06.05.2025 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 54. Sitzung vom 01.04.2025
  • TOP 3 Straßenverkehrsrecht – Anträge zur Einrichtung von Tempo 30 in der Krumbacher Straße vor der Kindertagesstätte „Wasserschloss“
  • TOP 4 Vorstellung des Klimaschutzkonzepts
  • TOP 5 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 5.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 5.2 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 554/24 der Gem. Bobingen, Am Sonnenbichl 5
  • TOP 5.3 Bauvoranfrage zum Umbau der bestehenden Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 190/15 der Gem. Straßberg, Wiesenstr. 12
  • TOP 5.4 Antrag auf eine isolierte Abweichung von der Einfriedungssatzung zur Errichtung einer zwei Meter hohen Mauer auf dem Grundstück Fl. Nr. 924/8 der Gem. Bobingen, Sichelweg14
  • TOP 5.5 Bauantrag zum Bau von zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl. Nr. 549/9 der Gem. Bobingen, Siedlerweg 14 und 14 a
  • TOP 5.6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 64/2 der Gem. Reinhartshausen, Nähe Fuggerstraße (östlich Hs. Nr. 2)
  • TOP 5.7 Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 3350/214 der Gem. Bobingen, Lechallee 42
  • TOP 5.8 Bauantrag zum Umbau und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 744/7 der Gem. Bobingen, Röntgenstr. 1
  • TOP 5.9 Bauantrag zur Erweiterung der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung an der Wertachklinik Bobingen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3281/2 der Gem. Bobingen, Wertachstr. 55
  • TOP 5.10 Bauantrag zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 300/13 der Gem. Bobingen, Bahnhofstr. 28
  • TOP 5.11 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Bürogebäudes und Erweiterung des Lagers auf dem Grundstück Fl. Nr. 771 der Gem. Bobingen, Hans-Sachs-Str. 3
  • TOP 5.12 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3310/5 der Gem. Bobingen, Selma-Lagerlöf-Str. 1
  • TOP 5.13 Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Supermarktes in eine kirchliche Versammlungsstätte auf dem Grundstück Fl. Nr. 680/20 der Gem. Bobingen, Königsbrunner Str. 1 c
  • TOP 6 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Erster Bürgermeister Förster (CSU) wurde durch Zweiten Bürgermeister Bergmann (SPD) vertreten (Bürgermeister Förster kam später), Herwig Leiter (CSU) kommt später (18:18 Uhr)
  • Verwaltung: Bernhard Langert (Stadtwerke), Dr. Franziska Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte), Wolfgang Bobinger (Verkehrsangelegenheiten), Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Fabian Koppel (Hauptamtsleiter), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1 Berichterstattung

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) gibt bekannt, dass die Baustellenfahrzeuge im Singoldpark rechtzeitig verlegt werden, damit diese bei der Freibaderöffnung nicht stören.

TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 54. Sitzung vom 01.04.2025

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

TOP 3 Straßenverkehrsrecht – Anträge zur Einrichtung von Tempo 30 in der Krumbacher Straße vor der Kindertagesstätte „Wasserschloss“

Die Kita-Leitung und der BRK-Kreisverband der neuen Kita „Wasserschloss“ beantragen in einem Schreiben Tempo 30 vor der Liegenschaft in der Krumabcher Str. einzuführen. Die Polizei Inspektion Bobingen befürwortet die Maßnahme. Die Freiwillige Feuerwehr Bobingen sieht Beeinträchtigungen bei der Einhaltung der Einsatzzeiten. Als Diskussionsgrundlage wurden drei Vorschläge ausgearbeitet, über die der Ausschuss beraten kann.

Ernst-Hinrich Abbenseth würde ein Hinweisschild (bis 17:00 Uhr) und Tempo 30 befürworten.

Armin Bergmann schildert, dass die Einführung von Tempo 30 vor der Kita Wasserschloss aus seiner Sicht in der Krumbacher Str. alternativlos sei.

Florian Vogl (FBU) merkt an, dass der Rückbau der Fahrbahnteiler schon länger beschlossen wurde und die Gespräche mit der Feuerwehr bzgl. Einhaltung der Einsatzzeiten stattgefunden haben. Er würde nicht sagen, dass die einzig mögliche Entscheidung sei. Im Konzept der neuen Kita sei der Zugang zur Kita über den Badparkplatz vorgesehen gewesen, um die Krumbacher Str. + Bahnhofstraße zu entlasten.

Martin Gschwilm argumentiert, dass die Sicherheit vor der Kita seiner Meinung nach Vorrang gegenüber dem ca. einen Einsatz der Feuerwehr pro Tag hat (das Problem mit den Einsatzzeiten sei jedoch bekannt und sollte auch nicht vernachlässigt werden). Der Verkehr war seiner Meinung nach schon immer da, er wurde nicht mehr (eventuell nur an der Ampel). Er würde ebenfalls eine Zeitbeschränkung von bspw. 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr begrüßen, zudem bittet er darum, dass es nicht zu Unterbrechungen des „Tempo 30“-Bereichs kommt.

