08.07.2025 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 57. Sitzung vom 03.06.2025
  • TOP 3 Geschäftsordnung des Energieteams
  • TOP 4 Anbringung eines Sperrpfostens am Gehweg zwischen Anne-Frank-Straße und Schwettinger Weg
  • TOP 5 Radverkehrsführung Haunstetter Straße/Boschstraße
  • TOP 6 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 6.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 6.2 Anträge auf isolierte Abweichungen zur Errichtung von Terrassenüberdachungen sowie eines Pools bzw. Gartenhauses auf den Grundstücken Fl. Nr. 4228/62 bzw. 4228/62 der Gem. Bobingen, Johannisbeerweg 8 und 6
  • TOP 6.3 Errichtung einer Stützmauer zum Abfangen des Nachbargeländes auf dem Grundstück Fl. Nr. 364/3 der Gem. Bobingen, Am Löschberg 5 und 7
  • TOP 6.4 Neubau einer landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle sowie eines Mastbullenstalles auf den Grundstücken Fl. Nr. 806 und 807 der Gem. Bobingen, Haunstetter Str. 12
  • TOP 6.5 Bauantrag zur Überdachung einer bestehenden Mistlege auf dem Grundstück Fl. Nr. 4280 der Gem. Bobingen, Banackerstr. 1
  • TOP 6.6 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 25/7 der Gem. Bobingen, Römerstr. 1 a
  • TOP 6.7 Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (je 5 WE) mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 554/24 der Gem. Bobingen, Am Sonnenbichl 5
  • TOP 7 Glascontainer gegenüber der Feuerwehr in Straßberg
  • TOP 8 Neubau von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen und Stellplätzen in Bobingen-Nord (Banaterstr. bzw. Pommernstr.)
  • TOP 9 Schreiben des Landratsamtes Augsburg zum Bebauungsplan „Point V“ bezüglich der Problematik von Nebenanlagen
  • TOP 10 Satzung zur Erfüllung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung), Beschluss
  • TOP 11 Ausbau Greifstraße BA I – Änderung der Parkierungen
  • TOP 12 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Lukas Geirhos vertritt Clemens Bürger (beide Grüne), Lukas Geirhos ist gegen 18:06 Uhr dazu gekommen
  • Verwaltung: Martin Weis (Tiefbauamt), Rainhard Schöler (Bauverwaltung)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1 Berichterstattung

Martin Weis (Tiefbauamt) berichtet über die Brücke in Reinhartshausen: die Hauptprüfung (Dauer-, Stand-, Verkehrssicherheit) hat schwerwiegende Mängel ergeben. Eine Erstmaßnahme wäre eine Ablastung auf 6t, der Ersatzneubau ist mittelfristig (3 Jahre) erforderlich. Insgesamt gibt es 29 Brückbauwerke in Bobingen und seinen Stadteilen (5 mit Probleme, 24 mit den Note 2 bis 3).

TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 57. Sitzung vom 03.06.2025

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 3 Geschäftsordnung des Energieteams

Das Energieteam der Stadt Bobingen berät seit 2012 zu Energieeffizienz und Klimaschutz. Nun soll seine Arbeit durch eine Geschäftsordnung formalisiert werden. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss soll diese Ordnung beschließen.

Die SPD-Fraktion erkundigt sich zu § 3 des Entwurfs der Geschäftsordnung, ob hier alle Abteilungen aus der Verwaltung erforderlich sind. Auszug aus der Sitzungsvorlage:

Auszug aus dem Entwurf der Geschäftsordnung des Energieteams, zu finden auf www.stadt-bobingen.de

Bürgermeister Förster (CSU) antwortet, dass Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe ist und die verschiedenen Resorts daher wichtig sind. Eine sinnvolle Optimierung der Teilnahme wird im Einzelfall umgesetzt. Der Intervall der Sitzungen wurde auf 2 Monate reduziert.

Monika Müller-Weigand (Grüne): „Wenn die SPD nicht immer durch Abwesenheit glänzen würde, wüsste sie, dass die Verwaltung schon nach Bedarf teilnimmt und nie alle da sind.“

Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Geschäftsordnung für das Energieteam der Stadt Bobingen.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 4 Anbringung eines Sperrpfostens am Gehweg zwischen Anne-Frank-Straße und Schwettinger Weg

In der Anne-Frank-Straße und dem Schwettingerweg wird ein Gehweg trotz Verbotsschildern von Autos und Lkw als Schleichweg genutzt. Um das zu verhindern, soll ein Sperrpfosten aufgestellt werden, der den motorisierten Verkehr physisch blockiert. Die Maßnahme kostet 150 Euro.

