05.11.2024 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 2.2 Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhaues mit Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/10 der Gem. Bobingen, Koloniestr. 16, Innenbereich
  • TOP 2.3 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens und weiterer Anlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3350/65 der Gem. Bobingen, Adolph-Kolping-Str. 7 und 7 a, Bebauungsplan Nr. 45, „Point III“
  • TOP 2.4 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung, Neubau Carport und Einhausung des Eingangsbereichs auf dem Grundstück Fl. Nr. 130/79, Rosenheimer Allee 3 c; Bebauungsplan Nr. 34, „In der Point“
  • TOP 3 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 14, Flurstraße (und ggf. weiterer Bebauungspläne) zur Errichtung von Mülltonnenhäuschen im Zuge der Einführung der „Gelben Tonne“ im Landkreis Augsburg; ggf. weitere Änderungen (Einfriedung, …)
  • TOP 4 Antrag der FBU-Fraktion vom 24.08.2024 zum Thema „Nutzung von straßennahen Flächen für Photovoltaik“
  • TOP 5 Genehmigung der öffentlichen Niederschriften der 47. und 48. Sitzungen vom 10.09.2024 und 01.10.2024
  • TOP 6 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Ernst-Hinrich Abbenseth wurde durch Franz Kaufmann (beide CSU) vertreten, Martin Gschwilm wurde durch Rainer Naumann (beide FW) vertreten und Clemens Bürger wurde durch Lukas Geirhos (beide Grüne) vertreten
  • Verwaltung: Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Dr. Franziska Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

TOP 1: Berichterstattung

Dr. Franziska Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte) berichtet vom Energieteam der Stadt Bobingen, dass ein häufiger Kritikpunkt von steckerfertigen PV-Kleinanlagen (Balkonkraftwerke) die Optik an Hausfassaden von Mehrfamilienhäusern sei. An einer städtischen Liegenschaft (Südliche Fraunhofer Straße 2a) sollen jetzt Balkonkraftwerke als öffentliches Beispiel angebracht werden. Bei vier lokalen Firmen wurde sich über das Vorhaben erkundigt, eine Firma meldete sich mit einem Angebot in Höhe von 13.483,12 Euro für sechs Wohneinheiten zurück. Die Umsetzung erfolgt noch dieses Jahr.

Bürgermeister Förster (CSU) berichtet zudem zum Gewerbegebiet östlich der Bahn (Königsbrunner Str.):
Dort entsteht ein neues Fachmarktzentrum, doch es verzögert sich die Genehmigung für die Erschließungsstraße, da der Bauträger bislang keine detaillierten Planunterlagen vorgelegt hat. Die Freigabe zur Ausführung konnte bisher nicht erteilt werden, um Verkehrsprobleme und Rückstaus zu vermeiden.

Zudem berichtet er über ein Aktionsprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, wobei „Pioniere im Klimawandel“ unterstützt werden. Zehn Gemeindeverbünde (darin enthalten ist auch Bobingen) wurden hierfür ausgewählt:

Hier finden Sie einen ein Auszug aus dem Aktionsprogramm:

„Wir unterstützen die „Pioniere im Klimawandel“. Kein Akteur kann die Herausforderungen des Klimawandels allein bewältigen. Deshalb haben wir im Rahmen des Aktionsprogramms 10 Gemeindeverbünde in Bayern ausgewählt, in denen die Kommunen entsprechend den Ansätzen der Initiative boden:ständig zusammen mit anderen lokalen Akteuren folgende Grundlagen entwickeln und umsetzen.

Grundlagen:

  • wasserrückhaltende und wasserabflussbremsende Formen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung (z. B. Zwischenfruchtanbau, pfluglose Bodenbearbeitung, Humuswirtschaft, höhenlinienparallele Bewirtschaftung, Direktsaat)
  • besondere Flurgestaltung (z. B. begrünte Abflussmulden, Rückhaltebecken, Feuchtflächen, Sickerbereiche, Höherlegung von Flurwegen, abgesenkte Pufferstreifen)
  • Möglichkeiten der wassersensiblen Gestaltung im Siedlungsbereich (z. B. Dach-, und Garagenbegrünung, Rigolen und Zisternen, Entsiegelung & Nutzung wasserdurchlässiger Bodenbeläge)

Welche Vorteile bringt das Aktionsprogramm für die Regionen?

