26.11.2024 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Verlängerung vs. Abschluss bestehender Sanierungsgebiete, weitere Vorgehensweise
  • TOP 3 Antrag der FBU-Fraktion – „Maßnahmen in Sachen Windenergie“ vom 28.10.2024
  • TOP 4 Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A und B aufgrund der Grundsteuerreform; Erlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2025
  • TOP 5 Verlängerung des Optionszeitraumes bei der Umsatzsteuer für juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)
  • TOP 6 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 58. Sitzung vom 24.10.2024
  • TOP 7 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Hubert Geiger (FBU), Elisabeth König (CSU) und Monika Müller-Weigand (Grüne) waren entschuldigt, Martin Gschwilm (FW) kam später.
  • Verwaltung: Hans Heuberger (Steueramt), Fabian Koppel (Hauptamt), Ramona Mahrle (Protokoll), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Rainhard Schöler (Bauverwaltung)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

TOP 1: Berichterstattung

Bürgermeister Förster (CSU) gibt die neuen Sitzungstermine für Dezember bekannt:

  • 03.12.2024 – 18:00 Uhr – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • 10.12.2024 – 18:00 Uhr – Haupt- und Finanzausschuss
  • 17.12.2024 – 18:00 Uhr – Stadtrat

Auftragsvergaben vom 24.09.2024 und 24.10.2024:

  • ~ 1,66 Mio. € – Neuausrichtung Wasserwerk – Steinbacher-Consult GmbH & Co. KG (Neusäß)
  • ~ 97.000 € – Sanierung Flachdach Singoldhalle – Hummel Bedachungstechnik GmbH (Augsburg)

Energieversorgung Bobingen GmbH:

Zudem berichtet die Verwaltung, dass die ruhende Energieversorgung Bobingen GmbH, derzeit zu 100% in Händen der energie schwaben gmbh, zu einer gemeinsamen Gesellschaft aktiviert werden soll. Zu den Aufgaben der GmbH zählen unter anderem: Produktion, Bereitstellung, Beschaffung und Abgabe von Energie. In der Stadtratssitzung im Dezember stellt BBH (Becker Büttner Held – Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft) einen Satzungsentwurf für die zu gründende GmbH vor – Ziel ist eine zeitnahe Vertragsunterzeichnung.

Weiterführende Information: hier gehts zu einem FBU-Antrag zur Gründung einer Energieversorgung Bobingen GmbH.

Wasserschaden evangelische KiTa Point IV (Wertachstraße):

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) berichtet, dass am 21.11.2024 ein Gutachter der Gebäudeversicherung die KiTa aufgesucht hat. Die Ursache sei geklärt, es handle sich um einen Produktmangel an verschiedenen Armaturen (Wasserhähne) und an den Messinggrundkörpern lag eine zu hohe Zugeigenspannung an. Deshalb kam es zu Rissen aus denen dann Wasser austrat. Diese Spannung wurde im Labor an mehreren Bauteilen nachgewiesen. Regressforderungen werden an den Hersteller gehen. Nutzer, Betreiber und Eigentümer haben kein Verschulden an dieser Situation.

Beim Fußbodenaufbau im östlichen Gebäudeteil wurde eine Durchfeuchtung festgestellt. Der komplette Estrich muss ausgetauscht werden: im westlichen Teil (wo die Armaturen waren) wurde dieser Fußbodenaustausch bereits vorgenommen, im östlichen Teil muss dieser noch saniert werden. Die Wiederherstellung von Trockenbauwänden, der Ausbau und das Zwischenlagern aller Türen kommt noch hinzu. Bis Ende Januar / Anfang Februar kann dann mit den Wiedereinbauten begonnen werden (Wand- und Bodenfließen, Türen und Wände). Zeitlich wird es sich wohl bis zum Sommer 2025 ziehen, also das komplette Kindergartenjahr über.

