Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- TOP 1 Beratung des Klimaschutzkonzepts
Anwesenheit:
- Für E. H. Abbenseth war Elisabeth König (beide CSU) für Martin Gschwilm war Gaby Böhm (beide FW) anwesend
- Verwaltung: Sabine Baltes (Protokoll), Achim Hiller (Hochbauamt), Dr. Franziska Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte), Fabian Koppel (Hauptamt), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 1 Beratung des Klimaschutzkonzepts
Bürgermeister Förster (CSU) leitet ein mit dem Hinweis, im Doppelhaushalt 2025/2026 eine Fortführung des Klimaschutzmanagements anzustreben. Er ist der Meinung, dass zu Beginn des neuen Stadtrates ab Mai 2026 in einer Klausur die kontinuierliche Arbeit in Sachen Klimaschutz festgeschrieben werden kann.
Dr. Franziska Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte) führt in das Klimaschutzkonzept ein und verweist auf die Seiten 106 ff und die Seite 79, wo es um die sogenannten „Klimaschutzmaßnahmen und Meilensteine“ des Klimaschutzes geht.
Hinweis der FBU-Redaktion: Das Klimaschutzkonzept steht leider noch nicht online für Jedermann nachlesbar auf der städtischen Homepage zur Verfügung, so dass an dieser Stelle nur ein kompakter Abriss des 124 Seiten umfassenden Dokuments erfolgen kann.
Dr. Franziska Kolek Es werde alle drei Jahre eine Treibhausgasbilanz erstellt, die nächste steht 2027 an.
Über die EVB-E (Energie-Versorgung Bobingen-Energie) wird als erste Maßnahme anstehen, die Dächer der städtischen Liegenschaften zu untersuchen und einen Sanierungsfahrplan für alle Gebäude zu erstellen.
Clemens Bürger (Grüne) wollte erfahren, welche Summe im Doppelhaushalt (DHH) 2025/2026 dafür bereitgestellt werde.
Armin Hiller (Hochbauamt) antwortete, dass Fördermittel ab 2027 eingeplant werden.
Bürgermeister Klaus Förster (CSU) erklärte, von der kommunalen Wärmeplanung weiß man noch nichts, die Erkenntnisse für Bobingen werden in einer gesonderten Sitzung vorgestellt. Es müsse auch für die einzelnen Liegenschaften abgeklärt werden, ob und falls ja wo es Generalsanierungen geben solle.
Dr. Franziska Kolek sprach das Mobilitätskonzept an, das ebenfalls Schritt für Schritt in die Umsetzungspläne eingegliedert werden müsse und zu einem Mobilitätsmanagement ausgebaut werden soll. So stelle sich die Frage, wer bei PV-Freiflächenanlagen die Flächen übernimmt, oder wie die Bürgerschaft in eine PV-Kampagne eingegliedert wird. Außerdem sind insgesamt 10 Windenergie-Anlagen WEAn) in Planung, die über die EVB-E aus städtischer Sicht umgesetzt werden sollen.
Bgm. Klaus Förster klärte die Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses auf und berichtete, dass Anfang Juni 2025 der Antrag für den Bau derselben eingereicht werden soll. Im Zeitfenster IV. Quartal 2025 bis I. Quartal 2026 wird mit der Genehmigung durch das LRA Augsburg gerechnet. Welche Auflagen dann für jede einzelne der 10 Anlagen beschrieben werden, oder welche Anlagen dann evtl. ausscheiden, ist erst dann zu erfahren. Danach gehe es natürlich um Fragen wie die Einspeisevergütung, die EEG-Ausschreibung oder um Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Außerdem brauche die EVB-E auch eine entsprechende Finanzausstattung
Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) erklärte zur Mobilität, dass erste Maßnahmen wie die Markierung von Fahrradstreifen oder der Entwurf einer Querungshilfe bei St. Wendelin von der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes betroffen sind.
Florian Vogl (FBU) wollte wissen, wer denn von der CO2-Einsparung profitiere? Diese Frage wurde bereits mehrfach gestellt und niemand konnte die Frage beantworten.
Bgm. Förster glaubt, dass jeder zu seinen Anteilen profitieren wird. „Es ist aber egal, die Hauptsache ist, dass das Klima profitiert“. Er kann es nicht beantworten, so Förster weiter.