Die ausgewählten Schwammregionen erhalten eine Förderung für die Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen in der Region durch eine Umsetzungsbegleitung für fünf Jahre mit 90% der Personalkosten sowie bis zu 90% der Sachkosten der Umsetzungsbegleitung (bis zu 5000€ förderfähiger Summe pro Jahr).“ (Quelle)

Der Ausschuss einigte sich darauf, dass der Antrag der FBU-Fraktion vorgezogen wird.
(wird hier für eine bessere Übersichtlichkeit weiterhin auf TOP 4 anstatt TOP 2 belassen).

TOP 2: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 2.1: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen sie von der städtischen Sitzungsvorlage.

TOP 2.2: Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhaues mit Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/10 der Gem. Bobingen, Koloniestr. 16, Innenbereich

Das Bauvorhaben wurde bereits mehrfach im Bauausschuss beraten, zuletzt ging es um den Nachweis von erforderlichen Stellplätzen. Ein öffentlich errichteter Stellplatz müsste zurückgebaut werden, damit die Stellplätze sinnvoll angefahren werden können. Der Antragsteller wurde angehalten einen alternativen Standort für den derzeitigen öffentlichen Stellplatz vorzulegen. Bei der Planung und Ausführung der Kolonie- und Greifstraße wurde darauf geachtet, dass in Abhängigkeit der verfügbaren Fahrbahnbreite (~ 6,00 Meter) keine Stellplätze an Einmündungen und gegenüber von (privaten) Zufahrten auftreten.

Die Verwaltung empfiehlt ein Bemessungsfahrzeug in der Kategorie „PKW mit Anhänger“ bzw. „Kleinbus“ anstatt nur „PKW“. Bei der Planung der Greifstraße wurden Schleppkurven mit einem Bemessungsfahrzeug „PKW mit Anhänger“ geplant. Fahrtbewegungen und das Rangieren sollten ohne Behinderung ausgeführt werden können.

Florian Vogl (FBU) drängt darauf, dass es heute zu einer Entscheidung in der Thematik kommt, da es bereits mehrfach im Bauausschuss behandelt wurde. Die FBU-Fraktion kann sich sowohl mit der Variante einer Parkplatzablöse anfreunden, als auch mit Variante 3, wo bei einer Tiefgarageneinfahrt bspw. die Schleppkurve nur von einer Seite eingehalten werden kann. Er konnte an zwei privaten Besichtigungsterminen am Abend keinen Parkdruck erkennen.

Armin Bergmann (SPD) und Herwig Leiter (CSU) sprechen sich gegen eine Ablöse des Stellplatzes aus, der Antragsteller soll die erforderliche Anzahl an Stellplätzen nachweisen. Sie würden dem Vorschlag der Verwaltung folgen und Variante 4 bevorzugen.

Lukas Geirhos (Grüne) kann sowohl bei der Ablöse des Stellplatzes, als auch bei der von der Verwaltung empfohlenen Variante 4 mitgehen.

Redaktionelle Anmerkung: Eine entsprechende Anlage mit der Vorstellung der vier Varianten ist für die Öffentlichkeit nicht einsehbar, darum kann auf die verschiedenen Varianten nicht näher eingegangen werden.

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt Variante 4, ein städtebaulicher Vertrag wird geschlossen und der Rückbau des öffentlichen Stellplatzes und die Schaffung des neuen Stellplatzes erfolgt durch den Bauherrn.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 2.3: Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens und weiterer Anlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3350/65 der Gem. Bobingen, Adolph-Kolping-Str. 7 und 7 a, Bebauungsplan Nr. 45, „Point III“

In der Sitzung vom September 2024 hat sich der Bauausschuss bereits mit dem Thema befasst. Damals wurde festgelegt: „Das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben wird, mit Ausnahme der Sichtschutzwände zur Adolph-Kolping-Straße und (unter) der Voraussetzung, dass die zulässige Grundflächenzahl von 0,6 eingehalten wird, erteilt.“ Drei Varianten wurden vom Bauherrn nun eingereicht, die zulässige Grundfläche wäre nun eingehalten, jedoch ergibt sich eine geänderte Stellplatzsituation. Abweichungen bzw. Stellplatzablösungen wären notwendig.

Vier Stellplätze wurden bei der Errichtung des Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten gefordert (zwei in Doppelgarage, zwei offen), einer der Stellplätze wurde jedoch nicht hergestellt oder im Laufe der Zeit zurückgebaut. Der Nachweis der ursprünglich erforderlichen vier Stellplätze wird daher gefordert.