TOP 2: Verlängerung vs. Abschluss bestehender Sanierungsgebiete, weitere Vorgehensweise

Rainer Naumann (FW) merkt an, dass er befangen ist und sich daher weder an der Diskussion noch an der Abstimmung beteiligen wird.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) führt durch den Tagesordnungspunkt:

Der Stadtrat diskutierte mehrfach – zuletzt am 24.10.2024 – über den Umgang mit den bestehenden Sanierungsgebieten. Die Sanierungssatzungen (außer „Bobingen-Siedlung“) laufen zum 31.12.2024 aus, wenn sie nicht verlängert werden. In diesem Fall müssten sie aufgehoben und ggf. Ausgleichsbeträge festgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, ein neues Gutachten zur Bodenwertsteigerung durch einen anderen Sachverständigen einzuholen, da der bisherige Gutachter, Prof. Dr. Hagedorn, auf Grund seines Alters nicht mehr zur Verfügung steht. Die Kosten dafür müssten im Haushalt ab 2025 eingeplant werden.

Alternativ könnten die Satzungen verlängert werden, um die bisherigen Sanierungen fortzusetzen. Eine Erweiterung der Gebiete ist jedoch kaum möglich und widerspricht dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (kurz: ISEK), das ein neues Sanierungsgebiet vorschlägt. In beiden Fällen müssen die Interessen der Beteiligten (z. B. Grundstückseigentümer) sowie rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden. Zudem ist eine Abrechnung gegenüber der Regierung von Schwaben erforderlich, da das Förderprogramm endet.

Der Stadtrat muss entscheiden, ob die Satzungen auslaufen & aufgehoben oder verlängert werden sollen.

Edmund Mannes (SPD) möchte die Sanierungsgebiete abschließen, es sollte aber über neue Gebiete (südlicher Kirchplatz, Bahnhof, Stadteingang West) nachgedacht werden. Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) antwortet, dass die von Edmund Mannes vorgeschlagenen Gebiete (ausgenommen Stadteingang West) in dem ISEK-Vorschlag enthalten sind.

Herwig Leiter (CSU) spricht sich ebenfalls für einen Abschluss der Sanierungsgebiete und einer anschließenden Wertermittlung aus.

Franz Handschuh (FBU): „Auch die FBU-Fraktion trägt diesen Konsens mit, schlägt als Ergänzung vor, betroffene Anleger möglichst frühzeitig zu informieren. Eine entsprechende Vorlaufzeit sollte den Grundstücksbesitzern eingeräumt werden, alte Unterlagen aus persönlichen Investitionen verfügbar zu halten. Diese sind notwendig, um eventuelle Kosten aus Wertsteigerungen durch eigene Ausgaben zu minimieren.“

Beschlussvorschlag: Die auslaufenden Sanierungsgebiete werden nicht verlängert.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 3: Antrag der FBU-Fraktion – „Maßnahmen in Sachen Windenergie“ vom 28.10.2024

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellt den Tagesordnungspunkt vor:

Mit Schreiben vom 28.10.2024 hat die FBU-Fraktion einen Antrag zum Thema „Maßnahmen in Sachen Windenergie“ gestellt.

Frage 1 (FBU): Welche Möglichkeiten sind umsetzbar, um die Windkraftanlagen 4 und 7 der Planung im Sinne der Burgwalder Bevölkerung mit größerem Abstand zur Wohnbebauung als derzeit geplant anzusiedeln?

Rainhard Schöler (Bauverwaltung):

  • die aktuelle Standort-/Anlagenwahl beruht auf den bisherigen Entscheidungen des derzeitigen Projektträgers. Insoweit kann jeder die Bitte nach einer Verlegung bzw. einem Verzicht auf einen oder mehrere Standorte / Anlagen an den Projektträger herantragen. Inwieweit dieser hierauf eingeht, liegt in dessen Entscheidung.
  • seitens der Stadt Bobingen bestand / besteht insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung die Möglichkeit auf Standorte Einfluss zu nehmen; wie dies auch bereits mit der Erstellung des bestehenden Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ geschehen ist. Eine Änderung des Teilflächennutzungsplans ist grundsätzlich möglich. Ebenso eine evtl. Aufstellung von Bebauungsplänen um konkretere, insbesondere planungsrechtliche Festsetzungen zu treffen. Bei einer Änderung bzw. Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) wären, wie auch schon bei der Erstellung des Teilflächennutzungsplans, div. Belange zu beachten und unter- und gegeneinander gerecht abzuwägen.
  • eine nun ggf. andere Gewichtung der Belange müsste entsprechend begründet werden; neue (zwingende) Gründe für eine Änderung des Teilflächennutzungsplans wurden bisher weder vorgetragen noch sind solche ersichtlich. Die entsprechende Planungshoheit obliegt insoweit dem Stadtrat.
  • soweit die Frage (auch) darauf gerichtet ist, dass von Seiten der Stadt Bobingen eine Alternativplanung in Auftrag gegeben werden sollte, wären hierfür entsprechende Haushaltsmittel und Personalkapazitäten in künftigen Haushalten bereitzustellen (§ 1 Abs. 7, 8 Baugesetzbuch [BauGB]).