Dr. Franziska Kolek erklärte weiter, dass folgende Meilensteine fixiert sind:
2026:
- Beginn der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
- Umsetzung der PV-Bestückung kommunaler Dächer
- Umsetzung der Energietransformation und Sanierung kommunaler Gebäude
- Umsetzung der Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept
- Änderung der Stellplatzsatzung
- Verkehrswirksame Erhöhung der Parkgebühren für öffentlichen Parkraum und Anwohnerparken
- Beginn der Planungen für den systematischen Ausbau von Park&Ride-Angeboten sowie regelmäßiger Shuttleverkehr in die Innenstadt
- Weitere Realisierung von PV-Freiflächenanlagen die 2025 geplant wurden – Zubau von mindestens 5 MWp pro Jahr
- Runder Tisch zu Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur
- Umgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit und Optimierung der Webseite für Klimaschutz
- Windprojekt: Bauplanung und Bau der Windkraftanlagen
2027:
- Umsetzung der Energietransformation und Sanierung kommunaler Liegenschaften
- Ausbau Radverkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Mobilitätsangebote
- Planung PV-Freiflächenanlagen
- Windprojekt: Inbetriebnahme der Anlagen
2028 – 2030:
- Kontinuierlicher Ausbau der PV-Freiflächen von durchschnittlich 5 MWp pro Jahr
- Kontinuierlicher Ausbau der PV-Dachanlagen durch Motivation der Bürgerschaft
- Energetische Sanierung und Umbau der Energieversorgung kommunaler Liegenschaften
- Umsetzung Mobilitätskonzept
- Gebäudesanierung und Brennstoffwechsel von ca. 1.300 Gebäuden pro Jahr durch Bau von Wärmenetzen und Sanierungskampagnen
Bgm. Förster erklärte, dass die Maßnahmen sukzessive umgesetzt werden sollen, die EVB-E wird hierzu die Reihenfolge festlegen.
Armin Bergmann (SPD) erklärt, die Priorisierung sei richtig, die Windenergie stehe ganz vorne. Für die 10 WEAn werden rund 100 Mio an Kosten nötig sein. Das bedeute, dass Pflichtaufgaben vor freiwilligen Leistungen zu stehen haben. Er wollte wissen, ob die Mio-Beträge im Haushalt abbildbar sind und empfahl hierzu die Rechtsaufsicht zu befragen.
Bgm. Förster erklärte hierzu, dass mit rund 30 % Eigenkapital kalkuliert werden müsse, evtl. reichen auch 10 %. Der Rest erfolgt über Fremdfinanzierung, dafür ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch die Betreibergesellschaft erforderlich. Förster weiter: Herr Thiele (Kämmerer) sollte hierzu die Rechtsaufsicht des Landratsamts befragen.
Herwig Leiter (CSU) findet, dass der vorgestellte Zeitplan ein guter Leitfaden sei. Für die kommenden zwei Jahre sind klare Umsetzungsmaßnahmen für Wind – Verkehr oder die Sanierungen von Liegenschaften benannt.
Florian Vogl (FBU) interessierte, wie hoch das Budget für Klimaschutzmaßnahmen denn eingeplant ist, unter dem Unterabschnitt 1140. Für Klimaschutzmaßnahmen sind nach seiner Recherche weder im Verwaltungshaushalt, noch im Vermögenshaushalt für die beiden Jahre 2025/2026 groß Mittel berücksichtigt. Er fand 1.500 € für Lastenräder, mehr nicht. Er vertrat die Ansicht ein Budget einzustellen, das vorrangig die CO2-Einsparung fördert, da hier in naher Zukunft die massivsten Preissteigerungen zu erwarten sind. Anstatt Geld für eine CO2-Bepreisung einzusetzen findet er es sinnvoller, diese Mittel in die Reduzierung von CO2 einzusetzen, da dies die nachhaltigste Wirkung zeigt.
Stefan Thiele (Kämmerer) klärt auf, dass in diversen Baumaßnahmen Haushaltsansätze für Klimaschutz hinterlegt sind. Haushaltsreste aus 2025 könnten aus dem Hoch- und Tiefbau in das Jahr 2026 übertragen werden.
Bgm. Förster ist sich sicher „meine Kolleg*innen werden sich schon was einfallen lassen“.
Clemens Bürger vertrat die Ansicht, dass aus dem Klimaschutz kein Politikum werden sollte. „Wirtschaftlichkeit geht nicht vor Klimaschutz“ so seine Empfehlung.
Florian Vogl (FBU) wollte erreichen, dass ein Wert ermittelt wird, wie viel Maßnahmen in die CO2-Reduzierung langfristig bringen, im Gegensatz zur weiterhin ungebremsten CO2-Bepreisung.
FBU-Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die CO2-Bepreisung aller städtischen Liegenschaften und städtischen Maßnahmen zu berechnen. Die ermittelten Kosten sind folgejährlich im Haushalt für CO2-Einsparungen einzustellen.
–> Abstimmung: 4 dafür : 7 dagegen (2xFBU und 2x SPD gegen 3x CSU, 1x FW, 2x Grüne und 1x Bgm. 7)
Ende des öffentlichen Teils ca. 20:15 Uhr.