Wolfgang Bobinger (Verkehrsangelegenheiten) antwortet, dass Tempo 30 durchgängig möglich sei – die Durchgängigkeit ergibt sich aus der Beschilderung an der Badstraße + am Kirchplatz.

Clemens Bürger schließt sich den vorangegangenen Ausführungen an.

Claudia Lautenbacher spricht sich ebenfalls für Tempo-30 aus (dann wäre von der Poststraße bis zum Festplatz alles Tempo 30), die Freiwillige Feuerwehr würde ihrer Meinung nach, dadurch nicht groß eingeschränkt werden.

Beschlussvorschlag:

Vorschlag 1:
Den Anträgen zur Temporeduzierung auf 30 km/h in der Krumbacher Straße vor der Kinder-
tagesstätte „Wasserschloss“ wird zugestimmt. Um die Einsatzzeiten der Freiwilligen Feuer-
wehr Bobingen wieder zu verbessern, erfolgt ein Rückbau des Fahrbahnteilers im weiteren
Verlauf der Krumbacher Straße.
–> Abstimmung: einstimmig dafür -> angenommen.

Vorschlag 2:
Den Anträgen zur Temporeduzierung in der Krumbacher Straße vor der Kindertagesstätte
Stadt Bobingen „Wasserschloss“ wird nicht zugestimmt. Zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrerinnenund Radfahrer wird beidseitig ein Fahrradschutzstreifen im besagten Bereich angebracht.

Vorschlag 3:
Den Anträgen zur Temporeduzierung auf 30 km/h in der Krumbacher Straße vor der Kinder-
tagesstätte „Wasserschloss“ wird zugestimmt. Um die Einsatzzeiten der Freiwilligen Feuer-
wehr Bobingen wieder zu verbessern, erfolgt ein Rückbau des Fahrbahnteilers im weiteren
Verlauf der Krumbacher Straße. Zur zusätzlichen Erhöhung der Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer wird beidseitig ein Fahrradschutzstreifen im besagten Bereich angebracht.

TOP 4 Vorstellung des Klimaschutzkonzepts

Dr. Franziska Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte) und Dr. Kerstin König-Hoffmann (eza!) stellen das Klimaschutzkonzept der Stadt Bobingen vor, Ziel ist es bis 2040 treibhausgasneutral zu werden. Die Basis für dieses Konzept bildete ein Bürger-Workshop, in dem Visionen, Strategien, konkrete Maßnahmen und Meilensteine erarbeitet wurden. Das Konzept soll im Bauausschuss vorberaten und im Stadtrat beschlossen werden.

  • Neues Klimaschutzkonzept als Weiterentwicklung des Konzepts von 2011 – angepasst an aktuelle Ziele und Gegebenheiten.
  • Ziel: Treibhausgasneutralität in Bobingen bis 2040, orientiert am Klimaziel des Freistaats Bayern.
  • Bürgerbeteiligung durch Workshop mit Bürger:innen, Schulen, Vereinen und Stadtratsmitgliedern im Juli 2024.
  • Bevorzugtes Szenario: „Ambitioniertes Klimaschutzszenario“, das konsequente und auch unpopuläre Maßnahmen vorsieht.
  • Vision für ein klimafreundliches Bobingen 2040.
  • Klimastrategie mit konkreten Handlungsfeldern (z. B. Energie, Mobilität, Stadtentwicklung)
  • Maßnahmenplan mit Priorisierung, aus dem alle zwei Jahre ein Arbeitsprogramm abgeleitet wird
  • Meilensteine bis 2040, als Orientierung für die Umsetzung und Fortschrittskontrolle
  • um das Klima steht es nicht gut, die CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre hat sich verändert
  • bis 2050 gibt es Kipppunkte, wo es kein Zurück mehr gibt, wenn diese überschritten wurden
  • das „CO2-Budget“ wird 2030 – 2035 aufgebraucht sein
  • Die EU strebt die Klimaneutralität bis 2050 an, Deutschland bis 2045 und Bayern bereits bis 2040, wobei letzteres Ziel derzeit politisch umstritten ist.
  • Kommunen können sich freiwillige Ziele setzen
  • Zeitplan zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts (Potenziale wurden ermittelt, was auf Bobinger Stadtgebiet an Energie erzeugt werden kann)
  • Bobingen ist seit 2009 beim European Energy Award dabei: viele Innovationsprojekte wurden umgesetzt
  • drei Szenarien wurden beim Workshop besprochen: weiter so (A), Klimaschutzszenario (B) und das ambitionierte Klimaschutzszenario (C)
  • das amb. Klimaschutzszenario wurde festgelegt (damit das funktioniert, müssen alle mitwirken)
    • Ausbau von erneuerbaren Energie muss vorangetrieben werden
    • THG-Emissionen: jedes Jahr müssten 6% der Emissionen eingespart werden
    • geringere Wohnflächen
  • Was bedeutet das für 2040 in Bobingen:
    • jedes Jahr müssen ca. 260 Gebäude saniert werden
    • Wärmebedarf, Strombedarf und Mobilität wird sich ändern müssen
  • „Wie wollen wir das schaffen?“
    • es gibt verschiedene Maßnahmenbereiche (regelmäßige Treibhausgas-Bilanzierungen, PV-Ausbau auf kommunalen Liegenschaften, Flachdachbegrünung und Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden, Sanierungsplan, PV-Freiflächen-Anlagen, Stadtwerk: Wärmenetze, Windenergie-Ausbau, Anreize für klimafreundlichen Maßnahmen, Klimaneutrale Stadtverwaltung, bewusstseinsbildende Maßnahmen für Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Umsetzung der Beschaffungsrichtlinie bzgl. Nachhaltigkeit, Solar- und Sanierungskampagnen, Optimierung der Klimaschutz Kommunikation und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, Lern- und Bildungsangebote, Wohnen auf weniger Fläche – Mehrgenerationenprojekte bzw. Downsizing im Alter, und vieles mehr. Die genauen Maßnahmen können im Klimaschutzkonzept nach der Behandlung und Verabschiedung im Stadtrat nachgelesen werden.

