Tagesordnung der Stadtratssitzung
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte; Erfahrungsbericht 2024
- TOP 3 Begegnungsland Lech-Wertach – Vorstellung
- TOP 4 Vorstellung des Windkümmerers der Stadt Bobingen
- TOP 5 Fortschreibung des Regionalplans der Region Augsburg, Teilfachkapitel B IV 2.4.2 – Nutzung der Windenergie
- TOP 6 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 61. Sitzung vom 28.01.2025
- TOP 7 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Entschuldigt: Miriam Streit-Zach (CSU), Claudia Lautenbacher (nahm später teil)
- Verwaltung: Mahrle Ramona (Protokoll), Schöler Rainhard (Stadtbauamt), Thierbach Rainer (Stadtbaumeister)
- Extern: Raphael Morhard (GF Begegnungsland Lech-Wertach), Petra Haupeltshofer (Kommunalunternehmen), Clemens Hafner (eza!)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.
TOP 1: Berichterstattung
Auftragsvergaben
Die Kanalsanierung in der Greifstraße wurde mit der Vergabesumme über 397.000 Euro beauftragt.
Sitzungstermine März 2025
- 11.03.2025 – 18:00 Uhr Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- 13.03.2025 – 18:00 Uhr Werk- und Betriebsausschuss
- 18.03.2025 – 18:00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss
- 25.03.2025 – 18:00 Uhr Stadtrat
Neugestaltung der städt. Homepage
Im Jahr 2022 wurde die Homepage auf eine neue Plattform übertragen. Weil es damals schnell vonstatten gehen musste, wurde Layout etc. nicht überarbeitet. Diese Aufgabe wurde nun an den Dienstleister übergeben, um die Verwaltung in diesem Bereich zu entlasten.
TOP 2: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte; Erfahrungsbericht 2024
Die Stadt Bobingen ist seit dem 01.01.2022 Mitglied beim gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte. Seither wird sowohl der fließende als auch der ruhende Verkehr in Bobingen überwacht.
Erster Bürgermeister Klaus Förster begrüßte an dieser Stelle Frau Haupeltshofer, welche die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung aus dem Jahr 2024 präsentierte.
- Eine Bewusstseinsschärfung bei den Verkehrsteilnehmern soll durch die Erfassung geschaffen werden
- Vorhanden sind 35 Messstellen für die mobile Überwachung – monatlich sind für Bobingen 3-4 Tage reserviert, zusätzlich gibt es teilstationäre Anlagen
- Anzahl Messungen im letzten jahr: 109; Anzahl Fahrzeuge erfasst: 93.464
- Anzahl Fälle: 1.724
- Höchste Messung in der Siedlung; häufigste Messungen in der Frieda-Forster-Straße
- In den 30er Bereichen ist die Beanstandungsquote bei über 7 %, was eher hoch sei
- Krumbacherstr. / Max-Fischer-Str. / Mickhauser Str. (teilstationäre Messung)
- 4 Fahrverbote, 11 Einsprüche, davon 8 zurückgenommen, höchste Überschreitung: 35 km/h in Straßberg am Schloßberg
Parkraumüberwachung
- 300 Stunden in Bobingen (7 bis 8 Einsätze pro Monat)
- 1.184 Fälle erfasst, davon am häufigsten Parken ohne Parkscheibe (679)
Finanzen
- Einnahmen Parkraum: 28.430,25 €; Ausgaben: 22.608 €
- Einnahmen Geschwindigkeitsmessung: 60.634,33 €; Ausgaben ca. 62.000 €
Eine Nachfrage gab es von Michael Ammer (FBU): Die teilstationäre Anlage ist erst seit kurzem in Betrieb in Bobingen, gibt es einen Vergleich zu anderen Kommunen, was die gemessenen Überschreitungen betrifft? Bobingen wäre ungefähr im Durchschnittsbereich zu verorten, so Frau Haupeltshofer.
