Tagesordnung der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
- TOP 2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
- TOP 2.2 Bauanträge im Baugebiet „Point V“, Anträge hinsichtlich der Befreiung von den Baugrenzen und Festsetzungen zur Situierung von Garagen, Carports und Stellplätzen
- TOP 3 Sanierung der Lärmschutzanlage am Freibad – Vorstellung neuer Varianten
- TOP 4 Wegebau Stadt Bobingen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Reinhartshausen I
- TOP 5 Mobilfunkmast: Mehraufwand für passive Infrastruktur (Kabelwege und Zählersäulen)
- TOP 6 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 49. Sitzung vom 05.11.2024
- TOP 7 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Clemens Bürger wurde durch Lukas Geirhos vertreten (beide Grüne), Lukas Geirhos ist ein paar Minuten später gekommen. Für Herwig Leiter war Miriam Streit-Zach anwesend (beide CSU)
- Verwaltung: Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Martin Weis (Tiefbauamt)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.
TOP 1: Berichterstattung
Durch das vergangene Starkregenereignis ist ein Brückenbauwerk in Waldberg / Kreuzanger beschädigt worden und es musste eine Sperrung durchgeführt werden. Die Ausschreibung zur Reparatur wurde durchgeführt und die Vergabe ist erfolgt – Ende März 2025 wird mit der Fertigstellung gerechnet.
Die Verwaltung gibt zudem bekannt, dass die Staatsregierung durch ihr Modernisierungsgesetz mehrere Bauvorschriften abschaffen bzw. lockern möchte – darunter auch die staatliche Stellplatzpflicht. Wie viele Stellplätze künftigt bei Neubauten notwendig sind, sollen die Kommunen selbst entscheiden. Über die Modernisierung der Bobinger Stellplatzsatzung wurde bereits mehrfach im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beraten.
TOP 2: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
TOP 2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.
TOP 2.2 Bauanträge im Baugebiet „Point V“, Anträge hinsichtlich der Befreiung von den Baugrenzen und Festsetzungen zur Situierung von Garagen, Carports und Stellplätzen
Hubert Geiger (FBU) ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und wird sich weder an der Diskussion noch an der Abstimmung beteiligen.
Die Verwaltung hat mehrere Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen in der Point V erhalten. Neben Abweichungen der überbaubaren Grundstücksflächen geht es ebenfalls um die Situierung zu Garagen, Carports und Stellplätzen. Die Vorhaben sind planungsrechtlich nur zulässig, wenn Sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung sieht keine rechtliche Grundlage für die gewünschten Befreiungen und empfiehlt stattdessen eine Änderung des Bebauungsplans, falls den Anträgen entsprochen werden soll. Die Entscheidung darüber obliegt den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses.
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) merkt folgende Punkte an:
- „Befreiungen“ sind rechtlich nur zulässig, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind
- die beantragten Überschreitungen sind keine geringfügigen Überschreitungen
- betroffene Nachbarn könnten sich lediglich im Falle einer Bebauungsplanänderung einbringen
- der Bebauungsplan setzt fest, dass Garagen, Carports und nichtüberdachte Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden dürfen
- Sinn und Zweck der Festsetzungen: nichtüberbaubare Grundstücksflächen von jeglicher Bebauung freihalten -> hierdurch sollte in den hinteren Bereichen (von der Straße abgewandt) ein unbebauter Rückzugsort und ein Gartenraum geschaffen werden
- der Bebauungsplan wurde vor zwei bis 2,5 Jahren erstellt, dieses Gremium hat den B-Plan damals genehmigt; im schnellsten Fall würde eine Bebauungsplanänderung zwischen 6 und 12 Monaten dauern – jedoch entscheidet die Prioritätensetzung, was aktuell Vorrang haben soll
Armin Bergmann (SPD) und Miriam Streit-Zach (CSU) stellen fest, dass die Planungshoheit beim Bauausschuss liegt, die Verwaltungsmitarbeiter müssen entsprechend den Beschlüssen handeln. Sie verstehen daher die Argumentation seitens der Verwaltung, möchten jedoch auch für die betroffenen Bürger eine Lösung erreichen. Armin Bergmann gesteht ein, dass zum damaligen Zeitpunkt für ihn – und einige andere – die heute resultierende Problematik nicht ersichtlich war. Eine Lösung für die Betroffenen müsste daher in Aussicht gestellt werden und mögliche Klagen der Nachbarn sollten vermieden werden. Er spricht sich für Befreiungen aus, da eine Bebauungsplanänderung zu lange dauern würde.
