Tagesordnung Haupt- und Finanzausschuss
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Konzept für attraktiveres Carsharing-Angebot in Bobingen
- TOP 3 Mietanpassungen bei den städt. Mietwohnungen
- TOP 4 Genehmigung der öffentlichen Niederschriften der 39. Sitzung vom 21.01.2025 und 37. Sitzung vom 12.11.2024
- TOP 5 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Johannes Bögler wurde durch Franz Kaufmann (beide CSU) vertreten
- Verwaltung: Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Fabian Koppel (Hauptamt), Hans Heuberger (Steueramt, Wohnungsverwaltung)
- Extern: Jürgen Biedermann (SWA – Stadtwerke Augsburg)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 1 Berichterstattung
Es gab nichts zu berichten.
TOP 2 Konzept für attraktiveres Carsharing-Angebot in Bobingen
Die Stadt Bobingen plant gemeinsam mit der SWA eine Erweiterung des Carsharing-Angebots in Bobingen. Derzeit gibt es drei Einzelstandorte. Die Verwaltung begrüßt Herrn Biedermann (Geschäftsbereichsleiter Multimobilität der SWA) zur Vorstellung der bisherigen Entwicklung und des Ausbaukonzepts.
Jürgen Biedermann (SWA) stellt einen Zwischenstand über das Carsharing in Bobingen vor:
- im Oktober 2023 wurde mit 39 Kunden und zwei Standorten gestartet (Rathaus + Hotel Schempp mit je einem Fahrzeug)
- ab Sommer 2024 gab es ein deutliches Kundenwachstum (wegen des Hinzukommens des Seniorenfahrdienstes); heute sind es 147 Kunden; zeitgleich gab es ein zeitlich befristetes 3. Fahrzeug am Standort Bobingen Siedlung (damit Kunden aus der Siedlung nicht mit dem Auto nach Bobingen fahren müssen, um dann erst das Angebot in Anspruch zu nehmen)
- Das bisherige Angebot zeigt nicht genügend Auslastung (tägliche Fahrzeugauslastung aller 3 Fahrzeuge liegt bei 11,5%, üblich sind 20 bis 30%)
- Bobingen hat ein hohes Potenzial (Stadtgröße, gute ÖPNV-Anbindung), jedoch ist der Wechsel zu Carsharing mit sogenannten „Einer-Standorten“ (ein Fahrzeug pro Standort) aktuell nicht attraktiv genug.
- bisher gab es keine Kostenbeteiligung der Stadt Bobingen
- Bobingen ist relativ „Auto-unabhängig“
- 87 Bürger nutzten Carsharing als Selbstfahrer; 59 Senioren kamen im Sommer 2024 dazu, deren Carsharing-Konto zur Abrechnung des ehrenamtlichen Fahrdienstes genutzt wird
Jürgen Biedermann (SWA) stellt die vorstellbaren Ausbaukonzepte vor:
Ausbaukonzept 1:
* : benötigte Jahres-KM-Leistung
Stadt bezuschusst zunächst drei zusätzliche Fahrzeuge:
- Bobingen Siedlung bekommt ein festes Fahrzeug:
- Fahrzeugempfehlung: Kleinwagen (20.000 km*)
- erwartete Jahres-KM-Leistung: 8.000 km
- Betriebskostenzuschuss: ca. 5.000 Euro
- Am Hotel-Schempp: bisheriger Kleinwagen wird um 2. Fahrzeug ergänzt
- Fahrzeugempfehlung: Mini-Klasse (18.000 km*)
- erwartete Jahres-KM-Leistung: 9.000 km
- Betriebskostenzuschuss: ca. 3.750 Euro
- Rathaus: bisherige Mini-Klasse wird um 2. Fahrzeug ergänzt
- Fahrzeugempfehlung: Mittelklasse (25.000 km*)
- erwartete Jahres-KM-Leistung: 9.000 km
- Beriebskostenzuschuss: ca. 6.700 Euro
=> erwarteter gesamter jährlicher Zuschuss durch die Stadt Bobingen: ca. 15.450 Euro
Ausbaukonzept 2:
* : benötigte Jahres-KM-Leistung
Stadt bezuschuss zunächst vier zusätzliche Fahrzeuge:
- Bobingen Siedlung bekommt zwei feste Fahrzeuge
- Fahrzeugempfehlung: Kleinwagen (20.000 km*) und Mini-Klasse (18.000 km*)
- erwartete Jahres-KM-Leistung: 8.000 km (Kleinwagen) und 8.000 km (Mini-Klasse)
- Betriebskostenzuschuss: ca. 5.000 Euro und ca. 4.200 Euro
- Am Hotel-Schempp: bisheriger Kleinwagen wird um ein 2. Fahrzeug ergänzt
- Fahrzeugempfehlung: Mini-Klasse (18.000 km*)
- erwartete Jahres-KM-Leistung: 9.000 km
- Betriebskostenzuschuss: ca. 3.750 Euro
- Rathaus: bisherige Mini-Klasse wird um ein 2. Fahrzeug ergänzt
- Fahrzeugempfehlung: Mittelklasse (25.000 km*)
- erwartete Jahres-KM-Leistung: 9.000 km
- Beriebskostenzuschuss: ca. 6.700 Euro
=> erwarteter gesamter jährlicher Zuschuss durch die Stadt Bobingen: ca. 19.650 Euro
Fazit:
- Um Bürger zum Umstieg auf Carsharing zu überzeugen, soll die Angebotsausweitung auf 4 Jahre zugesichert werden.