Herr Leiter (CSU) fragte nach der Beanstandungsquote und ob ein Gebiet bekannt sei, welches Handlung verlangt. Frau Haupeltshofer antwortete, dass die Gebiete in enger Absprache mit der Verwaltung festgelegt werden.
Dr. Armin Bergmann (SPD) fragte sich, ob es weitere Möglichkeiten gäbe, beispielsweise mit eigenen stationären Messstellen, zusätzlich einen positiven finanziellen Effekt für Bobingen zu erzielen. Er spielte auf die Gemeinde Kirchseeon an, die durch einen stationären Blitzer über eine Million Euro im Jahr einnahm. Frau Haupeltshofer antwortete, dass fiskalische Interessen in der Verkehrsüberwachung überhaupt keine Rolle spielen dürfen. Es gäbe Möglichkeiten, stationäre Messstelle aufzustellen, die dann rechtlich geprüft werden müssten, wagte aber zu bezweifeln, dass diese in Bobingen hohe Beträge erwirtschaften würde.
Franz Handschuh (FBU) äußerte, dass sich die Parksituation vor allem in den Abendstunden nach dem Berufsverkehr verschärfen würde. Frau Haupeltshofer ergänzte, dass ihr die Thematik seit kurzem bekannt sei und Termine für die Abendüberwachung bereits geplant sind.
Eine Lärmmessung (Nachfrage von Lukas Geirhos (Grüne)) sei leider nicht möglich.
TOP 3: Begegnungsland Lech-Wertach – Vorstellung
Die Stadt Bobingen ist seit 2010 Mitglied im Begegnungsland Lech-Wertach. Die Verwaltung begrüßte an dieser Stelle den Geschäftsführer des Begegnungslands Lech-Wertach, Herrn Raphael Morhard, welcher im Rahmen einer Präsentation die Organisationsstruktur des Begegnungslands Lech-Wertach ( https://www.lag-begegnungsland.de/ ) zeigte.
Herr Morhard in der Funktion als Geschäftsführer betreut das Begegnungsland Lech-Wertach, den Verein zur Förderung junger Talente (Mitgliedsgemeinden + 85 Mitglieder), die Lech-Wertach-Interkommunal (kommunaler Verein) und die ILE zwischen Lech und Wertach.
Begegnungsland-Lech-Wertach:
- eine von 70 anerkannten lokalen Aktionsgruppen (LAG) in Bayern – regionale Arbeitsgruppen, die europäische und bayerische Fördermittel abgreifen können, um ländliche Entwicklung voranzubringen
- 13 Gemeinden sind Mitglied
- Ca. 96.000 Einwohner, 301,16 km²
- Hauptaufgabe: Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie
- Vereine, Kommunen, Unternehmen können Förderungen beantragen (in Bobingen z.B. Mostanlage in den letzten Jahren)
- Ca. 2,95 Mio € gab es für die gesamte Region von 2014 bis 2022
- Ca. 8,9 Mio € ausgelöste Investitionen für die Region
- Aktuelle Periode 2023-2027: 1,74 Mio € stehen zur Verfügung; aktuell gibt es erst zwei bewilligte Projekte; daher sind noch 1,2 Mio € für Projekte verfügbar sowie 50.000 € für ehrenamtliche Kleinprojekte
- Weitere Projekte: Freizeitführer, Rad- und Wanderkarten, Familienführer, Vernetzung zu regionalen Themen; Abwicklung von Machbarkeitsstudien (Schwimmbad, Windkraft, Organisationsstruktur Regionalwerk, digitaler Energienutzungsplan); Öffentlichkeitsarbeit
Verein zur Förderung junger Talente:
- Gemeinnütziger Verein, der sich aus einem Projekt des Begegnungslandes entwickelte
- Förderung junger Musiker aus der Region
- 8-10 Proben und 4-6 Auftritte
- Aufgabe des Vereins: Verwaltung
Lech-Wertach-Interkommunal
- 2017 ausgegliedert für wirtschaftliche Tätigkeiten
- Gestartet wurde mit dem Sonnenschein (Gewerbegutschein)
- 3000-4000 Gutscheine im Jahr mit ca. 50.000 € Investitionssumme
- Kulturplattform (Vokus)