Der Bauherr / die Planerin haben drei Varianten vorgelegt:

Variante A:

  • bestehende Zufahrt zur Doppelgarage soll für zwei Stellplätze als Nachweis dienen
  • „Gefangene Stellplätze“: sichere und jederzeitige Benutzbarkeit darf nicht vom Parkverhalten eines anderen Parkplatzbenutzers oder von Absprachen abhängig sein
  • hilfsweise wurde die Ablöse der zwei gefangenen Stellplätze beantragt

Variante B:

  • gefangener Stellplatz Nr. 3 in Garage liegt vor (Bezug wurde in Variante A bereits genommen)
  • Verwaltung kann dieser Variante nicht zustimmen
  • auch in Bezug auf die Stellplatzablöse wird bereits in Variante A verwiesen

Variante C:

  • keine Einwände bei dieser Variante bzgl. Stellplatzanordnung
  • die Errichtung von Stellplatz Nr. 4 außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen kann zugelassen werden

Beschlussvorschlag: Den Varianten A) und B), sowie den hierzu hilfsweise gestellten Anträgen auf Ablösung von Stellplätzen, wird nicht zugestimmt. Der Variante C) wird hinsichtlich der dargestellten Einhaltung der zulässigen Grundfläche zugestimmt. Im Übrigen verbleibt es bei dem Beschluss vom 10.09.2024.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 2.4: Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung, Neubau Carport und Einhausung des Eingangsbereichs auf dem Grundstück Fl. Nr. 130/79, Rosenheimer Allee 3 c; Bebauungsplan Nr. 34, „In der Point“

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) führt durch den Tagesordnungspunkt:

  • Anbau und Neubau: Der Bauherr beantragt Anbauten an ein Reihenhaus (Wintergarten, Terrassenüberdachung, Eingangsüberdachung) sowie den Neubau eines Carports
  • Notwendige Befreiungen: Für diese Bauvorhaben sind Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich, insbesondere wegen Überschreitungen der Baugrenzen und Grundflächenzahl (GRZ von 0,4 auf 0,44). Der Bauherr verweist auf vergleichbare Befreiungen für benachbarte Bauvorhaben und argumentiert, dass keine nachbarrechtlichen Beeinträchtigungen entstehen.
  • Gestaltung: Die geplante Bauweise weicht von den Vorgaben ab (z. B. Alu-Glas-Konstruktion und flache Dachneigung statt Putz und steiles Dach) und erfordert deshalb zusätzliche Abweichungen vom Bebauungsplan.
  • Widerspruch zum Bebauungsplan: Die Verwaltung sieht Widersprüche zum Bebauungsplan Nr. 34 „In der Point“, vor allem weil der Carport in einer öffentlichen Grünfläche und der Wintergarten außerhalb der überbaubaren Fläche liegen würden.
  • Grundzüge der Planung: Die Verwaltung betont, dass eine Bebauung der Grünfläche die Nord-Süd-Verbindung entlang des Schwettinger Grabens beeinträchtigt und als unzulässiger Eingriff in die Grundzüge der Planung anzusehen ist.
  • Ablehnung der Befreiungen: Die Verwaltung lehnt die beantragten Befreiungen aufgrund des Verstoßes gegen die Grundzüge des Bebauungsplans ab und sieht keine Rechtsgrundlage für Ausnahmen oder Abweichungen.
  • Bereits realisierte Bauvorhaben: Teile der geplanten Maßnahmen (Wintergarten und Terrassenerweiterung) wurden bereits umgesetzt, was die Situation erschwert, da eine nachträgliche Genehmigung aus Sicht der Verwaltung problematisch wäre.

Elisabeth König (CSU) zeigt sich verärgert, wenn erst etwas gebaut wird und anschließend soll der Ausschuss etwas nachträglich genehmigen.

Lukas Geirhos (Grüne) beschreibt, dass der Ausschuss die Planungshoheit hat und entsprechend müssen Schwarzbauten geahndet werden. Er beschreibt zudem, dass wir in Bobingen auch die Modernisierung / Überarbeitung der Bebauungspläne angehen müssen.

Claudia Lautenbacher (SPD) pflichtet Lukas Geirhos (Grüne) und Elisabeth König (CSU) bei.

Beschlussvorschlag 1: Dem Bauantrag wird zugestimmt.
–> Abstimmung: einstimmig abgelehnt.

