Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschriften der 55. und 56. Sitzung vom 06.05.2025 und 13.05.2025
- TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
- TOP 4 Baumbeschwerde – Geschwister-Scholl-Weg
- TOP 5 Satzung zur Erfüllung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung), Beratung
- TOP 6 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- entschuldigt Clemens Bürger (Grüne – kam später); Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU – vertreten durch Miriam Streit-Zach)
- Verwaltung: Frau Baltes, Herr Thierbach, Herr Schöler
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 1 Berichterstattung
Schreiben des Landratsamts: bisher waren Terrassen und weitere Nebengebäude ausgeschlossen in Point V. Das Landratsamt legt nahe, diese Festlegung zu überdenken–> soll in der nächsten Sitzung thematisiert werden.
TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschriften der 55. und 56. Sitzung vom 06.05.2025 und 13.05.2025
Die öffentlichen Niederschriften der 55. und 56. Sitzung vom 06.05. und 13.05.2025 wurden genehmigt.
TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
Neubau eines Carports außerhalb überbaubarer Flächen, Lechallee 42 (isolierte Befreiung; zugestimmt)
Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz, Isarstraße 3 (zugestimmt)
Erneuerung der Garage, Umbau der Anbauten im Süden und Norden, Erneuerung des Dachstuhls sowie Neubau einer Gartenhütte, Röntgenstraße 18 (zugestimmt)
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Siedlerweg 14a (zugestimmt)
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Anne-Frank-Straße 15 (zugestimmt)
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Siedlerweg 14 (zugestimmt)
Errichtung einer Einfriedung, Sichelweg 14 (isolierte Abweichung; zugestimmt)
Neubau eines Einfamilienhauses mit Balkon, Nähe Fuggerstraße (Vorbescheidsantrag, abgelehnt)
Erweiterung der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung an der Klinik Bobingen, Wertachstraße 55c (zugestimmt)
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage, Am Sonnenbichl 5 (Vorbescheidsantrag, zugestimmt)
Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage, Isarstraße 1 (zugestimmt)
Vorübergehende Aufstellung mehrerer Werbebanner (Bauzaunbanner) für das „tschambolaya“, Nähe Kreisstraße A 13 und Lindauer Straße (isolierte Befreiung, zugestimmt)
TOP 3.2 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 25/7 der Gem. Bobingen, Römerstraße 1 a
Bereits seit 2014 beschäftigte dieses Vorhaben immer wieder den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in unterschiedlichen Ausführungen. Herr Schöler ging in der Sitzungsvorlage kurz auf die Historie ein.
Nach aktuellem Stand möchten die Bauherren ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen. Es ist etwa 13 m lang und breit. Auf der Nordwestseite soll eine teilweise überdachte Terrasse mit etwa 50 m² entstehen. Im Südosten sind eine Doppelgarage (ca. 67 m²) und ein Technikraum (ca. 10 m²) geplant. Die Wände des Hauses sind 6,50 m hoch, das Dach etwa 8,90 m. Als Dach ist ein Walm-/Zeltdach geplant.
Bauplanungsrechtlich wäre das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, bauordnungsrechtlich sieht die Verwaltung das Vorhaben aber kritisch. Zum einen ist es die Erschließung des Grundstücks, denn die Zufahrt betrage weniger als 3m, so Herr Schöler. Der zweite kritische Punkt sei, dass es mehr als 50 m von der Römerstraße entfernt liegt und somit eine Durchfahrt für Rettungskräfte durch die weniger als 3m umfassende Zufahrt nicht gegeben ist.
Bürgermeister Förster schlug eine vorherige Prüfung des bauordnungsrechtlichen Teils durch das Landratsamt vor, um dann im Nachgang erst zu beraten.
Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag zu.
TOP 3.3 Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Schwimmbeckens auf dem Grundstück Fl. Nr. 4228/55 der Gem. Bobingen, Erdbeerweg 5
Der Bauherr möchte ein Schwimmbecken bauen, das im Bebauungsplan so nicht vorgesehen ist und bis an die Baugrenze herangeht, daher beantragte er eine isolierte Abweichung. Das Becken ist ebenerdig und soll 7,50 m lang, 3,50 m breit und 1,50 m tief sein. Geplant ist es im Süden des Grundstücks, etwa 0,8 bis 1,0 Meter von der Grenze zum Erdbeerweg entfernt. Nebengebäude seien aber nur im rückwärtigen, nördlichen Teil zulässig. Ein weiteres bereits bestehendes Schwimmbecken müsste dann überprüft werden.