- Gemeinsame kommunale Vergaben, z.B. kommunale Wärmeplanung
- Interkommunale Projekte z.B. Feuerbeschau, IT-Betreuung
- Gemeinsame Projekte, z.B. Erlebnisregion Lech-Wertach (touristische Attraktivität soll gebündelt werden)
ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) zwischen Lech und Wertach
- Zusammenarbeit mit weiteren Gemeinden (z.B. Hurlach, Hiltenfingen, Langerringen, …)
- Seit 2020 wurden 54 Projekte mit ca. 364.000 € Fördermitteln abgewickelt
- u.a. Radverkehrskonzept, Kernwegekonzept, Dorferneuerung, Schwammregion
Lukas Geirhos (Grüne) befand, dass sich die Einrichtung in der Region positiv entwickelte. Er fragte aber kritisch nach, warum der digitale Energienutzungsplan, der im Jahr 2022 beauftragt wurde, bis jetzt nicht veröffentlicht werden konnte. Eine Abschlusspräsentation sollte noch in diesem Quartal erfolgen, antwortete Herr Morhard.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt die Präsentation zur Kenntnis.
Beschluss: einstimmig
TOP 4: Vorstellung des Windkümmerers der Stadt Bobingen
Im März 2024 hat sich die Verwaltung der Stadt Bobingen für das Projekt „Windkümmerer 2.0“ der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) beworben.
Die Zusage über die Teilnahme erfolgte ebenfalls im März 2024, woraufhin Clemens Hafner vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) der Stadt Bobingen als Windkümmerer vermittelt wurde.
In der heutigen Sitzung stellte Herr Hafner das Projekt „Windkümmerer 2.0“ sowie seine bisherige und zukünftige Arbeit für die Stadt Bobingen vor und beantwortete im Anschluss Fragen des Stadtrats zu seiner Arbeit.
Das Projekt soll Kommunen beim Ausbau der Windenergie fachlich-technisch beraten und befähigen. Inzwischen gibt es drei regionale Planungsverbände in Schwaben. Tätigkeiten des Windkümmerers sind unter anderem die Beratung bei Flächen- und Potenzialanalyse, Flächensicherung, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung.
In Bobingen war das Projekt bereits fortgeschritten, bis der Windkümmerer eingesetzt wurde. Offene Punkte sind die Öffentlichkeitsarbeit, die Ausgestaltung der Beteiligung und der Betrieb der Windenergieanlagen.
In der Nachfragerunde erkundigte sich Michael Spatz (FW, Ortssprecher Waldberg), seit wann Herr Hafner in dem Bobinger Projekt aktiv wurde. Das Auftakttreffen fand im April 2024 statt, seitdem nahm er an verschiedenen Terminen im Rahmen des Projekts beratend teil. Zu der weiteren Frage nach den Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger ist der Planungs- und Genehmigungsstand bislang nicht weit genug fortgeschritten, um konkrete Aussagen treffen zu können.
Dr. Armin Bergmann appellierte, dass die Beratung über die Bürgerbeteiligung zeitnah stattfinden sollte. Außerdem äußerte er die Sorgen einer Wertminderung der Grundstücke der Anwohner. Zur ersten Frage konnte Herr Hafner berichten, dass Beratungen natürlich vor der Genehmigung stattfinden sollen. Zur Wertminderung ist keine eindeutige Aussage zu treffen.
Florian Vogl (FBU) erfragte, wie die weitere Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern stattfinden soll. Nach Herrn Hafners Kenntnisstand wurde das Projekt noch nicht zur Genehmigung eingereicht, sofern dies geschehen ist, sollte eine weitere Information folgen. Eine weitere Idee wäre beispielsweise, Faktenchecks auf die Homepage aufzunehmen.
