Tagesordnung der Stadtratssitzung
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Entscheidung über die Protokollform: Einführung eines Ergebnisprotokolls
- TOP 3 Beteiligung an der EVB Energieversorgung Bobingen GmbH; Bestellung der Aufsichtsräte der Stadt Bobingen
- TOP 4 Beteiligung an der EVB Netze GmbH & Co.KG; Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes der Stadt Bobingen
- TOP 5 div. Satzungen zur Aufhebung förmlich festgesetzter Sanierungsgebiete in Bobingen; Satzungsbeschluss
- TOP 6 Haushaltsaufstellung 2025 und 2026; Hier: Antrag der FBU-Fraktion auf Erlass einer Doppelhaushaltssatzung für die Geschäftsjahre 2025 und 2026
- TOP 7 Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen zum gemeinsamen Kommunalunternehmen: Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU
- TOP 8 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 60. Sitzung vom 17.12.2024
- TOP 9 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Entschuldigt: Clemens Bürger (Grüne), Johannes Bögler (CSU), kam später: Lukas Geirhos (Grüne)
- Verwaltung: Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Fabian Koppel (Hauptamt)
- Extern: Richard
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.
TOP 1: Berichterstattung
Bürgermeister Förster (CSU) gibt die nächsten Sitzungstermine bekannt:
- 04.02.2024 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- 11.02.2024 – Haupt- und Finanzausschuss
- 18.02.2024 – Werk- und Betriebsausschuss
- 18.02.2024 – Kulturausschuss
- 25.02.2024 – Stadtratssitzung
Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) informiert zum Thema „Barrierefreier Ausbau des Bobinger Bahnhofs“:
- soll die Stadt möglicherweise Planungskosten für einen Ausbau selbst übernehmen? Dieses Angebot wurde der Bahn unterreitet. Die bayr. Eisenbahngesellschaft teilte mit, dass zeitnah neue Züge bestellt werden, weshalb ein Umbau der Bahnsteige der Gleise 1 und 2 in Form einer Höherlegung erforderlich wird.
- Ein barrierefreier Ausbau sei deswegen sinnvoll, Bobingen befinde sich bereits in einem Regelausbauprogramm.
- Erneute Nachfrage der Stadt im Juli: Die Aussage sei richtig, das Projekt sei in einer sogenannten Länderliste der DB aufgeführt.
- DB infra Go ist zuständig, dort ist auch der Projektleiter angesiedelt.
- Aktuelle Priorität hatten 2024 allerdings die Hochleistungsstrecken, weshalb noch kein Projektleiter benannt werden konnte.
- Im Januar 2025 soll für die Maßnahme der Projektauftrag erstellt und ein Projektleiter bestimmt werden. Sobald dieser und das Planungsbüro feststehen, QIII 2025 wird DBinfraGo, wegen weiterer Abstimmungen auf die Stadt Bobingen zukommen. Thierbach: Verwaltung wird weiter am Ball bleiben und weiter nachhaken. In wieweit diese Zeitangabe als verbindlich eingestuft werden kann, sei fraglich.
TOP 2: Entscheidung über die Protokollform: Einführung eines Ergebnisprotokolls
Fabian Koppel (Hauptamt) stellt den Tagesordnungspunkt näher vor:
- bisher wurde von Ausschuss- und Stadtratssitzungen ein Wortprotokoll veröffentlicht. Vorteil: detaillierte Nachvollziehbarkeit, da Wortmeldungen + Ergebnisse erfasst wurden. Nachteile: Zeit- und ressourcenintensiv
- Vorschlag der Verwaltung: Umstellung auf ein reines Ergebnisprotokoll. Vorteil: reduzierter Zeitaufwand + freie Ressourcen für andere Aufgaben; Unterlagen sollen zudem für Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitglieder des Stadtrats übersichtlicher werden
- rechtlich reicht ein Ergebnisprotokoll
Michael Ammer (FBU):
- die vorgetragenen Vorteile sind nachvollziehbar, jedoch hat ein reines Ergebnisprotokoll auch Nachteile:
- die Transparenz geht verloren
- es werden lediglich nur noch Abstimmungsergebnisse veröffentlicht, ohne den Weg, der zum Ergebnis geführt hat
- das „WARUM“ hinter Entscheidungen / Diskussionen bleibt unbeantwortet
- bei einem gestrigen Gespräch mit einigen Bürgern aus Bobingen und dessen Stadtteilen mit der FBU-Fraktion fiel das Votum einstimmig auf ein Verlaufsprotokoll
- „Jetzt kann man denken, die FBU müsste doch froh sein – unsere ehrenamtlichen Berichteschreiber veröffentlichen detaillierte Mitschriften aller Ausschuss- und Stadtratssitzungen zeitnah auf unserer Homepage. Wir als FBU möchten trotz der eigenen Berichterstattung auch, dass die Bevölkerung transparent und objektiv auf der städtischen Homepage informiert wird.“
- durch die Abschaffung des Wortprotokolls würde ein Stück Demokratie verloren gehen
- es sollte eher überlegt werden, wie durch den Einsatz von geeigneter Transkriptionssoftware die Arbeit für ein Verlaufsprotokoll reduziert werden kann
- seit geraumer Zeit werden seitens der Verwaltung für die Protokollanfertigung Tonaufnahmen von Ausschuss- und Stadtratssitzungen gemacht – hierzu hat er eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Er bittet darum, dass die Verwaltung die Ergebnisse der Anfrage kurz vorstellen könnte.
