12.11.2024 – Haupt- und Finanzausschuss

Tagesordnung Haupt- und Finanzausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Kommunale Verpackungssteuer, Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 21.10.2024
  • TOP 3 Friedhof: künftige Grünpflegearbeiten für die städt. Friedhöfe in Bobingen (Tischvorlage)
  • TOP 4 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Hans-Peter Dangl wurde durch Franz Kaufmann vertreten (beide CSU)
  • Verwaltung: Dr. Franziska Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte), Fabian Koppel (Hauptamt)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Es erfolgte keine Berichterstattung.

TOP 2: Kommunale Verpackungssteuer, Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 21.10.2024

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer in Bobingen nach dem Vorbild der Stadt Tübingen. Die zitierte Quelle (siehe Sitzungsvorlage) zeigt die messbaren Effekte einer Verpackungssteuer auf die Verfügbarkeit von Mehrwegverpackungen in Gastronomiebetrieben und auf die Abfallmenge in öffentlichen Abfalleimern (Quelle).

Dr. Franziska Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte) berichtet, dass die Untersuchung keine Verringerung der Abfallmengen seit der Einführung der Verpackungssteuer (2017 – 2021) stattgefunden hat. Grund dafür ist das vergleichsweise geringe Gewicht von Einwegverpackungen – Einweggefäße aus Glas ist Normal nicht besteuert, so Franziska Kolek.

Lukas Geirhos (Grüne) erläutert, dass das Interesse der Kommunen beim Thema sehr groß sei und beschreibt weiter, dass wir als Stadt Bobingen ein klares Zeichen in Richtung Klimastadt zeigen würden.
Er bedankt sich für die schnelle Bearbeitung des Antrags, mit ein paar marginalen Änderungen könnte das relativ schnell und mit wenig Aufwand umgesetzt werden. Die entsprechenden Daten wären digital bereits verfügbar, so Stadtrat Geirhos. Er begrüßt zudem konkrete Alternativvorschläge, „Nein“ sagen kann jeder.

Bürgermeister Förster (CSU) sieht einige offene Fragen beim Thema. Zudem würden sich die Preise seiner Meinung nach erhöhen, aus diesen Gründen spricht er sich gegen eine Verpackungssteuer aus.

Monika Müller-Weigand (Grüne) bekräftigt, dass es eine Lenkungswirkung in Richtung Mehrwegsysteme wäre. Zudem würden die Preise nicht automatisch steigen, wenn bessere Alternativen genommen werden würden. Sie argumentiert auch, dass bspw. Grünschnitt nicht weiterverwendet werden kann, da Folien- / Abfallreste darin teilweise enthalten sind.

Herwig Leiter (CSU) findet eine Lenkungswirkung gut, sieht jedoch die Chance eher in einer Kampagne, Einmalverpackungen zu vermeiden anstatt einer Steuer. Der Antrag der Fraktion der Grünen sei gut gemeint, aber nicht praktikabel.

Rainer Naumann (FW) begrüßt die Reduzierung von Müll, sieht den Antrag jedoch auf dem völlig falschen Weg. Es würde deutlich mehr Verwaltungsaufwand bedeuten und es sollte lieber der Dialog zu den Betrieben gesucht werden. Er nennt als Beispiele Drive-In’s bzw. Eiscafé’s, die von dieser Regelung meist nicht betroffen sind – eine Leberkässemmel würde hingegen aufgrund der Verpackung 0,50 Euro mehr kosten (entsprechend der Verpackungssteuer nach dem Vorbild von Tübingen). Betriebe müssten ihre Zahlen offen legen und Tübingen sei nicht vergleichbar mit Bobingen, so Rainer Naumann (FW).

Edmund Mannes (SPD) schlägt vor, mit dem Gewerbeverein ins Gespräch zu gehen und zu prüfen, wie hier die Einschätzung ist.

