Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 1.1 Weiterhin Aufzeichnung der Bauausschusssitzungen für interne Zwecke
- TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
- TOP 2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
- TOP 2.2 Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung einer Mauer auf dem Grundstück Fl. Nr. 242/1 der Gem. Waldberg, Mickhauser Str. 42
- TOP 2.3 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Pferdestalls und Anbau einer Abstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 328 der Gem. Straßberg, Frieda-Forster-Str. 46
- TOP 2.4 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/60 der Gem. Bobingen, Farnweg 9
- TOP 2.5 Bauantrag zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus (3 Wohneinheiten) mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 300/13 der Gem. Bobingen, Bahnhofstr. 28
- TOP 3 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 51. Sitzung vom 14.01.2025
- TOP 4 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Clemens Bürger und Monika Müller-Weigand (beide Grüne) und Martin Gschwilm (FW) kamen später
- Verwaltung: Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 1 Berichterstattung
Es erfolgte keine Berichterstattung.
TOP 1.1 Weiterhin Aufzeichnung der Bauausschusssitzungen für interne Zwecke
Die Verwaltung berichtet, dass es künftig nur noch Ergebnisprotokolle (inkl. Aufzeichnung) geben wird. Mehr zum Thema lesen in der Stadtratssitzung vom 28.01.2025 unter TOP 2.
TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
TOP 2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.
Florian Vogl (FBU) erkundigt sich, was der Inhalt des Gerichtsbeschlusses ist:
„Änderung der Stellplätze wegen Gerichtsbeschluss; Stellplatznachweis für 3 Fahrzeuge, Boschstraße 8“. Rainhard Schöler (Bauverwaltung): es handelt sich um ein privatrechtliches Verfahren – wegen dem Wegerecht mussten die nachgewiesenen Stellplätze verlegt werden; keine weiteren allgemeinen Auswirkungen für die Stadt.
Zudem erkundigt sich der stellv. Fraktionsvorsitzende der FBU, warum die Frieda-Forster-Str. bereits in der Freistellungsliste ist, wenn es auf der Tagesordnung noch nicht behandelt wurde. Rainhard Schöler (Bauverwaltung): auf der Liste sind auch Verfahren, die zur Fristwahrung erstmal abgelehnt werden müssen -> künftig sollen solche Punkte auf eine Art gekennzeichnet sein / werden.
TOP 2.2 Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung einer Mauer auf dem Grundstück Fl. Nr. 242/1 der Gem. Waldberg, Mickhauser Str. 42
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellt den Tagesordnungspunkt vor:
Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung einer 2 m hohen, blickdichten Einfriedung auf ihrem Grundstück an der Mickhauser Straße in Waldberg. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen, da die Einfriedung gegen die Einfriedungssatzung verstößen würde. Diese schreibt offene und höhenbeschränkte Einfriedungen vor öffentlichen Verkehrsflächen vor, um eine aufgelockerte Gestaltung der Freiflächen zu gewährleisten. Die Antragstellerin führt persönliche Gründe (Haltung eines Diensthundes) für die Abweichung an, die jedoch laut Stadtverwaltung nicht ausreichend sind. Das Risiko aus Sicht der Verwaltung sei, dass weitere Bezugsfälle abgeleitet werden können.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig (7 + 1 BGM).
TOP 2.3 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Pferdestalls und Anbau einer Abstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 328 der Gem. Straßberg, Frieda-Forster-Str. 46
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) führt durch den Tagesordnungspunkt:
Die Bauherren beantragten die Nutzungsänderung bestehender, aber nur z. T. genehmigter Gebäude(teile). Es ist daher einerseits zwischen der Nutzungsänderung der genehmigten Gebäudeteile und einer (nachträglichen) Genehmigung der bisher nicht genehmigten Gebäudeteile zu differenzieren. Der 1977 genehmigte Pferdestall soll zu einer Garage für einen Traktor, einen Traktorrasenmäher und Motor-Gartengeräte bzw. einem Abstellraum umgenutzt werden. Die direkt nördlich hieran anschließenden, bestehenden, aber nicht genehmigten Gebäude(teile) sollen künftig als Hobby- und Abstellraum für landwirtschaftliche Wagen/Anhänger sowie Gartenmöbel und Gartengeräte dienen. Die Fahrzeuge, Anhänger und Geräte sollen wohl überwiegend der Bewirtschaftung der nördlichen Wiese dienen.
