Tagesordnung Stadtratssitzung
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
- TOP 3 Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bobingen; Beteiligung EVB Energieversorgung Bobingen GmbH
- TOP 4 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 62. Sitzung vom 25.02.2025
- TOP 5 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Entschuldigt: Ludl (SPD), Naumann (FW)
- Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Stefan Thiele (Kämmerer), Moritz Müller (Bauamt), Ramona Mahrle (Protokoll)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
Bürgermeister Förster (CSU) erläuterte den verspäteten Sitzungsstart um 18.30 Uhr – es habe eine große Veranstaltung in der Raiffeisenbank Bobingen stattgefunden, der man noch beigewohnt habe.
TOP 1: Berichterstattung
Bürgermeister Förster (CSU) gab die Sitzungstermine für den Monat April bekannt.
Am 12.03.2025 fand in der Singoldhalle eine große Veranstaltung für alle beteiligten Kommunen zum Energienutzungsplan und dem Wärmeplan statt. Es sei hierzu eine öffentliche Stadtratssitzung geplant, die sich ausschließlich mit den Bobingen betreffenden Teilen der Pläne befassen soll. Aufgrund des zu erwartenden, großen Interesses wird dieser Tagesordnungspunkt in die Mai-Sitzung aufgenommen, da die Singoldhalle für die Stadtratssitzung im April nicht zur Verfügung stehe.
Am 28.10.2024 stellte die FBU Bobingen e. V. einen umfangreichen Antrag zum Thema Windenergie. Eine Antragspunkt war, nach umsetzbaren Möglichkeiten zu suchen, um die Windkraftanlagen 4 und 7 der Planung im Sinne der Burgwalder Bevölkerung mit größerem Abstand zur Wohnbebauung als derzeit geplant anzusiedeln. Dieser Antrag wurde in der Stadtratssitzung vom 26.11.2024 behandelt. Bürgermeister Förster (CSU) stellte dazu fest, dass dies viel zu aufwändig wäre, denn „wenn Windstandorte verändert werden sollen, dann steigen wir in ein komplett neues Verfahren mit der Bundeswehr ein.“ Daraufhin haben diesen Antrag alle Fraktionen gegen die Stimmen der FBU abgelehnt. Nun berichtete Bürgermeister Förster (CSU) in der aktuellen Sitzung, dass die Windenergieanlage 10 vor Reinhartshausen bisher mit 1.049 Metern Abstand zur Wohnbebauung geplant war. Die Bundeswehr habe nun einen Abstand von 1.200 Metern akzeptiert. Der Standort werde nun mit diesem neuen Abstand weitergeplant.
Bürgermeister Förster (CSU) verliest eine Klarstellung. Diese hatte zum Inhalt, dass Drohungen, Einschüchterungen und respektloses Verhalten gegenüber Stadtratsmitgliedern, insbesondere im Zusammenhang mit den Entwicklungen zum Windpark Bobingen, nicht zum demokratischen Diskurs gehörten. Jüngst wurde festgestellt, dass mittels einer Geste mit zwei Fingern und Schussgeräusch ein Stadtrat zum Schweigen gebracht werden sollte. Dies werde nicht toleriert.
TOP 2: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
In der Hauptausschusssitzung vom 18.03.2025 wurde dem Stadtrat einstimmig die Verabschiedung einer neuen Hundesteuersatzung empfohlen. Jeder Hund solle demnach jährlich mit 75 Euro besteuert werden, jeder Kampfhund mit 750 Euro.
Auf Anregung von Zweitem Bürgermeister Dr. Bergmann (SPD) wurde die Besteuerung für Kampfhunde mit 1.000 Euro zur Abstimmung gestellt.
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beiliegende Satzung zur Erhebung der Hundesteuer. Kampfhunde werden anstatt mit 750 Euro mit 1.000 Euro jährlich besteuert.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung
vom 07.07.2016 außer Kraft.
-> alle gegen 1 (Böhm, FW) -> angenommen
TOP 3: Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bobingen; Beteiligung EVB Energieversorgung Bobingen GmbH
Herr Thiele (Kämmerer) führte in den Sachverhalt ein, der auf einen FBU-Antrag vom August 2022 zurückgeht, nämlich die Gründung einer Energieversorgung Bobingen GmbH. Diese ist am 17.12.2024 erfolgt, nun müsse in diesem Zusammenhang die Geschäftsordnung für den Stadtrat Bobingen geändert werden.
Eine Aussprache fand nicht statt.
Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Bobingen wird bei § 14 Abs. 2 Nr. 6 um den Buchst.)
e wie folgt ergänzt:
e) In Bezug auf die EVB Energieversorgung Bobingen GmbH werden dem ersten
Bürgermeister die Entscheidungen über folgende in der Gesellschafterversamm-
lung zu beschließenden Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertra-
gen (Art. 37 Abs. 2 Satz 1 GO):
- alle Entscheidungen, für die ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss des Auf-
sichtsrates vorliegt, - Befreiung vom Verbot des § 181 BGB
- Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen jeder Art mit Auswirkungen für
die Stadt, insbesondere der Abschluss von Verträgen und sonstigen Rechtsge-
schäften, die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Stadt, bis zu einem
Betrag oder – falls dieser zum Zeitpunkt der Handlung oder Unterlassung nicht
feststeht – einer Wertgrenze oder einem geschätzten Auftragswert von 160.000 €.
Im Stadtrat ist mindestens einmal jährlich über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft
zu berichte
-> einstimmig angenommen
TOP 4: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 62. Sitzung vom 25.02.2025
-> einstimmig angenommen
TOP 5: Wünsche und Anfragen
Stadtrat Handschuh (FBU) brachte vor, dass in einer Versammlung in Reinhartshausen der Wunsch aufkam, einen Verkehrsspiegel an der sehr unübersichtlichen Kreuzung Hattenberg-/Fuggerstraße aufzustellen. Offenbar müsse der Siegel privat bezahlt werden – gäbe es dafür keine andere Möglichkeit?
Ortssprecher Nachtrub (CSU) ergänzte, dass das Aufstellen laut Kreisbauhof kein Problem wäre, aber die Kosten müssten tatsächlich die Bürger tragen. Lediglich das Montieren könne der Bauhof übernehmen.
Thierbach (Stadtbaumeister): Ein Spiegel muss angeordnet werden. Grundsätzlich sollten von der Verkehrsbehörde keine Spiegel mehr angeordnet werden. Da es sich um eine Kreisstraße handle, sei hier auch der Landkreis zuständig.
Stadtrat Handschuh (FBU) erkundigte sich nach den durchgeführten Baumfällungen am Schwettinger Weg beim Wegkreuz und wollte wissen, warum dort drei Bäume gefällt wurden.
Stadtbaumeister Thierbach antwortete, dass viele der Kiefern im Stadtgebiet nach dem Hagel abgestorben seien. Ein Baum war astbruchgefährdet, ebenso war in der Siedlung am Brunnenplatz ein Baum betroffen. Die ersten zwei Bäume am Schwettinger Weg, die gefällt wurden, waren nicht mehr standsicher, der dritte hat den Hagel nicht überlebet.
Stadtrat Handschuh (FBU) wollte noch wissen, ob dafür Ersatzpflanzungen geplant wären, was Stadtbaumeister Thierbach bejahte.
Ende des öffentlichen Teils 18:48 Uhr.