15.07.2025 – Haupt- und Finanzausschuss

Tagesordnung Haupt- und Finanzausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Genehmigung von öffentlichen Niederschriften: 45. Sitzung vom 27.05.2025 und 46. Sitzung vom 24.06.2025
  • TOP 3 Einrichtung zentraler Plakatflächen – Konzeptvorstellung
  • TOP 4 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Lukas Geirhos wurde durch Katja Treischl vertreten (beide Grüne), Rainer Naumann wurde durch Gaby Böhm vertreten (beide FW), Monika Müller-Weigand (Grüne) und Herwig Leiter (CSU) sind später dazu gekommen
  • Verwaltung: Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Anita Reiter (Leitung Bürgerservice), Fabian Koppel (Hauptamt)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1 Berichterstattung

Es erfolgte keine Berichterstattung.

TOP 2 Genehmigung von öffentlichen Niederschriften: 45. Sitzung vom 27.05.2025 und 46. Sitzung vom 24.06.2025

Die Niederschriften wurden einstimmig genehmigt.

18:03 Uhr Monika Müller-Weigand (Grüne) kommt dazu.

TOP 3 Einrichtung zentraler Plakatflächen – Konzeptvorstellung

Anita Reiter (Leitung Bürgerservice) führt durch den Tagesordnungspunkt:

  • eine Ortsbegehung hat stattgefunden, pot. Flächen für Plakatwände wurden eingezeichnet
  • am 27.05.2025 hat der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen, dass die Stadt Bobingen künftig auf die Genehmigung flächendeckender Plakatierung während Wahlkampfzeiten auf öffentlichem Grund verzichtet: die damalige Sitzung können Sie hier im Detail nachlesen.
  • zentrale Plakatflächen sollen errichtet werden
  • das erarbeitete Konzept schlägt vor, dass vorübergehend für die Kommunalwahl 2026 alle Parteien gleichberechtigt Wahlwerbung auf Bauzauntafeln anbringen dürfen.
  • feste Plakatwände zu installieren ist aktuell zu kostspielig (ca. 5.000 Euro pro Stück)
  • die Errichtung vergleichbarer Tafeln wurde in anderen Kommunen durch den Bauhof erledigt, der Bobinger Bauhof sei hierfür jedoch zu ausgelastet
  • eine dauerhafte Lösung soll nach der Wahl 2026 geprüft werden
  • die Stadt Bobingen muss eine Plakatierungsverordnung erlassen
ArtFirmaKosten in EuroBrutto / NettoBemerkung
PlakatwandFa. Bermicker1.794,40 €brutto1. Position im Angebot inkl. Lieferung
Standpfosten für PlakatwandFa. BermickeroffenAngebot ausstehend
FolierungBeltz Kunststoffe940,55 €zzgl. MwSt.
Alu-KlapprahmenAlutech2.176,68 €zzgl. MwSt.1. Position im Angebot 40 Stück
Aluverbundplatte und Beschriftung Verbundplatte mit StadtlogoFa. Berger Werbung429,60 €brutto
Baukostenoffen
Summe pro Plakatwand5.341,23 €
(Auszug aus der Sitzungsvorlage unter www.stadt-bobingen.de)

Hier finden Sie die Liste der vorgeschlagenen Standorte:

OrtGrundstück (städtisch)Zufahrt / HaltInnerortsStellfläche (3×3×3 m)
Bahnhofstraße / Hermann-Hesse-Str.jajajaja
Lindauer Str. / Bushaltestellejajajaja (tieferliegendes Gelände)
Lindauer Str. / Am Wiesenhangjajajaja
Max-Fischer-Str. / Bahnliniejajajaja
Krumbacher Str. / Singoldhallejajajaja
Augsburger Str. / Bushaltestellejajajaja
Siedlung / Straßberger Str.jajaneinja
Siedlung / Brunnenplatzjajajaja
Siedlung / Weidenstraßejajajaja
Straßberg / Am Eichkobeljajajaja
Straßberg / An der Schulejajajaja (evtl. Bannmeile prüfen)
Reinhartshausen / Alte Waagejajajaja
Reinhartshausen / Alte Schulejajajaja (evtl. Sichtbehinderung, Bannmeile prüfen)
Waldberg / Bauernstraßejajajaja
Waldberg / Buswendeschleifejajajaja
Waldberg / Mickhauser Straßejajajaja
Kreuzanger / Leckenwalterstraßejajajaja (knapp, Böschung)
Kreuzanger / Feuerwehrgerätehausjajajaja (Gefälle, Abstimmung mit Feuerwehr nötig)
Burgwalden / Verkehrsinseljajajaja
Burgwalden / Pumpenhäuschenjajajaja (Zugang mit Stadtwerken abklären)
(Auszug aus der Sitzungsvorlage unter www.stadt-bobingen.de)

18:07 Uhr: Herwig Leiter kommt dazu.