Beschlussvorschlag: Um ein unberechtigtes Befahren des Gehwegs zwischen Anne-Frank-Straße und Schwettingerweg auszuschließen, wird am Schwettingerweg die Anbringung eines
Sperrpfostens (VZ 600-60 StVO, Schraffur waagrecht) angeordnet.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 5 Radverkehrsführung Haunstetter Straße/Boschstraße

In Bobingen kam es an der Einmündung Boschstraße/Haunstetter Straße wiederholt zu Unfällen mit Rad- und E-Scooter-Fahrern, weil Pkw-Fahrer diese beim Einbiegen übersehen haben. Die Polizei empfiehlt deshalb, den gemeinsamen Geh- und Radweg in westlicher Richtung vor der Einmündung zu beenden und stattdessen einen reinen Gehweg auszuweisen. Dadurch verlieren Radfahrer dort die Vorfahrt, was die Verkehrssicherheit erhöhen soll.

Stellungnahme der FBU-Fraktion:

  • grundsätzliches Problem der schlechten Einsehbarkeit nach rechts durch fehlendes Sichtdreieck wird durch vorgeschlagene Weg der Verwaltung/Polizei nicht gelöst
  • die Maßnahme ein Schild „Ende Radweg“ anzubringen, ergibt aus FBU-Sicht nur „formal“ eine Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Verlagerung der Verantwortung auf den „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer – den Radfahrer
  • sinnvoller wäre aus FBU-Sicht ein STOP-Schild für die Autofahrer aus der Boschstraße, bei dem die Autofahrer aus der Boschstraße sich nach Halt an der Haltelinie in die Einmündung zur Sichtlinie tasten müssen, sowie die evtl. Freilegung eines Sichtdreieckes

Es wurde kein finaler Beschluss gefasst, der Tagesordnungspunkt und folgende zwei Ansätze werden nochmals mit der Polizei beraten:

  • Bobingen auswärts weiterhin als Radweg
  • Bobingen einwärts -> frühere Ableitung auf Straße ab Gutenbergstraße mit Fahrradschutzstreifen

TOP 6 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 6.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.

TOP 6.2 Anträge auf isolierte Abweichungen zur Errichtung von Terrassenüberdachungen sowie eines Pools bzw. Gartenhauses auf den Grundstücken Fl. Nr. 4228/62 bzw. 4228/62 der Gem. Bobingen, Johannisbeerweg 8 und 6

Auf zwei Grundstücken am Johannisbeerweg sollen Terrassenüberdachungen sowie ein Pool und ein Gartenhaus errichtet werden, wobei die geplanten Bauten teilweise außerhalb der zulässigen Baugrenzen liegen. Die Verwaltung sieht darin eine Überschreitung der zulässigen Grundstücksversiegelung und empfiehlt, insbesondere den Terrassenüberdachungen nicht zuzustimmen. Über isolierte Abweichungen und mögliche Genehmigungen muss nun der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss entscheiden.

Stellungnahme der FBU-Fraktion:

  • Grundflächenzahl von <= (kleiner gleich) 0,6 sollte eingehalten werden, wie beim Bezugsfall im Erdbeerweg.

Beschlussvorschlag: dem Bau der Terrasse wird zugestimmt, der Terrassenüberdachung wird nicht zugestimmt, Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen wird zugestimmt bis zu einer GRZ <= (kleiner gleich) 0,6 (nach BauNV 0,4 + 50%; Überschreitung exkl. „Abflussbeiwerte“).
–> Abstimmung: 10 dafür, Lukas Geirhos (Grüne) dagegen -> angenommen.

Info: Abflussbeiwerte sind Kennzahlen, die angeben, wie viel Regenwasser von einer bestimmten Fläche tatsächlich als Oberflächenabfluss abfließt.

TOP 6.3 Errichtung einer Stützmauer zum Abfangen des Nachbargeländes auf dem Grundstück Fl. Nr. 364/3 der Gem. Bobingen, Am Löschberg 5 und 7

Am Löschberg 5 und 7 soll eine Stützmauer errichtet und das Gelände mehr als 1,50 m tief abgegraben werden, um Höhenunterschiede zum Nachbargrundstück abzufangen. Da dies laut Bebauungsplan unzulässig ist, wird eine sogenannte isolierte Abweichung beantragt. Die Verwaltung sieht rechtliche und städtebauliche Bedenken, bittet aber den Ausschuss um Beratung und Entscheidung, da die baulichen Maßnahmen offenbar bereits umgesetzt wurden.