Clemens Bürger sagt, dass es in der Bevölkerung noch an Bewusstsein fehlt, was auf uns zu kommt: „Wir müssen gemeinsam ganz viel unternehmen und uns anstrengen, um das Thema Windenergie wird man auch nicht drum herum kommen.“.

Armin Bergmann erklärt, dass heute das Thema nur grob vorbesprochen und in der Stadtratssitzung dann die Detaildiskussion stattfinden soll.

Florian Vogl (FBU) erkundigt sich nach dem konkreten Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat – das Klimaschutzkonzept in seiner Gänze hier dem Stadtrat zu empfehlen wäre für ihn hier noch nicht möglich, da das weitreichende Folgen hätten (finanziell, personell, gesellschaftlich, etc.). Seiner Meinung nach sollte umgehend zu einem dedizierten Termin eingeladen werden, damit auch Mittel im Doppelhaushalt dafür eingeplant werden können – eine eigene Sitzung / Klausur wäre hierfür sinnvoll.

Armin Bergmann antwortet, dass heute nur entschieden werden soll, ob das Klimaschutzkonzept weiterverfolgt wird, die separate Behandlung des Themas wird zeitnah erfolgen, das wird nicht Monate dauern.

Beschlussvorschlag: der Ausschuss nimmt das Klimaschutzkonzept zur Kenntnis billigt das Klimaschutzkonzept und empfiehlt dem Stadtrat das Klimaschutzkonzept weiterzuverfolgen.
–> Abstimmung: einstimmig dafür -> angenommen

TOP 5 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 5.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.

TOP 5.2 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 554/24 der Gem. Bobingen, Am Sonnenbichl 5

Klaus Förster kommt zur Sitzung und übernimmt ab diesem Tagesordnungspunkt. Armin Bergmann nimmt im Gremium Platz.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellt den Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf einem Grundstück in Bobingen („Am Sonnenbichl 5“) näher vor:

  • vor der Bauausschusssitzung gab es einen Ortstermin
  • Die Bauherrin möchte zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage bauen.
  • Die Verwaltung prüft, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebung (nach Baugesetzbuch) einfügt
  • Aus Sicht der Verwaltung bestehen Bedenken wegen des Maßes der Bebauung (Größe und Höhe) im Vergleich zur Nachbarbebauung.
  • Zur Tiefgarage fehlen noch genaue Angaben.
  • Die Erschließung (Verkehr, Wasser, Abwasser) ist noch nicht vollständig geklärt, vor allem wegen möglicher Verkehrsprobleme in der Straße.
  • Es liegen Nachbarbeschwerden vor, die berücksichtigt werden sollen.
  • Der Ausschuss soll über die nächsten Schritte entscheiden.

Ernst-Hinrich Abbenseth fand den ersten Entwurf zu massiv, Nachverdichtung sei gewünscht und die Interessen von Bauträgern sei legitim, aber das Vorhaben müsse sich nach §34 (BauGB) entsprechend einfügen. Die CSU-Fraktion könne sich E+1+D vorstellen. Er merkt zudem an, dass eine angrenzende Buche ggf. mit der Tiefgarage kollidiert, das sollte beachtet werden.

