Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
in der E-Mail vom 27.12.2024 zum Thema „Zeitplan für die Haushaltsaufstellungs- und Beschlussphase“ schildert Herr Thiele nachvollziehbar die Herausforderungen der kommenden Haushaltsberatungen, vor allem aufgrund der bekannt angespannten Personalsituation, die vor allem die Mitarbeitenden unserer Verwaltung vor große Herausforderungen stellt. Der vorgestellte Zeitplan beschreibt im ersten Schritt das Zusammentragen der noch fehlenden Haushaltsansätze, das Einpflegen ins Haushaltsprogramm sowie die verwaltungsinterne Abstimmung einschließlich der Freigabe des Haushaltsentwurfs durch Ersten Bürgermeister Förster.
Einschließlich Versenden an die Mitglieder des Stadtrates und der vorgeschriebenen Vorbereitungszeit sowie einer Woche Ferienzeit ist somit der Beginn der Beratungen mit der zweiten Märzwoche festgeschrieben.
Die geplante dreiwöchige Beratung mit Beschluss der Haushaltssatzung durch den Stadtrat, bis ca. Mitte April 2025, lässt eine Genehmigung bzw. Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung für Ende Mai 2025 erwarten.
Diese vorgeschlagenen Fristen sind somit fix. Da bei Umsetzung dieses Zeitplanes bereits zur Sommerpause 2025 erneut der Haushalt für 2026 vorbereitet werden muss (zumindest in der Kämmerei), außerdem mit einer Laufzeit von rund sieben Monaten nur ein Rumpf-Geschäftsjahr 2025 für die Umsetzung beschlossener Maßnahmen bleibt, schlägt die FBU-Fraktion vor, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 zu erstellen.
Antrag:
Die FBU-Fraktion beantragt darüber zu beraten, ob gemäß Art. 63 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung ein Doppelhaushalt für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 erstellt werden soll.
In Artikel 63 Abs. 1 BayGO heißt es:
- 1 | Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
- 2 | Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, enthalten
Vorteile eines Doppelhaushalts:
Ein Doppelhaushalt bietet zahlreiche Vorteile. Eine vorläufige Haushaltsführung im zweiten Jahr eines Doppelhaushaltes ist ausgeschlossen. Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben ist dies von Bedeutung.
Außerdem besteht bereits Planungssicherheit für ein zweites Haushaltsjahr, etwa für Investitionen, die durch Kredite finanziert werden sollen. Zudem ist ein Planungsprozess weniger einzuplanen, was in unserem konkreten Fall für die gewünschte Entlastung unserer Verwaltung sorgen würde.
Gewünschte und umgesetzte „Winterausschreibungen“ haben in der Vergangenheit häufig zu annehmbareren Preisen und damit zu geringeren Investitionskosten geführt. Dies ist mit einer Genehmigung der Haushaltssatzung Ende Mai nicht mehr möglich, würde jedoch bei Verabschiedung eines Doppelhaushalts die gewünschten Möglichkeiten zumindest für 2026 eröffnen.
Mangelnden Einflussmöglichkeiten oder gar einem Transparenzverlust könnte durch die Option einer freiwilligen Nachtragshaushaltssatzung jederzeit entgegen gewirkt werden, in dem ihre ursprüngliche Planung angepasst werden kann. Zum anderen bestehen an verschiedenen Stellen in den kommunal- und haushaltsrechtlichen Regelungen Unterrichtungspflichten gegenüber dem Vertretungsorgan Stadtrat, wie bei Eilentscheidungen durch den Bürgermeister oder erheblichen Planabweichungen im Haushaltsvollzug.
Der Stadtrat hat auch bei einem Doppelhaushalt die Zügel in der Hand. Ein weiterer Vorteil entsteht aus dem Datum der Kommunalwahl im März 2026. Haushaltsberatungen in der „heißen Phase“ der Vorbereitung einer Kommunalwahl sind für alle Fraktionen und vor allem für die Mitarbeitenden einer Verwaltung keine leichte Aufgabe.
Nachteile eines Doppelhaushalts:
Der Erlass eines Doppelhaushalts könnte dazu führen, dass Planansätze im zweiten Planungsjahr teilweise mit Unsicherheiten behaftet sind, was häufig aus externen Einflüssen resultiert. Hier sei nur an den Krieg in der Ukraine oder die Covid-19-Pandemie zu denken. Das könnte dazu führen, dass die Kommune eine Nachtragshaushaltssatzung aufstellen muss, was wiederum zusätzliche personelle Ressourcen erfordern würde.
Jedoch ist wiederum zu berücksichtigen, dass bei Genehmigung der Haushaltssatzung bis Ende Mai 2025 sowieso nur noch ein gutes halbes Jahr Beschlüsse umgesetzt werden können.
Benötigte HH-Mittel für die Umsetzung des Antrages: keine
Wir freuen uns auf eine zielführende Diskussion.
Mit kollegialen Grüßen
Franz Handschuh (Fraktionsvorsitzender)
Florian Vogl (Stellv. Fraktionsvorsitzender)