- Stadt Bobingen und swa-Carsharing bewerben gemeinsam das Angebot
- Ziel ist die Fahrleistung so zu erhöhen, dass der Zuschuss nach 4 Jahren sinkt bzw. entfällt, bzw. ein Gewinn durch Mehr-KM entsteht (0,06 Euro/km). Dies wurde z.B. in Diedorf und Meitingen erreicht.
- Die Zielerreichung wird von den swa in regelmäßigen Berichten zu Fahrleistung und Kundenentwicklung festgehalten.
- bis 12.000 km / Jahr ist das Carsharing-Angebot finanziell reizvoller als eine eigene PKW-Anschaffung.
Herwig Leiter (CSU): Ein höheres Angebot lässt Nachfrage und Akzeptanz von Carsharing steigen; in Variante 2 könnte ein Impuls für Carsharing gesetzt werden, wenn zwei feste Autos in der Siedlung vorhanden sind, jedoch sollte / müsste der Betriebskostenzuschuss irgendwie minimiert werden.
Armin Bergmann (SPD) findet das Angebot von Carsharing sinnvoll, spricht sich jedoch dagegen aus, da die Stadt Bobingen keinen zusätzlichen Kostenpunkt aufmachen sollte, da die Haushaltslage in Bobingen eh schon angespannt ist. Vor allem die freiwilligen Leistungen sollten auf Anraten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands auf den Prüfstand gestellt werden. Die SPD-Fraktion wird daher einem Ausbau des Carsharing-Angebotes nicht zustimmen.
Michael Ammer (FBU) erkundigt sich nach der Auslastung der einzelnen Standorte. Jürgen Biedermann (SWA) antwortet, dass speziell im Herbst und Winter die Auslastung nicht gut ist – im Sommer hingegen wird das Angebot sehr gut genutzt; speziell auch durch den Seniorenfahrdienst. Zudem erkundigt sich der Bobingens Dritter Bürgermeister, warum das Siedlungsfahrzeug als vorübergehend in der Präsentation dargestellt wurde. Antwort Jürgen Biedermann (SWA): der Seniorenfahrdienst hat Interesse angemeldet, für die SWA besteht jedoch kein Interesse. Von Bürgern hat Michael Ammer zudem erfahren, dass es zu einem gewissen Zeitpunkt Probleme beim Öffnen und Verschließen der Fahrzeuge gegeben hat – zudem sei der Kundendienst / Support nicht erreichbar gewesen => „Liegen Ihnen hier Infos vor?“. Jürgen Biedermann (SWA): im Sommer 2024 wurde auf eine reine Handynutzung / -Buchung umgestellt, der Dienstleister mit Onlineverfügbarkeit hat die Sachlage verbessert – zudem seien auch die Antwortzeiten deutlich verbessert und Fehler werden automatisch mitprotokolliert und ausgewertet.
Beim Carsharing handelt es sich um eine freiwillige Leistung – nach dem Dafürhalten der FBU-Fraktion jedoch um eine sehr sinnvolle Aufgabe, insbesondere in Kombination mit dem Seniorenfahrdienst, die zur Akzeptanz bestimmt eine gewisse Vorlaufzeit benötigt.
Lukas Geirhos (Grüne) merkt an, dass er ein begeisterter Carsharing-Nutzer ist. Die Standortwahl muss seiner Meinung nach jedoch überdacht werden: im Zensus hat er die Bevölkerungsdichte untersucht, Doppelstandorte seien nicht ideal – die Strecke zum nächstgelegenen Carsharing-Angebot müsste eher reduziert werden. Ein Standort in Bobingen Nord wäre aus Sicht seiner Fraktion vorstellbar – der bisherige Platz am Hotel Schempp hat eine Nähe zum Supermarkt aber nicht wirklich zur Wohnbebauung.