Beschlussvorschlag 2: Sollte der Wintergarten angepasst werden und sich danach in der überbaubaren Fläche liegen, so könnte das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 3: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 14, Flurstraße (und ggf. weiterer Bebauungspläne) zur Errichtung von Mülltonnenhäuschen im Zuge der Einführung der „Gelben Tonne“ im Landkreis Augsburg; ggf. weitere Änderungen (Einfriedung, …)

Der Vorsitzende der Siedlergemeinschaft an der Singold wandte sich mit einer E-Mail an die Stadt Bobingen, um eine Lösung für die Unterbringung einer vierten Mülltonne für die Bewohner der „Vogelsiedlung“ zu finden. Da es in den Häusern keinen Platz gibt, schlägt er vor, sogenannte „Tonnenhäuschen“ vor den Häusern zu errichten. Diese Bauvorhaben widersprechen jedoch dem gültigen Bebauungsplan der Stadt Bobingen.

Laut Stellungnahme der Stadtverwaltung sind Mülltonnenboxen zwar verfahrensfrei zu errichten, müssen jedoch weiterhin dem Bebauungsplan entsprechen. Der Bebauungsplan Nr. 14 „Flurstraße“ verbietet jedoch die Errichtung von zusätzlichen Nebengebäuden im Planbereich, was die Tonnenhäuschen einschließt. Nur Pergolen und Schutzdächer entlang bestehender Gebäude sind bis zu einer bestimmten Größe gestattet.

Für eine Genehmigung der Tonnenhäuschen wäre eine sogenannte isolierte Befreiung notwendig, die jedoch aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen wird. Da es sich um eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle handelt, wäre eine generelle Änderung des Bebauungsplans erforderlich, was in die Zuständigkeit des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses fällt. Eine kurzfristige pragmatische Lösung, wie eine einstweilige Verfügung, sieht die Verwaltung derzeit als nicht umsetzbar an.

Sollte eine Änderung des Bebauungsplans angestrebt werden, könnte dies auch die Zulassung weiterer Nebenanlagen wie Wärmepumpen oder Fahrradgaragen umfassen. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim zuständigen Ausschuss der Stadt.

Monika Müller-Weigand (Grüne) versteht nicht, warum jede Tonne ein eigenes Mülltonnenhäuschen braucht, dieses Argument könne sie nicht nachvollziehen.

Claudia Lautenbacher und Armin Bergmann (beide SPD) bekräftigen, dass ein Bebauungsplan ebenfalls auf ästhetische Punkte eingeht. Auch das Thema „Mülltonnenhäuschen“ ist ein berechtigtes Anliegen unserer Bürger, worum wir uns kümmern müssen.

Herwig Leiter (CSU) verlässt gegen 18:50 Uhr den Sitzungssaal.

Florian Vogl (FBU) beschreibt, dass viele Bebauungspläne in Bobingen veraltet sind und modernisiert bzw. dauerhaft auf Aktualität überprüft werden müssen. Er erkundigt sich, ob eine Ergänzung zum Umgang mit genannten Mülltonnen / Mülltonnenhäuschen an den bestehenden Bebauungsplan angefügt werden kann. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass das aus juristischer Sicht nicht möglich sei, man könne nicht einfach etwas Allgemeingültiges über den bestehenden Bebauungsplan drüberstülpen. Stadtrat Vogl (FBU) bekräftigt zudem, dass bei einer Änderung des Bebauungsplans dieser so liberal wie möglich gestaltet werden sollte und nicht nur der Zusatz bzgl. Mülltonnenhäuschen ergänzt, sondern dieser konsequent weiterentwickelt werden sollte.

Lukas Geirhos (Grüne) weist darauf hin, dass eine zusätzliche Mülltonne kein Grund für eine Bebauungsplanänderung darstellt. Er würde das Vorhaben heute ablehnen und in einer gesonderten Sitzung den Fokus auf das Thema „Bebauungsplanänderungen in Bobingen“ legen.

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss einigt sich darauf das Thema vorerst zurückzustellen.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4: Antrag der FBU-Fraktion vom 24.08.2024 zum Thema „Nutzung von straßennahen Flächen für Photovoltaik“

Das Staatliche Bauamt Augsburg informierte die Verwaltung, dass Projekte wie die geplante Nutzung staatlicher Flächen für Photovoltaikanlagen (PV) Neuland darstellen und keine Leitlinien oder umgesetzten Maßnahmen existieren. Die Planung und Umsetzung läge in der Verantwortung der jeweiligen Mieter, und das Bauamt könnte gegebenenfalls geeignete Flächen zur Verfügung stellen.