Franz Handschuh (FBU): Das Verhältnis in Sachen Windkraft, zwischen Stadt und Teilen der Bürgerschaft, macht den Eindruck, als wäre dieses aktuell festgefahren. Wunsch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger war und ist, von den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern gehört und ernst genommen zu werden. Dazu gehört eine für die Betroffenen möglichst verträgliche Lösung der Ansiedelung von Windenergieanlagen. Der Stadtrat hat einstimmig den Teilflächennutzungsplan verabschiedet, dazu steht die FBU-Fraktion nach wie vor vollumfänglich. Nichts desto trotz muss es aber auch unsere Aufgabe sein, die geäußerten Bürgerwünsche ernst zu nehmen. Dazu zählt auch die geplante endgültige Platzierung der Windräder. Bei zwei von vier sehr nahe an den Ortsteilen stehenden Windenergieanlagen (WEAn) wurde der Wunsch an uns herangetragen, prüfen zu lassen, ob eine Verschiebung – hin zu einem etwas größeren Abstand – möglich ist. Da wir davon ausgehen, innerhalb des Teilflächennutzungsplans variabel die Windräder platzieren zu können, ist aus unserer Sicht eine Prüfung im Sinne der Betroffenen kein Problem und verursacht weder neue Genehmigungen noch neue Beschlüsse. Unser Stadtrat wusste bis zur Informationsveranstaltung am 22.10.2024 auch nicht, welche Standorte das Planungsbüro Beermann final vorschlagen wird.  

Vorschlag (FBU): Der Stadtrat der Stadt Bobingen beauftragt die Firma Beermann Energiesysteme zu überprüfen, ob die WEAn 4 und 7 in größerer Entfernung zur Wohnbebauung angesiedelt werden können.

Gaby Böhm (FW): „Unsere Fraktion ist über diesen Antrag erfreut. Die Freien Wähler wollten mehr als 1.500 Meter“. Sie zeigt sich überrascht über neue Forderung der FBU-Fraktion. Für sie war die Abstimmung mehr als frustrierend, jetzt kann der Stadtrat nur noch um Berücksichtigung und Verschiebung bitten. „Wir werden den Antrag unterstützen, hätten uns aber in der entscheidenden Phase auch eine Unterstützung der FBU gewünscht“, so Stadträtin Böhm.

Herwig Leiter (CSU) merkt an, dass die CSU in Bezug auf die Abstandsflächen so bürgerfreundlich wie möglich agieren möchte. „Der Abstand wurde auf Initiative von Bürgermeister Förster (CSU) von 750 Meter auf 1000 Meter erhöht“, so Leiter. Er merkt zudem an, dass die FBU immer sehr schnell viel umsetzen möchte – er zeigt sich irritiert, dass schon konkrete Beschlussvorschläge formuliert wurden.

Simon Nachtrub (Ortssprecher Reinhartshausen): „Es sollten bei dem Abstand nicht nur die Windenergieanlagen 4 und 7, sondern auch 3 und 10 betrachtet werden.“

Armin Bergmann (SPD) würde das Fass nicht nochmal aufmachen wollen: „wir haben nichts mehr in der Hand“, so Bergmann. Er findet es an dieser Stelle eine unehrliche Diskussion.

Franz Handschuh (FBU) sieht es nicht als „unehrliche Diskussion“ an – vorher wusste niemand, wohin die Anlagen platziert werden sollten. Es sollte einfach die Firma nochmals befragt werden, ob es ohne großen Aufwand und ohne dass es jemandem weh tut, geprüft werden kann.

Lukas Geirhos (Grüne): „Wir würden nach außen kein gutes Bild abgeben, wenn wir nachträglich noch etwas ändern würden“.