Jürgen Biedermann (SWA): Firmen sind für Annahme des Angebotes sehr wichtig, zudem sei es elementar, dass Autos an Standorten wie an einem Supermarkt, Rathaus, Markt, etc. gesehen werden, damit die Akzeptanz steigt.
Franz Handschuh (FBU): vergleichbare Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass nach einer Anlaufzeit von rund 2 bis 3 Jahren die kommunale Förderung ausläuft – daher die Frage, ob vier Jahre nicht zu viel sind? Zudem fragte er, ob die Kosten in der Beispielrechnung nicht etwas hoch angesetzt sind, für die Mini-Klasse z. B. würden sich bei einer erwarteten Lebensdauer von 10 Jahren ca. 75.000 Euro an Einnahmen für das Auto ergeben (3.750 Euro Zuschuss Stadt Bobingen / Jahr + 3.750 Euro Nutzungsentgelt / Jahr = 7.500 Euro * 10 Jahre = 75.000 Euro). Kann die SWA hier noch auf die Stadt Bobingen zukommen? Antwort: das Modell der SWA ist mit vier Jahren gerechnet und beim Preis des Autos ist aus Sicht von Jürgen Biedermann nichts zu machen. Er begründet die Kalkulation mit Serviceleistungen und schneller Abnutzung.
Bürgermeister Förster (CSU) gibt bekannt, dass Maria Schempp (Wirtschaftsförderin) die Gewerbetreibenden in Bobingen bzgl. Carsharing kontaktieren und das Angebot bewerben wird. Zudem gäbe es auch Vereine, die ein solches Angebot nutzen könnten.
Der Stadtrat nimmt die Erkenntnisse mit in die Haushaltsberatungen.
TOP 3 Mietanpassungen bei den städt. Mietwohnungen
Hans Heuberger (Steueramt, Wohnungsverwaltung) stellt den Tagesordnungspunkt vor: Auf Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses und mit Antrag der FBU-Fraktion vom 05.01.2025 wurden die Mieten der städt. Wohnungen überprüft – die letzte Überprüfung der Mieten städtischer Liegenschaften fand 2017 statt, eine Mieterhöhung zwischen 5 % und 10 % wurde zum 01.04.2018 beschlossen. Nun erfolgte eine erneute Überprüfung der Mieten nach Abstimmung mit anderen Wohnungsbaugesellschaften. Die Ergebnisse sind in einer beigelegten Tabelle dargestellt. Die geplanten Mieterhöhungen zum 01.06.2025 würden zu Mehreinnahmen von ca. 56.784,56 € führen.
Bürgermeister Förster (CSU) äußert, dass er sich irritiert zeigt, dass die FBU-Fraktion einen Antrag gestellt hat, zu einem Sachverhalt, den der Rechnungsprüfungsausschuss fast in identischem Wortlaut so festgestellt hat. Franz Handschuh (FBU) antwortet, dass die FBU-Fraktion deshalb den Antrag gestellt hat, da sich in der Sache über Monate nichts bewegt hat und die Stadt Bobingen mit jedem Monat viel Geld verliert!
Bereits 2023 und 2024 wurde im Rechnungsprüfungsausschuss das Thema angesprochen, die Antwort lautete, dass diese Erhöhungen bereits vorbereitet in der Schublade liegen. Seit 2018 hätten bereits zwei Mietanpassungen vorgenommen werden können – die entgangenen Mieteinnahmen für die Stadt Bobingen belaufen sich grob auf 750.000 Euro in den 7 Jahren! „Mit jedem Monat der verstreicht, entgeht uns als Stadt Bobingen noch mehr Geld!“, so der Vorsitzendende des Rechnungsprüfungsausschusses.
Folgende Anmerkungen äußert er ergänzend:
- Auch in der Koloniestraße 24; 24a; 24b sollte die Mietanpassung um 20% erfolgen, da bei Neubau 2020/2021 ein durchschnittlicher Mietzins in Höhe von 12,10 Euro/m² für Bobingen den Durchschnittswert bildet.
