Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
Nach unserem Kenntnisstand wurden die Mietpreise für die Nutzung städtischer Liegenschaften letztmalig zum 01.04.2018 angepasst. Die im Anhang aufgezeigten An-nahmen sind von unserer Fraktion selbst recherchiert und deshalb nicht belastbar. Wir bitten deshalb die Verwaltung dem zuständigen Ausschuss aktuelle Zahlen zur Beratung zur Verfügung zu stellen.
Die Mietzinsen wurden damals pauschal zwischen 5 bis 10 % angepasst, im Herbst 2018 sollte erneut eine Beratung hierzu erfolgen.
Die Mietpreisentwicklung im Landkreis Augsburg hat sich von 2020 bis 2024 um durchschnittlich 20,8 % erhöht, die Entwicklung seit April 2018 liegt noch deutlich darüber. (Quelle: Immobilienmarktreport 2023/2024 A3 Wirtschaftsraum Augsburg).
Der von uns ermittelte durchschnittliche Mietzins liegt für unsere städtischen Liegenschaften zwischen 3,18 € und 7,80 € pro m2 Mietfläche. Berücksichtigt sind Liegenschaften mit für heutige Ansprüche unterdurchschnittlicher Wohnqualität (z. B. Wohnungen an der Villenbachstraße) bis zu relativ neuen Wohnungen (z.B. Wohnanlage Koloniestraße 24).
Nicht berücksichtigt wurden die neu erstellten Wohnungen der Anlage „Wohnen am Brunnenplatz“, da für diese erst mit Beschluss vom Dezember 2023 der aktuelle Mietzins beschlossen wurde.
Laut Angabe bewegten sich die Mietpreise in Bobingen bei Neubauten in den Jahren 2022/2023 bei 10,00 bis 14,80 € je m2, im Mittelwert bei 12,70 € je m2. Bei Be-standsimmobilien zwischen 7,80 € und 14,50 € je m2, im Mittelwert bei 10,60 € je m2. (Quelle: Immobilienmarktreport 2023/2024 A3 Wirtschaftsraum Augsburg).
Die Mietpreise für städtische Liegenschaften liegen damit weit unterhalb der Grenze der zulässigen Mietstufen (für Bobingen Mietstufe IV) gem. § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung von durchschnittlich 10,28 €/m². Ab 01.01.2025 soll diese Mietstufe um 10 % auf 11,31 € je m2 angehoben werden.
Im Falle einer Mietzinsanpassung um 20 % (erlaubte Größe innerhalb von 3 Jahren) für alle städtischen Mietobjekte würden somit jährlich rund 100.000 € zusätzlich erwirtschaftet werden. Die oben beschriebenen Obergrenzen der Mietstufen wären trotzdem noch bei Weitem nicht erreicht, die Stadt Bobingen würde sich trotzdem noch sehr sozialverträgliche Mietzinsen leisten.
Die von uns errechnete Mietfläche für alle Liegenschaften, ausgenommen „Wohnen am Brunnenplatz“, Wertachstraße 55 a sowie alle Garagen und TG-Stellplätze, beträgt rund 8.000 m2.
Angesichts der zu erwartend schwierigen Haushaltslage beantragt die FBU-Fraktion eine umgehende Anpassung des Mietzinses um 20 %.
Eine abschließende Beratung unseres Antrags vor der Haushaltsverabschiedung wäre zielführend.
Erwartbare Kosten:
Nach Anpassung der Beiträge ist mit deutlichen Haushalts-Mehreinnahmen zu rechnen. Über die Unterstützung dieses Antrags würden wir uns sehr freuen.
Für die FBU-Fraktion
Franz Handschuh (Fraktionsvorsitzender)
Florian Vogl (Stellv. Fraktionsvorsitzender)