Fabian Koppel (Hauptamt) antwortet, dass die erste Aufzeichnung am 10.09.2024 in der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung war – das wird seit dem 24.09.2024 fortgeführt. Im Haupt- und Finanzausschuss gab es eine Aufzeichnung am 08.10.2024, seitdem keine weiteren Aufzeichnungen. Das Transskript der Audiodatei wird als Word-Datei exportiert, jedoch müssen hier die Protokollführer Nacharbeiten leisten, um bspw. umgangssprachliche Passagen zu korrigieren. Eine Umfrage unter den Protokollführerinnen und Protokollführer innerhalb der Verwaltung habe ergeben, dass ein Ergebnisprotokoll bevorzugt wird.
Herwig Leiter (CSU) spricht sich für ein Ergebnisprotokoll aus, in Beteiligungsgesellschaften wäre das genauso.
Armin Bergmann (SPD) spricht sich für ein Ergebnisprotokoll aus, jedoch sieht er die ausformulierten Beschlussvorschläge in der Sitzungsvorlage als nicht ausreichend an, hier müsste nachgebessert werden. Aus seiner Sicht müsste die Geschäftsordnung vorher geändert werden.
Fabian Koppel (Hauptamt) antwortet, dass keine Änderung der Geschäftsordnung notwendig ist.
Katja Treischl (Grüne): keiner hat sich an Wortprotokollen gestört, in Einzelfällen kann man ja sagen, wenn ein Wortprotokoll gewünscht ist.
Bürgermeister Förster (CSU): Jeder kann beantragen, dass seine Wortmeldung ins Protokoll aufgenommen wird. Er würde schon gerne einen Beschluss fassen, dass ein Protokoll nach den Grundsätzen des Art. 54 GO gefertigt wird.
Herwig Leiter (CSU): Da das Verfahren bisher anders war, würde auch er einen klaren Beschluss fassen.
Beschlussvorschläge:
- Für die Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse wird ab dem 01.02.2025 ein Er-
gebnisprotokoll eingeführt, welches die wesentlichen Beschlüsse, Abstimmungsverhält-
nisse und relevanten Ergebnisse der Sitzungen dokumentiert. Bei Bedarf kann in Einzelfällen eine detailliertere Protokollierung (z. B. bei besonders
bedeutsamen Themen) erfolgen, sofern dies vorab vom Stadtrat oder vom Ersten Bür-
germeister beschlossen wird.Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Umstellung der Protokollführung umzu-
setzen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen gem. Art. 54 GO weiter-
hin erfüllt werden.
–>Abstimmung: 18 dafür (5x SPD, 7x CSU, 3x FW, 1xBGM, 2x Grün) gegen 5 (4x FBU, 1x Grün – Lukas Geirhos) -> angenommen => Ergebnisprotokoll in Zukunft.
TOP 3: Beteiligung an der EVB Energieversorgung Bobingen GmbH; Bestellung der Aufsichtsräte der Stadt Bobingen
Beschlussvorschlag: Folgende Stadträtinnen/Stadträte werden von den Fraktionen in den Aufsichtsrat der EVB Energieversorgung GmbH entsandt:
- CSU: Johannes Bögler
- FBU: Franz Handschuh
- FW: Gabriele Böhm
- Grüne: Clemens Bürger
- SPD: Helmut Jesske
–> Abstimmung: einstimmig angenommen.
TOP 4: Beteiligung an der EVB Netze GmbH & Co.KG; Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes der Stadt Bobingen
Der Aufsichtsrat für die EVB Netzte GmbH & Co. KG besteht künftig aus acht Mitgliedern. Kraft Amt ist der Erste Bürgermeister Mitglied im Aufsichtsrat – weitere fünf Aufsichtsratssitze sind vom Stadtrat zu benennen.