=> Antwort: Die Kappungsgrenze in der Koloniestraße besteht wegen sozialem Wohnungsbau. Nach 3 Jahren kann man bis zu 20% erhöhen, für Sozialwohnungen gibt es aber einen Vergleichswert zu anderen Gebäuden, diese wird mit einer 12-prozentigen Steigerung erreicht. - Auch an der Krumbacher Str. 4 sollte die Mietziensanpassung in Höhe von 20% durchgeführt werden, da Bestandsgebäude in Bobingen 2022/2023 mit durchschnittlich 10,60 Euro/m² vermietet wurde
=> Antwort: Krumbacher Straße wird aufgrund des desolaten Zustandes in Form baulicher Mängel nicht erhöht - Die FBU-Fraktion schlägt vor, für das BRK-Heim und das Lehrsaalgebäude keine Mietzinsanpassung vorzunehmen, da die BRK-Bereitschaft viele Aufgaben für unsere Bevölkerung übernimmt.
- => Antwort: die Mieten für das BRK-Heim und den Lehrsaal werden als Zuschuss wieder zurückbezahlt und sind deshalb ohne Auswirkungen.
- • Die Wohnung Pestalozzistraße 4 wurde nicht berücksichtigt, warum?
=> Antwort: Pestalozzistraße 4 ist vermietet an die Mittagsbetreuung - Waldberger Straße 5 – warum ist hier eine Kappungsgrenze?
=> Antwort: Waldberger Straße 5 – Vergleichsmiete aus Reinhartshausen - Mindelstraße wurde nicht berücksichtigt, warum?
=> Antwort: Mindelstraße ist erst seit September 2024 vermietet, darum nicht aufgeführt.
Hans Heuberger (Steueramt, Wohnungsverwaltung) erklärt, dass seit 2018 (bis heute) 57 Neubauwohnungen dazu kamen, da war er neben seinen weiteren Aufgaben, und das auch als einziger Sachbearbeiter, sehr stark ausgelastet. Die Fälligkeit nach Zugang eines Schreibens sind 3 Monate, deshalb kann die Mietanpassung erst zum 01.06.2025 erfolgen.
Monika Müller-Weigand (Grüne) plädiert für einen Prozess, in dem automatisiert Einkommensnachweise in einem festen Intervall eingefordert werden. In regelmäßigen Abständen sollte ein Nachweis erbracht werden, ob man noch zurecht in einer städtischen Sozialwohnung wohnt. Zudem würde sie interessieren, ob Indexmieten bei uns eingesetzt werden (können).
Hans Heuberger: Um eine Indexmiete mit automatischen Steigerungen einzuführen, müssten alle Mietverträge geändert werden. In der Stadt Bobingen gibt es lediglich ein paar wenige Indexmietverträge. Bei jedem neuen Vertrag könnte man dies praktizieren, künftig könnte man aber auch alle drei Jahre die Erhöhungen vornehmen. Einkommensgrenzen nachzuweisen, sieht das Förderprogramm nicht vor. Das müsste die Stadt Bobingen im Mietvertrag mit aufnehmen. Wenn Jemand nicht mehr berechtigt ist, müsste man diesem kündigen. Laut Förderprogramm ist eine Überprüfung nur beim Einzug vorgesehen.
Herwig Leiter (CSU) und Edmund Mannes (SPD) stimmen dem Vorschlag vollumfänglich zu, da bereits 7,5 Jahre seit der letzten Erhöhung vergangen sind. Edmund Mannes zitiert zudem Passagen aus dem Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses. Beide bekräftigen, dass Einkommensnachweise eingefordert werden müssen.
Beschlussvorschlag: Mit den vorgestellten Mietanpassungen besteht Einverständnis. Die Mieten für die städtischen Wohnungen und Garagen werden wie vorgetragen zum 01.06.2025 angepasst.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.
TOP 4 Genehmigung der öffentlichen Niederschriften der 39. Sitzung vom 21.01.2025 und 37. Sitzung vom 12.11.2024
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
TOP 5 Wünsche und Anfragen
Franz Handschuh (FBU) bittet darum, dass vor dem Beginn der Haushaltsberatungen die potenziellen Investoren des Ärztehauses im Stadtrat zu einem Gespräch eingeladen werden. Bei einem 1 1/2 jährigen Doppelhaushalt müssen die Ansprüche der Investoren bekannt sein, um finanztechnisch auch die richtigen Schlüsse ziehen zu können.
Zudem erkundigt er sich nach dem aktuellen Sachstand in Angelegenheiten der Feuerwehr-Gerätehäuser Reinhartshausen und Waldberg. Antwort Bürgermeister Förster: Feuerwehrhäuser sind in der nächsten Stadtratssitzung auf der Tagesordnung.
Ende des öffentlichen Teils ca. 19:18 Uhr.