Tagesordnung Haupt- und Finanzausschuss
- TOP 5 Berichterstattung
- TOP 6 Einschränkung der Plakatierung im Ort und Einrichtung zentraler Plakatflächen; hier: Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler
- TOP 7 Haushalt 2025 / 2026; Beratung Haushaltsplan
- TOP 7.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs
- TOP 7.2 Personalangelegenheit: Gewährung von Benefits für die Mitarbeiter der Stadt Bobingen
- TOP 7.3 Erlass der Haushaltssatzung 2025 und 2026 der Stadt Bobingen und Erlass der Haushaltssatzung 2025 der Josef-Dilger-Stiftung
- TOP 8 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Katja Treischl hat Monika Müller-Weigand (beide Grüne) vertreten
- Verwaltung: Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Fabian Koppel (Hauptamt), Christine Kiefel und Markus Ruf (beide Personalverwaltung),
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 5 Berichterstattung
TOP 6 Einschränkung der Plakatierung im Ort und Einrichtung zentraler Plakatflächen; hier: Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler
Fabian Koppel (Hauptamt) stellt den Antrag näher vor: Es wurde geprüft, ob die flächendeckende Plakatierung während Wahlkampfzeiten zugunsten zentraler, dauerhaft installierter Plakatflächen an ausgewählten Standorten eingeschränkt werden kann. Ziel ist es, das Ortsbild zu verbessern, Ressourcen zu schonen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Verwaltung unterstützt dieses Vorhaben und schlägt eine Umsetzung nach dem Vorbild des Markts Kaufering vor.
Bürgermeister Förster (CSU) erläutert, dass eine Satzung / Verordnung erlassen werden müsste, zudem müsse eine zusätzliche, grundsätzliche Werbung auf diesen ausgewiesenen Flächen geprüft werden. Die angegebenen Kosten in Höhe von 20.000 Euro pro Stellfläche würde aus einem Grundgerüst + wetterfesten Klipps zzgl. Plexiglas, etc. bestehen.
Herwig Leiter (CSU) begründet den Antrag damit, dass ca. acht Wochen vor der Wahl eine regelrechte Plakatflut entsteht, besonders bei A0 und A1-Plakaten. Diese Situation solle eingedämmt werden, mobile Stellflächen wären zudem günstiger als Festinstallierte. Letztere könnte er sich bspw. an den Ortseingängen vorstellen (Nord + Süd).
Edmund Mannes (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion mit dem Vorhaben einverstanden ist, jedoch müssen sich alle im Stadtrat befindlichen Parteien gemeinsam darauf verständigen, hierfür ist eine Absprache notwendig. Eine Satzung bräuchte es aus Sicht der SPD-Fraktion nicht, zudem müssen die konkreten Rahmenbedingungen geklärt werden.
Rainer Naumann (FW) würde die Anzahl der Plakate während dem Kommunahlwahlkampf ein bisschen reduzieren. Feste Plakatwände könnten mittelfristig angegangen werden, für die kommende Kommunalwahl würde er jedoch mobile Plakatwände bevorzugen. Diese Rahmenbedingungen sollten für alle verbindlich gelten.
Michael Ammer (FBU) begrüßt den Antrag der anderen Fraktionen und signalisiert, dass die FBU-Fraktion diesen unterstützen wird. Er ruft in Erinnerung, dass nahezu wortgleich sowohl im Jahr 2013 als auch 2017 (vor den letzten Kommunalwahlen) von der FBU-Fraktion Anträge zur Eindämmung der Plakatflut bei Wahlkämpfen beantragt wurde.
FBU-Antrag von 2017
Es gibt ebenfalls eine Überschneidung der Argumente: Verschönerung des Ortsbildes, keine Ablenkung der Verkehrsteilnehmer und natürlich der Umweltschutz. Beide Male wurden die Anträge gegen die Stimmen der FBU-Fraktion abgelehnt. Ihn würden die konkreten Argumente interessieren, die jetzt zu einem Umdenken der Fraktionen geführt haben.
Die antragstellenden Fraktionen führten keine Argumente an, weshalb sie 2013 und 2017 gegen die inhaltsgleichen Anträge der FBU gestimmt und jetzt selbst einen Antrag gestellt haben.
Armin Bergmann (SPD) hält es für problematisch, auf die Schnelle eine Satzung zu verabschieden – er hält es daher für die Kommunalwahl nicht für erforderlich. Bezugnehmend auf die Kosten würden sich – seiner Meinung nach – Bürger nicht beschweren, wenn die Stadt Geld für diese Plakatwände ausgibt.