Hans Peter Dangl (CSU): Der entscheidende Satz des FBU-Antrags ist: „… die beschriebenen Fragen… diskutieren“. Seiner Aufassung nach werden Beschlussvorschläge vom Bürgermeister vorgetragen, nach entsprechenden Beratungen. Er kann den Äußerungen der Stadträte Bergmann und Geirhos zupflichten.

Bürgermeister Förster (CSU): „wenn Windstandorte verändert werden sollen, dann steigen wir in ein neues Verfahren mit der Bundeswehr ein.“


Frage 2 (FBU): Durch wen und wann wird entschieden, welche Form der Gesellschaft mit welchen Beteiligungsschlüsseln in der künftig zu erstellenden Satzung erfolgen wird?

Rainhard Schöler (Bauverwaltung):

  • die Wahl der Gesellschaftsform und der Zeitpunkt der Gesellschaftsgründung obliegt den potenziell Beteiligten (Unternehmensgründern), ebenso die Beteiligungsschlüssel u. ä.
  • die Interessen der Stadt, als potenziell Beteiligte, werden vom Stadtrat wahrgenommen. Denn dieser ist letztlich für die Entscheidung über eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen zuständig.
  • rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Situation nur bedingt mit der angeführten Gründung der EVB Strom- und Gasnetz vergleichbar ist. Denn aktuell geht es nicht um die Vergabe einer Konzession durch und mit Beteiligung der Stadt Bobingen, sondern um eine evtl. privatrechtliche Unternehmensgründung (Gesellschaftsvertrag etc.). Die Stadt Bobingen ist daher den anderen Beteiligten grundsätzlich gleichgestellt.

Franz Handschuh (FBU): Die Art der Beteiligung muss frühzeitig und transparent diskutiert werden. Dies ist bei der damaligen Gründung der EVB gut gelungen, ähnliches erwartet die FBU-Fraktion auch bei der Gründung einer Windkraft-Gesellschaft. „Wichtig ist uns, dass die Stadt Bobingen von Anfang an bei der Ausarbeitung einer dann notwendigen Satzung dabei ist.“, so Stadtrat Handschuh. Über die einzelnen Entwicklungsschritte muss der Stadtrat jederzeit und regelmäßig informiert werden – dies möchte die FBU-Fraktion auch als Beschluss der heutigen Sitzung verankert wissen.

Vorschlag (FBU): Der Stadtrat der Stadt Bobingen beauftragt die Verwaltung, bei der Erstellung der Satzung einer künftigen Windkraft-Gesellschaft jederzeit beteiligt zu sein. Über die einzelnen Entwicklungsschritte ist der gesamte Stadtrat regelmäßig und ausführlich zu informieren.


Frage 3 (FBU): Wann wird entschieden, welche Form der Bürgerbeteiligung im Zuge der Situierung der Windenergieanlagen angeboten wird? Wer trifft hierzu die finale Entscheidung und welches Mitspracherecht hat dabei die Stadt Bobingen?

Rainhard Schöler (Bauverwaltung): Auch diese Entscheidungen obliegen den potenziellen Unternehmensgründern. Sollte keine Einigung stattfinden, stünde es jedem Beteiligten grundsätzlich frei auf eigene Verantwortung und Rechnung die Errichtung der Windenergieanlagen oder Teile hiervon umzusetzen.

Franz Handschuh (FBU): Die im Zuge der Infoveranstaltung dargestellte Version der Bürgerbeteiligung entspricht nicht den Vorstellungen der FBU-Fraktion. Nachrangdarlehen werden im Normalfall für den Zeitraum von 5 bis 10 Jahren gewährt und haben eine etwas höhere Verzinsung als normale Darlehen. Dies hat den Grund, dass im Insolvenzfalle die Nachrangdarlehen erst bedient werden, wenn alle vorherigen Darlehen bereits bedient wurden. „Es ist grundsätzlich nichts gegen Nachrangdarlehen einzuwenden, jedoch sehen wir es als nicht fair an, dass „der kleine Mann / die kleine Frau“ die ersten 5-10 Jahre ausschließlich das Risikokapital für Windenergieanlagen trägt, während alle anderen Beteiligten sich den weniger riskanten Part der Finanzierung holen“.