Beschlussvorschlag:
Von der Fraktion der Freien Wähler wird Martin Gschwilm in den Aufsichtsrat der EVB Netze
GmbH & Co. KG entsandt.
–> Abstimmung: einstimmig.
Anmerkung: die Freien Wähler hatten bisher keinen Platz im Aufsichtsrat der EVB Netze GmbH & Co. KG, das hat sich nun geändert.
TOP 5: div. Satzungen zur Aufhebung förmlich festgesetzter Sanierungsgebiete in Bobingen; Satzungsbeschluss
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellt den Tagesordnungspunkt näher vor.
(weitere Details finden Sie in der Mitschrift der Stadtratssitzung vom 26.11.2024 unter TOP 2)
Beschlussvorschlag:
Die Satzungen über die Aufhebung der Satzung der Stadt Bobingen über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebiets
- Bahnhof
- Innenstadt
- Stadteingang Nord und Stadteingang Süd und
- Sozial Stadt Nord und Soziale Stadt Süd
werden ihn ihrer heute beratenen Fassung beschlossen.
Die Satzungen sind auszufertigen und amtlich bekanntzumachen.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 6: Haushaltsaufstellung 2025 und 2026; Hier: Antrag der FBU-Fraktion auf Erlass einer Doppelhaushaltssatzung für die Geschäftsjahre 2025 und 2026
Die FBU-Fraktion hat einen Antrag auf Erlass einer Doppelhaushaltssatzung für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 beantragt. Hier finden Sie den Antrag – die Diskussion zum Thema finden Sie in der Mitschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.01.2025 unter TOP 6.
Edmund Mannes (SPD):
- die SPD-Fraktion vertritt die Meinung, dass kein Vorteil für die Stadt Bobingen entsteht
- jedes Jahr muss ein Nachtragshaushalt gestellt werden
- die Doppik wird auch noch nicht so schnell eingeführt
- es ist Anfang 2025 und dem Stadtrat liegt das Rechnungsergebnis von Ende 2023 noch nicht vor
Stefan Thiele (Stadtkämmerer) reagiert unverzüglich auf die Aussagen des SPD-Fraktionsvorsitzenden:
- Ja, das Rechnungsergebnis von 2023 liegt noch nicht vor – nächsten Monat wird der Stadtrat es bekommen
- seine Kolleginnen und Kollegen – speziell aus der Kämmerei – mussten in den letzten Monaten unter extremen Bedingungen arbeiten und haben darunter sehr gelitten, er möchte sich gegen irgendwelchen Anschein, der bei ihm angekommen ist, verwehren.
- „Wir können nicht zaubern. Wir versuchen unter viel, viel Mühen, das Schiff der Kämmerei und die Belange der Stadt am Laufen zu halten. Sie müssen diese Lage akzeptieren, wenn sie das nicht können, tut es mir leid.“.
Edmund Mannes (SPD) erwidert, dass sich seine Stellungnahme lediglich auf die Einführung eines Doppelhaushalts bezog. Er habe schon mehrmals öffentlich betont, dass der Stadtrat und er selbst auch ein Teil der Verwaltung ist.
Bürgermeister Förster (CSU): „Wir reden von einem Dopplehaushalt 2025/2026 – es kann maximal einen Nachtragshaushalt geben“.
Franz Handschuh (FBU):
- über den Antrag wurde bereits in der vergangenen Hauptausschusssitzung beraten
- Kämmerei darf aktuell nicht noch weiter überlastet werden
- der Doppelhaushalt soll nur in diesem Jahr aufgestellt werden
(wegen der angespannten Personalsituation) - damit hätten wir Planungssicherheit, ggf. hätten wir dadurch die Chance annehmbarere Preise bei den Winterausschreibungen zu erzielen
Herwig Leiter (CSU) und Rainer Naumann (FW) sprechen sich ebenfalls für einen Doppelhaushalt 25/26 aus.
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gemäß Art. 63 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung beauftragt, einen Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu erstellen.
–> Abstimmung: 18 dafür, 5 dagegen (5x SPD) -> angenommen.
TOP 7: Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen zum gemeinsamen Kommunalunternehmen: Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU
Die Stadt Bobingen ist seit März 2024 Mitglied im gKU (gemeinsames Kommunalunternehmen) Energieverwertung Schwaben. Die Stadt Bobingen hatte sich für den Beitritt entschieden, um gemeinsam mit anderen Gemeinden den derzeitigen Herausforderungen bei der Klärschlammentsorgung zu begegnen.