Stellungnahme der FBU-Fraktion:

  • Stützmauern waren in der Intention der Planung vorgesehen, sind jetzt nur anders ausgeführt als im „Bild“-Teil des Bebauungsplanes dargestellt
    • generell gibt es laut Sitzungsvorlage einen Widerspruch im Bebauungsplan zwischen Text- und Bildteil
    • aus FBU-Sicht spielt es keine Rolle, ob die Stützmauern nun quer oder längs errichtet wurden -> sollte entsprechend genehmigt werden

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 6.4 Neubau einer landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle sowie eines Mastbullenstalles auf den Grundstücken Fl. Nr. 806 und 807 der Gem. Bobingen, Haunstetter Str. 12

Es ist ein Neubau eines Mastbullenstalls sowie einer landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle auf zwei Grundstücken an der Haunstetter Straße geplant. Die Vorhaben dienen einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb, liegen im Außenbereich und sollen privilegiert nach § 35 BauGB genehmigt werden. Die Stadtverwaltung sieht keine öffentlichen Belange verletzt und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, wobei eine geringfügige Abweichung der Abstandsflächen vom Landratsamt Augsburg geprüft werden muss.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird (vorbehaltlich der Privilegierung) erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 6.5 Bauantrag zur Überdachung einer bestehenden Mistlege auf dem Grundstück Fl. Nr. 4280 der Gem. Bobingen, Bannackerstr. 1

Auf einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück in der Bannackerstraße 1 soll eine bestehende Mistlege überdacht werden. Die Überdachung dient dem landwirtschaftlichen Betrieb, liegt im Außenbereich und kann daher nach § 35 BauGB privilegiert genehmigt werden. Die Stadtverwaltung befürwortet das Vorhaben, weist aber darauf hin, dass wegen der Nähe zu einem bestehenden Gebäude eine Abweichung von den Abstandsflächen beim Landratsamt beantragt werden muss.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird (vorbehaltlich der Privilegierung) erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 6.6 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 25/7 der Gem. Bobingen, Römerstr. 1 a

Ein geplanter Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Römerstraße 1a wurde im Ausschuss bereits besprochen. Stellungnahme durch das Landratsamt Augsburg (LRA):

  • sieht die Erschließung als gesichert
  • Feuerwehr-Zufahrt in Verantwortung der Bauherren

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt (mit Hinweisen auf Eigenverantwortlichkeit FW-Zufahrt & Anregung der konkreten Prüfung der FW-Zufahrt zu LRA).
–> Abstimmgung: einstimmig -> angenommen.

TOP 6.7 Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (je 5 WE) mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 554/24 der Gem. Bobingen, Am Sonnenbichl 5

Auf dem Grundstück „Am Sonnenbichl 5“ sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils fünf Wohnungen, Tiefgarage und Stellplätzen errichtet werden. Die Pläne wurden leicht angepasst, u. a. wurde die Tiefgaragenzufahrt zur Schonung eines Baums verlegt. Die Verwaltung sieht keine planungsrechtlichen oder verkehrlichen Bedenken und empfiehlt die Zustimmung zum Bauantrag.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 7 Glascontainer gegenüber der Feuerwehr in Straßberg

In Straßberg wird über den Verbleib des Glascontainers gegenüber der Feuerwehr diskutiert, da dort viele Glasscherben im Kies liegen und eine Verletzungsgefahr besteht. Ein Standortwechsel ist laut Verwaltung nicht möglich, und auch eine Pflasterung wäre teuer und wenig vorteilhaft. Der aktuelle Standort soll beibehalten, aber die Kiesfläche ggf. verbessert und regelmäßig gereinigt werden.

Beschlussvorschlag: der Standort des Glascontainers bleibt gleich, es erfolgen keine weiteren Maßnahmen, jedoch sollen regelmäßigere Reinigungen durch den Bauhof stattfinden und ggf. eine verbesserte Kiesung vorgenommen werden.

Es gab keinen Beschluss, niemand war dagegen.

TOP 8 Neubau von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen und Stellplätzen in Bobingen-Nord (Banaterstr. bzw. Pommernstr.)