Monika Müller-Weigand erkundigt sich nach den Bedenken der Anwohner. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass Gespräche mit Teilen der Nachbarschaft stattgefunden haben, er hat keine neuen Meldungen zum zweiten Entwurf erhalten, die Belange der Nachbarn sind vermutlich immer noch gülitg. Diese haben jedoch hier baurechtlich keine Auswirkungen (er geht im Weiteren auf die Belange der Nachbarn ein). Der Bauwerber möchte Fragen vorab geklärt haben, daher muss die sogenannte „planungsrechtliche Zulässigkeit“ geprüft werden, das sei erfolgt. Belichtung / Beleuchtung spiele hier keine Rolle, wenn Abstandsflächen eingehalten würden, würde hier nichts widersprechen. Zur Verkehrsbelastung kann der Verwaltungsmitarbeiter keine Auskunft geben, da er kein Verkehrsplaner ist, aber umso mehr Autos auf dem Grundstück platziert werden, umso mehr Fahrtbewegungen erfolgen auf der Straße (aktuell fehlen jedoch noch weitere Infos für verlässlichere Aussagen). Auch bei weiteren Anliegen kann der Verwaltungsmitarbeiter nicht näher drauf eingehen, da baurechtliche Aspekte nicht betroffen sind.

Damit wirklich alles genau spezifiziert werden könnte, müsste ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Herwig Leiter erkundigt sich, ob Abstandsflächen, die überall größer als erforderlich ausgestaltet sind, dann auch beim geplanten Grundstück größer ausfallen müssen. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass für gewöhnlich nach unten abgewichen wird, jedoch können nicht pauschal größere Abstandsflächen gefordert werden, als erforderlich sind => um das festzulegen, bräuchte man einen Bebauungsplan. Ein Vorhaben ist dann zulässig, wenn es planungsrechtlich zulässig ist und dann Stellplätze, Abstände und das Ortsrecht passen.

Armin Bergmann erläutert, dass Bedenken wichtig sind, heute soll aber nur über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beraten werden. Das Gebäude in Entwurf 1 war zu massiv, Entwurf 2 mit zwei einzelnen Gebäuden passt seiner Meinung nach besser.

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) beschreibt, dass der Ausschuss sich mehrmals im Kollektiv für Nachverdichtung stark gemacht hat. In diesem Fall würde es zwei Möglichkeiten geben, der Kreis für die nähere Umgebung wird enger oder weiter gespannt => enger (das Vorhaben fügt sich nicht ein), weiter (das Vorhaben fügt sich ein).

Bei der Ortseinsicht waren sich die Mitglieder des Ausschusses anscheinend einig, dass das Gebiet größer gefasst werden soll.

Herwig Leiter erklärt, dass ihm die rechtlichen Unterschiede nun klar geworden sind, jedoch tut er sich schwer in diesem Fall heute eine Entscheidung zu treffen.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich der gesicherten Erschließung erteilt. Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt.
–> Abstimmung: Herwig Leiter, Elisabeth König (2x CSU), Monika Müller-Weigand (1x Grün) + BGM dagegen, Rest dafür (2x SPD, 2x FBU, 1xFW, 1x Grün, 1x CSU) -> angenommen.

TOP 5.3 Bauvoranfrage zum Umbau der bestehenden Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 190/15 der Gem. Straßberg, Wiesenstr. 12

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) berichtet über die Bauvoranfrage zum Umbau bzw. Ersatzbau einer Doppelhaushälfte in Straßberg, Wiesenstraße 12.

  • Die Bauherrin plant einen größeren Neubau anstelle der bestehenden Doppelhaushälfte.
  • Der Neubau soll Zwerchgiebel mit Flachdach nach Norden und Süden erhalten, die sich über das Ober- und Dachgeschoss erstrecken.
  • Dadurch entsteht ein Gebäude, das massiver und mehrgeschossig wirkt, obwohl es formal ein Erdgeschoss und Dachgeschoss (E+D) ist.
  • Die Verwaltung bezweifelt, dass sich das Vorhaben in die homogene Nachbarbebauung einfügt.
  • Es gibt jedoch auch Stimmen, die das Vorhaben als gelungene Nachverdichtung sehen.
  • Die Bauherrin verweist zur Rechtfertigung auf Referenzobjekte, die die Verwaltung jedoch als nicht vergleichbar ansieht.
  • Die Verwaltung bittet den Ausschuss um Beratung, ob man das Vorhaben weiterverfolgen oder ablehnen soll.

Elisabeth König erklärt, dass eine Ortseinsicht vor dem Termin stattgefunden hat, im Zuge der Nachverdichtung könne zugestimmt werden, obwohl es aus ihrer Sicht massiv aussieht.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig dafür -> angenommen.