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass ein rechtssicherer Weg lediglich die Bebauungsplanänderung wäre. Dann hätte der Verwaltungsmitarbeiter eine Rechtsgrundlage anhand der er entscheiden könnte. Werden Befreiungen erteilt, so können Nachbarn nicht mitreden – bei einer Bebauungsplanänderung jedoch schon – zudem würde das Tor für weitere Befreiungen geöffnet werden.
Florian Vogl (FBU) weist daraufhin, dass der Bebauungsplan vom Gremium selbst festgelegt wurde (kein Vorgängergremium). Für die FBU-Fraktion ist das oberste Maß, dass die festgelegten Baugrenzen eingehalten werden. Er stimmt Herrn Schöler zu, dass durch eine Befreiung in Form einer Veränderung der Baugrenzen, ein grundsätzlicher Grundzug des Bebauungsplans beeinträchtigt wäre. Hingegen ist bei der Errichtung eines Stellplatzes außerhalb der festgesetzten Baugrenzen – im Gegensatz zu Herrn Schöler’s Auffassung – einem vorgestellten Grund für Befreiungen entsprochen und somit als „städtebaulich vertretbar“ anzusehen und damit – aus FBU-Sicht – als rechtlich gesichert einzuschätzen.
Dem in einem weiteren Schreiben genannten Kompromissvorschlag der Antragstellerinnen und Antragsteller, kann der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FBU zustimmen. Kompromissvorschlag: Befreiungen werden bei einem nichtüberdachten zweiten Stellplatz außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zugestimmt.
Lukas Geirhos (Grüne) ist mit Grundstückeigentümern im Austausch gewesen. Für seine Fraktion ist wichtig, dass die Baugrenzen, die Grundflächenzahl (GRZ) und der Grünzug zwischen den Gebäuden erhalten bleibt. Beim Thema Lichteinfall sagt er, dass sowohl bei den nördlichen als auch südlichen Gebäuden die gleichen Verhältnisse herrschen. Aus seiner Sicht hätte ein autofreies bzw. klimaneutrales Baugebiet diese Diskussion nicht hervorgerufen. Er könnte ebenso wie die FBU-Fraktion bzgl. dem nichtüberdachten Zweitstellplatz außerhalb der festgelegten Baugrenzen mitgehen, solange die Grundflächenzahl und die Baugrenzen eingehalten werden.
Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) gibt einen Einblick in die damalige Argumentation des Gremiums. Er zieht hierfür den Vergleich zur Adolph-Kolping-Str. wo viele Flächen für Stellplätze versiegelt wurden – das sollte bei einem künftigen Baugebiet vermieden werden. Sollte der Ausschuss dem geäußerten Kompromiss folgen, so würde er jedoch darum bitten, dass bzgl. der Flächenversiegelung etwas unternommen werden sollte (z. B. Rasengittersteine).
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) und Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) stellen ein Vorhaben eines Bauherrn vor, der mit einem kleinen Haus auf einem kleinen Grundstück die entsprechenden Vorgaben umsetzen konnte. Rainhard Schöler stellt zudem fest, dass sich Grundstückseigentümer oftmals nicht ausreichend mit den Vorgaben des Bebauungsplans vor dem Grundstückskauf auseinandersetzen.
Monika Müller-Weigand (Grüne) macht klar, dass sich niemand bei dem Thema rausreden kann. Das Vorhaben wurde auf der einen Seite mehrfach im Ausschuss vorgestellt, auf der anderen Seite hätten auch die Grundstückseigentümer die Pflicht, die geltenden Bestimmungen genau zu lesen. Sie kann dem Kompromissvorschlag zustimmen, wenn die Baugrenzen und Grundflächenzahl eingehalten werden.