In Bobingen-Nord sollen in der Banater- und Pommernstraße zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen errichtet werden, was jedoch nicht den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans entspricht. Die Stadtverwaltung hatte bereits 2023 das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da das Vorhaben die überbaubaren Grundstücksflächen überschreitet und somit Grundzüge der Planung verletzt. Der Bauherr argumentiert hingegen, dass diese Festsetzungen veraltet seien und eine Befreiung rechtlich möglich wäre, was durch Gutachten seiner Kanzlei untermauert wird. Die Verwaltung sieht jedoch weiterhin keine Grundlage für eine Befreiung, da das Vorhaben in das planerische Gesamtkonzept eingreife und auch in anderen Gebieten ähnliche Anträge nach sich ziehen könnte. Das Landratsamt zeigt sich inzwischen offen für eine Befreiung, sofern Bobingen seine Haltung ändert. Der Ausschuss soll nun beraten und entscheiden, ob man an einer Bebauungsplanänderung festhält oder dem Vorhaben im Rahmen einer Befreiung zustimmt.

Stellungnahme der FBU-Fraktion:

  • Mit dem aktuellen Stellplatzkonzept wird der Wegfall der Einzelgaragen + der Neu-Bedarf komplett gedeckt (72,x erforderlich -> 74 nachgewiesen), keine Verschlechterung der Situation in Bobingen Nord
  • Garagenhof Grundzug der Planung von 1977 -> heute nicht mehr Stand der Technik
  • Brücke von LRA wenn „Bobingen Grundzüge der Planung nicht verletzt sieht“ sollte genutzt werden

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: 9 dafür, 2 dagegen (Grüne) -> angenommen.

TOP 9 Schreiben des Landratsamtes Augsburg zum Bebauungsplan „Point V“ bezüglich der Problematik von Nebenanlagen

Kein Beschluss: eine Änderung des Bebauungsplans wird vorbereitet, speziell der Passus der Nebenanlagen. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) sieht bis dahin bei Bauanträgen Zufahrten als von der Regelung ausgenommen und wird das dem entsprechend mit dem Landratsamt Augsburg klären.

TOP 10 Satzung zur Erfüllung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung), Beschluss

Die Stadt Bobingen will eine neue Stellplatzsatzung beschließen, um den Änderungen der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz gerecht zu werden. Der Satzungsentwurf orientiert sich an bisherigen Beratungen, lässt aber Ausnahmen bei nachgewiesenem Mobilitätskonzept zu. Entgegen früherer Einschätzung ist es laut Staatsministerium doch möglich, Regelungen zur Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen beizubehalten, sofern die Höchstzahlen der Stellplätze nicht überschritten werden.

Stellungnahme der FBU-Fraktion:

  • die Sickerfähigkeit von Stellplätzen müsste als Änderung in der neu erlassenen Satzung aufgenommen werden.
  • in § 5 „Abweichungen“ sollte ein Hinweis auf das Mobilitätskonzept mitaufgenommen werden (wurde von Lukas Geirhos auch gewünscht) => fand keine Mehrheit

Die Anlage zur Sitzungsvorlage finden Sie hier.

Beschlussvorschlag: die vorgestellte Stellplatzsatzung wird befürwortet.
–> Abstimmung: 10 dafür, Lukas Geirhos (Grüne) dagegen -> angenommen.

TOP 11 Ausbau Greifstraße BA I – Änderung der Parkierungen

Die Stadt Bobingen plant eine Änderung der Parksituation in der Greifstraße, da sich nach dem Ausbau verkehrliche Probleme und Rückstaus im Einmündungsbereich zur Bahnhofstraße ergeben haben. Ein Parkplatz soll dort zurückgebaut werden, um die Einfahrt zu erleichtern, während an anderer Stelle vier neue Parkplätze durch einfache Markierung entstehen sollen. Ziel ist die gleichzeitige Verbesserung der Verkehrsführung und des Parkangebots bei überschaubaren Kosten von ca. 5.000 €.

Beschlussvorschlag 1: Stellplatz 1 soll hinter dem beschriebenen Baum geprüft werden.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

Beschlussvorschlag 2: vier Stellplätze sollen – mit Farbe markiert – ausgewiesen werden.
–> Abstimmung: 9 dafür, 2 dagegen (1x FBU, 1x Grüne)

TOP 12 Wünsche und Anfragen

Monika Müller-Weigand (Grüne) empfiehlt, dass vor Kindergärten ein Tempo-30-Anzeigetafel mit Smiley angebracht wird, da ihrer Meinung nach vor Kindergärten weiterhin deutlich zu schnell gefahren wird. Die Verwaltung antwortet, dass jede verkehrliche Neuregelung eine Übergangszeit (ohne direkte Sanktionen) erfordert.


Ende des öffentlichen Teils ca. 20:00 Uhr.

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