Das gemeindliche Einvernehmen kann aus Sicht der Verwaltung nicht erteilt werden. Die im Außenbereich gelegenen Teile des Vorhabens widersprechen den Darstellungen des Flächennutzungsplans und lassen die Entstehung, Verfestigung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Die im Innenbereich gelegenen Teile des Vorhabens fügen sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Florian Vogl (FBU):
- keine (Nach-)Genehmigung weiterer Anbauten
- für (Um-)Nutzung ehem. Landwirtschaftlicher Bestandsgebäude muss es aber eine rechtlich saubere Lösung geben
- für die Umnutzung zu beurteilendes Bestandsgebäude ist vermutlich älter als der Flächennutzungsplan, der eine reine Wohnnutzung vorsieht
-> gemeindliches Einvernehmen sollte erteilt werden
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Umnutzung wird erteilt.
–> Abstimmung: 10 dafür, 1 dagegen -> angenommen.
TOP 2.4 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/60 der Gem. Bobingen, Farnweg 9
Rainhard Schöler (Bauverwaltung):
Der Bauherr plant ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten, Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/60 (Farnweg 9) in Bobingen. Das Vorhaben fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, da es die vorhandene Grundfläche und Maß der baulichen Nutzung deutlich überschreitet und bodenrechtliche Spannungen erzeugen würde. Die geplante Nachverdichtung widerspricht auch dem Rahmenplan Siedlung, der eine rückwärtige Bebauung vorsieht.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig -> abgelehnt.
TOP 2.5 Bauantrag zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus (3 Wohneinheiten) mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 300/13 der Gem. Bobingen, Bahnhofstr. 28
Rainhard Schöler (Bauverwaltung):
Der Bauherr beabsichtigt, das bestehende Einfamilienhaus in ein Mehrfamilienhaus (3 Wohneinheiten) mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 300/13 der Gem. Bobingen, Bahnhofstr. 28, umzubauen und zu erweitern. Das Vorhaben widerspricht jedoch planungsrechtlich der Stellplatzsatzung der Stadt Bobingen. Es werden 7 statt 8 erforderlicher Stellplätze nachgewiesen. Außerdem fügt sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Wandhöhe, Anzahl Geschosse) und der Bauweise nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das gemeindliche Einvernehmen kann daher nicht erteilt werden.
Florian Vogl (FBU): „Aus Sicht der FBU entspricht die geplante Bebauung den wesentlichen städtebaulichen Zielen der Stadt Bobingen“:
- verträgliche Nachverdichtung im Kern-Gebiet soll unterstützt werden
- Abstandsflächen nach Rahmenplan „Bahnhofstraße“ in Ordnung
- Überschreitung Wandhöhe: lediglich auf Nordseite – von der Straßenansicht Bahnhofstr. weit in den rückversetzten Bereich des Gebäudes
- insgesamt sehr gelungenes Nachverdichtungsprojekt, weil Altbestand nicht abgerissen, sondern ins Projekt integriert wird
- => FBU unterstützt das gemeindliche Einvernehmen, da das Einfügen – trotz der Abweichung bzgl. Wandhöhe – im Rahmen des Ermessensspielraums der städtebaulichen Verträglichkeit gesehen wird.
Die anderen Fraktionen äußern sich, dass sie keinerlei Abweichungen vom erst kürzlich beschlossenen Rahmenplan für die Bahnhofstraße zulassen möchten.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: 2 dafür (2x FBU), Rest dagegen (9) -> abgelehnt.
TOP 3 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 51. Sitzung vom 14.01.2025
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
TOP 4 Wünsche und Anfragen
Hubert Geiger (FBU) erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Bushaltestelle „Rathausplatz“ ohne Befahrung – der nicht dafür ausgelegten – „roten Fläche“ des Rathausplatzes erfolgt – es sind bereits große Schäden entstanden. Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) antwortet, dass das Tiefbauamt bereits an Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich arbeitet, der Hinweis wird berücksichtigt.
Ende des öffentlichen Teils ca. 18:45 Uhr.