03/2025 – Antrag der FBU-Fraktion zum Thema:„Überplanung oder Verkauf der städtischen Liegenschaften Villenbachstraße 5; 5a; 7 und 7a“


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,

Die städtischen Liegenschaften Villenbachstraße 5; 5a; 7 und 7a, bestehend aus vier Wohnungen Baujahr 1949, befinden sich auf einem rund 1.940 m2 großen Areal.

Die Wohngebäude befinden sich dem äußerem Erscheinen nach in einem abgewirtschafteten Zustand, der energetische Zustand der Immobilien dürfte von angestrebten Zielwerten weit entfernt sein.

Der derzeit erwirtschaftete Mietwert ist unterdurchschnittlich und die Wohnqualität für die dort Wohnenden entspricht nicht annähernd einem Wert, der einer Wohnsituation im Jahr 2025 gerecht würde. Die Wohneinheiten sind teilweise ohne Bad und mit Einzelofenheizung.

Bei einer angenommenen GRZ von 0,6 würde auf benannter Fläche eine bebaubare Grundstücksgröße von rund 1.164 m2 vorliegen. Bei einer angenommenen zweigeschossigen Bebauung könnten rund 2.100 m2 Wohnfläche entstehen.

Im Verkaufsfalle sind 4 Wohnbaugrundstücke zu je knapp 500 m2 vorstellbar.

Den derzeit dort lebenden Mietern sollte eine vertretbare Mietalternative angeboten werden.

Der derzeitige Mietertrag liegt pro m2 Grundfläche bei ca. 6,75 € p .a. Ein vergleichbarer Mietertrag im Neubau „Wohnen am Brunnenplatz“ liegt, bei günstigen Mietkosten, bei rund 43,00 € p. a.

Die FBU-Fraktion stellt deshalb folgenden Antrag:

Der Stadtrat sollte, aufgrund einer nicht mehr vertretbaren Wohnqualität, darüber beraten, wie eine konzeptionelle Überplanung des Geländes Villenbachstraße 5; 5a; 7 und 7a zukünftig aussehen kann.

Folgende Parameter könnten oder sollten in eine künftige Überplanung des Geländes einfließen:

  1. Beratung über die künftige Nutzung des Geländes
  2. Beratung über evtl. Verkauf der Liegenschaften und Verwendung des Erlöseszur Mitfinanzierung (Eigenkapital) einer Neubebauung Mozartstraße – Mayerweg (siehe unser Antrag).
  3. Überdenken von alternativen Lösungsmöglichkeiten der Trägerschaft (Stadt Bobingen, GWB GmbH, Genossenschaft, Investor auf Erbpachtbasis, etc.)

Erwartbare Auswirkungen:

  • Aufwertung des Stadtquartiers in Straßberg
  • Finanzielle Mehrwertgenerierung
  • Schaffung von Wohnraum
  • evtl. Teillösung der Finanzierung für eine Neubebauung Mayerweg – Mozartstraße

Über die Unterstützung unseres Antrags würden wir uns sehr freuen.

Für die FBU-Fraktion

Franz Handschuh (Fraktionsvorsitzender)
Florian Vogl (Stellv. Fraktionsvorsitzender)

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