TOP 5: Fortschreibung des Regionalplans der Region Augsburg, Teilfachkapitel B IV 2.4.2 – Nutzung der Windenergie
Zu Beginn erläuterte Herr Schöler den Sachverhalt.
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet unter anderem den Freistaat Bayern, einen bestimmten Anteil seiner Landesfläche für den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land bereitzustellen. Die Verantwortung für die Ausweisung dieser verbindlichen Flächenziele (Flächenbeitragswerte) wurde an die Regionalen Planungsverbände übertragen.
Für die Stadt Bobingen ist der Regionale Planungsverband der Region Augsburg zuständig. Dieser hat nun einen Entwurf zur Ausweisung von Windenergiegebieten gemäß eines regionsweiten Steuerungskonzepts vorgelegt. Derzeit werden sowohl die Öffentlichkeit als auch die betroffenen öffentlichen Stellen über den Entwurf informiert und in das Verfahren einbezogen.
Der Fortschreibungsentwurf sowie erläuternde Materialien wurden online auf der Website des Regionalen Planungsverbands Augsburg und der Regierung von Schwaben veröffentlicht (https://www.rpv-augsburg.de/regionalplan/fortschreibungen/). Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme bei der Regierung von Schwaben, der Höheren Landesplanungsbehörde, den Landratsämtern Augsburg, Aichach-Friedberg, Dillingen a. d. Donau und Donau-Ries sowie bei der Stadt Augsburg aus.
Die Frist für die öffentliche Auslegung und Anhörung beträgt drei Monate ab Beginn der Auslegung. Das genaue Fristende ergibt sich aus den Bekanntmachungen der jeweiligen Landratsämter und der Stadt Augsburg. Bis zum Ablauf der Frist können Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch an den Regionalen Planungsverband Augsburg übermittelt werden.
Er fügte an, dass es in jedem Fall wichtig war, einen eigenen Flächennutzungsplan Windenergie zu erstellen, auch um jetzt handlungsfähig zu sein.
Das Hoheitsgebiet der Stadt Bobingen ist insbesondere wie folgt direkt betroffen:
- Festlegung der Vorranggebiete für Windenergienutzung:
- VRW 2 (Stadt Bobingen / Markt Fischach /Gemeinde Gessertshausen) und
- VRW 3 (Stadt Bobingen / Gemeinde Gessertshausen / Markt Diedorf)
Anm.: Die Gebiete werden in der „Anlage 1 – Datenblätter zu Umweltbericht“ auf den Seiten 10 ff. sowie 27 ff. näher beschrieben.
Ferner ergeben sich weitere Betroffenheiten (z. B. Ausweisung/Nichtausweisung in den Nachbarkommunen, Auswirkungen durch die Erfüllung / Nichterfüllung der Flächenbeitragswerte, ggf. Anpassungspflicht, …).
VRW 2 (Stadt Bobingen / Markt Fischach / Gemeinde Gessertshausen)
- Der Entwurf der Änderung des Regionalplans sieht westlich von Kreuzanger, ein „Vorrang-Stadt Bobingen-Gebiet für Windenergienutzung“ vor. Dieser Bereich wurde im Zuge der Beratungen zum Flächennutzungsplan („Bereich 1“) seinerzeit von der Stadt Bobingen nicht weiterverfolgt. Zur Begründung wurde damals Folgendes ausgeführt:
Die Einzelfläche im westlichen Stadtgebiet wird als Konzentrationsfläche nicht weiterverfolgt. Es handelt sich vollständig um einen Waldstandort. Durch die Ausweisung weiterer Waldgebiete (siehe unten) besitzt die ausgewiesene Waldfläche bereits eine Größe von rd. 825,6 ha, was einem Anteil von rd. 16,4 % am Stadtgebiet entspricht. Die kleinere Einzelfläche besitzt hingegen keine Konzentrationswirkung. Sowohl hinsichtlich der Anbindung als auch der Flächengröße wäre voraussichtlich lediglich die Errichtung einer Einzelanlage möglich. Der hier dargestellte Bereich besitzt eine Flächengröße von rd. 20 ha (0,4 % des Stadtgebietes). Zudem wird der Bereich südlich von einer Freileitung mit Bauschutzbereich begrenzt und liegt ferner vollständig im Bereich der Nachlaufströmung der Freileitung.
