Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
- TOP 2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
- TOP 2.2 Bauantrag zur Nutzungsänderung von Teilen des Objektes „Römerstraße 62“ in eine Kfz-Werkstatt; Grundstück Fl. Nr. 162 der Gem. Bobingen
- TOP 2.3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (vier Wohneinheiten) und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 8 der Gem. Bobingen, Poststraße 26
- TOP 3 Sanierungsgebiet Innenstadt – Vorstellung des Entwurfs der Sanierungssatzung und Billigungsbeschluss
- TOP 4 Neuerlass einer Satzung über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge und der Abstellplätze für Fahrräder in Folge der Änderung der Bayerischen Bauordnung
- TOP 5 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 52. Sitzung vom 04.02.2025
- TOP 6 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Zweiter Bürgermeister Armin Bergmann (SPD) vertritt Ersten Bürgermeister Förster (CSU), Armin Bergmann selbst wird von Edmund Mannes vertreten (beide SPD), Lukas Geirhos vertritt Clemens Bürger (beide Grüne)
- Verwaltung: Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister)
- Zuhörerschaft: ~15 Personen
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 1 Berichterstattung
Bürgermeister Förster (CSU) befindet sich im Urlaub, daher leitet Zweiter Bürgermeister Armin Bergmann (SPD) die Sitzung.
TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
TOP 2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.
Florian Vogl (FBU) merkt an, dass vor geraumer Zeit vereinbart wurde, dass Kennzeichnungen (Zustimmung oder Ablehnung) in der Liste mit aufgeführt werden. Dieses scheint jedoch noch nicht umgesetzt zu sein. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass die Kennzeichnungen bei den nächsten Malen mit umgesetzt werden – er liest anschließend die Zustimmungen und Ablehnungen vor.
TOP 2.2 Bauantrag zur Nutzungsänderung von Teilen des Objektes „Römerstraße 62“ in eine Kfz-Werkstatt; Grundstück Fl. Nr. 162 der Gem. Bobingen
Rainhard Schöler (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) stellt den Tagesordnungspunkt vor:
Es liegt ein Bauantrag für die Teilnutzungsänderung des Gebäudes Römerstraße 62 in Bobingen zu einer Kfz-Werkstatt vor. Der Antrag wird kritisch betrachtet, da bereits Lärmbeschwerden bestehen. Das Grundstück ist als Fl.-Nr. 162 in Bobingen eingetragen. Der Bauausschuss muss entscheiden, ob es sich bei dem Gebiet um ein Wohngebiet oder ein Mischgebiet handelt. Eine Ortseinsicht hat ergeben, dass es ein Mischgebiet ist, daher kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.
TOP 2.3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (vier Wohneinheiten) und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 8 der Gem. Bobingen, Poststraße 26
Rainhard Schöler (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) stellt den Tagesordnungspunkt vor:
Es gab eine Anpassung an der Sitzungsvorlage: das Vorhaben war bauplanungsrechtlich nicht zulässig, der Antragsteller hat jedoch Anpassungen vorgenommen und ist den Vorgaben gefolgt -> aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen daher jetzt erteilt werden: Abstandsflächen passen jetzt, Wohnnutzung in Wohngebiet, Maß der baulichen Nutzung wird eingehalten, Höhenvorgaben werden eingehalten, usw.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.
TOP 3 Sanierungsgebiet Innenstadt – Vorstellung des Entwurfs der Sanierungssatzung und Billigungsbeschluss
Rainhard Schöler (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt): der Stadtrat beschloss zuvor den Abschlussbericht zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitender Untersuchung, inklusive eines möglichen neuen Sanierungsgebiets. Nun liegt der Entwurf der Sanierungssatzung für das Gebiet „Bobingen Stadt“ mit Begründung und zugehörigem Plan vor. Nach Billigung der Unterlagen soll die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Das Büro Dragomir unterstützt die Verwaltung bei diesem Prozess. Nach der Beteiligung wird über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und ein Beschluss gefasst. Die neue Satzung sieht vor, dass man die Sanierung weiterführt (im vereinfachten Verfahren).
Florian Vogl (FBU) erkundigt sich, ob es förderschädliche Aspekte gibt. Rainhard Schöler: Verwaltung geht nicht davon aus, wenn keine Wertsteigerungen erwartet werden, dann vereinfachtes Verfahren.