TOP 5.4 Antrag auf eine isolierte Abweichung von der Einfriedungssatzung zur Errichtung einer zwei Meter hohen Mauer auf dem Grundstück Fl. Nr. 924/8 der Gem. Bobingen, Sichelweg 14

Elisabeth König ist befangen und wird sich weder an der Diskussion noch an der Abstimmung zu diesem TOP beteiligen.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellt den TOP vor: konkret beantragen die Eigentümer des Grundstücks Sichelweg 14 die Genehmigung, an ihrer Südgrenze eine 2 Meter hohe, gemauerte Sicht- und Lärmschutzwand zu errichten:

  • Eine 2 m hohe Mauer, verputzt und weiß gestrichen, soll entlang der Südgrenze des Grundstücks auf etwa 19 m Länge gebaut werden.
  • Sie soll eine alte Thuja-Hecke ersetzen und Lärm- sowie Sichtschutz gegenüber einem angrenzenden Gewerbebetrieb (Strickerei Langer) bieten.
  • Die Bobinger Einfriedungssatzung erlaubt an privaten Verkehrsflächen nur offene Einfriedungen bis max. 1,50 m Höhe, z. B. Zäune oder Hecken.
  • Die geplante geschlossene, gemauerte 2-m-Wand ist daher nicht zulässig und braucht eine Ausnahmegenehmigung (isolierte Abweichung).

Die Verwaltung sieht keine ausreichenden Gründe, um eine Ausnahme zu genehmigen:

  • Die Wand widerspricht dem gestalterischen Ziel der Satzung (Orts- und Straßenbild).
  • Es droht ein Präzedenzfall.
  • Es gibt keine gestalterischen Kompensationen (z. B. Begrünung).
  • Ein überragendes öffentliches Interesse liegt nicht vor.
  • Der Nachbar im Süden hat nicht zugestimmt – widerspricht aber auch nicht aktiv.
  • Das Vorhaben verstößt nicht gegen Abstandsflächenregeln oder andere baurechtliche Vorschriften.

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag zu beraten, aber sie ist kritisch gegenüber einer Genehmigung.

Beschlussvorschlag:

Den beantragten isolierten Abweichungen von den Regelungen der Einfriedungssatzung der Stadt Bobingen, zur Errichtung einer max. 2 m hohen Mauer an der Südgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 924/8 der Gem. Bobingen, Sichelweg 14 wird – entsprechend den vorgelegten Unterlagen – zugestimmt.
–> Abstimmung: 6 dafür (2x SPD, 2x FBU, 1x FW + 1x BGM) dagegen 4 (2 Grün + 2 CSU) -> angenommen.

TOP 5.5 Bauantrag zum Bau von zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl. Nr. 549/9 der Gem. Bobingen, Siedlerweg 14 und 14 a

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellt den Bauantrag zum Neubau zweier Doppelhaushälften auf dem Grundstück am Siedlerweg 14 und 14a vor:

  • Ziel: Bau von zwei Doppelhaushälften.
  • Besonderheit: In der westlichen Hälfte ist ein Therapieraum (für eine Heilpraktikerin und Physiotherapie) im Keller geplant.
  • Planungsrechtliche Grundlage: § 34 BauGB – Einfügung in die Umgebungsbebauung ist entscheidend.
  • Kritisch aus Sicht der Verwaltung: Abstand zur Fläche und Stellplätze
  1. Abstand zur Straße:
    • Vorgesehen: 3,0 m Abstand zum Siedlerweg.
    • Problem: In der Umgebung beträgt der Abstand i.d.R. ca. 5,40 m.
    • Verwaltung fordert Anpassung auf 5,40 m, um das Ortsbild zu wahren.
  2. Stellplätze:
    • Erforderlich für westliche Doppelhaushälfte (mit Praxis):
      • 2 Pkw-Stellplätze für Wohnen.
      • 3 Pkw-Stellplätze für Praxis (17 m² Nutzfläche).
      • 5 Stellplätze nötig.
    • Nachgewiesen: Nur 3 nutzbare Pkw-Stellplätze.
    • → Antrag auf Abweichung von Stellplatzsatzung (Reduzierung auf 4 Stellplätze).
    • Option zur Ablöse eines Stellplatzes gegen Zahlung von 7.500 €.
  3. Fahrradstellplätze:
    • Vorgabe: 3 für Wohnen, 2 für Praxis = 5 erforderlich.
    • → Geplant: nur 3.
    • → Verwaltung schlägt Ablösung eines Fahrradstellplatzes vor, Ablösebetrag ist noch festzusetzen.