Aus Sicht der Verwaltung müssen die vorgeschlagenen Flächen zunächst einzeln bewertet und auf die wirtschaftliche Betriebsfähigkeit sowie baurechtliche Zulässigkeit von PV-Anlagen geprüft werden. In der Regel bestehen baurechtliche Hürden, da PV-Anlagen weder im Außenbereich privilegiert noch in bestimmten Bebauungsplänen, wie etwa Bebauungsplan Nr. 52 „Südspange“, vorgesehen sind. Für jeden Standort wäre daher eine Einzelfallprüfung erforderlich, auch hinsichtlich Schutzmaßnahmen gegen Vandalismus und Diebstahl.

Da die Verwaltung personell und fachlich nicht auf diese Aufgaben vorbereitet ist, müssten externe Fachplaner herangezogen werden, wofür jedoch im Haushalt bis 2027 keine Mittel vorgesehen sind. Um Beratung wird gebeten.

Hier finden Sie unseren Antrag im Detail: geplante Nutzung straßennaher Flächen für Photovoltaik (Antrag FBU)

Florian Vogl (FBU) bekräftigt den FBU-Antrag und verdeutlicht, dass das Vorhaben ein Baustein bei der Erreichung der Klimaziele sein kann. In Bezug auf die angespannte Personalsituation verweist er auf die Gründung der EVB Energie GmbH (& Co. KG): hier kann die Gesellschaft das Vorhaben in Form eines Initalprojekts planen, prüfen und ggf. umsetzen. Hier finden Sie unseren gestellten Antrag vom 08/2022 zur Gründung einer Energie-Versorgung Bobingen GmbH.

Armin Bergmann (SPD) spricht sich ebenfalls für eine zügige Gründung der EVB Energie GmbH (& Co. KG) aus. Auch das Thema „Windkraft“ und damit verbunden die konkretisierte Bürgerbeteiligung könnte dadurch gestaltet werden. Der Stadtrat sollte sich bei der nächsten Sitzung nochmal dem Thema annehmen.

Lukas Geirhos (Grüne) steht dem FBU-Antrag positiv gegenüber, er stimmt auch Armin Bergmann (SPD) zu, dass die Gründung der EVB Energie GmbH zügig erfolgen sollte. Er erklärt zudem, dass es einige Software-Anbieter auf dem Markt gibt, die Freiflächenplanungen anbieten und das für überschaubare Kosten – er nennt Kosten in Höhe von ca. 10.000 bis 20.000 Euro, die tolle Planungen für Bobingen enthalten könnten.

Beschlussvorschlag: Das Vorhaben „Nutzung von straßennahen Flächen für Photovoltaik“ wird als initiales Vorhaben in die neu zugründende EVB Energie GmbH (& Co. KG) eingebracht.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 5: Genehmigung der öffentlichen Niederschriften der 47. und 48. Sitzungen vom 10.09.2024 und 01.10.2024

Die Niederschriften wurden einstimmig genehmigt.

TOP 6: Wünsche und Anfragen

Elisabeth König (CSU) hat sich nach einem Dokument erkundigt, das für gewöhnlich seitens der Verwaltung an das Landratsamt übermittelt wird – das hat sie aktuell vermisst. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) sichert zu, dass das Dokument entweder jetzt enthalten ist bzw. falls nicht, dann entsprechend nachgeliefert wird.

Franz Kaufmann (CSU) erkundigt sich bei den Verwaltungsmitarbeitern, warum in der Poststraße gegen 23:00 Uhr Kanaldeckel unter stark blinkender Beleuchtung erneuert / aufgefräst wurden. Die Verwaltungsmitarbeiter werden sich erkundigen, welche Maßnahme hier umgesetzt wurde.

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:15 Uhr.

2 Gedanken zu „05.11.2024 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss“

  1. Liebe FBU, ich bin froh, dass wir eure Gruppierung bei der letzten Kommunalwahl gewählt haben. Eure ausführlichen Informationen aus den Gremien des Stadtrats sind sehr gut und erscheinen nicht in dieser Ausführlichkeit in der gedruckten Presse. Weder CSU noch SPD machen sich diese Mühe.
    Macht weiter so.
    Franz und Josefine Strehler

    1. Liebe Familie Strehler,

      es freut uns jedes Mal sehr, wenn wir positives Feedback zu unseren Berichten erhalten. In der Tat sind diese mit einem gewissen Aufwand verbunden, aber Rückmeldungen wie die Ihre bestärken uns darin, dass wir mit unserer Berichterstattung auf dem richtigen Weg sind und der Bevölkerung eine größtmögliche Transparenz wichtig ist.

      Herzliche Grüße,
      Ihre FBU

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