Michael Ammer (FBU) beschreibt ebenfalls die vielen ungeklärten Fragen, worauf erst Antworten gefunden werden müssten. Grundsätzlich befürwortet er, dass die Verursacher von Müll auch an dessen Beseitigung beteiligt sein sollen. Wenn das über eine Steuer laufen soll, dann wäre der FBU wichtig zu wissen, wie viele Betriebe betroffen sind, wie hoch das geschätzte Steueraufkommen ist, und ob es auch eine einfache und einheitliche Regelung gäbe (Beispiel Eislöffel über oder unter 10 cm, Leberkässemmel warm oder kalt). Zu favorisieren wäre, wenn die Kommune in den Dialog mit den Gewerbetreibenden / Gastronomiebetrieben gehen würde und so eventuell eine Reduzierung von Einwegverpackungen erzielen könnte.

Beschlussvorschlag: Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemäß deren Schreiben vom 21.10.2024 wird entsprochen. Die Verwaltung wird gebeten, die Einführung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen zu prüfen.
–> Abstimmung: 2x Grün dafür, Rest dagegen (3x CSU, 2x SPD, 2x FBU, 1x FW, 1x BGM dagegen)
–> abgelehnt.

Lukas Geirhos verlässt den Sitzungssaal (ca. 18:20 Uhr).

TOP 3: Friedhof: künftige Grünpflegearbeiten für die städt. Friedhöfe in Bobingen (Tischvorlage)

Die Rasenpflegearbeiten werden für den Bobinger Friedhof aktuell extern vergeben.

Fabian Koppel (Hauptamt) stellt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor, nach der das Insourcing im Vergleich zum Outsourcing der Grünpflegearbeiten deutlich günstiger ausfallen würde. In seiner Berechnung beschreibt er zwei Mitarbeiter, die eingestellt werden könnten. Für Gerätschaften wie Aufsitzrasenmäher, Handmäher oder Freischneider hat er eine doppelte Anschaffung kalkuliert, andere Geräte wie Anhänger, Transportfahrzeuge, Fertiggarage in einfacher Ausführung. Er identifiziert drei konkrete Kostenpunkte pro Jahr: Maschinen* (~13.000 Euro), Personalkosten** (~52.000 Euro), Entsorgung Schnittgut (~ 1.000 Euro) = 66.000 Euro / Jahr.
*: Abschreibung auf 5 Jahre; **Kostensteigerung: 5 %

Die Fremdvergabe kostet aktuell rund 111.000 Euro pro Jahr, die eigene Bewirtschaftung würde rund 66.000 Euro kosten. Eine Einsparung in Höhe von rund 45.000 Euro wäre denkbar.

Herwig Leiter (CSU) bedankt sich für die vorgestellte Wirtschaftlichkeitsprüfung. Im Beispiel wurden 2 Mitarbeiter für 47 Tage für die Grünpflegearbeiten beschäftigt (= 94 bis 100 Tage). Ein Vollzeit angestellter Mitarbeiter hat pro Jahr ca. 200 bis 220 Arbeitstage, das sollte gegenüber gestellt werden.

Bürgermeister Förster (CSU) erklärt das Beispiel mit zwei Mitarbeitern, weil im Bauhof auch oftmals sogenannte Trupps arbeiten (falls einer ausfällt, kann der andere übernehmen) – zudem wurde als Gegenrechnung die gleiche Annahme wie bei der Fremdvergabe betrachtet (2 Personen).

Die Ausschussmitglieder sprachen sich mehrheitlich dafür aus, dass mit dem Bauhof / Bauhofleiter Rücksprache gehalten wird, wie diese die Personalsituation bewerten (ein oder zwei Personen).