In seinen Ausführungen ging Herr Schöler auf verschiedene baurechtliche Vorgaben und die angeführten Gründe des Bauherrn ein und erläuterte, warum das Schwimmbecken in diesem Bereich weiterhin rechtlich nicht zulässig sei und es wenn dann einer Änderung des Bebauungsplanes bedürfe.
In der anschließenden Diskussion stellte Herwig Leiter (CSU) eine Nachfrage bezüglich des eingangs erwähnten Schreibens, ob dieses hier auch zuträfe. Es stelle einen ähnlichen Sachverhalt dar, aber dies entspräche nicht der ursprünglichen Planungsabsicht Nebenanlagen im vorderen Abschnitt zu vermeiden.
Dr. Armin Bergmann (SPD) fügte der Diskussion hinzu, dass er für eine klare Linie plädiere, wenn dieser Antrag abgelehnt würde, sollte gegen vorhandene, nicht genehmigte Nebenanlagen vorgegangen werden oder aber der Antrag wird etwas liberaler gesehen und vom Ausschuss genehmigt, dann müsse aber auch der Bebauungsplan geändert werden. Herr Thierbach entgegnete, dass es um eine Grundsatzfrage ginge, ob große Schwimmbecken außerhalb der Baugrenze gewünscht sind.
Bürgermeister Förster sowie Herr Schöler bestätigten, dass es nur konsequent wäre gegen die bestehenden Schwarzbauten vorzugehen, falls der Antrag abgelehnt würde.
Dies ist mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden, allerdings zöge auch eine Genehmigung viel Verwaltungsaufwand nach sich, wenn zukünftig alle Bebauungspläne dahingehend geändert werden müssten und jeder Pool trotzdem eine isolierte Abweichung brauche.
Claudia Lautenbacher (SPD) fügte auch die Wasserknappheit als bedenkliches Argument gegenüber den vielleicht auch zukünftig durch den Beschluss entstehenden Schwimmbädern an.
Florian Vogl (FBU) erkundigte sich, ob es Richtwerte oder Regularien aus anderen Bauplänen gebe in Bezug auf Nebenanlagen, an denen man sich orientieren könne. So dass man für zukünftige Bebauungspläne diese Fragen besser berücksichtigen können. Grenzen können immer gesetzt werden, Herr Schöler plädierte aber für eine grundsätzliche Offenheit, um flexibler auf Vorhaben einzugehen.
Herwig Leiter (CSU) äußerte sich zur Dilemmasituation, dass es baurechtlich nicht zulässig sei, aber bestimmt kein Einzelfall in Bobingen ist. Außerdem fragte er nach der Differenzierung zwischen Aufstellpool und festem Schwimmbad. Er kündigte eine Zustimmung an, fragte aber nach der versiegelten Fläche. Herr Schöler differenzierte nicht zwischen den Poolarten. Die Fläche könnte ein weiteres Ausschlusskriterium sein, wurde aber noch nicht kalkuliert, da es erst das offensichtliche (die Baugrenzen) zu klären gibt.
In der weiteren Diskussion ging es in Richtung einer Änderung des Bebauungsplans. Dies könne aber nicht im vereinfachten Verfahren stattfinden und dauere somit eine gewisse Zeit. Außerdem fügte Herr Thierbach hinzu, dass wenn der Bebauungsplan geändert würde, es nicht nur Pools beträfe, sondern auch Gartenhütten zugelassen werden könnten, die ursprünglich ja nicht gewünscht waren.
Hubert Geiger (FBU) verwies auf einen vorherigen Beschluss zu einem Mülltonnenhäuschen, das ohne Änderung des Bebauungsplans genehmigt wurde und würde dem Vorhaben grundsätzlich zustimmen.
Nach einer sinnvollen Regelung für spätere Bebauungspläne, fragte Florian Vogl(FBU). Herr Thierbach plädierte für eine sehr große Offenheit bei noch ausstehenden Bebauungsplänen, da es die Prozesse stark vereinfache.
Für eine rechtssichere Variante sprach sich Dr. Armin Bergmann aus und schlug die Zulassung und nachträgliche Änderung des Bebauungsplans vor. Dies wünschte Rainer Naumann (FW) nicht und plädierte für die unkomplizierte, aber rechtlich nicht festgelegte Variante. Bürgermeister Förster fragte nach, ob er dann jedem zukünftigem Pool zustimmen würde, was er bejahte.
