Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
Die Stadt Bobingen hat mit Wirkung zum 01.11.2014 die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der städtischen Feuerwehren aufgrund von Art. 28 Abs. 1 bis 4 BayFwG sowie aufgrund von Art. 2 und 8 KAG beschlossen.
Die in Anlage 1 festgelegten Gebühren sind nun über 10 Jahre nicht mehr angepasst worden. Nach unserem Kenntnisstand sind Kostensätze teilweise überholt, andere nicht aktualisiert oder fehlen in der Gebührenordnung. Aus Sicht der FBU-Fraktion isteine Überarbeitung, nach Rücksprache mit der Kommandantur unserer Feuerwehren, dringend geboten.
Um den kommunalen Pflichtaufgabe gerecht werden zu können, müssen auf die sich stetig verändernden Herausforderungen strukturelle und finanzielle Antworten gegeben werden. Mit neu angepassten Gebühren kann zumindest punktuell auf die ebenso dringende wie notwendige Neuausrichtung unserer Freiwilligen Feuerwehren reagiert werden (wir verweisen auf das Gespräch mit Vertretern der FF Bobingen vom 20.11.2024).
Da die Erhebung von Kostenersatz im gemeindlichen Ermessen liegt, sollte die Stadt Bobingen aufgrund ihrer höchst angespannten Haushaltslage von dieser Möglichkeit weiterhin Gebrauch machen und die Gebühren auf zeitaktuelles Niveau mit fortlaufender, zweijähriger Aktualisierung anpassen.
Die Vorbereitung einer Beschlusslage könnte durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden der Verwaltung, Vertretung der Kommandanturen sowie jeweils eines Vertreters der Fraktionen erstellt werden. Eine abschließende Beratung unseres Antrags vor der Haushaltsverabschiedung wäre
zielführend.
Erwartbare Kosten:
Nach Anpassung der Beiträge ist mit Haushalts-Mehreinnahmen zu rechnen.
Erwartbare Auswirkungen:
Mehr finanzieller Gestaltungs-Spielraum für Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren
Anlagen:
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der städtischen Feuerwehren
Anlage 1 zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der städtischen Feuerwehren
Das Bayerische Feuerwehrgesetz vom 23.11.2014 – hier Auszüge Aussagen aus einem Seminar der Hanns-Seidl-Stiftung zum Thema: „Feuerwehr-Gebührensatzung“ – hier Auszüge
Vergleich der Kostensätze für Feuerwehreinsätze
Freistellung für Einsatzkräfte von Feuerwehren – Kostenersatz
Im Sinne unserer gemeinsamen Herausforderung der Haushaltskonsolidierung hoffen wir auf mehrheitliche Unterstützung dieses Antrags.
Mit kollegialen Grüßen
Franz Handschuh (Fraktionsvorsitzender)
Florian Vogl (Stellv. Fraktionsvorsitzender)