01.04.2025 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 3 Bebauungsplan Nr. 58, „Gewerbegebiet zwischen Lindauer Straße und Max-Fischer-Straße“, 1. Änderung zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes, Billigungsbeschluss
  • TOP 4 Änderung des sachlichen Teilfächennutzungsplans Windkraft, (Teil-)Rücknahme von „Sondergebietsflächen mit Zweckbestimmung Windkraft (Konzentrationsflächen)“
  • TOP 5 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 53. Sitzung vom 11.03.2025
  • TOP 6 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Alle Mitglieder des Bauausschusses waren anwesend.
  • Verwaltung: Herr Schöler, Herr Thierbach, Frau Baltes

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

TOP 1 Berichterstattung

Es gab keine Berichterstattung in dieser Sitzung.

TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Errichtung eines Sichtschutzes aus WPC, Hochstraße 58 (zugestimmt)
Nachreichung Bestandsgarage, Mähderweg 1 (zugestimmt)
Errichtung eines Anbaus an den Kiosk der Minigolfanlage, Point/Parkstraße 4 (zugestimmt)
Nutzungsänderung einer ehemaligen Schlosserei in eine Kfz-Werkstatt, Römerstraße 62 (zugestimmt)
Einbau einer zweiten Wohneinheit mit Umbau des ehemaligen Stadels in Wohnraum und Ausbau Dachterrasse, Frieda-Forster-Straße 41 (zugestimmt)
Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses mit Garage und Nebengebäude und anschließendem Neubau eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten und einer Tiefgarage, Poststraße 26 (zugestimmt)
Errichtung eines neuen Rückkühlers, Max-Fischer-Straße 20b (zugestimmt)

2.2 Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Verbrauchermarktes zu Wohnnutzungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 293, Hochstraße 10

Herr Schöler wies zu Beginn darauf hin, dass es sich um die Flächen des ehemaligen Minimal-Markts handle. Dieses Gebiet ist aus Verwaltungssicht als Mischgebiet eingestuft. Er wies darauf hin, dass ein Mischverhältnis nicht unbedingt 50:50 sein müsste. In den unten liegenden Geschossen ist in Mischgebieten gängigerweise eher Gewerbe vorhanden. Daher wird eine Umwidmung seitens der Verwaltung kritisch gesehen. Deshalb wurde zu einer Voranfrage geraten, um eine Grundstimmung des Bauausschusses zu bekommen.

Dem Eigentümer ist zugutezuhalten, dass er sich bereits stark um Gewerbe bemüht hatte und Wohnraum eigentlich dringend benötigt wird. Nach diesem Hinweis wurde die Diskussion geöffnet.

Clemens Bürger (Grüne) fragte nach, ob die Stadt Gespräche mit dem Eigentümer bezüglich einer Eigennutzung geführt hatte. Diese fanden nur mit dem vorherigen Eigentümer statt.

Herwig Leiter (CSU) äußerte zwei Fragen. Zum einen erkundigte er sich nach einer Aufsplittung, ob Gewerbe und Wohnraum geteilt werden könnten. So könnte ein Kompromiss entstehen. Außerdem sähe er das Mischgebiet etwas großflächiger und erfragte, ob das Gebiet freigehalten werden sollte, um großflächigeres Gewerbe für spätere Zeiten zu ermöglichen. Zur ersten Frage antwortete Herr Schöler, dass dies grundsätzlich möglich ist. Zudem bejahte er die Frage, dass das Gebiet natürlich großflächiger betrachtet wird und man die Mischung auf das gesamte Gebiet beziehen könnte.

Für die FBU äußerte Florian Vogl, dass man die Wohnnutzung zwar nicht prinzipiell ausschließen sollte, aber bevorzugt Gewerbe, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Bobingen angesiedelt werden sollte. Wenn dann nach Erstellung eines Konzepts trotzdem kein Gewerbe angesiedelt werden könnte, würde die Fraktion einer Wohnnutzung zustimmen.

Diesem Vorschlag fügte Erster Bürgermeister Förster seinen Wunsch an, dass die Verwaltung mit dem Neueigentümer in Kontakt treten sollte, um doch noch das Ziel, Gewerbe anzusiedeln, zu erreichen, und stimmte dem Vorschlag von Florian Vogl zu.

In einer weiteren Wortmeldung befürwortete auch Martin Gschwilm (FW) die Idee der beiden Vorredner, da auch seine Fraktion sich eher gegen die Wohnnutzung aussprechen würde.

Beschlussvorschlag:

Die Anfrage soll nicht grundsätzlich abgelehnt werden. Die Verwaltung bekommt den Auftrag, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um nach weiteren Möglichkeiten der Gewerbeansiedlung zu sprechen.