Entgegen der anfänglichen Meinung, den Bebauungsplan zu ändern sprach sich der Ausschuss mehrheitlich am Schluss aus, da dies zu langwierig und aufwendig wäre.
Florian Vogl schlug für künftige Vorhaben als Richtgrundlage die GRZ (Grundflächenzahl) vor.
Beschlüsse:
a) Dem Bauantrag wird zugestimmt.
–>bei 3 Gegenstimmen angenommen.
b) Weiteren Anträgen wird zugestimmt, wenn die GRZ eingehalten wird.
–>bei 3 Gegenstimmen angenommen.
c) Der Bebauungsplan wird angepasst.
–>wird gegen zwei Ja-Stimmen abgelehnt.
TOP 4 Baumbeschwerde – Geschwister-Scholl-Weg
Im März 2025 meldete ein Anwohner aus dem Geschwister-Scholl-Weg 10, dass eine Baumwurzel seinen Zaunsockel beschädigt habe. Mitarbeiter der Stadt besichtigten das Grundstück und es wurde festgehalten, dass die Stadt die Reparatur übernimmt. Bei einer zweiten Besichtigung mit dem Bauhof und dem Tiefbauamt wurde aber festgestellt: Eine Reparatur ist nicht möglich, ohne entweder den Zaun oder den Baum zu beschädigen. Bei einem erneuten Gespräch mit dem Anwohner standen sich folgende Positionen gegenüber: Der Anwohner möchte die Wurzel entfernen – auch wenn der Baum dabei Schaden nimmt. Die Stadt ist dagegen, da die Entscheidungen aus dem Bauauschuss in früheren Jahren immer lautete, gesunde und sichere Bäume nicht zu fällen.
Aufgrund der gegensätzlichen Positionen wird der Fall nun dem Bauausschuss vorgelegt.
Die betroffene Wurzel ist ungefähr 10 cm dick und liegt nah an der Oberfläche, falls sie entfernt würde, könnte der Baum schaden nehmen. Der Zaunsockel ist nur leicht verdreht (etwa 2–3 cm).
Die Stadt sieht darin keinen großen Nachteil für das Grundstück.
Der Ahornbaum wurde im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 45 (Point III) an der betreffenden Stelle festgesetzt und gepflanzt. Daraus ergibt sich gemäß Bayerischem Nachbarschaftsrecht eine Duldungspflicht des angrenzenden Grundstückseigentümers gegenüber dem auf öffentlichem Grund stehenden Baum.
Wie bereits in den Sitzungsvorlagen vom September 2023 im Kontext mehrerer Baumbeschwerden dargelegt, sind derartige Fälle grundsätzlich einzelfallbezogen zu prüfen. Wesentliche Kriterien dieser Prüfung sind insbesondere, ob die Beeinträchtigung durch den öffentlichen Baum zu einer erheblichen Einschränkung der Grundstücksnutzung führt oder gar eine Wertminderung des betroffenen Grundstücks zur Folge hat.
Die Verwaltung kam im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, dass die festgestellte Verdrehung des Zaunsockels um ca. 2–3 cm weder eine Nutzungseinschränkung noch eine wertmindernde Beeinträchtigung darstellt. Folglich wird die Auffassung vertreten, dass der bestehende Zustand zumutbar ist und somit von Seiten des Grundstückseigentümers zu dulden ist. Eine Maßnahme zur Schadenbeseitigung wird derzeit nicht als erforderlich angesehen.
In der Vergangenheit wurden vergleichbare Beschwerden – unter anderem aus der Graf-Stauffenberg-Straße – mit dem Hinweis auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und unter Bezugnahme auf den Grundsatzbeschluss des Bauausschusses zurückgewiesen. Diese Beschwerden betrafen insbesondere Laub- und Schattenwurf durch öffentliche Bäume an privaten Grundstücksgrenzen. Auch in diesen Fällen wurde eine Duldungspflicht festgestellt.
Die Verwaltung weist im aktuellen Fall zudem ausdrücklich auf die Gefahr eines Präzedenzfalls hin. Eine Zustimmung zur Wurzelkappung – mit der möglichen Folge der Schädigung oder Fällung des Baumes – könnte dazu führen, dass weitere Eigentümer in der Siedlung Point III vergleichbare Maßnahmen fordern, was einen systematischen Verlust öffentlicher Gehölze nach sich ziehen könnte.