Franz Handschuh: „Es ist deshalb aus unserer Sicht wichtig, stellvertretend die Bürgerinteressen wahr zu nehmen und für eine Beteiligung der Bevölkerung am Ertrag über die Dauer der gesamten Laufzeit einer WEA zu plädieren“.

Auch diesen Passus möchten die FBU-Fraktion zur Abstimmung stellen:

Vorschlag (FBU): Im Zuge der Erarbeitung eines Bürger-Beteiligungsmodells wirkt die Stadt Bobingen darauf hin, neben einer bereits vorgeschlagenen Beteiligung am Nachrangdarlehen auch eine Beteiligung am Ertrag der WEAn über die gesamte Laufzeit derselben anzubieten.

Herwig Leiter (CSU): „die Bürgerbeteiligung ist unser gemeinsames Anliegen. Der Eigentümer kann grundsätzlich tun und lassen, was er will.“ Er dankt dem Ersten Bürgermeister, dass er in Verhandlungen eine Art Kooperation herausholen konnte – „Hier sind wir mit BBH gut beraten“, so Stadtrat Leiter.


Frage 4 (FBU): Wer partizipiert an der Einsparung von CO2 die durch die Erzeugung regenerativer Energie entsteht und wie werden diese Anteile festgelegt?

Rainhard Schöler (Bauverwaltung): die Verwaltung bittet um weitere Erläuterung der Frage bzw. der Begründung: „sind mit der Partizipation finanzielle Erlöse aus einem evtl. Emissionshandel gemeint?“. Diese würden i. d. R. dem (Gesamt-)Unternehmen und damit den Gesellschaftern zustehen. Ob und wie hier ein Emissionshandel stattfinden kann, kann die Verwaltung allerdings nicht abschätzen.

Franz Handschuh (FBU):

  • Die Stadt Bobingen hat allein in ihren städtischen Liegenschaften einen jährlichen CO2-Ausstoß von rund 2.900 t. Durch die Erzeugung regenerativer Energie wird CO2 eingespart. Die Verpflichtung, den CO2-Ausstoß bis 2030 – gegenüber den Werten von 1990 – um 65 % zu senken, gilt auch für uns in Bobingen. Die CO2-Bepreisung wird in den kommenden Jahren deutlich steigen – bereits im kommenden Jahr 2025 werden wir 22 % oder 10,00 € pro Tonne mehr CO2-Steuer bezahlen als noch in diesem Jahr. Bei 2.900 t CO2-Ausstoß sind dies Mehrkosten von 29.000 €.
  • Ab 2027 wird der CO2-Preis im Emissionshandel frei vergeben, Fachleute warnen, dass bis 2030 jede Tonne CO2 bis zu 275,00 € kosten könnte, das wären für Bobingen jährliche Zusatzkosten gegenüber 2024 in Höhe von rund 644.000 €. Da auf Rückfrage niemand beantworten kann, wer künftig von diesen CO2-Einsparungen partizipiert und damit profitiert, ist es von großer Bedeutung, wie die Regelungen hier aussehen werden. Auch deshalb ist es wichtig, dies in einer zu erstellenden Satzung ordentlich zu regeln.

Vorschlag (FBU): Der Stadtrat der Stadt Bobingen beauftragt die Verwaltung, zeitnah eine Verhandlungsposition bzgl. der CO2-Minderung durch Erzeugung regenerativer Energie aus Windkraft vorzustellen.


Frage 5 (FBU): Wie und wann wird den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Stadtteile die Möglichkeit eingeräumt, öffentlich ihre Fragen zu stellen?

Rainhard Schöler (Bauverwaltung): Jeder hat das Recht, seine Meinung und auch Fragen in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch die Frage in wie weit die Stadt Bobingen hierfür zusätzliche, freiwillige Plattformen schaffen will.

Insoweit kann die von der Antragstellerin in ihrer Begründung geäußerte Kritik bezüglich der Durchführung der Bürgerversammlung bzw. der Informationsveranstaltung Windkraft nicht bzw. nur in Teilen nachvollzogen werden.

