch für alle Krippenkinder Plätze gefunden.

TOP 2:

In diesem Tagesordnungspunkt stellte Hr. Wagner von der Firma LVN seinen Bericht über die nötigen Umbaumaßnahmen im Bobinger Stromverteilungsnetz vor. Diese sind aufgrund der Energiewende – Abkehr von zentraler Energieerzeugung von Großkraftwerken zu dezentraler Energieerzeugung via Photovoltaik, Windkraft, usw. und der dabei zukünftig zusätzlich notwendigen Energiespeicherungsmöglichkeiten – notwendig.


Kurzer Exkurs als Erklärung des Stromnetzaufbaus:

Bildquelle: VKU

Es existieren vier Ebenen des Stromnetzes (Höchst-, Hoch, Mittel- und Niederspannung). Höchst- und Hochspannung wird für den Stromtransfer über Lang- und Mittelstrecken sowie für die Einspeisung von Kraftwerken und Großindustrie benötigt, Mittelspannung für die dezentrale Energiegewinnung und herkömmliche Industrie. Die Niederspannung wird primär bei den Hausanschlüssen benötigt. Dabei wird in Zukunft durch die dezentrale Energieversorgung und dezentrale Energiespeicherung das Netz der Mittel- und Niederspannung erheblich mehr ausgelastet sein. Es wird also nicht mehr eine „Einbahnstraße“ wie früher geben (Großkraftwerke -> Endverbraucher) sondern eine sich gegenseitig beeinflussende „Stromautobahn“ (Großkraftwerke <-> Endverbraucher) geben.

Ende des Exkurses.


Inzwischen existiert laut Hr. Wagner in Bobingen eine >90% bilanzielle Stromdeckung durch die dezentrale Strombedarfsdeckung (1650 kW Biomasse, 34600 kW PV, 2750 kW Wasserkraft, 360 kW unter Sonstigen). Als Vergleich, die Fabriken in Bobingen Süd benötigen 25.000 kW an Strom. Um jedoch die Ziele der Bundesregierung (Klimaneutral bis 2045, ca. 700 GW) und der Landesregierung (Klimaneutral bis 2040, ca. 90 GW) zu erreichen, müssen die Stromnetze dementsprechend ausgebaut werden. Dabei soll aufgrund der großflächigen Platzverfügbarkeit der Strom primär in den ländlichen Regionen erzeugt werden.

In Bobingen würde dabei das aktuelle Stromnetz 40 MW leisten können. Um allerdings den Zielvorgaben zu entsprechen, müsste dies im Bereich der Mittel- und Niederspannung auf 240 MW ausgebaut werden. Die geplanten Windkraftanlagen sollen für Ihre 70 MW Einspeisung einen separaten Anschluss an das Hochspannungsnetz erhalten. Zusätzlich wären noch diverse Umspanntransformatoren notwendig, um den Spannungssprung zwischen den Netzen zu schaffen. Dabei müssten nach den aktuellen Prognosen in gesamt Bayern 6,7 Mrd. Euro und speziell in Bobingen 28 Mio. Euro investiert werden. Die Preise können sich allerdings aufgrund der Marktlage sowie diverser Stellschrauben verändern.

Laut LVN sollten jedoch während der gesamten Umsetzung immer alle drei Waagschalen – klimaneutral, bezahlbar und effizient – im Gleichgewicht sein.

TOP 3:

Anm. der Redaktion: Aufgrund terminlicher Gründe von Hr. Schöler wurde in der Sitzung TOP 4 vor dem TOP 3 behandelt. Für die bessere Ordnung des Berichts werden die TOP nach ihrer Nummerierung gegliedert.

Hr. Thierbach berichtete über den aktuellen Stand der Singoldhalle. Dabei soll das Gebäude im Flachdach über dem Erdgeschoß aufgrund von größeren Undichtheiten laut einer Fachfirma noch dringend in diesem Jahr renoviert werden. Hierbei können laut einer Fachfirma aufgrund der tiefgreifenden Schäden (durchnässte Wärmedämmung) und der Bauweise die undichten Stellen nicht mehr durch Aufschweißen von Dichtungsstreifen abgedichtet werden. Aktuell wird vermutet, dass sich der Ursprung der Schäden auch teilweise auf das Hagelereignis im Jahr 2023 zurückführen lässt.