Franz Handschuh (FBU) bedankt sich für die Behandlung des Themas in öffentlicher Sitzung. Die FBU-Fraktion hat im Jahr 2021 bereits einen Antrag zur Neuausrichtung der Friedhofs-Bewirtschaftung dazu gestellt, was damals gegen die Stimmen der FBU abgelehnt wurde. Zentraler Punkt war damals, ebenso bei den jeweiligen Vergaben, der FBU-Ansatz, das Rasenmähen mit eigenem Personal günstiger bewerkstelligen zu können. Er verweist auf einen Rechenfehler in der vorgelegten Wirtschaftlichkeitsprüfung, für dessen Hinweis sich Hauptamtsleiter Koppel bedankt. Zudem findet er es nicht richtig, dass bei der Berechnung der Personalkosten in Eigenregie mit 52,00 € Stundensatz kalkuliert wurde. Seiner Rechnung nach müsste eine Arbeitsstunde für entsprechende Tätigkeiten mit ca. 26,00 Euro berechnet werden (inkl. Sozialversicherungsbeiträge), da weitere Gemeinkosten in der Kalkulation für Unterhalt, Abschreibung, etc. bereits berücksichtigt sind. Zudem befürwortet er eine Ganztagskraft anstatt zwei – der Haushalt ist angespannt und eine Person reiche vollkommen aus. Der Vorschlag der FBU-Fraktion geht noch weiter und unterbreitet den Vorschlag, die Friedhofspflege in ein gemeinsames Grünamt mit dem Bauhof zusammen zu legen. Das würde konkret Bürokratie abbauen, da keine inneren Verrechnungen mehr notwendig wären (Rechnung von Bauhof zu Friedhofsamt und umgekehrt). Zudem sind Arbeiten schwerpunktmäßig besser zu koordinieren. In einem späteren Schritt wurde vorgeschlagen, die Bestattungen wieder durch die Stadt Bobingen selbst durchzuführen – eine entsprechende Modellrechnung liegt dem damaligen Antrag bei.

Da in der Rechnung der Verwaltung mit 47 Arbeitstagen gerechnet wurde, hätte man mit einer Vollzeitkraft (200 bis 220 Arbeitstage / Jahr) noch weitere Ressourcen für andere Tätigkeiten frei.

Bürgermeister Förster (CSU) argumentiert, dass das Thema „Bestattungen selbst durchführen“ damals der ausschlaggebende Grund war, warum der Antrag der FBU-Fraktion abgelehnt wurde. Ein Friedhofsmitarbeiter hätte dann bspw. den Friedhof gemäht, wäre nach Hause gefahren um sich für die Bestattung zu duschen und umzuziehen, und hätte sich danach erneut umziehen müssen, um weiter Rasen zu mähen. (Redaktionelle Anmerkung: Bereits bei der Diskussion im Januar 2022 hatte Stadtrat Vogl (FBU) das Ziel des Antrags deutlich formuliert, nämlich eine detaillierte Überprüfung der bestehenden Prozesse in allen Bereichen der Friedhofsbewirtschaftung, um Einsparpotentiale aufzudecken.)

Rainer Naumann (FW) hält einen Stundenlohn von 52,00 Euro für realistisch, 26,00 Euro sei seiner Meinung nach nicht realisierbar.

Franz Handschuh (FBU) erläutert, dass er den bisherigen Haushaltsansatz zur Berechnung herangezogen habe, der für die Mitarbeit im laufenden Verwaltungshaushalt eingeplant wurde.

Redaktionelle Anmerkung: Die vorgestellte Rechnung in der Sitzungsvorlage geht von Ersparnissen von rund 45.000 Euro / Jahr aus. Fast drei Jahre sind nun verstrichen, seitdem der FBU-Antrag vom August 2021 zur Neuausrichtung der Friedhofs-Bewirtschaftung in der Werk- und Betriebsausschusssitzung vom 20.01.2022 abgelehnt wurde. Bereits damals wurde von der Verwaltung eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt, die Einsparungen in Höhe von 31.300 Euro in Aussicht stellte. Die Eigenbewirtschaftung kann nun frühestens im Jahr 2026 erfolgen. Durch das zögerliche Handeln und die weitergeführte Fremdvergabe der Arbeiten wurden hier Einsparpotenziale in Höhe von 125.200 – 180.000 Euro (bei konservativer Rechnung) für vier Jahre nicht genutzt.

Nach einigen Versuchen einen Beschlussvorschlag zu formulieren, wird folgendes festgehalten:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die vorgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Einstellung von bis zu zwei zusätzlichen Fachkräften im Bereich des Friedhofs / Bauhofs / Liegenschaftsverwaltung. Die bis zu zwei Stellen sind im Stellenplan 2025 zu berücksichtigen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Personaleinsatz für o. a. neu geschaffene Stellen für die Jahre 2025 ff. fachbereichsübergreifend zu planen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Beschaffungen im Haushalt 2025 einzuplanen und zu vollziehen.

–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4: Wünsche und Anfragen

Keine Wünsche / Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:30 Uhr.

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