Die Entscheidung über weitere (informelle) Maßnahmen wird i. d. R., je nach konkretem Ausmaß der geplanten Maßnahme, dem Bürgermeister oder dem Stadtrat bzw. den beschließenden Ausschüssen obliegen (§ 2 Nr. 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bobingen).

Die Verwaltung bittet um Beratung wie mit dem vorliegenden Antrag weiter umgegangen werden soll bzw. um konkrete Beschlüsse oder Handlungsanweisungen. Andernfalls sieht die Verwaltung den Antrag als behandelt und abgeschlossen an.

Franz Handschuh (FBU):

Die Infoveranstaltung am 22.10.2024 wurde als Veranstaltung der Stadt Bobingen beworben. Nachdem Bürgermeister Förster im Rahmen der Bürgerversammlung Redner vertröstete, die sich dort zum Thema Windkraft äußern wollten, dafür auf die Infoveranstaltung zur Windkraft verwies, konnte es durchaus so verstanden werden, dass vergleichbar zu einer Bürgerversammlung, die Themen zur Windkraft öffentlich artikuliert werden können.

Die Praxis am 22.10.2024 sah jedoch Anderes vor, Bürgerinnen und Bürger konnten sich nach den interessanten Informationen ausschließlich im Vier-Augen-Gespräch mit den anwesenden Referenten austauschen.

Völlig unbeachtet blieb dabei, dass im Laufe der Monate nicht nur Fragen offen blieben, sondern durch die Nichtbeantwortung in öffentlicher Runde auch der „Druck im Kessel“ stieg.

„Aus eigenen Erfahrungen der FBU-Fraktion kann ich berichten, dass nach einem reinigenden Gewitter zwischen Stadträten und Bürgerschaft sehr ernsthaft und zielorientiert – in der Sache hart und menschlich fair – diskutiert werden kann. Es handelt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Ortsteile zum allergrößten Teil nicht um ideologische Windkraftgegner, sondern um engagierte Vertreter von Bürgerinteressen.“

„Uns, den demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Stadtrat, den Hauptamtlichen in der Verwaltung sowie unseren Bürgerinnen und Bürgern muss es möglich sein, eine ordentliche Kommunikation zu führen.“

Ein Gelingen des Projekts Windkraft ist für uns nur möglich, wenn ein ehrliches Ringen um die besten Argumente einhergeht mit der gegenseitigen Achtung unterschiedlicher Meinungen und respektvollem Umgang auf Augenhöhe!

„Die FBU-Fraktion macht sich große Sorgen, durch das Unterbinden von öffentlich gestellten Bürgerfragen, einen Teil unserer Bürgerschaft zu verlieren“.

Vorschlag (FBU): Verwaltung und Stadtrat räumen der Bürgerschaft die Möglichkeit ein, in öffentlichem Diskurs die Argumente zur Windkraft in Bobingen auszutauschen. Hierzu ist sehr zeitnah eine Veranstaltung anzubieten, an der neben der Verwaltung auch jeweils ein Vertreter der Fraktionen für Fragen zur Verfügung steht. Eine vorher vereinbarte maximale Redezeit pro Fragesteller kann festgelegt werden.


Bürgermeister Förster (CSU) stellt zur Abstimmung, ob über die einzelnen Punkte des FBU-Antrags abgestimmt werden soll.
–> Abstimmung: 3 dafür (FBU), Rest dagegen -> abgelehnt.

Redaktionelle Anmerkung: Durch das Abstimmungsergebnis wurde die Unterstützung von Einzelpunkten wie „Abstandsflächen (siehe Frage 1)“, Satzungsgestaltung (siehe Frage 2), Bürgerbeteiligung & Mitspracherecht der Stadt Bobingen (siehe Frage 3), CO2-Einsparung (siehe Frage 4) und der öffentliche Diskurs mit unseren Bürgern (siehe Frage 5) gegen die Stimmen der FBU-Fraktion abgelehnt.