Die benötigte Sanierung wird sich laut den vorliegenden Angeboten auf 110.000 Euro belaufen, die nicht im Bobinger Haushaltsplan für 2024 eingestellt wurden. Mit einer Unterstützung der Gebäudeversicherung ist aufgrund des Dachalters nicht zu rechnen.

Aufgrund der aktuellen Sachlage empfiehlt das Hochbauamt, schnellstmöglich mit den Sanierungsmaßnahmen zu beginnen.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat nimmt die geschilderte Notwendigkeit der ungeplanten Flachdachsanierung, der
Dachfläche über Erdgeschoss der Singoldhalle billigend zur Kenntnis und stimmt der Sanierungsmaßnahme zu. Die Finanzierung bzw. Kostendeckung erfolgt, wie oben dargestellt,
über den Deckungskreis 3200.

-> Einstimmig angenommen

TOP 4:

Im folgenden Tagesordnungspunkt wurde die weitere Vorgehensweise in den Sanierungsgebieten besprochen. Hierbei stelle sich die Frage, ob die der Status von Sanierungsgebieten ein weiteres mal verlängert wird oder abgeschlossen und durch eine neue Sanierungssatzung fortgeführt wird.

Durch eine Verlängerung der bestehenden Satzung müssten aufgrund der aktuell nur teilweisen bzw. sektionsweisen Vollendung der Sanierungen Begründungen und Erklärungen hinsichtlich der Kostenabrechnungen bei den Bürgern erfolgen, welche einen erheblichen Zusatzaufwand erzeugen. Ein weiteres Problem würden auch diverse aktuelle Unterstützungen seitens der Regierung von Schwaben darstellen (diese werden in Zukunft für die kommenden Sanierungsgebiete teilweise entfallen), wodurch die Nachberechnungen schwieriger sein würden.

Aus diesem Grund spricht sich die Verwaltung gegen eine Verlängerung der Satzung und für die Entscheidung einer neuen Satzung hinsichtlich der noch offenen Sanierungsgebiete aus.

Die Abstimmung des Beschlusses wurde auf die nächste Sitzung verschoben, da auf Nachfrage von
Herrn Dr. Bergmann (SPD) hinsichtlich der dabei entstehenden Kosten für die betroffenen Grundstückseigentümer auf die Schnelle keine Auskunft gegeben werden konnte. Die Kostenaufstellung sei allerdings als Datei mit dem Stand von 2016 in der Verwaltung vorhanden. Florian Vogl (FBU) bat daraufhin, diese Datei für Vorbereitungen der Stadträte auf die kommende Sitzung schon vorab zu erhalten. Auch dem wurde zugestimmt.

TOP 5:

Hierbei ging es um eine notwendige Nachkorrektur des Beschlusses vom 24.10.23 für das Verkehrs- und Nahmobilitätskonzept in Bobingen. Dabei ging es um einen bereits abgestimmten Beschluss für damals zwei verfasste Alternativen (für die Orte Brunnenstraße/Platz vor der Wendelinkapelle, Einmündung Brunnenstraße/Hochstraße und Römerstraße), in welchem irrtümlicherweise die Beschlussvorschläge a) und b) abgesegnet wurden, obwohl damals nur über den Beschlussvorschlag a) abgestimmt wurde.

Alter Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag a):

  1. Das Nahmobilitätskonzept Bobingen inkl. Fortschreibung Verkehrskonzept wird wie
    heute vorgestellt mit den heute noch ergänzten Änderungen bzw. redaktionellen Anmerkungen als Grundlage für die weitere Verkehrsplanung in Bobingen beschlossen.
    Grundlage für den Beschluss ist der per Link zur Verfügung gestellte Berichtsentwurf
    inklusive der dort beigefügten Planunterlagen, sonstigen Anlagen und des dort enthaltenen Maßnahmenkatalogs in der aktuellen Fassung.
  2. Von den heute vorgestellten Priorisierungsmaßnahmen sollen folgende zeitnah in der
    Haushalts- und Umsetzungsplanung berücksichtigt werden, (oder alternativ heute
    noch eingebrachte Maßnahmen):



Beschlussvorschlag b):
Der Berichtsentwurf inklusive der dort beigefügten Planunterlagen, sonstigen Anlagen
und des dort enthaltenen Maßnahmenkatalogs soll entsprechend der heute eingebrachten Änderungen und Ergänzungen nochmals überarbeitet werden und ist dem Stadtrat
dann in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und zum abschließenden Billigungsbeschluss vorzulegen.

