Am 23.06.2025 erreichte uns ein neues Bürgeranliegen von gleich mehreren verantwortlichen Vereinsvertretern. Die Frage lautete, warum Vereine beim Verkauf von Speisen oder Getränken bei regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen jeweils erneut eine Gestattung beantragen müssen, die zudem in jedem Einzelfall zwischen 30,00 € und 45,00 € Verwaltungsgebühr kostet. Eine kurze Anfrage bei Bürgermeister Förster ergab, dass dies innerhalb der Verwaltung abgeklärt werde. Eine Stellungnahme liegt uns noch nicht vor. Zwischenzeitlich wurde von der Bayerischen Staatsregierung am 14.05.2025 eine Pressemitteilung bekannt, die wir allen zugänglich machen wollen.
Pressemitteilungen vom 14.05.2025
Bayern entlastet Wirte, Schausteller und Vereine – „Bayern soll feiern, statt sich in Papieren zu verlieren“
(14. Mai 2025) München – Wirte, Schausteller und Vereine haben künftig weniger bürokratischen Aufwand durch das Gaststättenrecht. Das hat das zuständige Bayerische Tourismusministerium mitgeteilt. Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine weitreichende Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung beschlossen. Mit der Reform wird der Alkoholausschank bei Volksfesten, Märkten und Vereinsveranstaltungen deutlich einfacher und unbürokratischer. Die Bayerische Tourismusministerin begrüßt die Entscheidung: „Wir machen einen großen Schritt hin zu mehr Vertrauen in unsere Bürgerinnen und Bürger“. Dies sei ein Meilenstein für Bayerns Festkultur. „Die Bayern sollen feiern, statt sich in Papieren zu verlieren“, sagte Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber. „Wir haben heute nicht einfach eine Verordnung geändert. Wir haben das Ehrenamt gestärkt, unseren Schaustellern zugehört und unsere Wirte von unnötigem Papierkrieg befreit“, so die Ministerin. „Das ist Bürokratieabbau, wie er im Buche steht: praxistauglich und wirkungsvoll!“ Künftig gilt ein Antrag auf Gestattung als genehmigt, wenn die zuständige Kommune nicht binnen zwei Wochen nach dem vollständigen Einreichen keine Beanstandungen erhebt. Fachleute sprechen von einer Genehmigungsfiktion. Anträge können künftig unkompliziert per E-Mail oder Onlineformular gestellt werden – ein weiterer Beitrag zur digitalen Verwaltung. Da mit der sogenannten Genehmigungsfiktion keine Verwaltungsentscheidung mehr nötig ist, entfallen auch die bislang fälligen Gebühren.
Die Gaststättenerlaubnis bei Wirten oder der Reisegewerbekarte bei Schaustellern reicht künftig bereits als Nachweis der Zuverlässigkeit. Bei Vereinen können die Behörden grundsätzlich von der Zuverlässigkeit der Verantwortlichen ausgehen. Voraussetzung ist, dass es bei früheren Veranstaltungen mit Alkoholausschank keine Beanstandungen gab. „Unsere Vereine, Wirte und Schausteller sind keine Sicherheitsrisiken, sondern Herz und Seele des gesellschaftlichen Lebens in Bayern. Sie verdienen Rückenwind – keinen Antragshürdenlauf“, betont die Ministerin. Auch Bayerns Kommunen profitieren: Durch die klare Regelung und den Wegfall von Einzelfallentscheidungen wird der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Mit dieser Novelle erfüllt die Staatsregierung nicht nur einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag. Sie greift jahrelange Forderung aus der Branche auf. „Wir setzen den Wunsch der Schausteller um, wir stärken niedergelassene Wirte, unterstützen Vereine und erleichtern kommunale Verwaltungsprozesse. Wenn Bayern reformiert, dann mit Augenmaß, Verstand und einem klaren Ziel – mehr Freiheit für die Menschen, die unsere Feste erst möglich machen.“
Die FBU Bobingen freut sich mit allen, die damit weniger Verwaltungsaufwand betreiben müssen und gleichzeitig die eigene Vereinskasse freundlicher gestalten können.
Antwort der Stadtverwaltung Bobingen vom 15.07.2025
Mit E-Mail-Eingang vom 15.07.2025 teilt uns Bürgermeister Förster mit, dass die von uns vermutete Regelungen zum Umgang mit dem Gaststätten-Gestattungsrecht nun auch in Bobingen greifen. Folgende Nachricht haben wir hierzu erhalten:
Verkauf von Speisen und Getränken durch Ehrenamtliche bei Vereinsveranstaltungen
Die Stadt Bobingen schätzt das ehrenamtliche Engagement und die Kreativität zahlreicher Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Vereinsaktivitäten sehr. Mit Mail vom 10.07.2025 wurden die Vereine über die Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und dem damit vereinfachten Verfahren mit dem Alkoholausschank informiert. Dieses Verfahren reduziert den Verwaltungsaufwand für die Veranstaltung und bedeutet eine echte Erleichterung. Anträge können nun formlos und kostenfrei gestellt werden.
Für etwaige weitere Rückfragen steht Ihnen unsere Leitung des Bürgerservice, Frau Reiter, gerne zur Verfügung.
=> Ergebnis: Wir danken der Stadtverwaltung Bobingen für die unkomplizierte Erledigung des Bürgeranliegens und für die Beseitigung der illegalen Müllablagerung.
Diese Bürgeranfrage wurde gestellt an: Michael Ammer
Sie haben Fragen oder Anregungen an unsere Städträte, hier finden Sie die Kontaktdaten:
https://www.fbu-bobingen.de/stadtraete-fraktion/