Michael Ammer (FBU) ging auf zwei – aus Sicht der FBU-Fraktion – wichtige Punkte ein: Freiwilligkeit und Gerechtigkeit. Die Verwaltung hat sich bereits schon Gedanken zur praktischen Umsetzung gemacht. Aus Sicht der FBU-Fraktion ist der erfolgsversprechendste Ansatz, der in der Sitzungsvorlage beschrieben wird, der freiwillige Verzicht auf eine Plakatierung. Die Angelegenheit über eine Verordnung zu regeln, wäre mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden und es bestünde die Gefahr, dass sich eine Partei durch die Verordnung in ihrem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf ausreichende Wahlwerbung beschnitten sieht und trotzdem plakatiert. Dadurch wäre also nichts gewonnen.
Der freiwillige Verzicht setze jedoch zwei Dinge voraus: es müsste ein einstimmiges Votum aller Parteien über den Verzicht der Plakatierung ergehen und es dürfte bei der anstehenden Kommunalwahl keine weitere Gruppierung antreten, die aktuell nicht im Stadtrat vertreten ist.
Zur Gerechtigkeit: die Frage der Gerechtigkeit ist natürlich für jede Partei ein elementarer Punkt: Die Verwaltung hat hierzu vorgeschlagen, dass jede Partei gleich große Flächen erhält, über die Anzahl der Felder pro Partei wurde noch nichts formuliert. Wenn man sich mit diesem Thema genauer beschäftigt, dann kommt man unweigerlich auf die sogenannte abgestufte Chancengleichheit, nach der eben nicht alle Parteien die gleiche Anzahl an Feldern erhalten würden.
Weitere Fragen in diesem Zusammenhang sind, wie man im Sinne der Gerechtigkeit mit Gruppierungen umgeht die einen BGM-Kandidaten stellen, im Verhältnis zu denen, die das nicht tun.
Und wie wirkt sich dieses Vorhaben oder der freiwilige Verzicht, den der Stadtrat vielleicht beschließt, auf Parteien aus, die auf Landkreisebene Wahlwerbung in Bobingen betreiben wollen?
Die Kosten pro Plakatwand von 20.000 Euro sind alles andere als preiswert. Hier stellt sich die Frage, wer hierfür aufkommen soll? Die Kosten der bisherigen Plakatierung haben die politischen Gruppierungen bezahlt, wenn die Tafeln die Stadt bezahlen würde, hieße es, dass sich jeder Steuerzahler in Bobingen daran beteiligen müsste – aus Sicht der FBU-Fraktion ein fragwürdiger Ansatz. Ein weiterer Punkt im Zusammenhang mit den Kosten wäre, dass diese Regelung dann natürlich nicht nur für die anstehende Kommunalwahl, sondern auch für alle weiteren Wahlen gelten sollte.
Zusammengefasst ist das aus Sicht der FBU-Fraktion ein absolut unterstützenswerter Antrag. Da noch einige offene Punkte zu klären sind und idealerweise eine einstimmige Erklärung erfolgen sollte, schlägt Michael Ammer vor, eine Arbeitsgruppe einzurichten, mit Vertretern aus der Verwaltung und jeder Fraktion, die einen Vorschlag zur Beschlussfassung im Stadtrat erarbeitet.
Bürgermeister Förster (CSU) gab zu verstehen, dass er sich soeben mit Hauptamtsleiter Koppel abgesprochen habe und sie die Idee, eine Arbeitsgruppe einzurichten, einen sehr guten Weg fänden, um die genaue Klärung der noch offenen Fragen vorzunehmen.
Herwig Leiter (CSU) spricht sich gegen eine Arbeitsgruppe aus, er sieht hierfür keine Notwendigkeit, vielmehr solle die Verwaltung die offenen Punkte ausarbeiten und dem Ausschuss zur Prüfung vorlegen – es gäbe schon eine ganze Reihe an Richtlinien und Kommentaren zum Thema. Im gleichen Zuge stellt er drei Fragen, auf die noch Antworten gefunden werden müssen:
- Gilt die Regelung nur für diese Wahl?
- Wie wird mit Großflächenplakaten umgegangen?
- Die Anzahl der Stellwände müsste geklärt werden
Bürgermeister Förster (CSU) spricht an, dass für mobile Stellflächen ein Posten im Haushalt eingeplant werden muss, er schlägt einen Pauschalansatz von 20.000 Euro vor. Zudem werde vorerst keine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Eindämmung der Plakate, das Konzept wird vor der Sommerpause vorgestellt, im Haushalt werden 20.000 Euro für entsprechende Vorhaben / Umsetzungen eingeplant.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 7 Haushalt 2025 / 2026; Beratung Haushaltsplan
Findet nach den Pfingstferien statt.