VRW 3 (Stadt Bobingen / Gemeinde Gessertshausen / Markt Diedorf)
- Der Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans sieht hier aktuell insbesondere einen Abstand von 800 m von Burgwalden vor. Auf Ebene des Flächennutzungsplans hatte die Stadt Bobingen nach anfänglich 750 m den Abstand auf 1.000 m erhöht. Insoweit ergeben sich Unterschiede im Bereich um Burgwalden. Ähnliches gilt auch hinsichtlich des Abstandes zum Engelshof und anderen Weilern und Einzelgehöften u. ä. (Flächennutzungsplan: 750 m Abstand, Entwurf Regionalplan: 800 m). Der Abstand zu Wohnbauflächen bzw. Wohngebieten beträgt im Übrigen (nach Straßberg, Reinhartshausen und Kreuzanger) sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Entwurf zur Änderung des Regionalplans 1.000 m.
Aus Sicht der Verwaltung galt es grundsätzlich, die folgenden vier Fallkonstellationen zu unterscheiden:
1) Flächen sind sowohl im Regionalplan als auch im Flächennutzungsplan nicht als Windenergiegebiete ausgewiesen.
2) Die Flächen sind sowohl im Regionalplan als auch im Flächennutzungsplan als Windenergiegebiete ausgewiesen.
3) Flächen sind nicht im Regionalplan, aber im Flächennutzungsplan als Windenergiegebiet ausgewiesen.
4) Flächen sind im Regionalplan, nicht aber im Flächennutzungsplan als Windenergiegebiet ausgewiesen.
zu 1) Flächen sind sowohl im Regionalplan als auch im Flächennutzungsplan nicht als Windenergiegebiete ausgewiesen.
- Der Nichtausweisung von Flächen auf Regionalplanebene kommt keine Ausschlusswirkung zu. Es handelt sich um sog. „weiße Flächen“. Über diese Bereiche machen die Festlegungen des Regionalplans in dessen Teilfachkapitel keine Aussagen hinsichtlich einer möglichen Windenergienutzung.
- Den Darstellungen des Flächennutzungsplans kommt hingegen zunächst eine sog. Ausschlusswirkung zu. Im weiteren Verlauf wird dann die Wirkung der Darstellungen des Flächennutzungsplans vom Erreichen der Flächenbeitragswerte abhängen. Werden die Flächenbeitragswerte nicht erreicht, entfällt auch die Ausschlusswirkung der Darstellungen des Flächennutzungsplans. Windenergieanlagen wären dann im gesamten Außenbereich privilegiert. Zudem könnten ihnen dann die Darstellungen in Flächennutzungsplänen, Ziele der Raumordnung sowie sonstige Maßnahmen der Landesplanung nicht mehr entgegengehalten werden. Werden die Flächenbeitragswerte erreicht, gelten Windenergieanlagen nur noch in den dargestellten bzw. festgelegten Windenergiegebieten als privilegiert.
zu 2) Flächen sind sowohl im Regionalplan als auch im Flächennutzungsplan als Windenergiegebiete ausgewiesen.
- Hier sind Windenergieanlagen entsprechend vereinfacht zulässig. Aus Sicht der Stadt wäre derzeit nichts weiter veranlasst. Die Planungen des Flächennutzungsplans wären insoweit identisch mit denen des Regionalplans.
zu 3) Flächen sind nicht im Regionalplan, aber im Flächennutzungsplan als Windenergiegebiet ausgewiesen.