Lukas Geirhos (Grüne): zu Sanierungsrechtliche Genehmigung – er selbst hat bereits Erfahrungen damit gemacht, es gäbe einige Vorteile: darunter gibt es unter anderem Steuervorteile, wenn Sanierungen vorgenommen werden. Er würde jedoch auf die Meldepflicht verzichten. Rainhard Schöler (Bauverwaltung): das kann die Stadt Bobingen nicht verhindern – Bauanträge bekommt das Gremium mit, der Informationsverlust hält sich daher vermutlich in Grenzen.
Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) merkt in Bezug auf die angesprochenen steuerlichen Vergünstigungen an, dass mit den neuen Satzungen die Eigentümer informiert werden sollen. Über mögliche steuerliche Vergünstigungen zu informieren, sei nicht Aufgabe der städtischen Verwaltung.
Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss billigt die beiliegenden Unterlagen zum beabsichtigten neuen Sanierungsgebiet „Bobingen Stadt“. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 139 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.
TOP 4 Neuerlass einer Satzung über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge und der Abstellplätze für Fahrräder in Folge der Änderung der Bayerischen Bauordnung
Rainhard Schöler (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) stellt den Tagesordnungspunkt vor: die bestehende Stellplatzsatzung der Stadt Bobingen wird aufgrund der Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 01.10.2025 außer Kraft gesetzt. Die Stadt Bobingen hat die Wahl, entweder keine neue Satzung zu erlassen und somit keine Stellplatzpflicht mehr zu haben, oder eine neue Satzung zu erlassen, in der die maximalen Stellplatzzahlen der neuen Garagen- und Stellplatzverordnung beschrieben sind. Die Verwaltung empfiehlt den Erlass einer neuen Satzung und bittet um Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen. Die neue Satzung soll Regelungen zu Stellplatzpflicht, Anzahl, Größe, Beschaffenheit, Nachweis und Ablösung enthalten. Die bisherige Satzung überschreitet die künftig zulässigen Maximalwerte.
Lukas Geirhos (Grüne): begrüßt die Überarbeitung der Stellplatzsatzung, seine Fraktion hat im November 2022 bereits Änderungsvorschläge eingereicht. Er wünscht sich zudem, dass die Anregungen der Fraktionen bei der Erstellung eines Entwurfs beachtet werden.
Armin Bergmann (SPD) schlägt im Namen der Verwaltung vor, heute lediglich darüber abzustimmen, dass die Verwaltung einen entsprechenden Entwurf (inkl. der bereits erhaltenen Rückmeldungen der Fraktionen) vorbereitet und dieser anschließend im Gremium erneut diskutiert wird.
Herwig Leiter (CSU): schließt sich dem Vorschlag an, der Entwurf von Verwaltung sollte abgewartet werden, bevor in die Diskussion übergegangen wird.
Martin Gschwilm (FW): findet es gut, dass man sich an den max. Vorgaben orientiert – in der einen oder anderen Situation sollte jedoch flexibel reagiert werden können.
Florian Vogl (FBU): begrüßt das grundsätzliche Vorgehen, auch seine Fraktion hat bereits Änderungswünsche bei der Verwaltung eingereicht. Er erkundigt sich, bis wann die Deadline ist, damit die Rechtswirksamkeit noch gegeben ist. Schöler: Artikel 47 tritt zum 01.10.2025 in Kraft – bis spätestens August 2025 sollte es fertig sein – neue Bauherrinnen und Bauherren sollen sich auf die Änderungen ja auch einstellen können. Der Gemeindetag habe zudem eine Mustersatzung in Aussicht gestellt, Wünsche / Anregungen der Fraktionen werden in diesem ersten Entwurf miteingearbeitet, so der Verwaltungsmitarbeiter.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der künftigen Stellplatzzahlen der Garagen- und Stellplatzverordnung (Stand: 01.10.2025) eine Stellplatzsatzung zu entwerfen und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen. Regelungsinhalte sollen insbesondere sein: allgemeine Stellplatzpflicht, Anzahl, Größe und Beschaffenheit der erforderlichen Stellplätze, Nachweismöglichkeiten und Ablösemöglichkeiten.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.
TOP 5 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 52. Sitzung vom 04.02.2025
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
TOP 6 Wünsche und Anfragen
Ende des öffentlichen Teils ca. 18:35 Uhr