Genehmigung mit Auflagen:

  • Gebäude müssen einen Abstand von 5,40 m zur Straße einhalten.
  • Reduzierte Stellplatzanzahl (4 Pkw, 4 Fahrradstellplätze) wird genehmigt.
  • Ablöse eines Pkw-Stellplatzes in Höhe von 7.500 € wird zugelassen.
  • Verwaltung darf Fälligkeiten der Ablöse individuell mit Antragstellern abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Auflage erteilt, dass die Gebäude zum Siedlerweg im Norden einen Abstand von 5,40 m einhalten müssen (bestehende Bauflucht). Für das Vorhaben „Siedlerweg 14“ (Doppelhaushälfte mit Therapieraum) sind abweichend von der Stellplatzsatzung der Stadt Bobingen vier Pkw-Stellplätze und vier Fahrradstellplätze (statt der erforderlichen fünf Pkw- und Fahrradstellplätze) nachzuweisen. Der Ablöse eines Pkw-Stellplatzes (7.500,– €) sowie ggf. auch eines Fahrradstellplatzes wird zugestimmt. Die Ablösesumme für den Fahrradstellplatz wird auf _ € festgesetzt. Die Verwaltung wird ermächtigt, abweichend von den Fälligkeiten lt. Satzung, Fälligkeitszeitpunkte mit den Antragstellern zu vereinbaren.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 5.6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 64/2 der Gem. Reinhartshausen, Nähe Fuggerstraße (östlich Hs. Nr. 2)

Die Sitzungsvorlage der Stadt Bobingen behandelt einen Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück im Ortsteil Reinhartshausen (nahe der Fuggerstraße).

Kernaussagen der Vorlage:

  • Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und fällt unter § 35 BauGB.
  • Privilegierung oder Begünstigung für das Bauvorhaben liegt nicht vor.
  • Das geplante Haus wäre grundsätzlich möglich, widerspricht aber voraussichtlich öffentlichen Belangen, insbesondere wegen der Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung (ungeplante Ausweitung eines Ortsrands).
  • Eine Bebauung ist daher aktuell nicht zulässig, weil dies eine städtebaulich unerwünschte Entwicklung fördern könnte.
  • Deshalb wird auch nicht mehr zur Erschließung (Zugang, Infrastruktur) Stellung genommen.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
–> Abstimmung: Herwig Leiter dagegen, Rest dafür -> gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

TOP 5.7 Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 3350/214 der Gem. Bobingen, Lechallee 42

Es geht um den Antrag eines Bürgers, einen Carport auf seinem Grundstück in der Lechallee 42 zu bauen – außerhalb der laut Bebauungsplan zulässigen Fläche.

  • Der geplante Carport soll östlich am Haus angebaut werden (ca. 6,55 m x 5,01 m, Pultdach).
  • Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet „Point III“, in dem Garagen/Carports nur an bestimmten Stellen erlaubt sind.
  • Der geplante Standort liegt außerhalb dieser zulässigen Flächen.
  • Daher benötigt der Antragsteller eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan (§ 31 Abs. 2 BauGB).
  • Die Stadtverwaltung lehnt dies grundsätzlich ab, da:
    • keine besonderen (atypischen) Gründe für eine Ausnahme vorliegen,
    • bereits mehrere ähnliche Abweichungen im Gebiet bestehen und weitere Ausnahmen das Stellplatzkonzept des Plans untergraben würden.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) erklärt, dass wenn der Ausschuss hier zustimmt, dann müsse mit mehreren ähnlichen Anfragen gerechnet werden.

Armin Bergmann äußert, dass der Wunsch nach Carports in der Bevölkerung groß ist, bei großen Fragen sollte immer eine klare Linie gefahren werden. Er erkundigt sich, wie in der Vergangenheit bei dem Thema entschieden wurde.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass der Ausschuss mal so und mal anders entschieden hat. Der Bebauungsplan widerspricht dem Vorhaben eigentlich, die Bezugsfälle in der näheren Umgebung sprechen jedoch für das Vorhaben.

Clemens Bürger erkundigt sich nach der eingezeichneten Zufahrt auf dem Grundriss, ist diese privat oder öffentlich? Antwort: es handelt sich um eine private Zufahrt zu den Stellplätzen, das Erreichen der Parkplätze erfolgt nicht über die öffentliche Straße.

Martin Gschwilm antwortet, dass es in der direkten Nachbarschaft Referenzobjekte gibt, ein direkter Bezug sei deshalb gegeben. Er stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Florian Vogl (FBU) beschreibt, dass der Bebauungsplan geändert werden müsste, aber Carports hier nicht die erste Priorität haben. Die Dauer einer Bebauungsplanänderung würde ebenfalls zu lange dauern und die Kapazitäten könnten sinnvoller eingesetzt werden. Durch die Genehmigung diesen Vorhabens, könnte in diesem Bereich eine einheitliche Linie mit dem Umgang von Carports gelegt werden.

Beschussvorschlag: Die beantragte isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports außerhalb der hierfür vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen wird zugestimmt.
–> Abstimmung: 9x (2x FBU, 2x SPD, 3x CSU, 1x FW, 1x BGM) gegen 2x Grün -> angenommen.