–>einstimmig angenommen

2.3 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/133 der Gem. Bobingen, Sommerstr. 12 („Zur Heiligen Familie“)

Herr Schöler leitete in den Tagesordnungspunkt ein. Im Kulturausschuss wurde zu diesem Thema bereits beraten. Um baurechtliche Planungssicherheit zu bekommen, soll es nun im Bauausschuss vorgestellt werden. Er wies darauf hin, dass es keinen Bebauungsplan für dieses Gebiet gibt und sich mit den bestehenden Gebäuden das Vorhaben einfügen würde. Er fragte den Ausschuss, ob bei der Bearbeitung des Bauantrags, der Bauausschuss der Verwaltung das Vertrauen übertragen würde.

Bürgermeister Förster ergänzte, dass dieses Vorhaben dann schon noch einmal dem Bauausschuss vorgestellt werden sollte. Es ginge nur um die Frage, ob sich eine größere Kita (als bisher) dort einfügen würde.

Martin Gschwilm (FW) erinnerte an die Vorstellung durch den Architekten und äußerte, dass seine Fraktion sich gut informiert fühle und der Verwaltung das Vertrauen aussprechen würde.

Claudia Lautenbacher (SPD) äußerte Bedenken zur Nutzung und plädierte für einen flexiblen Bau, um besser auf die Bedarfe einzugehen. Dem entgegnete Bürgermeister Förster, dass diese Absprachen natürlich noch mit dem Träger besprochen werden müssen und die Stadt im Blick habe, welche Bedarfe vorhanden sind. Außerdem wies er auf die Pflichtaufgabe der Stadt hin, genügend Plätze vorzuweisen.

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.

–>einstimmig

2.4 Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarktes für kirchliche/kulturelle Zwecke (Gottesdienst) auf dem Grundstück Fl. Nr. 680/20 der Gem. Bobingen, Königsbrunner Str. 1 c

Herr Schöler wies bei seiner Einführung auf die bereits vielen vorhandenen Abweichungen hin. Seiner Ansicht nach würde der Nutzungszweck auch als Versammlungsstätte gesehen, dies war aber ursprünglich nicht explizit erwähnt. Er bat um Aussprache, ob man diesem Zweck zustimmen oder ob man vorrangig Gewerbeansiedlung bevorzugen würde.

Direkt darauf fügte Bürgermeister Förster an, dass er sich dies ganz persönlich vorstellen könnte, um weiteren Leerstand zu vermeiden.

Grundsätzlich sieht Martin Gschwilm (FW) in Bobingen eine religiöse Vielfalt, trotzdem sah er aufgrund der Lage mit Gottesdienstteilnehmern aus ferneren Orten eine Parkplatzproblematik. Insgesamt hielt es seine Fraktion für besser, eine Gewerbenutzung vorzusehen.

Dem schloss sich Florian Vogl (FBU) an. Bei weiteren Abweichungen entstünde eventuell Konfliktpotenzial. Außerdem wäre Gewerbeansiedlung in diesem Gebiet weiterhin zu bevorzugen.

Die Stellplatzthematik könnte problematisch werden, da es nur zehn Stellplätze auf diesem Grundstück gibt, ergänzte Herr Schöler. Herr Thierbach betonte auch erneut das Gewerbegebiet, indem Gewerbe Vorrang habe. Einer kirchlichen Nutzung müsse nur in Ausnahmefällen zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Nutzungsauslegung wird in vorliegender Fassung zugestimmt.

3 x Zustimmung; 8 Gegenstimmen — > Der Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung wird nicht zugestimmt.

TOP 3 Bebauungsplan Nr. 58, „Gewerbegebiet zwischen Lindauer Straße und Max-Fischer-Straße“, 1. Änderung zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes, Billigungsbeschluss

Herr Wandinger von der Firma LARS Consult stellte das Projekt für die Anwesenden vor. Er setzte maßgeblich den Bebauungsplan in diesem Gebiet um. An den bestehenden Discounter soll ein Drogeriemarkt angeschlossen werden. Da dies bisher nicht vorgesehen war, müsste der Bebauungsplan geändert werden. Im Eckbereich in Richtung Stadt ist der Drogeriemarkt vorgesehen. Dabei soll das Gebiet ein Gewerbegebiet bleiben und keine Nutzungsänderung oder -aufweichung vorgenommen werden. Vorgaben mit ökologischen/klimafreundlichen Maßnahmen wurden versucht umzusetzen. Beispielsweise würde bei neuen Stellplätzen auf Versickerung geachtet und ein begrüntes Flachdach gebaut. Es werden 91 Stellplätze vorgeschlagen. Nach aktuell noch gültiger Stellplatzsatzung wären 94 vorgesehen. Dies gestalte sich aber schwierig, so Herr Wandinger. Sonst müsste die zweite Zufahrt wegfallen. Bezüglich des Emissionsschutzes wurden die Richtwerte des Gewerbegebiets eingehalten. Auch wird kein Konfliktpotenzial bei Arten- und Naturschutz gesehen.