- Bei den im Regionalplan nicht als Windenergiegebiet festgesetzten Flächen handelt es sich um sog. „weiße Flächen“. Über diese Bereiche machen die Festlegungen des Regionalplans in dessen Fachkapitel keine Aussagen hinsichtlich einer möglichen Windenergienutzung. Insbesondere kommt ihnen auch keine Ausschlusswirkung zu. Auf die bisherige Festsetzung eines Ausschlussgebiets („Nördlinger Ries“) soll künftig verzichtet werden.
- Da somit zunächst kein regionalplanerischer Ausschluss besteht, sind die nachgeordneten Kommunen nicht gehindert, in ihren eigenen Planungen (zusätzliche) Flächen auszuweisen. Eine entsprechende Steuerung der Windenergienutzung kann insoweit ggf. über die kommunale Bauleitplanung erreicht werden. Hiervon hat die Stadt Bobingen durch die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans bereits Gebrauch gemacht. Inwieweit ggf. im Einzelfall ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden müsste, wäre zu klären.
- Sollte die Stadt Bobingen insoweit z. B. an der Darstellung der Flächen südlich der Kreisstraße A 13, im Abschnitt Straßberg nach Reinhartshausen nicht mehr festhalten wollen, müsste der Flächennutzungsplan geändert werden. Gleiches gilt auch für die nordöstlich von Burgwalden im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbauflächen.
zu 4) Flächen sind im Regionalplan, nicht aber im Flächennutzungsplan als Windenergiegebiet ausgewiesen.
- Aus Sicht der Verwaltung ist dies der kritischste Fall. Vorliegend betroffen sind insbesondere die Flächen innerhalb des unterschiedlichen Abstandes um Burgwalden (800 m Radius Regionalplan statt 1.000 m Radius Flächennutzungsplan) sowie die Flächen des im Regionalplan vorgesehenen Windenergiegebiets VRW 2 westlich von Kreuzanger.
Die Verwaltung bittet insoweit um Diskussion und Beschluss (ggf. auch noch in der Stadtratssitzung im März), wie hier weiter verfahren werden soll. Forderungen, die sich laut Herrn Schöler an den Regionalplan ergeben und Änderungen, die sich für den Flächennutzungsplan der Stadt Bobingen ergeben könnten und die er dem Stadtrat empfehlen würde:
- Erhöhung des Abstandes um Burgwalden von 800 m auf 1000 m
- Streichung des Vorranggebiets westlich von Kreuzanger (VRW 2)
- Anpassung des Flächennutzungsplans an die Flächen des Regionalplans im Bereich des VRW 3 – Streichung der Flächen nordöstlich von Burgwalden sowie südlich der Kreisstraße A 13
- Reduzierung des Abstandes um den Engelshof von 800 m auf 750 m
Der Vorstellung von Herrn Schöler fügte Bürgermeister Förster an, dass die Erstellung des Flächennutzungsplans wichtig und richtig war. Außerdem bestätigte er, dass ein Kontakt zwischen der Gemeinde Fischach und ihm stattfand, dass das Gebiet VRW 2 herausgenommen werden sollte. Er würde die Forderungen aus dem aufgestellten Flächennutzungsplan an den Regionalplan weitergeben.
In einer weiteren Stellungnahme bedankte sich Herwig Leiter (CSU) für die Zusammenfassung und befürwortete, die Abstandsregelung von 1000 m einzufordern.
Michael Spatz (FW, Ortssprecher Waldberg) möchten ebenso die Abstandsflächen bei 1000 m erhalten, würde aber die Abstandsfläche um den Engelshof (im Regionalplan) nicht reduzieren.
Dr. Armin Bergmann (SPD) wunderte sich, dass in den Planungen die Belange bzw. Planungen der Kommune nicht berücksichtigt wurden. Herr Schöler antwortete, dass er in die Planungen keine Einsicht habe und er vermutete, dass die Planungsgruppe des Regionalplans versucht hatte, einen Mittelwert über die Abstandsflächen der verschiedenen Kommunen zu berücksichtigen.
