Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
im Rahmen der Infoveranstaltung zur „Windenergie in Bobingen“ am 22.10.2024 wurden die kompletten Planungen, mit aktuellem Sachstand, für den Stadtrat und die Stadt Bobingen vorgestellt. Mehrere Punkte davon wurden in unserer Fraktion anschließend diskutiert und dabei ergaben sich Fragen für die nächsten Schritte.
Konkret handelt es sich dabei um folgende Punkte:
- Welche Möglichkeiten sind umsetzbar, um die Windkraftanlagen 4 und 7 der Planung im Sinne der Burgwalder Bevölkerung mit größerem Abstand zur Wohnbebauung als derzeit geplant anzusiedeln?
- Durch wen und wann wird entschieden, welche Form der Gesellschaft mit welchen Beteiligungsschlüsseln in der künftig zu erstellenden Satzung erfolgen wird?
- Wann wird entschieden, welche Form der Bürgerbeteiligung im Zuge der Situierung der Windenergieanlagen angeboten wird? Wer trifft hierzu die finale Entscheidung und welches Mitspracherecht hat dabei die Stadt Bobingen?
- Wer partizipiert an der Einsparung von CO2 die durch die Erzeugung regenerativer Energie entstehen und wie werden diese Anteile festgelegt?
- Wie und wann wird den Bürger*innen der betroffenen Stadtteile die Möglichkeit eingeräumt, öffentlich ihre Fragen zu stellen?
Begründung:
Zu 1:
Nach unserer Erkenntnis sind die WEAn 4 und 7 jeweils nur sehr knapp über dem 1.000 mtr-Abstand zu Burgwalden geplant. Durch eine mögliche Vergrößerung der Abstandsflächen der genannten WEAn zu den Wohngebieten kann den Bürgerwünschen der betroffenen Stadtteile ein Stück weit entgegen gekommen werden. Das projektierende Unternehmen Beermann-Windkraft sollte deshalb beauftragt werden, eine bürgerfreundlichere Lösung der WEAn 4 und 7 zu erarbeiten. Ein ehrlich gemeinter Versuch, die Situation teilweise zu befrieden.
Zu 2:
Im Zuge der weiteren Ausrichtung einer noch zu gründenden Gesellschaft sehen wir es als besonders wichtig an, die Form der Gesellschaft mit den entsprechenden Beteiligungsschlüsseln der einzelnen Gesellschafter frühzeitig zu diskutieren (siehe EVB Strom- und Gasnetz). Bei der Erstellung der Satzung ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass die Stadt Bobingen (oder eine von der Stadt Bobingen beauftragte Wirtschaftskanzlei), in jeden Schritt „eingeweiht ist“ und jederzeit Mitspracherecht eingeräumt wird. Über die einzelnen Entwicklungsschritte muss der gesamte Stadtrat zeitaktuell über alle Einzelschritte informiert werden.
Zu 3:
Nachrangdarlehen werden im Normalfall für den Zeitraum von 5 bis 10 Jahren gewährt und haben eine etwas höhere Verzinsung als normale Darlehen. Dies hat den Grund, dass im Insolvenzfalle die Nachrangdarlehen erst bedient werden, wenn alle vorherigen Darlehen bereits bedient wurden. Es ist grundsätzlich nichts gegen Nachrangdarlehen einzuwenden, jedoch sehen wir es als nicht fair an, dass „der kleine Mann / die kleine Frau“ die ersten 5-10 Jahre ausschließlich das Risikokapital für Windenergieanlagen trägt, während alle anderen Beteiligten sich den weniger riskanten Part der Finanzierung holen. Es ist deshalb aus unserer Sicht wichtig, stellvertretend die Bürgerinteressen wahr zu nehmen und für eine Beteiligung der Bevölkerung am Ertrag über die Dauer der Laufzeit einer WEA zu plädieren.
Siehe Quelle 1: https://fincompare.de/finanzmagazin/nachrangdarlehen
„Die Bezeichnung Nachrangdarlehen tragen Kredite, die im Falle einer Insolvenz des Kreditnehmers nach anderen Gläubigern bedient werden. Die nachrangigen Darlehen weisen durch die Rangfolge der Bedienung der Forderungen für die Kreditgeber ein überdurchschnittlich hohes Verlustrisiko auf.“
Siehe Quelle 2: https://www.bwl-lexikon.de/wiki/nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen bezeichnen Kredite, die im Vergleich mit anderen Zahlungsverpflichtungen nachrangig behandelt werden. Dies ist vor allem im Falle einer Insolvenz wichtig, da der Gläubiger (also die kreditgebende Bank) erst nach allen anderen Gläubigern seinen Anspruch geltend machen kann. Dadurch ergibt sich für das Kreditinstitut ein höheres Risiko, welches durch entsprechende Zinsaufschläge vergütet wird.
Zu 4:
Durch die Erzeugung von regenerativer Energie wird CO2 eingespart. Da derzeit niemand beantworten kann, wer an der CO2-Einsparung partizipiert, ist eine Klärung dieser offenen Frage von großer Bedeutung. Für die Stadt Bobingen hängt davon ab, ob die Ziele der CO2-Reduktion von 65 % bis 2030 eingehalten werden können oder nicht. Sollte das Ziel bis 2030 nicht eingehalten werden, so ist in den Folgejahren, nach 2030, mit drastischen finanziellen Belastungen zu rechnen.
Zu 5:
Nachdem der Beantwortung von öffentlich gestellten Bürgeranfragen weder in der Bürgerversammlung am 16.10.2024, noch in der dafür vorgesehenen Infoveranstaltung zur Windkraft am 22.10.2024 eine Möglichkeit eingeräumt wurde, interessiert uns das weitere Vorgehen. Große Teile der Bevölkerung fühlen sich „nicht ernst genommen“. Nicht öffentlich zu Wort kommen zu dürfen, entspricht nicht den Vorstellungen der FBU-Fraktion und auch nicht dem Anspruch einer bürgerfreundlichen Arbeitsweise. Ein Gelingen des Projekts Windkraft ist für uns nur möglich, wenn ein ehrliches Ringen um die besten Argumente einhergeht mit der gegenseitigen Achtung unterschiedlicher Meinungen und respektvollem Umgang „auf Augenhöhe!“ Die FBU-Fraktion macht sich große Sorgen, durch das Unterbinden von öffentlich gestellten Bürgerfragen, einen Teil unserer Bürgerschaft „zu verlieren“.
Die FBU-Fraktion stellt deshalb den Antrag, die beschriebenen Fragen sehr zeitnah zu beantworten und ggf. über weitere gemeinsame Schritte zu diskutieren.
Benötigte HH-Mittel für die Umsetzung des Antrages: keine
für die FBU-Fraktion
Franz Handschuh (Fraktionsvorsitzender)
Florian Vogl (Stellv. Fraktionsvorsitzender)
Die Situation der Burgwaldener soll zurecht im Stadtrat neu thematisiert und bewertet werden. Dabei sollte auch die Situation des Engelshofs mit zur Sprache kommen. Der Engelshof wird von drei WEA–Anlagen auf einmal umstellt werden (eine davon mit nur ca. 700m Abstand). Es droht die Kappung der lebenswichtigen Quelle, die die Wasserversorgung des Engelshofes seit Jahrzehnten gewährleistet. Die zuständige Gemeinde Gessertshausen ist willens, aber nicht in der Lage, mit Pumpsystemen die auffallende Wasserversorgung zu ersetzen