Weiteres Material kann bei den Sitzungsvorlagen der Stadt Bobingen online eingesehen werden.

Sobald der Entwurf gebilligt würde, könnte beim nächsten Mal der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Dr. Armin Bergmann erkundigte sich bei Herrn Schöler nach den fehlenden drei Stellplätzen, auch wenn er die Gründe für die Verringerung der Anzahl nachvollziehen könne. Herr Schöler versucht dies kurz zu erklären. In der ursprünglichen Baugenehmigung wurden diese 94 Stellplätze gefordert, weil es als Ladengeschäft betrachtet wurde. Jetzt wird es als Verbrauchermarkt gesehen, so würde 1 Stellplatz pro 10 m² benötigt. Das Vorhaben müsse aber mit dem weiteren Verbrauchermarkt gemeinsam betrachtet werden. Im Bebauungsplan kann die Stellplatzvorgabe aber anders geregelt werden. Daher spräche rechtlich nichts gegen die geringere Stellplatzzahl.

Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU) regte an, eine Schranke einzurichten und abends Stellplätze an Anwohner zu vermieten.

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss billigt den heute vorgestellten Entwurf. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte durchzuführen.

–>einstimmig

TOP 4 Änderung des sachlichen Teilfächennutzungsplans Windkraft, (Teil-)Rücknahme von „Sondergebietsflächen mit Zweckbestimmung Windkraft (Konzentrationsflächen)“

In Zusammenhang mit der Durchsicht des Regionalplans hatte der Stadtrat den Beschluss gefasst, sich teilweise an den Entwurf des Regionalplans anzupassen und Flächen aus dem selbst erstellten Flächennutzungsplan wieder herauszunehmen. Um dies rechtmäßig zu gestalten, müsste dies aber noch mal im Stadtrat beschlossen werden. Eine Vorberatung sollte aber im Bauausschuss stattfinden, da einige Fragen zur Thematik aufkamen.

Eine der wichtigsten Fragen war, was passieren könnte, wenn die Flächen herausgenommen würden. Dies kann aber erst bei der endgültigen Fassung des Regionalplans letztendlich beantwortet werden.

Szenario 1)

Der jeweils maßgebliche Flächenbeitragswert wird erreicht bzw. eingehalten:

Windenergieanlagen sind nur noch in den sog. Windenergiegebieten bauplanungsrechtlich privilegiert zulässig. Außerhalb der Windenergiegebiete stellen sie „sonstige Vorhaben im Außenbereich“ dar, denen i. d. R. öffentlichen Belange entgegenstehen.

Szenario 2)

Es könnte sein, dass aufgrund mehrerer Einwände weitere Flächen herausgenommen würden und das Quorum insgesamt nicht erreicht werden würde. Dann wären WEA ab 2027 auch im Außenbereich wieder privilegiert.

Die klare Empfehlung von Herrn Schöler lautete daher, nicht vorschnell das Gebiet wieder herauszunehmen, falls das Quorum nicht erreicht würde. Zudem bestünde eine Anpassungspflicht, wenn ein durch den Regionalplan vorgesehenes weiteres Gebiet hinzukommen würde, sodass in kürzester Zeit der Plan der Stadt Bobingen wieder geändert werden müsste.

Sobald der Regionalplan durch ist, könnte eine endgültige Änderung vorgenommen werden.

Die Verwaltung verfasste ein Schreiben mit den in der Stadtratssitzung beschlossenen Einwänden an den regionalen Planungsverband. Dies wurde in der Sitzung verlesen. Da die Einwände bis zum 07.04. vorgebracht werden, soll das Schreiben morgen versendet werden. Sollte es zu Änderungen des Regionalplans kommen, wird im Stadtrat informiert werden.

Florian Vogl (FBU) fragte nach, ob es eine offizielle, zeitliche Einschätzung seitens des Planungsverbands gäbe. Diese gäbe es nicht, aber Bürgermeister Förster wies darauf hin, dass der Planungsverband öffentlich tage und er habe als nächsten Sitzungstermin Mai/Juni im Kopf.

Dr. Armin Bergmann (SPD) fragte nach möglichen Rechtsmitteln, falls der Planungsverband den Einwänden nicht nachkommen würde. Dies konnte nicht abschließend beantwortet werden.

Der Bauausschuss folgte dem für die Berichterstattung zu schnell vorgetragenen Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 –>einstimmig

TOP 5 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 53. Sitzung vom 11.03.2025

Die Niederschrift vom 11.03.2025 wurde einstimmig genehmigt.

TOP 6 Wünsche und Anfragen:

Clemens Bürger (Grüne): In Straßberg gegenüber dem Feuerwehrhaus stehen Glascontainer im Waldstück. In der unbefestigten Fläche befinden sich Scherben, was eine Verletzungsgefahr darstellt.



Ende des öffentlichen Teils ca. 19:16 Uhr.

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