Martin Gschwilm (FW) spricht sich ebenfalls für den Kompromissvorschlag aus: Es sei kein Einzelfall, sondern mehrere Personen haben das gleiche Problem.
Bürgermeister Förster (CSU) bittet darum, dass im Falle einer Zustimmung zum Kompromiss, dann in Zukunft nicht noch über weitere Befreiungen (wie bspw. Carports o.ä.) beraten wird.
Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stellt für den nichtüberdachten Zweitstellplatz (im vorderen Bereich zur Straße hin) außerhalb der festgesetzten Baugrenzen eine Befreiung in Aussicht, wenn sonstige Festsetzungen eingehalten werden. Die Befreiung für den besagten Stellplatz erfolgt nicht im Freistellungsverfahren, sondern wird als Einzelbefreiung im regulären Genehmigungsverfahren an das LRA weitergeleitet (nur so haben die Bauherrn am Ende wirklich Rechtssicherheit).
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 3: Sanierung der Lärmschutzanlage am Freibad – Vorstellung neuer Varianten
Das Thema wurde bereits mehrfach im Bauausschuss behandelt, zuletzt in der Sitzung vom 09.04.2024.
Martin Weis (Tiefbauamt) stellt die neuen Varianten anhand einer entworfenen Bewertungstabelle näher vor:
Variante | Lage | Rodung | Nutzungsdauer | Kosten | Bewertung |
1a) Holzwand | Bestand | komplett | ca. 30-40 Jahre | ca. 533.000 € | — |
1b) Holzwand | Bestand | punktuell | ca. 30-40 Jahre | ca. 501.000 € | –+ |
1c) Holzwand | Neu | teilweise | ca. 30-40 Jahre | ca. 502.000 € | -++ |
2a) ökologische Lärmschutzwand | Bestand | komplett | ca. 40-50 Jahre | ca. 494.000 € | -++ |
2b) ökologische Lärmschutzwand | Neu | teilweise | ca. 40-50 Jahre | ca. 413.000 € | +++ |
3) Erdwall | Bestand | komplett | theoretische unbegrenzt | ca. 450.000 € | –+ |
In Bezug auf das Kriterium der Lage wurde beraten, dass die Lärmschutzanlage auch nach innen versetzt werden könnte (Lage: Neu). Die Bewertung jeder Variante besitzt hierbei drei Kriterien: Rodung (33%), Nutzungsdauer (33%) und Kosten (33%) – pro Kriterium wurde entweder ein Minus „-“ oder ein „+“ vergeben.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss die Variante 2b). Start der Bauarbeiten ist Herbst 2024 mit einer geplanten Fertigstellung vor der Freibadsaison 2025. Die geschätzten Kosten der Variante betragen ca. 413.000 Euro. Ein Pflegeaufwand wird es in einem gewissen Maße auch für die ökologische Rankbewachsung immer geben – ähnlich zur bisherigen Pflegearbeiten der Bäume / Sträucher.
Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss beschließt nach ausführlicher Beratung aller vorgestellten Varianten die Ausführung der Variante 2b „Errichtung einer ökologischen Lärmschutzwand in neuer Lage ohne Rodung“. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Mittel im Haushalt anzumelden und die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph. 3 und 4) und ggf. schon die weiteren Leistungsphasen zur Ausführung zu beauftragen und die Ausschreibung und bauliche Umsetzung der Baumaßnahme vorzubereiten.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 4: Wegebau Stadt Bobingen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Reinhartshausen II
Im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens soll der Ausbau von Feld- und Waldwegen in Reinhartshausen stattfinden. Im Jahr 2011 hat der damalige Bau-, Planungs- und Umweltausschuss bereits Maßnahmen beschlossen, die bisher jedoch noch nicht umgesetzt wurden. Aufgrund gestiegener Baukosten und eingeschränkter Fördermöglichkeiten – durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) – muss die ursprüngliche Planung angepasst werden.
Ursprünglich geplante Maßnahmen:
- Ausbau des „Döpshofer Weges“ (660m)
- Ausbau des „Scheppacher Weges“ (ca. 460 m).