Neuer Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Das Nahmobilitätskonzept Bobingen inkl. Fortschreibung Verkehrskonzept wird wie heute
    vorgestellt mit den heute noch ergänzten Änderungen bzw. redaktionellen Anmerkungen
    als Grundlage für die weitere Verkehrsplanung in Bobingen beschlossen. Grundlage für
    den Beschluss ist der per Link zur Verfügung gestellte Berichtsentwurf inklusive der dort
    beigefügten Planunterlagen, sonstigen Anlagen und des dort enthaltenen Maßnahmenkatalogs in der aktuellen Fassung.
  2. Von den heute vorgestellten Priorisierungsmaßnahmen sollen folgende zeitnah in der
    Haushalts- und Umsetzungsplanung berücksichtigt werden:
    Maßnahme 1 (Verkehrsregelungen Brunnenstraße/Platz vor der Wendelinkapelle);
    Maßnahme 2 (Querungshilfe Einmündung Brunnenstraße Hochstraße);
    Maßnahme 7 (Einbahnregelung Römerstraße);

Vor der Abstimmung sprach sich Stadtrat Ammer (FBU) dafür aus, vor einer Planung der Maßnahme 7 (Einbahnregelung Römerstraße) einen Bürgerworkshop mit betroffenen Anwohnern, Verwaltung und Vertretern der Fraktionen durchzuführen, für eine bestmögliche Transparenz und Akzeptanz der Maßnahme.

BGM Förster (CSU) entgegnete, dass die Umsetzung der Maßnahme 7 nicht erfolgen wird und es deshalb auch keinen Bürgerworkshop brauche.

-> Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt

TOP 6 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift:

-> Der Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 57. Sitzung vom 24.09.2024 wurde einstimmig zugestimmt

TOP 7 Anfragen und Wünsche:

Dr. Armin Bergmann (SPD) äußerte gegenüber dem BGM Klaus Förster (CSU) den Wunsch, dass in zukünftigen Bürgerversammlungen bitte alle Fragen und nicht nur Fragen zu gewissen Themen von der Bevölkerung zugelassen sein sollten. Der BGM war jedoch anderer Meinung gewesen und meinte, dass die Bürger ausreichend Zeit hatten, ihre Fragen zu den ganzen Verfahren zu stellen. Zudem wollte er keine „Revueveranstaltung“ haben, in der es laut ihm nur ein Ping-Pong zwischen Fragen und Antworten gegeben hätte. Zudem seien schon die Fakten sehr gut und nachvollziehbar dargestellt worden und die anzuzweifelnden Fakten letztendlich noch mit den Fachleuten vor Ort diskutierbar gewesen.

Michael Ammer (FBU) erkundigte sich, ob die damals präsentierten Dateien noch auf der „Windenergie Bobingen“ Seite für eine weitere Ansicht hochgeladen werden. Dies wurde von Herrn Förster positiv bestätigt.

Zudem fragte Stadtrat Ammer hinsichtlich der angekündigten Bürgerbeteiligung nach, ob sich die Stadt beim Hause Fugger für noch weitere Modelle einsetzen könne, mit einer unmittelbaren Beteiligung am Ertrag und längeren Laufzeiten, als die bis jetzt bestehenden 5-10 Jahresmodelle. Seitens Herrn Förster müssen diese Modelle noch grundlegend besprochen werden und daher ist noch keine wirkliche Aussage von ihm möglich, es wären aktuell nur „Möglichkeiten“. Als letzten Punkt formulierte Stadtrat Ammer den Wunsch, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Hause Fugger und dem Büro Beermann die Windenergieanlagen, die extrem nahe an der 1000-Meter-Linie der Mindestentfernung zur Wohnbeauung in Burgwalden liegen, nochmals überplanen möge, um Möglichkeiten für Standorte in etwas größerer Entfernung zu Burgwalden zu finden. Auf diese Weise könne die Akzeptanz vielleicht etwas erhöht werden.

Der BGM bezweifelte, dass die Akteptanz dadurch verbessert werden würde. Er schlug vor, abzuwarten, bis das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist, um zu sehen, welche Standorte dann tatsächlich genehmigt werden. Danach könne man sich dann nochmals darüber unterhalten.

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:22 Uhr.

Quelle für Erklärungsgrafik:

https://www.stadtwerke-osnabrueck.de/blog/2023/09/28/so-ist-das-stromnetz-aufgebaut

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