TOP 4: Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A und B aufgrund der Grundsteuerreform; Erlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2025

Hans Heuberger (Steueramt) führt durch den Tagesordnungspunkt:

  • Die Reform der Grundsteuer gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil, wird wirksam ab 2025. Ziel ist der Beschluss der neuen Hebesätze im November 2024 für eine rechtzeitige Bescheiderstellung.
  • Appell von Bund und Ländern: Reform soll aufkommensneutral erfolgen, jedoch bleibt die Entscheidung den Kommunen überlassen.
  • Vorgeschlagene Hebesätze (2025 – ohne fehlende Bewertungen): Einnahmen Grundsteuer A: 57.000 € (-5.000 €), Grundsteuer B: 2.278.300 € (+70.000 €).
  • Mehreinnahmen durch angepasste Messbeträge sichern den Haushaltsausgleich.
  • Die vorgeschlagenen Hebesätze entsprechen dem Appell zur Senkung, berücksichtigen jedoch den Haushaltsbedarf. Maßnahmen wie die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und steigende Kosten machen Mehreinnahmen notwendig.
  • der Vergleich regionaler Städte zeigt, dass Hebesätze unterschiedlich angepasst werden – Bobingen bleibt mit den Vorschlägen moderat.

Edmund Mannes (SPD) zitiert die Sitzungsvorlage und merkt an, dass keine versteckten Steuererhöhungen durchgeführt werden sollen. Die SPD-Fraktion beantragt die Hebesätze aufkommensneutral festzusetzen. Es fehlen noch einige Bewertungen aus der Grundsteuer A und B, zudem gibt es noch keine Zahlen zum Haushalt 2025.

Clemens Bürger (Grüne) schätzt es etwas anders ein. Für ihn wäre es deutliche charmanter, wenn man in einem halben Jahr – wenn Klarheit herrscht, lieber eine Senkung vornimmt, als dann erhöhen zu müssen. Er spricht sich für den Vorschlag der Verwaltung aus.

Armin Bergmann (SPD): das gesamte Steueraufkommen wird erhöht, weshalb hier keine Senkung in Aussicht gestellt werden kann. Was einmal erhöht wurde, wird nie wieder gesenkt. Ab 2025 soll die Steuer aufkommensneutral gestaltet werden, eine Anpassung könne dann in einem Jahr vorgenommen werden. Mit dem Haushalt kann das nicht begründet werden, da noch keine Zahlen vorliegen.

Franz Handschuh (FBU): „Wieviel Prozentpunkte der Hebesätze könne sich denn die SPD vorstellen? Wenn man die Vergleiche zu den anderen Kommunen zieht, fragt man sich, warum andere Kommunen, die finanziell besser dastehen, gleichbleiben oder erhöhen – hier fehlt mir die Begründung“. Edmund Mannes (SPD) antwortet für Grundsteuer A (240%) und B (300%).

Herwig Leiter (CSU) spricht sich im Namen seiner Fraktion ebenfalls für den Verwaltungsvorschlag aus. Er findet es interessant, dass es seitens der SPD anscheinend egal ist, woher das Geld für Maßnahmen kommt.

Rainer Naumann (FW): „Niemandem macht es Spaß, Steuern zu erhöhen, obwohl wir noch keinen Haushalt haben, werden wir Schwierigkeiten haben, einen ordentlichen Haushalt abzugeben“. Er spricht sich ebenfalls für den Vorschlag der Verwaltung aus.

Beschlussvorschlag 1: Der Stadtrat der Stadt Bobingen beschließt die Hebesätze für die Grundsteuer zum 01.01.2025 wie folgt festzulegen: Grundsteuer A (240%), Grundsteuer B (300%).
–> Abstimmung: 5 dafür (SPD), 17 dagegen (Rest) -> abgelehnt.

Beschlussvorschlag 2: Der Stadtrat der Stadt Bobingen beschließt die Hebesätze für die Grundsteuer zum 01.01.2025 wie folgt festzulegen: Grundsteuer A (310%), Grundsteuer B (360%).
–> Abstimmung: 17 dafür (Rest), 5 dagegen (SPD) -> angenommen.

TOP 5: Verlängerung des Optionszeitraumes bei der Umsatzsteuer für juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)

Fabian Koppel (Hauptamt) stellt den Tagesordnungspunkt vor.

Die Stadt Bobingen hat die Einführung der Neuregelungen nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) auf den 01.01.2025 verschoben und plant, die im Jahressteuergesetz 2024 vorgesehene Verlängerung der Übergangsfrist bis 31.12.2026 zu nutzen. Der Bundestag hat das Gesetz am 18.10.2024 verabschiedet, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die Verlängerung soll bestehende Unsicherheiten und offene Rechtsfragen klären.