Die Verwaltung begrüßt an dieser Stelle den Vorstand des gKU, Herrn Richard Dauberschmidt, welcher im Rahmen einer Präsentation den bisherigen Sachstand und das weitere Vorgehen vorstellt.
Richard Dauberschmidt stellt das Konzept anhand einer Präsentation näher vor (stichpunktartiger Auszug):
- Möglichkeit TCG Emissionen einzusparen (Klimaneutralität 2040 / 2045 ist das Ziel)
- Vorteile gKU Klärschlamm:
- Kreislaufwirtschaft
- Upcycling Produkt einsetzen – vornehmlich als Düngemittel
- es wird mehr Phosphor recycelt als dies bei der Verbrennung möglich wäre
(Verpflichtung Phosphor-Recycling ab 2029)
- Klimaschutz:
- LKW-Verkehr durch Klärschlammtransporte reduzieren
- Aktiver Klimaschutz durch negative CO2-Emissionen und langfristige CO2-Speicherung durch Humusaufbau
- Wirtschaftlichkeit
- regionale Wertschöpfung und selbstbestimmte Abwassergebühren
- Entgegenwirken monopolähnlicher Strukturen
- Kreislaufwirtschaft
- rechtlicher Rahmen:
- Organe: Verwaltungsrat + Vorstand
- Vertriebs GmbH ist nach GKU angegliedert
- Private Firma Glass Umwelttechnik (Bad Wörishofen) hat einen Liefervertrag
- Presseberichte:
- Presse im Umkreis von 150km wurde eingeladen – wurde wenig angenommen
- Virtueller Rundgang:
- zeigt Simulationsbild von Verwaltungsgebäude mit Anlage
- erklärt die Funktionsweise der Anlage im Detail
- Anlage kann 14.000 Jahrestonnen verarbeiten
=> Ergebnis: 2.500 Tonnen Karbonisat - Geld kommt unter anderem durch:
- Verkauf Karbonisat
- Handel mit CO2-Zertifikaten
- PV-Anlage
- Anlage kann in Zukunft gespiegelt nochmal errichtet werden
- Aus Kostengründen wurde das Gebäude zum ersten Entwurf verkleinert
- Pelletsheizung als Notlösung falls Biogas ausfällt
- es gibt 4 Revisionen (2 große: je eine Woche + 2 kleine: je drei Tage) im Jahr
- Pellets sorgen für konstante Wärme während dieser Zeit
- per Extruder kommt Klärschlamm auf Bandtrockner
- der ursprüngliche Schleudervorgang wurde abgelöst (zu viel Staub und es gäbe keine Sieblinie mehr) => wenn es zwei gleich große Körner gibt, dann kann keine Mischung mehr erzeugt werden
- kommunaler Klärschlamm ist nicht gleich in seiner Qualität
- nach Bränden kann auch belasteter Klärschlamm in der Anlage aufgenommen werden
- Pufferspeicher mit 20.000 Liter Volumen
- 99% der Fernwärme soll durch Biogas genutzt werden
- Karbonisat sieht aus wie Quarzsand; ist offenporig und kann viel Wasser aufnehmen
- TRL = Technische Reifelevel liegt bei 8 von 10; ebenso die Pyrolyse
- Überwachungsbehörde ist das LfU Augsburg (Landesamt für Umwelt)
Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU) erkundigt sich, ob Analysen zum Bleigehalt im Klärschlamm vor der Annahme durchgeführt werden. Richard Dauberschmidt (Vorstand gKU) antwortet, dass kontinuierlich Proben gemacht werden, bei vermehrten Problemen mit einer Kommune muss nachgebessert werden, bis die Werte für eine Annahme wieder stimmen.
Franz Handschuh (FBU) fragt, ob das Karbonisat auch von der Stadt Bobingen bspw. gekauft werden könnte? Antwort: Ja, kann auch von der Stadt Bobingen gekauft werden, das Material unterliegt dem Produktrecht und ist daher frei verkäuflich.
Die vorgestellte Präsentation von Herrn Dauberschmidt finden Sie auf der städtischen Homepage.
Beschlussvorschlag: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 8: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 60. Sitzung vom 17.12.2024
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
TOP 9: Wünsche und Anfragen
Keine Wünsche / Anfragen.
Ende des öffentlichen Teils ca. 19:20 Uhr.
Redaktionelle Anmerkung: Trotz der heute im Stadtrat beschlossenen Umstellung des Sitzungsprotokolls auf ein reines Ergebnisprotokoll finden Sie auf unserer Homepage auch weiterhin die detaillierten Berichte zu Ausschuss- und Stadtratssitzungen, erstellt durch unser ehrenamtliches Onlineteam.