TOP 7.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs
Stefan Thiele (Stadtkämmerer) stellt den Haushaltsplanentwurf näher vor. Es haben sich noch einige Anpassungen ergeben, die der Verwaltungsmitarbeiter anschließend erläutert:
- Rollcontainer für Waldberg müssen noch eingestellt werden
- Busspur nördlicher Rathausplatz (160.000 Euro, Erhöhung um 60.000 Euro in 2026)
- Straßenausbau: Geh- und Radweg Königsbrunner Str. 2027 140.000 Euro muss für Bauleistung eingetragen werden, in dem Zuge musste auch bei den Baunebenkosten Entsprechendes angepasst werden (in 2025 um 10.000 Euro verringern, im Jahr 2026 um 5.000 Euro verringern, in 2027 + 2028 um je 10.000 Euro erhöhen)
- Ausbau von Gemeindestraßen (Königsbrunner Str.): Baunebenkosten (20.000 Euro, wird erhöht um 5.000 Euro)
- Baunebenkosten für die Umgestaltung vom Brunnenplatz => zeitliche Verlagerung nach 2027: 208.500 Euro (2026 verringern um 200.000 Euro, 2027 Erhöhung um 200.000 Euro)
- Brücken – 127.000 Euro (30.000 Euro Baunebenkosten, erstmalig in 2026 + 2027 jeweils 30.000 Euro)
Aus dem Jahr 2024 sind noch Kredite in Höhe von ca. 3,8 Mio. Euro zu finanzieren.
Im Vermögenshaushalt 2026 ergibt sich durch die entsprechenden Anpassungen eine Veränderung von bisher ca. 7,88 Mio. Euro auf rund 13,10 Mio. Euro (Darlehen). Er stellt anschließend noch einen Haushaltsquerschnitt (Vergleich zwischen Pflichtausgaben und freiwilligen Ausgaben) der Bauinvesitionen und Sonstigen Investition vor.
Bauinvesitionen:
Jahr 2025: ~6,80 Mio (754.000 Euro freiwillig, ~ 6,10 Mio. pflichtig) | 11,0% zu 89,0%
Jahr 2026: ~7,27 Mio (404.500 Euro freiwillig, ~ 6,87 Mio. pflichtig) | 5,6 % zu 94,4%
Sonstige Investitionen:
2,48 Mio. Euro (1,27 Mio. freiwillig, ~ 1,213 Mio. pflichtig)
Franz Handschuh (FBU) bittet den Stadtkämmerer darum, folgende Anpassungen zu Aussagen des Vorberichts darzustellen:
- Kreditaufnahmen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
- Auswirkungen der Kreditaufnahmen für den Finanzplanungszeitraum der Jahre 2027 und 2028 im Bereich zusätzlicher Investitionen für die Kindertagesstätte Hl. Familie
- Darstellung der Netto-Neuverschuldung 2025 bis 2028
- Hochrechnung des zusätzlichen zu erwartenden Kapitaldienstes für die Jahre 2025 bis 2028
Armin Bergmann (SPD) erkundigt sich, ob der Kämmerer bei der nächsten Gelegenheit einen Überblick über die rentierlichen und nichtrentierlichen Schulden geben kann.
Lukas Geirhos (Grüne) schließt sich den vorangegangen Ausführungen seiner Kollegen an, zudem weist er darauf hin, dass in 2027 und 2028 der neu gewählte Stadtrat keinen großen finanziellen Spielraum mehr hat, da bereits jetzt rund 9 Mio. Euro an Ausgaben für diese beiden Jahre vorgesehen ist.
TOP 7.2 Personalangelegenheit: Gewährung von Benefits für die Mitarbeiter der Stadt Bobingen
Christine Kiefel (Personalverwaltung) führt durch den Tagesordnungspunkt:
Die Stadt Bobingen möchte im Rahmen der strategischen Personalentwicklung attraktive Benefits zur Mitarbeiterbindung einführen. Vorgesehen ist die Integration gesundheitsfördernder VHS-Kurse in den Arbeitsalltag, die teilweise als Arbeitszeit angerechnet werden. Zudem soll das HanseFit- bzw. EGYM-Wellpass-Programm angeboten werden, wobei die Stadt den Großteil der Kosten übernimmt. Zur weiteren Motivation ist geplant, die leistungsorientierte Bezahlung (§ 18a TVöD) durch monatliche 50 €-Gutscheine für alle SV-pflichtigen Mitarbeitenden auszubauen. Dies würde jährliche Mehrkosten von etwa 90.000 € verursachen. Zusätzlich soll der Zugang zu kostenlosen Corporate Benefits (z. B. Rabatte) geschaffen werden. Die Maßnahmen sollen die Arbeitgeberattraktivität erhöhen, die Mitarbeitendengesundheit fördern und Ausfälle reduzieren. Der Ausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung der Maßnahmen an den Stadtrat gebeten.