TOP 5.8 Bauantrag zum Umbau und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 744/7 der Gem. Bobingen, Röntgenstr. 1

Es geht um einen Bauantrag in Bobingen für den Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau eines weiteren Einfamilienhauses auf demselben Grundstück (Röntgenstraße 1, Flur-Nr. 744/7).

Kurzfassung der Inhalte:

  • Umbau: Das bestehende Haus soll aufgestockt werden – das Dach wird angehoben und steiler gemacht, um mehr Wohnfläche im Dachgeschoss zu schaffen.
  • Neubau: Ein zweites Haus soll südlich auf dem Grundstück errichtet werden.
  • Planungsrechtlich: Das Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und ist grundsätzlich zulässig, wenn es sich in die Umgebung einfügt.
  • Höhen: Die geplanten Gebäude überschreiten teilweise die Höhen der umliegenden Häuser leicht. Die Verwaltung hält dies aber für vertretbar.
  • Abstandsflächen: Die vorgeschriebenen Abstandsflächen werden teilweise nicht eingehalten, eine Abweichung wird beantragt. Die Zustimmung der betroffenen Nachbarn ist laut Antragsteller vorhanden.
  • Stellplätze: Vier Stellplätze (für beide Häuser) sind vorgesehen und ausreichend.
  • Erschließung & Ortsbild: Ist gesichert; keine Beeinträchtigung des Ortsbilds erwartet.

Beschussvorschlag: Die Verwaltung sieht das Bauvorhaben insgesamt als genehmigungsfähig an, wenn die Nachbarn die Abweichungen von den Abstandsflächen schriftlich bestätigen.
–> Abstimmung: einstimmig dafür -> angenommen.

TOP 5.9 Bauantrag zur Erweiterung der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung an der Wertachklinik Bobingen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3281/2 der Gem. Bobingen, Wertachstr. 55

Es geht um einen Bauantrag zur Erweiterung der Sterilgutversorgungsabteilung in der Wertachklinik Bobingen (Wertachstraße 55).

  • Geplant ist ein Innenumbau: Einige Wände werden abgerissen, neue eingezogen – zur Erweiterung der Abteilung, die für die sterile Aufbereitung medizinischer Instrumente zuständig ist.
  • Lage im Außenbereich, daher gilt § 35 BauGB.
  • Keine inhaltlichen Bedenken gegen den Umbau.
  • Hinweis: Die Verwaltung stuft das Projekt als Sonderbau ein, daher muss ein spezielles Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.
  • Empfehlung: Die Stadt Bobingen soll dem Vorhaben zustimmen (gemeindliches Einvernehmen).

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig dafür -> angenommen.

TOP 5.10 Bauantrag zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 300/13 der Gem. Bobingen, Bahnhofstr. 28

Ein bestehendes Einfamilienhaus in der Bahnhofstraße 28 soll in ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten umgebaut und erweitert werden. Ein früherer Antrag wurde vom Ausschuss abgelehnt. Nun gibt es neue Varianten des Entwurfs, die sowohl den Interessen des Bauherrn (mehr Wohnraum, Erhalt des Altbaus) als auch städtebaulichen Zielen der Stadt (z. B. Gestaltung entlang der Bahnhofstraße) besser gerecht werden sollen.

Hauptpunkte:

  • Es wurden zwei neue Varianten mit unterschiedlichen Giebelbreiten eingereicht.
  • Die Verwaltung sieht das Projekt weiterhin nicht als passend zur Umgebung.
  • Ein Rahmenplan existiert, ist aber nicht verbindlich, kann also nicht direkt gegen das Bauvorhaben verwendet werden.
  • Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken sind problematisch und müssten ggf. durch Nachbarschaftsabsprachen geregelt werden.
  • Ein Bebauungsplan könnte nötig sein, würde aber die Abweichung vom Einfügungsgebot (§ 34 BauGB) ausschließen.
  • Der Ausschuss soll nun über die neuen Entwürfe beraten und entscheiden.

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister): Variante 2 mit dem schmäleren Giebel würde der Verwaltung besser gefallen, über Stellplätze müsste dann mit Bauherren weiter diskutiert werden.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen für Variante 2 wird in Aussicht gestellt, über die Anzahl der Stellplätze wird mit dem Bauwerber beraten.
–> Abstimmung: einstimmig dafür -> angenommen.

TOP 5.11 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Bürogebäudes und Erweiterung des Lagers auf dem Grundstück Fl. Nr. 771 der Gem. Bobingen, Hans-Sachs-Str. 3

Es geht um einen Bauantrag für die Aufstockung und Erweiterung eines bestehenden Büro- und Lagergebäudes in der Hans-Sachs-Straße 3, Bobingen (Flurstück Nr. 771).