Des Weiteren wurde von Seiten des Anliegers angekündigt, im Zuge der geplanten Neugestaltung seines Gartens, insbesondere bei der Pflanzung einer neuen Hecke entlang der Einfriedung, Erdarbeiten vorzunehmen, bei denen eine Entfernung der Baumwurzel wahrscheinlich sei. Die Verwaltung bewertet dies als vorsätzliche Sachbeschädigung mit potenziell gravierenden Auswirkungen auf die Stand- und Verkehrssicherheit des Ahornbaumes.
Eine zusätzliche Dringlichkeit der Klärung des Sachverhalts ergibt sich durch die geplanten Umbauarbeiten im Garten des Eigentümers nach Pfingsten. Bei einer ORtsansicht ergab sich aber für den Ausschuss eine ähnliche Ansicht, wie die der Verwaltung, weshalb es ohne Diskussion in die Abstimmung ging.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag wird nicht stattgegeben. Der Baum und die Wurzel bleiben bestehen.
–> einstimmig beschlossen
TOP 5 Satzung zur Erfüllung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung), Beratung
In vorherigen Sitzungen wurde dies bereits thematisiert: Im Oktober wird die Bayerische Bauordnung im Rahmen des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes geändert. Unter anderem treten damit alle bisheringen kommunalen Stellplatzsatzungen außer Kraft. Zudem wird die Anzahl der Stellplätze in Zukunft nur noch durch die Kommune selbst und nicht durch die Bauordnung geregelt. Daher ist dies auch eine Möglichkeit, bestehende Regelungen zu überdenken und zu überarbeiten.
Die Fraktionen wurden schon vor einiger Zeit gebeten Vorschläge und Stellungnahmen zu diesem Thema abzugeben.
Herr Schöler leitete in den Tagesordnungspunkt ein. Aus seiner Sicht gäbe es zwei Varianten: Es wird nichts unternommen, somit ergibt sich keine Stellplatzpflicht oder es wird eine Satzung ausgearbeitet, dann werden Stellplätze in einer festgelegten Form verpflichtend. Verschiedene Vor- und Nachteile ergeben sich bei der Forderung von privaten Stellplätzen. Gerade im städtebaulichen Bereich, der geringeren Versiegelung und einem Anstoß zur Verkehrswende ergeben sich Vorteile bei weniger Stellplätzen.
Zum Beispiel in ISEK wurde sich bereits mit Stellplätzen befasst. Eine Auslastung der öffentlichen Parkplätze und straßenbegleitenden Stellplätze ergab circa 50 Prozent. Erneuerung oder Aufstellung einer modernen Stellplatzsatzung war einer der wichtigsten Bürgerwünsche aus ISEK.
Zukünftig können zwar die Anzahl oder auch Fahrradabstellplätze gefordert werden, aber beispielsweise keine Ladeplätze für Elektrofahrzeuge. Außerdem könnten einzelne Ortsteile ausgeschlossen werden, was aber nicht empfohlen wurde.
Der Entwurf ist online bei den Sitzungsunterlagen einzusehen.
Eine Nachfrage kam während der Präsentation von Florian Vogl (FBU) nach der Mindestanforderung von Stellplätzen. Eine Reduzierung sah er als sinnvoll an, möchte aber einen Mindestwert festlegen. Dies konnte durch Bürgermeister Förster und Herr Thierbach aufgeklärt werden. Ein Mindestwert kann durch den Ausschuss festgelegt werden, die Verordnung sieht aktuell nur den Höchstwert vor. Ohne Mindestwert könnte ansonsten auch kein Stellplatz gebaut werden.
Florian Vogl schlug daher eine Reduzierung aufgrund der Mobilitätsbausteine vor und beispielsweise einen Mindestwert von 1,2 Stellplätze pro Wohneinheit. Ersteres ist eine gute Möglichkeit, auf die in der späteren Vorstellung eingegangen werden soll. Clemens Bürger fragte dazwischen, wie die Verfahrensweise bei Einfamilienhäusern wäre. Hier müsste nach kaufmännischer Berechnung gerundet werden, antwortete Herr Schöler.
Die Mobilitätsbausteine sind Vorschläge des Gemeindetags. Diese können flexibel in die Satzung aufgenommen werden, wenn eine grundsätzliche positive Grundstimmung darüber herrscht.