Herwig Leiter (CSU) beschreibt das Vorhaben als klares Zeichen der Wertschätzung, zudem müsse die Stadt Bobingen als Arbeitgeber attraktiver werden. Die leistungsorientierte Bezahlung soll ausgeschöpft werden, so Leiter.
Lukas Geirhos (Grüne) schließt sich den Ausführungen an, Leistung sollte belohnt werden. In seiner Arbeit hat er mit Angeboten wie Well-Pass ebenfalls bereits gute Erfahrungen gemacht. Die Verwaltung sollte auch weiterhin nach konkreten Benefits suchen, damit die Stadt Bobingen als Arbeitgeber attraktiver wird. Er nennt als Beispiele: vermögenswirksame Leistungen, eine betriebliche Altersversorgung, Essenzuschüsse bzw. Kinderbetreuungsangebot. VHS-Kurse mit Anrechnung auf die Arbeitszeit schließt er für seine Fraktion aus.
Michael Ammer (FBU) erkundigt sich, wie die bisherigen VHS-Kurse angenommen werden, welche Leistungen bisher honoriert wurden und wie die konkreten Kriterien dafür aussehen. Ebenso, ob es vorgesehen wäre, die 50 Euro an jeden Mitarbeiter, also leistungsunabhängig, auszubezahlen.
Christine Kiefel (Personalverwaltung) antwortet, dass VHS-Kurse extern angeboten werden, ein Vorschlag wäre es, dass lediglich ein Kurs durchgeführt wird.
Lukas Geirhos (Grüne) findet es ungerecht, wenn VHS-Kurse während der Arbeitszeit angerechnet werden.
Armin Bergmann (SPD) stellt fest, dass eine leistungsorientierte Bezahlung (LoB) nicht mehr leistungsorientiert ist, wenn diese Jeder / Jede bekommt.
Rainer Naumann (FW) findet die Vorschläge gut und stimmt seinen Vorrednern beim Thema VHS-Kurse zu, dass dies nicht während der Arbeitszeit stattfinden soll. Leistung sollte seiner Meinung nach jedoch belohnt werden.
Die LoB-Leistungen sind tarifvertraglich geregelt, so Stefan Thiele.
Da die zu verabschiedenden Beschlussvorschläge nicht dem aus der Sitzungsvorlage entsprachen, sondern von Bürgermeister Förster (CSU) frei formuliert wurden, kam es vor und während der Abstimmung zu gewissen Verständnisproblemen innerhalb des Ausschusses, über was denn nun konkret abgestimmt werde. Letztendlich wurden folgende Beschlussvorschläge genannt:
Beschlussvorschlag 1: Erhöhung von 2 auf 4% bei der leistungsorientierten Bezahlung (LoB) + VHS-Kurs während der Arbeitszeit.
–> Abstimmung: 4 dafür (2x CSU: Leiter, Förster, 2x SPD: Mannes, Bergmann), Rest dagegen -> abgelehnt.
Beschlussvorschlag 2: Einführung von HanseFit bzw. EGYM Wellpass –> Abstimmung einstimmig -> angenommen
Beschlussvorschlag 3: generelle Erhöhung von 2 auf 4% bei der leistungsorientierten Bezahlung (LoB).
–> Abstimmung: 8 dafür, 3 dagegen (2x FBU, 1x FW) -> angenommen.
Beschlussvorschlag 4: Der erhöhte Satz der LoB soll gleichermaßen an alle Mitarbeiter ausbezahlt werden.
–> Abstimmung: 4 dafür (1x FW, 1x BGM, 2x Grün), 7 dagegen -> abgelehnt.
Bürgermeister Förster (CSU) stellte dann noch den Umkehrbeschluss des Beschlussvorschlags 4 zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag 5: Der erhöhte Satz der LoB darf nur an besondere Leistungen geknüpft ausbezahlt werden (gemäß bestehender Dienstvereinbarung) –> Abstimmung: 9 dafür, 2 dagegen (2x Grün)
TOP 7.3 Erlass der Haushaltssatzung 2025 und 2026 der Stadt Bobingen und Erlass der Haushaltssatzung 2025 der Josef-Dilger-Stiftung
Dieser Tagesordnungspunkt wird in der Stadtratssitzung im Juni behandelt.
TOP 8 Wünsche und Anfragen
Keine Wünsche / Anfragen.
Ende des öffentlichen Teils ca. 19:38 Uhr.