  • Bau eines Fluchttreppenhauses.
  • Bau von 26 Pkw-Stellplätzen.
  • Nutzung: Büros, Lager, Aufenthaltsräume, Umkleiden, Dachterrasse.
  • Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet mit Bebauungsplan Nr. 39, der gewisse Grenzen (Gebäudehöhe, Geschosszahl, Bauweise etc.) vorgibt.
  • Das Vorhaben überschreitet teils die zulässige Zahl an Vollgeschossen und die zulässige Gebäudelänge leicht.
  • Der Bauherr beantragt dafür Ausnahmen, die nach Ansicht der Verwaltung grundsätzlich genehmigungsfähig sind, sofern sie nachvollziehbar begründet sind.
  • Private Grünfläche wird überbaut – das wird kritisch gesehen, ist aber mit Auflagen evtl. genehmigungsfähig.
  • Versickerung von Regenwasser muss auf dem Grundstück erfolgen.
  • Es fehlen konkrete Stellplatzberechnungen – die müssen noch nachgereicht werden.

Das Bauvorhaben verstößt in Teilen gegen den Bebauungsplan, aber kann mit Ausnahmen und Auflagen voraussichtlich genehmigt werden.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig dafür -> angenommen.

TOP 5.12 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3310/5 der Gem. Bobingen, Selma-Lagerlöf-Str. 1

Hier geht es um einen Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Selma-Lagerlöf-Str. 1. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 75 „Point V“, der bestimmte Baugrenzen und Gestaltungsregeln vorschreibt.

Die Bauherren beantragen zwei Ausnahmen vom Bebauungsplan:

  1. Terrasse überschreitet Baugrenze um ca. 1,19 m.
  2. Eingangsüberdachung überschreitet Baugrenze um 0,5 m.

Einschätzung der Stadtverwaltung:

  • Terrasse (Ausnahme 1):
    Die Verwaltung lehnt diese Ausnahme ab, weil der Bebauungsplan Nebenanlagen außerhalb der Baugrenze ausdrücklich ausschließt. Die geplante Terrasse würde die städtebauliche Grundidee von klar getrennten „Straßen- und Gartenräumen“ untergraben. Eine Genehmigung könnte ein Präzedenzfall sein und damit die Planung aushebeln.
  • Eingangsüberdachung (Ausnahme 2):
    Diese Ausnahme wird als städtebaulich vertretbar angesehen. Die geplante Überdachung ist klein, offen und überschreitet die Baugrenze zum Straßenraum hin nur geringfügig. Hier wurden auch in anderen Fällen schon Ausnahmen zugelassen.

Weitere Hinweise:

  • Es müssen zusätzliche technische Angaben nachgereicht werden (z. B. Geländeprofil, Niederschlagswasserentsorgung).
  • Bei der Terrasse wäre für eine Geländeanhebung eine weitere Ausnahme nötig.
  • Der Dachüberstand ist zu kürzen, Wege ums Haus dürfen nur innerhalb der Baugrenze angelegt werden.

Beschlussvorschlag: Der größeren Befreiung (Erweiterung einer Terasse) wird nicht zugestimmt, der kleineren Befreiung (Eingangsüberdachung) hingegen jedoch schon.

TOP 5.13 Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Supermarktes in eine kirchliche Versammlungsstätte auf dem Grundstück Fl. Nr. 680/20 der Gem. Bobingen, Königsbrunner Str. 1 c

In Bobingen soll ein ehemaliger Supermarkt (Königsbrunner Str. 1c) in eine kirchliche Versammlungsstätte umgewandelt werden. Der zuständige Ausschuss hatte sich bereits gegen Ausnahmen zur Errichtung kirchlicher Einrichtungen im Gewerbegebiet ausgesprochen. Nun wurde ergänzend geprüft, ob ausreichend Stellplätze vorhanden wären. Der Bauherr schlägt 14 Stellplätze auf dem eigenen Grundstück vor und verweist auf ein Mitbenutzungsrecht für weitere Stellplätze nebenan. Für den geplanten Gottesdienstbetrieb wären laut Stellplatzsatzung nur 7 Stellplätze nötig. Eine abschließende Bewertung ist aber noch nicht möglich, da genauere Angaben zur Nutzung weiterer Räume fehlen.

Martin Gschwilm erkläutert, dass das Thema rund um die Stellplätze nur ein Punkt bei der letzten Diskussion war, der gegen das Vorhaben gesprochen hat. Er würde das Vorhaben deshalb erneut ablehnen.

Klaus Förster spricht sich erneut für das Projekt aus.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: 3 dafür, 8 dagegen -> abgelehnt.

TOP 6 Wünsche und Anfragen

Keine Wünsche und Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils ca. 20:15 Uhr.

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