Eine dringende Empfehlung der Berücksichtigung ist die Herstellung und Ablöse der Stellplätze (§3), die auch eine Wechselnutzung beträfe. Bezüglich der Ablöse empfahl Herr Schöler keine grundsätzliche Aufnahme eines Rechtsanspruchs, sondern die Einzelfallentscheidung durch den Ausschuss.
Bürgermeister Förster bedankte sich für die Ausarbeitung und eröffnete die Aussprache.
Herwig Leiter (CSU) sprach für seine Fraktion eine Orientierung an der bayerischen Vorgabe aus, was die Höchstgrenze der Stellplätze angeht und die Stellplatzsatzung ansonsten so belassen, wie sie ist. Außerdem möchte er den Parkdruck vermeiden, den beispielsweise Augsburg hat und daher die Mobilitätsbausteine nicht verankern.
Auch die SPD-Fraktion schloss sich dieser Meinung an.
Florian Vogl (FBU) stellte die etwas andere Sicht, der FBU- Fraktion dar, da sie sich seit längerer Zeit mit dieser Thematik beschäftigte. Bei den Punkten kleinere Wohneinheiten und der Maximalanzahl von 2 Stellplätzen könne seine Fraktion mitgehen, er sehe aber die Mobilitätsbausteine als attraktiv für Bauherren an, sich mit der Thematik der Mobilitätswende zu beschäftigen. Bürgermeister Förster erkundigte sich daraufhin bei Herrn Schöler, wie mit künftigen Bauwerbern umgegangen werden könnte. Eine Möglichkeit könnte sein, diese auf die Voraussetzungen für Abweichungen, in diesem Fall ein qualifiziertes Mobilitätskonzept, das durch einen Verkehrsplaner erstellt wurde, hinzuweisen. Stadtrat Vogl plädierte hier für sehr klare Kriterien, beispielsweise angelehnt an das Tübinger Konzept, um nicht ein schwammiges Konzept vorgelegt zu bekommen, über welches der Ausschuss entscheiden müsse.
Clemens Bürger (Grüne) widersprach seinen Vorrednern aus der CSU- und SPD-Fraktion und meinte, dass es in der Tat Wohngemeinschaften gäbe, die öffentliche Verkehrsmittel nutzten und sich beispielsweise einen PKW teilen würden. Er erkundigte sich außerdem nach einer möglichen Änderung der Flächenvorgabe pro Stellplatz. Diese könnte verringert werden.
Rainer Naumann sprach sich für gute Kriterien für den Erlass von Stellplätzen aus, sah aber die Reduzierung von Stellplätzen insgesamt kritisch an.
Im weiteren Verlauf entspann sich eine Diskussion, ob die Kriterien, die in den Mobilitätsbausteinen vorgegeben wurden, sinnvoll seien oder nicht. Dabei entstand der Eindruck, dass die Diskutierenden eher auf persönliche Empfindungen, als auf wissenschaftliche Erhebungen eingingen.
Abschließend wurde die Tabelle beraten, bei welcher Wohnflächengröße, wie viele Stellplätze gefordert werden.
Antrag: bis 50m² ein Stellplatz, darüber 2 Stellplätze à bei einer Gegenstimme angenommen
Antrag: Mindeststellplätze bei Arztpraxen 2 Stellplätze à einstimmig angenommen
Nach einer Nachfrage von Claudia Lautenbacher (SPD) antwortete Herr Schöler, dass Richtlinien für Behinderten-Parkplätze von Kommunen nicht vorgegeben werden können, diese aber übergeordnet festegelegt seien.
Florian Vogl thematisierte noch die Ablöse von Stellplätzen: Herr Schöler empfahl, dass diese nicht auf einen Betrag festgesetzt wird, sondern bei privaten Bauvorhaben im Einzelfall beschieden wird.
Dies wurde so übernommen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die beratene Fassung in der nächsten Sitzung vorzulegen.
–>bei einer Gegenstimme beschlossen
TOP 6 Wünsche und Anfragen
Elisabeth König (CSU) fragte nach, ob der Radweg von Straßberg nach Bobingen an der Einmündung Richtung Wehringen rot gekennzeichnet werden könnte. Bürgermeister Förster entgegnete, dass es sich um eine Straße unter Zuständigkeit des Landkreises handle und dass das Anliegen weitergegeben werde.
Ende des öffentlichen Teils ca. 20:29 Uhr.