- Ausbau des Hangwegs Richtung Hardt (ca. 135 m, inkl. Entwässerungsverbesserung).
Diese Maßnahmen sollten mit einer Kostenbeteiligung der Stadt Bobingen und Förderung durch das ALE Schwaben durchgeführt werden.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:
- Scheppacher Weg wird nicht mehr gefördert, da er als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet ist
- Für den Hangweg Richtung Hardt stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung.
- Nur der Ausbau des „Döpshofer Weges“ ist weiterhin förderfähig.
Vorschläge der Verwaltung:
- Döpshofer Weg: sehr schlechter baulicher Zustand; das Bauamt empfiehlt einen Neubau mit Förderung; Kostenbeteiligung der Stadt liegt bei 15,8% (ca. 30.000 Euro, max. 40.000 Euro im Haushalt vorgesehen)
- Scheppacher Weg: Verzicht auf den Ausbau, da ein besserer Zustand vorliegt – der Weg soll mit Reparaturen instangehalten werden
- Hangweg Richtung Hardt: Verzicht auf den Ausbau; kleine Maßnahme zur Entwässerungsverbesserung (Kosten ca. 4.000 Euro) soll dennoch umgesetzt werden
Für die entsprechenden Anpassungen ist ein neuer Beschluss von den Mitgliedern des Bauausschusses erforderlich.
Beschlussvorschlag: In Abänderung des Beschlusses vom 13.12.2011 stimmt der Bauausschuss der geänderten Vorgehensweise für die Wegebaumaßnahmen in Reinhartshausen mit Kostenbeteiligung der
Stadt Bobingen zu und beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme „Ausbau Döpshofer Weg“. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme und mit der Beantragung der in Aussicht gestellten Förderung durch das ALE Schwaben beauftragt.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 5: Mobilfunkmast: Mehraufwand für passive Infrastruktur (Kabelwege und Zählersäulen)
Der Mobilfunkmast zwischen Straßberg und Reinhartshausen wurde im Mai 2024 fertiggestellt, jedoch verzögerte sich der Stromnetzanschluss, der erst im Oktober 2024 abgeschlossen werden konnte. Nachträglich wurde bekannt, dass Mobilfunkbetreiber zusätzliche bauliche Anforderungen stellen, die nicht in der ursprünglichen Planung berücksichtigt waren. Diese Nachrüstung, die Kabelwege und Zählersäulen umfasst, verursacht Mehrkosten von ca. 60.600 € brutto.
Damit steigen die Gesamtkosten für den Mobilfunkmast auf rund 873.900 € brutto. Ohne die Nachrüstung kann der Mast nicht in Betrieb genommen werden. Eine Erhöhung der Förderung über die bereits gedeckelten 500.000 € ist nicht möglich. Um die Mehrkosten zu decken, sollen ca. 29.000 € aus der nicht umgesetzten Maßnahme „Städtebauliche Planung südlicher Rathausplatz“ bereitgestellt werden.
Beschlussvorschlag: Die Notwendigkeit des Mehraufwands, die passive Infrastruktur um Kabelwege und Zählersäulen herzustellen, um den für Mobilfunkbetreiber geltenden Standard bereitzustellen, wird
gebilligt. Der Bauausschuss stimmt der überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. ca. 29.000 €, sowie der Finanzierung des Fehlbetrags über die nicht zur Umsetzung gekommene Maßnahme „Städtebauliche Planung südlicher Rathausplatz“ (HH-Stelle 6100.9520) zu.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 6: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 49. Sitzung vom 05.11.2024
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
TOP 7: Wünsche und Anfragen
Hubert Geiger (FBU) merkt an, dass sowohl in Teilen der Hochstraße als auch in der Gartenstraße die Beleuchtung ausgefallen ist (lediglich die Weihnachtsbeleuchtung hat in der Hochstraße funktioniert). Die Verwaltung hat geantwortet, dass die LEW bereits an der Behebung des Problems arbeitet.
Ende des öffentlichen Teils ca. 20:05 Uhr.