Bürgermeister Förster stellt klar, dass eine mobile Lösung mit Bauzäunen für den Einstieg sinnvoll sei. Die Kosten könnten andernfalls bei rund 70.000 bis 80.000 Euro liegen. Er betont, dass eine Plakatierungsverordnung notwendig ist, die sich zunächst auf die Kommunalwahl beschränken sollte.

Edmund Mannes unterstützt den Vorschlag und fordert, dass sich alle Stadtratsparteien verpflichten, nur städtische Flächen zu nutzen. Die Aufstellung von Wesselmännern auf städtischem Grund hält er für zulässig.

Herwig Leiter warnt, dass sich Parteien bei der Kreistagswahl vermutlich nicht an die städtische Regelung halten werden. Er schlägt vor, sich zunächst auf eine Mustersatzung zu einigen und die Details später zu klären.

Monika Müller-Weigand betont, dass eine Verordnung unumgänglich sei. Die Nutzung von Bauzäunen sei in Ordnung, die Kosten jedoch zu hoch. Sie verweist auf Kaufering, wo Plakatierungsflächen aus Holz verwendet werden, und regt an, sich daran zu orientieren.

Michael Ammer (FBU) dankt Anita Reiter (Leitung Bürgerservice) für die gute Aufbereitung der Unterlagen. In der letzten Diskussion am 27.05.2025 wurde durch Bobingens Dritten Bürgermeister angemerkt, dass aus Sicht der FBU-Fraktion die Kosten zur Errichtung fester Plakatwände nicht die Stadt Bobingen (Steuerzahler) tragen sollte, sondern hier die politischen Parteien in der Verantwortung stehen. Diese Einschätzung vertritt er in der heutigen Sitzung erneut. Eine zentrale Anlage würde seiner Meinung nach in den angehängten Sitzungsunterlagen fehlen, und zwar die „freiwillige Verzichtserklärung“ der politischen Parteien / Fraktionen. Alle Fraktionen / Parteien sollten sich, wie im Verwaltungsvorschlag formuliert, daran halten, nur auf den städtisch ausgewiesenen Flächen Wahlplakate anzubringen. Er schlägt erneut eine Arbeitsgruppe vor, die sich mit noch offenen Fragen zum Thema beschäftigen sollte: „was ist, wenn sich die aktuellen Fraktionen daranhalten, aber andere / neue Parteien nicht“, „was ist mit Wahlwerbung auf Landkreisebene?“, „was ist mit kommerziellen Plakatwänden?“, „sind Wesselmänner erlaubt oder nicht?“, „darf auf privaten Grundstücken Wahlwerbung gemacht werden oder nicht?“.

Armin Bergmann spricht sich gegen eine Kostenbeteiligung der Parteien aus (er hält es auch rechtlich nicht für vertretbar) – eine Verzichtserklärung sei aus seiner Sicht nicht notwendig, wenn eine Verordnung vorliegt.

Gaby Böhm ist ebenfalls der Meinung, dass die Parteien nicht für die Kosten aufkommen sollten.
Sie schlägt vor, dass die Parteien beim Aufstellen der Plakatwände unterstützen könnten.

Hans-Peter Dangl weist darauf hin, dass andere Gemeinden bereits zentrale Plakatierungsflächen eingerichtet haben. Zudem werden die Parteien von der Stadt durch eine Verordnung zur Plakatierung eingeschränkt, weshalb die Kosten für die Plakatwände auch aus Haushaltsmitteln beglichen werden sollen.

Hierauf entgegnete Michael Ammer (FBU), dass es nicht die Stadt sei, die die Einschränkung vornehme, sondern die Mehrheit des Ausschusses.

Beschlussvorschlag 1: Für die kommende Kommunalwahl 2026 werden Bauzauntafeln zum Anbringen von Wahlwerbung für die Parteien und Wählergruppierungen im Bobinger Zentrum, sowie den Stadtteilen aufgestellt.

Beschlussvorschlag 2: Die Verwaltung wird beauftragt dem Ausschuss nach der Kommunalwahl 2026 den
Tageordnungspunkt „Erlass einer Verordnung zum Anbringen von Anschlägen und die Darstellung durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit“ zur Entscheidung vorzulegen.

Beschlussvorschlag 2 (neu): Die Verwaltung wird beauftragt, eine Plakatierungsverordnung auszuarbeiten und anschließend nach der Sommerpause mit den festgelegten Plakatstandorten den Stadtratsmitgliedern zu präsentieren.

–> Abstimmung von Beschlussvorschlag 1 + 2: einstimmig => angenommen.

Beschlussvorschlag 3: Die Parteien und Wählergruppierungen unterschreiben betreffend der Kommunalwahl 2026 eine Verzichtserklärung, hinsichtlich des flächendeckenden Anbringens von
Wahlwerbung im Bobinger Stadtgebiet und den Stadtteilen.

TOP 4 Wünsche und Anfragen

Keine Wünsche und Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils ca. 18:35 Uhr.

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