Die Verwaltung sieht keinen Vorteil in einer vorzeitigen Einführung, da diese zusätzliche Belastungen für Bürger verursachen könnte und wegen unbesetzter Stellen nicht realistisch ist. Die Stadt möchte die Frist voll ausnutzen, da keine finanziellen Nachteile entstehen. Der Stadtrat soll beschließen, die Verlängerung anzunehmen und die Regelung erst nach Ablauf der Übergangsfrist umzusetzen.

Helmut Jesske (SPD) kann bei Vielem zustimmen, jedoch kann nicht von einer „…vorzeitigen Einführung…“ die Rede sein – „Diese Verpflichtung gibt es seit 2017“, so Stadtrat Jesske. Aus eigener Erfahrung kann er sagen, dass man ca. ein 3/4 Jahr braucht und er habe es in seiner Arbeitsstelle mit dem vorhandenen Personal gemacht.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat nimmt von der im Jahressteuergesetz 2024 vorgesehenen Verlängerung des Optionszeitraums für die Befreiung von der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz bis zum 31.12.2026 Kenntnis.
  2. Die vom Gesetzgeber ermöglichte Verlängerung bis zum 31.12.2026 wird in Anspruch genommen. Eine Einführung des neuen Umsatzsteuerrechts soll damit erst mit dem Auslaufen der Übergangsregelung erfolgen.

–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 6: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 58. Sitzung vom 24.10.2024

Lukas Geirhos (Grüne) merkt an, dass das mit dem neuen Protokoll immer besser zu funktionieren scheint – er würde sich freuen, wenn seine persönlichen und familiären Informationen herausgenommen werden würden.

Die öffentliche Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 7: Wünsche und Anfragen

Helmut Jesske (SPD) erkundigt sich zur letzten Kulturausschusssitzung zum Thema „Kindertagesstätte Heilige Familie – Projektstand“. Laut BGB ist nach seiner Kenntnis der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer der Gebäude. „Wie sieht die vertragliche Situation aus und wie wird damit umgegangen? Die Stadt Bobingen würde der Kirche ein Gebäude in Höhe von 10,5 Mio. Euro auf deren Grundstück erstellen.“ Bürgermeister Förster (CSU) sichert eine schriftliche Antwort zu – er merkt zudem an, dass die Stadt Bobingen nicht für den Abbruch aufkommen muss.

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:26 Uhr.

Ein Gedanke zu „26.11.2024 – Stadtrat“

  1. Zu TOP 3 Antrag der FBU-Fraktion – „Maßnahmen in Sachen Windenergie“ vom 28.10.2024

    Vorschlag (FBU): Der Stadtrat der Stadt Bobingen beauftragt die Firma Beermann Energiesysteme zu überprüfen, ob die WEAn 4 und 7 in größerer Entfernung zur Wohnbebauung angesiedelt werden können.

    Meine Anmerkung: Es ging hierbei um den Wunsch aus der betroffenen Bevölkerung einige Windräder innerhalb der fixierten Vorzugsfläche Windkraft zu verschieben

    Abstimmungsergebnis: CSU, SPD, FW, Die Grünen lehnen diesen Antrag einstimmig ab.

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    Vorschlag (FBU): Verwaltung und Stadtrat räumen der Bürgerschaft die Möglichkeit ein, in öffentlichem Diskurs die Argumente zur Windkraft in Bobingen auszutauschen. Hierzu ist sehr zeitnah eine Veranstaltung anzubieten, an der neben der Verwaltung auch jeweils ein Vertreter der Fraktionen für Fragen zur Verfügung steht. Eine vorher vereinbarte maximale Redezeit pro Fragesteller kann festgelegt werden.

    Abstimmungsergebnis: CSU, SPD, FW, Die Grünen lehnen diesen Antrag einstimmig ab.

    Herzlichen Dank an die Stadtratsfraktion der FBU, dass sie diese Wünsche aus der Bevölkerung aufnehmen.
    Sehr bedauerlich, dass die anderen Stadträte diesen Wünschen aus der Bevölkerung nicht entsprechen !

    Lorenz Schreiber
    Burgwalden

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