Lukas Geirhos (Grüne) äußerte ebenfalls Dank für die gute Zusammenfassung und möchte den vor einem Jahr beschlossenen Flächennutzungsplan erhalten. Bei der Streichung des VRW 2 könnte er ebenfalls mitgehen. Bei den Abstandsflächen um den Engelshof sollte ebenfalls der Flächennutzungsplan zugrunde gelegt werden. Bei der Nachfrage zu den Berechnungsgrundlagen für die Flächen, welche dem Flächenbeitragswert zugrunde gelegt würden, konnte Herr Schöler antworten, dass es kumuliert aus beiden Plänen würde. Eine weitere Frage war nach eventuellen Auswirkungen, falls der Regionalplan unseren Forderungen nicht nachkommt. Für die Kommune bedeutet dies, dass die eigenen Pläne angepasst werden sollten im Fall des VRW2. Im Bereich des VRW 3 um Burgwalden sah Herr Schöler die Anpassung als nicht zwingend nötig an. Bei den Gebieten, die von der Stadt Bobingen ausgewiesen wurden, im Regionalplan aber nicht auftauchen, besteht kein Handlungsbedarf.
Franz Handschuh (FBU) schloss sich den Forderungen der Vorredner an und ergänzte, dass falls der Regionalplan der Forderung um die Abstandsflächenvergrößerung um Burgwalden nicht nachgekommen würde, bereits vorab ein Kontakt mit dem Grundstückseigentümer gesucht werden sollte, um mit diesem die 1.000 Meter Abstand zu vereinbaren. Bürgermeister Förster sicherte zu, dass ein Gespräch zu diesem Thema bereits stattfand und der Bauherr keine neue Planung in Auftrag geben möchte.
Edmund Mannes (SPD) schloss sich ebenfalls den Vorrednern an.
Zum Abschluss appellierte Lukas Geirhos (Grüne), dass die Flächen im Bereich des VRW 3 nicht an den Regionalplan angepasst werden sollten und keine Streichung stattfinden sollte.
Der Beschlussvorschlag über die verschiedenen Forderungen an den Regionalplan, bzw. Konsequenzen für den Flächennutzungsplan der Stadt wurde einzeln abgestimmt:
- Erhöhung des Abstandes um Burgwalden von 800 m auf 1000 m
- Streichung des Vorranggebiets westlich von Kreuzanger (VRW 2)
- Anpassung des Flächennutzungsplans an die Flächen des Regionalplans im Vereich des VRW 3 – Streichung der Flächen nordöstlich von Burgwalden sowie südlich der Kreisstraße A 13
- Reduzierung des Abstandes um den Engelshof von 800 m auf 750 m
Beschluss:
- einstimmig
- einstimmig
- angenommen bei einer Gegenstimme (Grüne)
- 15 ja, 9 Gegenstimmen
TOP 6: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 61. Sitzung vom 28.01.2025
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
TOP 7: Wünsche und Anfragen
Als sich Stadtrat Ammer (FBU) bezüglich eines Zeitungsartikels vom 15.02.2025 unter dem Titel „Bei
Klärschlamm sehen Gemeinden Schwarz“, die Bürgermeister von
Wiedergeltingen und Türkheim sehen „gewaltiges finanzielles
Risikopotenzial“, erkundigen wollte, verwies BGM Förster auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Die Planung eines Windparks im Naturpark östlich des Engelshofes bereitet den Besitzern schon monatelang Sorge.
Nicht nur der geringe Abstand von ca. 750 m zu WindEnergieAnlagen (WEAs) ist es, nein auch dass nahe Windräder ein Gefahrenpotential für die seit Jahrhunderten existierende, einzige Trinkwasserquelle der Menschen dort darstellt.
Jetzt sieht die WR- Regionalplanung auch noch weitere Flächen auf dem westlichen Höhenzug Richtung Schwarzachtal vor und umzingelt den geschichtsträchtigen Engelshof um 360° !
Den Menschen dort bleibt auch nichts erspart.
Auch nicht wenns um 50 m beim Abstand geht und sie das Abstimmungsverhalten des Bobinger Stadtrats wahrnehmen.